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Autor
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Thema: NX-Lizenzserver ohne Wartungsvertrag wechseln (3932 mal gelesen)
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de-jochenb Mitglied
Beiträge: 44 Registriert: 07.07.2005 SolidWorks2011SP4/2013Sp3 + CatiaV5R20 + UG NX7 + EPLAN P8 + SAP ECC6 EHP5 + xPLM CAD-SAP
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erstellt am: 09. Feb. 2014 18:15 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:
Hallo NX-Gemeinde. wir haben vor 3 Jahren unsere NX-Wartung gekündigt, das das Produkt nicht mehr strategisch genutzt werden sollte. Es wird zwar weiter genutzt aber, nun ja, sollte eigentlich nicht. Jetzt stehe ich vor dem Problem, dass unser Lizenzserver (leider keine VM) ausgemustert werden muss und ich deshalb die Lizenz auf einen anderen Lizenzserver verlagern sollte. Ich habe schon mal vorsichtig bei UG angefragt, wie das denn gehen könnte, aber keine eindeutige Antwort bekommen. Dass es was kostest nehme ich sowieso an. Jetzt habe ich Fragen an euch: * Wer hat so eine Prozedur unter diesen Randbedingungen schon einmal selbst durchgeführt? Wie? Ergebnis? * Ich glaube, dass wir die Software auch ohne Wartung unbegrenzt nutzen dürfen. Ist das richtig? * Kann ich auf eine Umschreibung des Lizenzfiles bestehen? Gehört die Software eigentlich mir? Die SW-Lizenzbedingungen kann ich natürlich lesen, aber verstehen tue ich sie manchmal nicht so ganz. Deshalb nochmal die Rückversicherungen. Ich bin mir sicher, dass ich das alles darf, aber... Der Vertrieb von UG meinte lapidar, mit x kEUR wäre das Problem zu lösen. Hauptsache es wird ein Vertriebsauftrag und wird nicht mit der Lizenzabteilung gemacht. Höre ich das ein kleines Konkurrenzdenken innerhalb UG? Ich bin gespannt auf eure Antworten. Grüße Jochen Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Markus_30 Moderator CAx-Architect
Beiträge: 5551 Registriert: 21.03.2005 Windows 10 (21H2) NX 2007 Series
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erstellt am: 10. Feb. 2014 05:58 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für de-jochenb
Zitat: Original erstellt von de-jochenb: * Wer hat so eine Prozedur unter diesen Randbedingungen schon einmal selbst durchgeführt? Wie? Ergebnis?
Bis jetzt war ein Wechsel des Lizenzservers bei uns nie ein echtes Problem. Aber wir hatten auch immer einen Wartungsvertrag. Leider sind deshalb die Bedingungen nicht vergleichbar, somit kann ich dazu relativ wenig sagen. Aber: Geh' doch mal direkt zu Siemens, gerne die Support-Hotline anrufen. Eventuell kannst du auf Kulanz hoffen? Nicht "vorsichtig nachfragen", direkt erklären was Sache ist und dass du ein neues Lizenzfile brauchst, welche auf die neue Hardware ausgestellt werden muss. Zitat: Original erstellt von de-jochenb: * Ich glaube, dass wir die Software auch ohne Wartung unbegrenzt nutzen dürfen. Ist das richtig?
Software-Nutzung: Ja. Die Software ist ja auch weiterhin für dich nutzbar. Nur eben ohne Wartung (kein Updates, kein Support etc.). Zitat: Original erstellt von de-jochenb: * Kann ich auf eine Umschreibung des Lizenzfiles bestehen? Gehört die Software eigentlich mir?
Wie gesagt: Bitte bei Siemens nachfragen, es hilft nix, wenn wir hier spekulieren. Eventuell kostet der Wechsel einen kleinen Obulus, ich kann mir aber nicht vorstellen, dass Siemens pauschal sagt: Einen Wechsel des Lizenzservers gibt's ohne Wartungsvertrag nicht. Frage konkret bei Siemens nach, dann weißt du es genau. Die Software gehört nicht dir, die ist immer noch Eigentum von Siemens. Du hast lediglich eine Lizenz für deren Nutzung erworben. ------------------ Gruß Markus Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Big King Ehrenmitglied NX/Tc Admin
Beiträge: 1953 Registriert: 06.12.2010 TC13.3_Patch_4 (Upgrading TCxx in 20xx) Solid Edge 2022 MP6 (Upgrading SE20xx in 20xx) BCT v22R2 Inspector (Testing v22R6 Inspector) -Server VM -Lenovo ThinkPad Intel Core i7-9750H CPU2.6GHz NVIDA Quatro T2000 48GB RAM Win10 Pro 21H2
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erstellt am: 10. Feb. 2014 10:37 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für de-jochenb
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Rainer Schulze Ehrenmitglied V.I.P. h.c. Dipl.-Ing. im Ruhestand
Beiträge: 4419 Registriert: 24.09.2012
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erstellt am: 10. Feb. 2014 11:36 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für de-jochenb
>>Gehört die Software eigentlich mir? >>Du darfst mit der Software machen was du willst.... Das ist aber eine sehr leichtfertige Aussage! Der Lizenznehmer darf z.B. nicht Teile der Software in einem eigenen Programm verwenden ... oder den Schutzmechanismus der Lizensierung aushebeln. Da ist schon ein großer Unterschied zwischen dem Nutzungsrecht und dem Eigentum. ------------------ Rainer Schulze Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Meinolf Droste Ehrenmitglied V.I.P. h.c. Dipl.Ing
Beiträge: 5175 Registriert: 14.12.2000 NTSI Workstation Core i7-9700K 4.90 GHz 32 GB RAM NVIDIA Quadro P2000 TC 11.5 NX 12.0.2 MP7 NX 1888 testing NX 1899 Beta
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erstellt am: 10. Feb. 2014 11:50 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für de-jochenb
Zitat: Original erstellt von Rainer Schulze: Da ist schon ein großer Unterschied zwischen dem Nutzungsrecht und dem Eigentum.
Genau. Eigentum verpflichtet ;-) Aus dem Urteil geht für mich aber nicht hervor, ob ein Softwareanbieter verpflichtet ist dem neuen Anwender auch eine Lizenz zur Verfügung zu stellen? ------------------ Grüße Meinolf Ich steh auf flotte Dreier I know I was born and I know that I'll die but the in between is mine - Pearl Jam Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Rainer Schulze Ehrenmitglied V.I.P. h.c. Dipl.-Ing. im Ruhestand
Beiträge: 4419 Registriert: 24.09.2012
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erstellt am: 10. Feb. 2014 12:06 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für de-jochenb
>>Aus dem Urteil geht für mich aber nicht hervor, ob ein Softwareanbieter verpflichtet ist dem neuen Anwender auch eine Lizenz zur Verfügung zu stellen? Das war ja auch nicht der Gegenstand des Rechtsstreits. Ich kenne es nicht anders, als dass man gegen eine Gebühr eine neue Lizenz erhält. Bei einzelnen Softwareanbietern kann diese Gebühr allerdings schmerzhaft hoch sein - eher ein Tagessatz als ein Stundensatz. >>Hauptsache es wird ein Vertriebsauftrag und wird nicht mit der Lizenzabteilung gemacht. Höre ich das ein kleines Konkurrenzdenken innerhalb UG? Das klingt verdächtig nach Provisionshunger. "Unser Vertrieb vertreibt alles - im Zweifelsfall auch den Kunden." ------------------ Rainer Schulze Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
GG-CAx Mitglied CAx Admin/Consultant
Beiträge: 1 Registriert: 14.04.2020
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erstellt am: 14. Apr. 2020 12:08 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für de-jochenb
Hallo gibt es zu dem Thema neue Erkenntnisse ? Folendes: mein Kunde hatte bis zur NX11 (CD) einen Wartungsvertrag (bis 2017) aber in den letzten Jahren keine Aufträge für NX. Jetzt möchte er NX11 auf einem neuen Rechner installieren und benötigt eine neue Lizenzdatei. Auf Anfrage über desoa.plm@siemesns.com kam die Aussage von einem Vertriebsmitarbeiter: - für einen Lizenztransfer ist ein aktiver Wartungsvertrag erorderlich - die Reaktivierung ist möglich (Angebot >20 T€) - ohne Wartungsvertrag sei nur eine "zeitlich befristete Notfall-Lizenzdatei" möglich Ich gehe auch davon aus das mit dem Kauf ein "zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht" vorliegt, ohne updates und Support durch SIEMENS. Das würde ja auch bedeuten, dass nach einem Rechnercrash nach der Kündigung des Wartungsvertrages, z.B. nach 2 Monaten NX nicht mehr verwendbar wäre? In dem SIEMENS-Formular zum Lizenztransfer gibt es aber den Punkt: Erstellen sie mir ein Angebot für den o.g. Lizenztransfer Hat jemand da Erfahrungen? Danke !
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norbert-s Mitglied Modellbauer
Beiträge: 69 Registriert: 17.01.2003
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erstellt am: 16. Apr. 2020 12:54 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für de-jochenb
Früher war die Composite ID, die in der Lizenzdatei eingetragen werden muss, auf die Netzwerkkarte bezogen. Falls das noch so ist: Die Karte aus dem alten Server raus, in den neuen rein und los gehts. Vielleicht funktioniert das ja noch! LG, Norbert Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
UdoMM Mitglied Senior Consultant CAX
Beiträge: 271 Registriert: 02.07.2004 NX1 ... 2306 auch: I-deas MS6 ... NXI6.1m1 (15), Pro/E WF4 TCE9.1/TCX4 ... TC14 / AW6, SWIM, iPEM, TCAI
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erstellt am: 23. Apr. 2020 11:18 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für de-jochenb
Leider bezieht sich die Composite ID (CID) nicht nur auf die Netzwerkkarte, sondern auf weitere Merkmale des Rechners, wie z.B. den COMPUTERNAME, die Netzwerkdomäne, und verschiedene Hardwarekomponenten. Welche genau das sind, ist ein Betriebsgeheimnis des Herstellers. ------------------ Gruß UdoMM <>< Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
ThomasZwatz Moderator cadadmin
Beiträge: 5433 Registriert: 19.05.2000
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erstellt am: 24. Apr. 2020 13:46 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für de-jochenb
Zitat: Original erstellt von GG-CAx: ... mein Kunde hatte bis zur NX11 (CD) einen Wartungsvertrag (bis 2017) aber in den letzten Jahren keine Aufträge für NX. Jetzt möchte er NX11 auf einem neuen Rechner installieren und benötigt eine neue Lizenzdatei.
Die erste Frage ist um welche Lizenz es sich handelt. *NodeLocked ( keine SERVER Line im Lizenzfile ) Dann kommts drauf an was genau zum Lizensieren verwendet wurde. Ists die Netzwerkkarte, gibts bei den Features einen HOSTID Key, der ist die MAC Adresse. Dann: Am neuen Rechner die MAC der Netzwerkkarte auf diese ändern ( geht bei den meisten Karten, aber nicht allen - ggf muss eine andere her ) --> der Rechner "alt" darf aber nicht im selben Subnetz sein. Das ist meiner Ansicht nach vollkommen legal, sofern der Rechner "alt" nicht mehr verwendet wird ( zumindest kein NX ). *Floating Mit Siemens Einigung erzielen. Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Nurbs Mitglied
Beiträge: 29 Registriert: 26.05.2004
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erstellt am: 29. Apr. 2020 14:24 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für de-jochenb
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