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Thema: WoFlVerordnung (3530 mal gelesen)
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Jens-Uwe Mitglied Architekt

 Beiträge: 84 Registriert: 07.04.2003
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erstellt am: 30. Apr. 2004 13:32 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:         
Fröhliches Hallo an alle kurz vor dem Wochenende, mich interessiert mal, gibt es zum Modul Flächen+Massen vielleicht schon eine Anpassung an die WoFlV, die ja seit Januar verbindlich die II. Berechnungsverordnung abgelöst hat? Das letzte Service-Pack (welches ich habe) hatte die neuen Gegebenheiten noch nicht berücksichtigt - oder ist selber basteln angesagt? (... geht natürlich auch) Freundliche Grüße aus Thüringen Jens-Uwe
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Mirja Pötschke Mitglied Produktmanager
 
 Beiträge: 148 Registriert: 02.07.2003 AutoCAD 14 bis 2004 ADT 2 bis 2004 PALLADIO X (Classic) 2000 bis 2004
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erstellt am: 30. Apr. 2004 14:22 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:          Nur für Jens-Uwe
Hallo Herr Stoye, was genau wollen Sie denn "selbst basteln"? Die aktuelle PX Version (Build 141 für Vision und Build 159 für Classic) bietet im Flächenauswertungsdialog FLA auch die Option der Auswertung nach "II.BV/WoFlV". Auf der zweiten Dialogseite können Sie dann als Auswertungsformular "PX_Flächen_WoflV.xlt" wählen. Die WoflV sagt ja im Unterschied zur II.BV dass Balkone, Terassen mit 25% bis maximal 50% zu rechnen sind. Da wir vermuten, dass jeder die Fläche maximieren möchte, haben wir die Voreinstellung mit 50% gelassen. Sie können sich aber jederzeit die Datei "PX_Flaechenzuordnung.txt" auf die neuen 25% anpassen oder im Dialog bei der Raumerfassung statt 50% auch 25% wählen. Ansonsten sagt ja die WoflV, dass Fertig- statt Rohbaumaße zu berücksichtigen sind. Da können wir leider "automatisch" nix machen. Wenn Sie nur die Rohbaumaße zeichnen, sind auch nur diese Infos in der Zeichnung. Es obliegt also Ihnen pro Raumseite 1,5cm für den Putz zu addieren bzw. eine Raumkontur mit Fertigmaßen in der Zeichnung darzustelllen. ------------------ Viele Grüße aus München, Mirja Pötschke acadGraph Produktmanagement Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Jens-Uwe Mitglied Architekt

 Beiträge: 84 Registriert: 07.04.2003
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erstellt am: 01. Mai. 2004 17:52 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:         
Hallo Frau Pötschke, Sie haben ja Recht mit Ihrer Frage, was ich denn “basteln” möchte, ich habe mich da nicht klar ausgedrückt. Zweiter Versuch: Ich dachte eigentlich, dass es ein zusätzliches Eingabefeld für die Putzstärke geben könnte und dann die Ermittlung der WoFl gleich richtig erfolgen könnte - für die Fertigmaße. Aber wahrscheinlich ist ja da die Programmanpassung komplizierter, als z.B. auf einem eigenen Layer einen geschlossenen Polylinienzug zu erzeugen, der einfach um 1,5 cm nach innen versetzt wird. Dann kann ich natürlich auch, wie von Ihnen beschrieben, einfach das Auswertungsformular “PX_Flächen_WoflV.xlt” verwenden und komme zu korrekten Ergebnissen. Aber, wenn man sich eben nicht zusätzlich eine Raumumgrenzung mit den Fertigmaßen konstruiert, nützt auch die von Ihnen benannte Auswertungstabelle nicht wirklich, deshalb meine Anfrage. Freundliche Grüße aus Thüringen und allen noch ein schönes Wochenende Jens-Uwe Stoye Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
dani100 Mitglied Architekt (Dipl.-Ing.)
 
 Beiträge: 360 Registriert: 22.09.2003 ADT 2004 PalladioX 2004 Classic WIN 2000 SP3
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erstellt am: 02. Mai. 2004 21:41 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:          Nur für Jens-Uwe
Ein abendliches Hallo, die Polylinie hilft zwar in Bezug auf einen Wohnfl.-Berechnungsnachweis. Durch derart erzeugte Räume wird aber dann doch die PX Massenberechnung verwehrt !? Also doppelte Raum-Erfassung - für Wfl. sowie für Massen ? Bringt aber neben Verwaltungs-Mehraufwand die Gefahr von Fehlern. So müßten ansich gleiche Räume zur Unterscheidung im Wfl.-Dialog mit anderen Nummern oder Namen bezeichnet werden, ... Oder die Raumerfassung für Wfl. nur temporär herstellen, in Excel ausgeben und die Stempel danach wieder löschen (P-linien belassen) – und dann erst die Raumerfassung für die Massen? Was aber wenn nach den Raummassen nochmals die Wohnfläche überarbeitet werden muß? Alles wieder von vorne? Erstellt man im Neubaubereich die Wände mit zusätzlicher Innenputz-Schicht (bei Bedarf aussschaltbar), so hat man an der Bemassung noch einiges an Kontroll- und Handarbeit zu leisten – mit Löschen der Putzmaße. Ein neues (sinnvolles ??) Gesetz schafft also ungeahnte Problema-tiken – oder habe ich ne bessere Lösung "übersehen" ? Dumme Frage: Welchen Unterschied bietet eigentlich das Auswer-tungsformular “PX_Flächen_WoflV.xlt gegenüber der IIBV-Vorlage ? Schöne Grüße zum guten Wochenstart Günter Clemens Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Jens-Uwe Mitglied Architekt

 Beiträge: 84 Registriert: 07.04.2003
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erstellt am: 03. Mai. 2004 11:44 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:         
Hallo Herr Clemens, irgendwie scheint das alles noch nicht so richtig gelöst. Ich habe meine Räume am Wochenende tatsächlich aus den Polylinien erzeugt, um die Wohnflächenberechnung nach WoFlV zu erhalten. An die PX-Massenermittlung habe ich dabei am Wochenende allerdings nicht gedacht... Vielleicht ist es am sinnvollsten, aus den erzeugten Polylinien mit den Fertigmaßen einen Block zu machen, den dann in eine neue Zeichnung einzufügen und dort aus dem dann aufzulösenden Block über Palladio die Wohnflächenermittlung zu machen? Richtig gut und einfach ist das aber auch nicht, habe im Moment auch keine Zeit zum Probieren. Bin gegenwärtig etwas in Eile, muß aber über den Kram später nochmal in Ruhe nachdenken. Allerdings kann ich mir nicht vorstellen, dass wir die einzigen sind, die hier ein Problem haben, würde mich schon mal interessieren, wie das die anderen Büros so machen. Zu der Frage des Unterschiedes der Auswertungsformulare: Der Unterschied in den Auswertungsformularen dürfte nur sein, dass bei der II.Berechnungsverordnung-Vorlage die 3% Putzabzug erfolgen, die es in der WoFlV nicht mehr gibt.
Freundliche Grüße aus dem sonnigen Thüringen Jens-Uwe Stoye Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Mirja Pötschke Mitglied Produktmanager
 
 Beiträge: 148 Registriert: 02.07.2003 AutoCAD 14 bis 2004 ADT 2 bis 2004 PALLADIO X (Classic) 2000 bis 2004
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erstellt am: 03. Mai. 2004 12:15 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:          Nur für Jens-Uwe
Hallo die Herren, warum erfassen Sie dir Räume nicht "ganz normal" und stellen auf der zweiten Seite des Raumerfassungsdialoges (RAU) 1,5cm Putzabzug pro Seite ein? Dann klappts auch mit den Raummmassen... Der Unterschied bei den Formularen besteht im übrigen nur in der Bezeichnung der Spalten, Kopf- und Fußzeilen, die wir von II.BV auf WoflV geändert haben. ------------------ Viele Grüße aus München, Mirja Pötschke acadGraph Produktmanagement Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Jens-Uwe Mitglied Architekt

 Beiträge: 84 Registriert: 07.04.2003
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erstellt am: 03. Mai. 2004 12:34 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:         
Hallo Frau Pötschke, "...der zweiten Seite des Raumerfassungsdialoges (RAU) 1,5cm Putzabzug pro Seite ein?" ... au weia, bloß gut, dass Sie jetzt meinen knallroten Kopf nicht sehen können. ;-) Dafür müßen Sie eigentlich 20U's kriegen, (geht aber nur bis 10). Also Vielen Dank und freundliche Grüße Jens-Uwe Stoye Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
dani100 Mitglied Architekt (Dipl.-Ing.)
 
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erstellt am: 03. Mai. 2004 13:26 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:          Nur für Jens-Uwe
Hallo Frau Pötschke, Hallo Herr Stoye, danke für die Nachrichten. Das mit der Möglichkeit auf der 2. Seite war mir allerdings schon bewußt. Ich dachte es ginge hier um eine Wfl.-Berechnung mit der Betonung auf „Rechennachweis“ ! Kann mir nämlich zunächst mal nicht vorstellen, dass Behörden, Bauherr, usw. einfach einen nicht nachvollziehbaren Abzug am Schluß akzeptieren (Raumumfang x Putzstärke), wobei Fertigmaße weder in der zugehörigen Zeichnung noch in der Berechnung auftauchen. Oder wie ist dies in Bezug auf die neue VO zu beurteilen ? Viele Grüße Günter Clemens
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Mirja Pötschke Mitglied Produktmanager
 
 Beiträge: 148 Registriert: 02.07.2003 AutoCAD 14 bis 2004 ADT 2 bis 2004 PALLADIO X (Classic) 2000 bis 2004
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erstellt am: 03. Mai. 2004 15:26 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:          Nur für Jens-Uwe
Hallo Herr Clemens, Sie haben recht: der Knackpunkt ist - Wie wollen Behörden/Bauämter/Bauherren in nächster Zeit den Flächennachweis haben? Wenn man die WoFlV genau liest, geht daraus eigentlich hervor, dass man die WoFL erst berechnen kann, wenn das Gebäude gebaut ist und nochmal aufgemessen wurde. Sprich: Aus der Eingabe-/Werkplanzeichnung ist die WoFL (außer mit den bekannten Tricks von wegen 1,5 cm bzw. 3% Putzabzug) NICHT abzuleiten. Da aber vermutlich kaum ein Planer nach Baufertigstellung nochmal eine Zeichnung mit Fertigmaßen machen wird, nehm ich fast an, in der Praxis wird sich wieder der Putzabzug durchsetzen, da alles andere einfach nicht praktikabel ist. Wir sind aber ganz gespannt, was von Ihnen "an der Front" an Feedback kommt. Mich würde z.B. auch interessieren, ob Sie Balkone/Terrassen etc. jetzt wirklich mit 25% rechnen oder nicht doch meist eher mit den alten 50%.
------------------ Viele Grüße aus München, Mirja Pötschke acadGraph Produktmanagement Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
dani100 Mitglied Architekt (Dipl.-Ing.)
 
 Beiträge: 360 Registriert: 22.09.2003 ADT 2004 PalladioX 2004 Classic WIN 2000 SP3
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erstellt am: 03. Mai. 2004 20:31 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:          Nur für Jens-Uwe
Hallo Frau Pötschke, Sie sagen`s ! Alles nicht so einfach. Pauschal z.B. 1,5 cm Putz abzuziehen entspräche ohnehin kaum der Neubaupraxis, da meist unterschiedliche Wand-Materialien verbaut werden, die nicht alle einen Putz bzw. eine gleichstarke Be-schichtung haben. Man denke an malerfertige Beton- bzw. GK-Wände, .... oder auch Wandfliesenbeläge. Die P-Linie aus Umgrenzung müßte dementspr. also auch noch zu-sätzlich angepasst werden. Die neue VO schreibt keine Bestandsermittlung vor, sondern läßt die Wahl zwischen Ermittlung im fertiggestellten Wohnraum oder auf Grund einer Bauzeichnung, fordert allerdings eine Übereinstimmung zw. Wfl. und ausgeführtem Zustand (d.h. Kontrolle u. Nachermittlung werden erforderlich, zumal ein Hinweis auf Maßtoleranzen fehlt). Klar ist auch, dass spätestens bereits zur Lph. 4 (Bauantrag) eine Wfl-Berechnung anhand der Pläne nach wie vor erforderlich ist. In der Praxis wird sich der pauschale 3% Putzabzug ohne entspr. Rechtsgrundlage leider kaum wieder etablieren lassen. So besteht u.a. immer die Gefahr, dass irgendjemand im Baugeschehen sich spätestens vor der Schlußabnahme/zahlung an das Gesetz „erinnert“ und eine „falsche Ermittlung“ als Grund für Zahlungsreduzierungen usw. benutzt. Also werden wir uns mit dieser neuen VO bis auf Weiteres rumschlagen müssen, da keine anderen offiziellen Regeln (II. BV und DIN 283) mehr existieren. Wäre nicht doch eine EDV-Lösung denkbar: - Bereits machbar: zusätzliche Wandschicht (Putz, Fliesen, ...) für stimmte Wandstile - in Plan und Ansichten ja ausschaltbar. - Aber der Haken liegt zumindest bei der noch nicht vorh. Möglichkeit, die Vermassung von Ausbau-Schichten für die üblichen Baupläne ausschaltbar zu gestalten. Dies wäre eine Frage an die Entwickler. oder ähnlich Herrn Stoyes Vorschlag (= mein bisheriger Weg): Baupläne speziell für den Wfl.-Bedarfsfall kopieren, Flächen mithilfe von Polylinien ermitteln, nachfolgende kleinere Änderungen ggf. nachführen. Aber bei umfangreicheren Änderungen an den „Hauptplänen“ wäre es dann sinnvoller das Prozedere ein weiteres Mal komplett neu durchzuführen. oder ??? (Vorschläge erwünscht, es gibt sicher noch mehr Aspekte) Die Anteile von Balkonen und Terrassen werden in Abstimmung mit dem Bauherrn und ggf. Bank, Vertrieb festgelegt, je nach BV und Relevanz (Verkauf, Vermietung) also unterschiedlich. Eine mögliche 50%-Terrasse würde ja auch eine entspr. höhere Miete bzw. Wohnkosten bedeuten, was dann oft einfach nicht verkaufbar ist. Mit freundlichen Grüßen Günter Clemens Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
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