Hallo elaf
Für die Kurzschluss-Auslegung eines Schaltschrankes ist grundsätzlich die Norm EN 60439-1; Niederspannungsschaltgeräte
Kapitel 7.5 Kurzschlussschutz und Kurzschlussfestigkeit, sowie
Kapitel 8.2.3 Nachweis der Kurzschlussfestigkeit
zu Rate zu ziehen und anzuwenden.
EN 60439-1 ist eine harmonisierte Norm der europäischen Niederspannungs-Richtlinie.
Nun zu Deiner Frage:
Der Energiezulieferer muss Dir die an Deinem Schrank anstehende Kurzschlussleistung angeben.
Ist die Angabe (wie in den meisten Fällen) nicht erhältlich, bleibt nichts anderes übrig, als alle Abgänge zu definieren, und anhand der einzelnen Betriebsmittel, wie Motorschutzschalter, Leistungsschalter etc. eine geforderte Kurzschlussfestigkeit zu bestimmen.
Diese ermittelten Werte ergeben Dir dannn den entsprechenden Leistungsschalter am Einspeisepunkt des Schaltschrankes. In den techn. Unterlagen dieses Schalters findest Du dann die entsprechenden Kurzschlusswerte mit denen Du die Vorsicherung der Netzzuleitung bestimmen kannst.
Ich hoffe, es ist einigermassen verständlich erläutert.
Kurzschlussangaben auf einem Betrriebsmittel, z.B. LS 6kA:
Diese Angaben werden immer an den Abgangsklemmen eines Betriebsmittels getestet und geprüft.
Wird nun ein LS mit 6kA an eine Sammelschiene mit z.B. Icu=24kA angeschlossen, so wird bei einem Kurzschluss an den Abgangsklemmen dieses LS, dieses Betriebsmittel, nebst der Verdrahtung zu diesem LS zerstört.
Gruss
Hans
Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP