Hallo Normenkundige,
in einer Schaltanlage haben wir die Steuerspannungsbildung, wie auf Seite 1 gezeichnet, realisiert.
Jetzt wünscht der Kunde den Einbau eines Bypassschalters (S. 2)
Jetzt meine Frage:
Kann man das einfach so machen oder muss in den Bypasszweig ein Steuertrafo?
Wäre da keine USV, wäre an deren Stelle ein Steuertrafo. Ich weiß auch, dass es früher die Regel >5 Antriebe = Steuertrafo gab. Was gilt heute?
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Gruß Manfred

..durch'n Wald isses kürzer als zu Fuß...
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