Hallo,
muss eine Klemmleiste mechanisch durchgehend sein, oder darf sie auch geteilt werden?
Darf also eine Klemmleiste z.B. bei Klemme –X1:50 enden (da nicht mehr Platz vorhanden ist) und an anderer Stelle mit der Klemme –X1:51 weitergehen (siehe Anhang)?
Meiner Ansicht nach ist die Teilung zulässig, jede Klemme ist ja eindeutig bezeichnet.
Mein Kollege meint aber eine Unterbrechung sei nicht zulässig.
Das neue Stück müßte eine andere Betriebsmittelkennzeichnung (z.B. –X2) erhalten und damit andere Klemmenleiste werden.
In den Normen habe ich darüber nichts gefunden.
Wie seht ihr es?
Gibt es überhaut eine Norm, die den Klemmleistenaufbau festlegt?
Mein Kollege kann übrigens seine Behauptung auch nicht beweisen.
Gruß,
TOM65
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