Hallo ibgross,
auch wenn Dein Post schon über einen Monat alt ist, möchte ich trotzdem auf diesen Antworten.
Ich selber bin im Behälter- und Apparatebau beschäftigt und auch wir setzten uns aktuell vermehrt mit der Thematik des neu erschienenen nationalen Anhangs auseinander.
Leider herrschen über die Anwendung des neuen NA mitunter viele unterschiedliche Ansichten, wobei keine wirklich richtig oder falsch ist.
Die BASF beispielsweise wendet den neuen NA bereits seit einem guten 3/4 Jahr an und verweist hierbei auf den Stand der Sicherheitstechnik. So die Aussage der Betreiberprüfstelle der BASF.
Bei der Lanxess ist es ebenfalls so, dass in den Werksnormen darauf hingewiesen wird, dass immer die aktuellste Veröffentlichung der EN 1988-1 anzuwenden ist.
Für uns hat sich gezeigt, dass es der einzig richtige Weg ist das gewünschte Vorgehen mit dem Kunden abzustimmen. Denn fordert dieser die Anwendung der neuen Norm, so ist diese auch ohne vorherige Aufnahme in Musterverwaltungsvorschrift technische Baubestimmungen bereits anzuwenden.
Und da die Erdbebenlasten zum Teil erheblich angestiegen sind, sind die Auswirkungen nicht zu Unterschätzen.
Für den Standort der BASF Ludwigshafen haben sich die Lasten beispielsweise um ca. 45% erhöht.
Ich jedenfalls hoffe, dass schnell Einigkeit über die korrekte Anwendung vorherrscht, um künftige Diskrepanzen zu vermeiden.
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Mit besten Grüßen
Marcel
---Bitte keine Privaten Nachrichten schreiben, da ich diese leider immer erst Monate später wahrnehme---
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