Hi
zu erst einmal muss festgestellt werden zu was die ELA genutzt wird.
Wird die Anlage zur Sprachalamierung im Brandfall genutzt oder nur zur Unterhaltung und Durchsagen.
Bei Unterhaltung und Durchsagen sind keine Anforderungen gestellt also eine Linie und gut.
Bei Sprachalamierung im Brandfall sieht das ganz anders aus,
hie gilt die "neue" DIN VDE 0833-4 vom September 2007 die besagt uA das die
Lautstärke bei Ausfall eines Verstärkers nicht unter 3dB abfallen darf.
Dadurch muss pro Raum mind. zwei Lautsprecher eingebaut werden. Also auch zwei Linien.
Jetzt fordert unser TÜV das keine zwei nebeneinander liegenden Räume auf diese zwei Linien
aufgeschaltet sind. Also noch mal zwei Linien pro BA, sind dann also vier.
Dementsprechend ist die Anlage dann auch noch mit einem Havarieverstärker auszustatten,
damit kommen wir dann auf mind. fünf Verstärker in der Zentrale.
Also auf jeden Fall mit dem zuständigen Sachverständigen der die Anlage dann auch abnimmt
Rücksprache halten sonst kann das richtig stressig werden.
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Gruß Stefan
Nur Feiglinge speichern zwischen.
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