Hallo Sebastian
Zu Deiner Frage, 0V (Bezugsleiter) in einem Steuerstromkreis mit 24VDC erden oder nicht erden, findet man in der Norm EN 60204-1 nachstehende Ausführungen.
In der Norm EN 60204-1;1997 (gültig bis 01.06.2009), Pkt. 9.4.3.1 Erdschlüsse steht folgende Erklärung:
Erdschlüsse in einem Steuerstromkreis dürfen nicht zu unbeabsichtigtem Anlauf, zu potenziell gefahrbringenden Bewegungen führen oder das Stillsetzen einer Maschine verhindern.
Um diese Anforderung zu erfüllen, darf eine Verbindung zum Schutzleitersystem in Übereinstimmung mit Pkt. 8.2 (Schutzleitersystem) vorgesehen werden, und die Geräte dürfen wie in 9.1.4 (Anschluss von Steuergeräten) beschrieben, angeschlossen werden. Steuerstromkreise die von einem Transformator gespeist und nicht an das Schutzleitersystem angeschlossen werden, müssen mit einer Isolationsüberwachungseinrichtung versehen sein, die einen Erdschluss entweder anzeigt oder den Stromkreis nach einem Erdschluss automatisch unterbricht.
Bei diesen Aussagen ist ein Netzgerät dem Transformer gleichgestellt. Ebenso macht die Norm keinen Unterschied über eine gefährliche oder nicht gefährliche Berührungsspannung.
Auf Grund dieser Forderungen zeigt sich, dass es von Vorteil ist, eine Steuerspannung mit ihrem Bezugsleiter immer an Erde zu legen.
Wenn eine solche Erdverbindung fehlt, muss ein Isolationsüberwachungsgerät mit HW-Kosten von ca. ¤ 600.00 eingebaut werden.
Zusätzlich ist dann zu beachten:
Wenn der Bezugsleiter einen andern Leiterquerschnitt als der Polleiter aufweist, muss ein 2-poliges Schutzgerät eingebaut werden.
Die obgenannten Ausfürungen findet man noch ausführlicher ebenfalls in der Norm EN 60204-1;2006 unter Pkt. 9.4.3.1
Den geerdeten Bezugsleiter als Potentialausgleich innerhalb verschiedener Schaltgerätekombinationen ist nicht empfehlenswert, da unter Umständen grosse und hochfrequente Ausgleichströme abgeleitet werden.
Diese Problematik löst man besser mit entsprechenden Potentialausgleichskonzepten und mit dazu geeigneten Mitteln.
Mit Gruss
Hans
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