Hallo Rob
Darauf geht DIE Maschinenrichtlinie 2006/42/EG nicht tief ein. Lediglich wird unter 1.7.4.2. "Inhalt der Betriebsanleitung" Unterpunkte e) und i), angegeben, daß entsprechende Unterlagen (d.h. für den Elektropart: Schaltpläne, Erläuterungen und Beschreibungen für die Verwendung, Wartung, Störungssuche und Anschluß) mit zu liefern sind. Für die Zeichnungen der Mechanik gilt Stand der Technik, also u.A. die entsprechenden Zeichen-Normen. Also sollte man davon ausgehen, daß es für den Elektrobereich ähnlich sein wird.
Es ist natürlich auch davon abhängig, in welchem Fachgebiet Du arbeitest, so daß eventuelle weitere Richtlinien zu beachten sind. Das Eine ist die zeichentechnische Ausführung der Schaltpläne (ich gehe mal davon aus, daß Deine Frage darauf hin zielt), das Andere ist die fach- und sachlich und Richtlinien konforme Ausführung der Schaltungen. Dafür gibt EU-Richtlinien, wie z.B. EN-ISO 1037, Sicherheit von Maschinen, Vermeidung von unerwartetem Anlauf.
Wenn Du damit beruflich zu tun hast, kommst Du nicht drum herum, Dich ausgiebig damit zu beschäftigen.
Grusz 0-checker