Ich konnte in den einschlägigen Konstruktions- und DIN-Normen-Bücher dahingehend nichts finden. Und somit wärst du relativ frei. Heißt: Am Ende muss es die ausführende Firma auf der Baustelle nachvollziehen können. In deinen aufgeführten, speziellen Fällen würde ich wohl auf Ansichten der Bögen und Türen zurückgreifen.
Aus früheren Jahren ist mir noch bekannt, dass als Darstellung bei Türbögen in Grundrissen die beiden Wandscheiben mit Bögen anstatt gerader Linien verbunden wurden. Aber ich denke, dass war auch nicht offiziell festgehalten.
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Gruß
Michi
"Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen." (Karl Valentin)
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