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Autor
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Thema: Kann man NX-Lizenzen ('gebraucht') verkaufen? (2460 / mal gelesen)
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Dieter7 Mitglied Konstrukteur und CAD-Admin

 Beiträge: 94 Registriert: 12.10.2007
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erstellt am: 21. Nov. 2017 18:07 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:         
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mseufert Ehrenmitglied V.I.P. h.c. Freiberuflicher CAD/CAM Ingenieur
     
 Beiträge: 2728 Registriert: 18.10.2005 HP Z420 WIN7 64 Win 10 UG NX6-2306 3D Printer Prusa MK2 S
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erstellt am: 08. Dez. 2017 12:27 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:          Nur für Dieter7
Hallo zusammen, hab' dazu gerade was interessantes gefunden, betrifft zwar Microsoft, die leider nicht näher genannten gesetzlichen Bestimmungen gelten wahrscheinlich auch für Siemens und damit für NX. Nehm' ich zumindest mal an. Gruß, Michael
Zitat: Microsoft Windows 7 Home Premium, Microsoft Windows 7 Professional und Windows 7 Professional Service Pack 1 sowie Microsoft Windows 7 Ultimate Die Microsoft-Software - Lizenzbestimmungen für die Computerprogramme Microsoft Windows 7 Home Premium Microsoft Windows 7 Professional und Microsoft Windows 7 Professional Service Pack 1 Microsoft Windows 7 Ultimate enthalten zum Teil die folgende Klausel: „ ÜBERTRAGUNG AN DRITTE. Sie sind berechtigt, die Software nur mit dem lizenzierten Computer direkt an Dritte zu übertragen. Die Übertragung muss die Software und das COA Label einschließen. Sie sind nicht berechtigt, Kopien der Software oder einer früheren Version aufzubewahren. Vor jeder gestatteten Übertragung muss sich die andere Partei damit einvers tanden erklären, dass dieser Vertrag für die Übertragung und Verwendung der Software gilt. “ Hiermit werden Sie darauf hingewiesen, dass für Verbraucher in Deutschland diese Klausel zur Übertragung an Dritte mit sofortiger Wirkung nicht mehr verwendet wird . Jeder Erwerber und/oder Nutzer dieses Computerprogramms wird gebeten, diese Klausel als nicht existent und unanwendbar anzusehen; sie wird hiermit durch die folgende Klausel ersetzt:ÜBERTRAGUNG AN DRITTE. Die Übertragung der Software sowie der Nutzungs rechte an der Software an einen Dritten durch Verbraucher in Deutschland richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
------------------ Ein Mensch wird laut, wenn er was will; wenn er's erst hat, dann wird er still; Das "Danke" ist, nach alter Sitte, Weit selt'ner als das "Bitte, Bitte". Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
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