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Thema: Schaltpläne Schaltschrank (1919 / mal gelesen)
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diver-dk Mitglied Engineering
Beiträge: 36 Registriert: 01.08.2007
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erstellt am: 06. Jul. 2020 10:23 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:
Hallo, zu Schaltplänen von Schaltschränken habe ich folgende Frage: Muss der Schaltplan in gedruckter Ausführung im Schaltschrank vorhanden sein oder reicht es, wenn dieser dem Kunden per CD oder USB-Storage geliefert wird? Vielen Dank in Voraus. Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
E-Boy Moderator Elektroinstallateurmeister
Beiträge: 2731 Registriert: 23.06.2005 ACAD Mep 2020 E-Plan P8 Win 10 DIALux
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erstellt am: 06. Jul. 2020 10:54 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für diver-dk
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diver-dk Mitglied Engineering
Beiträge: 36 Registriert: 01.08.2007
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erstellt am: 06. Jul. 2020 12:21 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:
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diver-dk Mitglied Engineering
Beiträge: 36 Registriert: 01.08.2007
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erstellt am: 06. Jul. 2020 12:24 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:
Zitat: Original erstellt von diver-dk: Das wäre schon möglich das der TÜV, oder wär auch immer, hierzu was sagen würde. Um die Frage etwas zu spezifizieren: Gibt es im Regelwerk hierzu Vorgaben?
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E-Boy Moderator Elektroinstallateurmeister
Beiträge: 2731 Registriert: 23.06.2005 ACAD Mep 2020 E-Plan P8 Win 10 DIALux
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erstellt am: 06. Jul. 2020 12:48 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für diver-dk
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diver-dk Mitglied Engineering
Beiträge: 36 Registriert: 01.08.2007
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erstellt am: 06. Jul. 2020 14:39 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:
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matthespro Mitglied Elektrotechnikermeister, Selbständig
Beiträge: 532 Registriert: 22.09.2006 Eplan 5.70.3 Prof. Int. Eplan 21 4.3 Prof. Int. mit GM Tool 3.214 Eplan P8 Prof. Int. 1.8.5 Eplan P8 Prof. Int. 1.7.12.1923 mit GM Tool V1.008 Windows XP Prof. SP2 MS Office 2003 Intel Dualcore 2 CPU @ 2,13 GHZ 2 GB Ram
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erstellt am: 07. Jul. 2020 13:24 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für diver-dk
ja Maschinenrichtlinie, siehe hier https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/10264 Beitrag Zitat:
Anhang VII der Maschinenrichtlinie (MRL) - Richtlinie 2006/42/EG bestimmt den Umfang der "Technischen Unterlagen für Maschinen" "In diesem Teil wird das Verfahren für die Erstellung der technischen Unterlagen beschrieben. Anhand der technischen Unterlagen muss es möglich sein, die Übereinstimmung der Maschine mit den Anforderungen dieser Richtlinie zu beurteilen. Sie müssen sich, soweit es für diese Beurteilung erforderlich ist, auf die Konstruktion, den Bau und die Funktionsweise der Maschine erstrecken. Diese Unterlagen müssen in einer oder mehreren Gemeinschaftssprachen abgefasst sein; hiervon ausgenommen ist die Betriebsanleitung der Maschine, für die die besonderen Bestimmungen des Anhangs I Nummer 1.7.4.1 gelten. 1. Die technischen Unterlagen umfassen: a) eine technische Dokumentation mit folgenden Angaben bzw. Unterlagen: - eine allgemeine Beschreibung der Maschine, - .........."Die in Nummer 1 genannten technischen Unterlagen sind für die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten nach dem Tag der Herstellung der Maschine – bzw. bei Serienfertigung nach dem Tag der Fertigstellung der letzten Einheit – mindestens zehn Jahre lang bereitzuhalten. Die technischen Unterlagen müssen sich nicht unbedingt im Gebiet der Gemeinschaft befinden und auch nicht ständig körperlich vorhanden sein. Sie müssen jedoch von der in der EG-Konformitätserklärung benannten Person entsprechend der Komplexität der Unterlagen innerhalb angemessener Frist zusammengestellt und zur Verfügung gestellt werden können." Siehe auch Erwägungsgrund Nr. 24 für die MRL. Fazit: Es ist zu unterscheiden zwischen Technischer Dokumentation und Bedienungsanleitung. Die Technische Dokumentaion muss nicht mit an den Kunden geliefert werden, die Bedienungsanleitung aber in jedem Fall, und in Papierform. Die Bedienungsanleitung muss jedem Verwender der Maschine zum jederzeitigen Nachlesen verfügbar sein. Das bedeutet, die technischen Dokumentation für eine Maschine können durchaus in Form einer CD mitgeliefert werden. Gemäß Maschinenrichtlinie muss diese Dokumentation nur beim Hersteller einer Maschine bereitgehalten werden. Das bedeutet, dass sie noch nicht einmal mitgeliefert werden muss. Es muss allerdings sichergestellt sein, dass die Dokumentation den zuständigen Behörden jederzeit zur Verfügung gestellt werden kann.
------------------ Engineers with Ambition to Improve EPICommunity ********************************** EPLAN P8 Übersetzungsdaten bearbeiten ohne eine EPLAN Lizenz zu blockieren? mp3seToolbox Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
diver-dk Mitglied Engineering
Beiträge: 36 Registriert: 01.08.2007
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erstellt am: 08. Jul. 2020 14:18 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:
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