Ich habe zwar zu diesem Thema einen alten Beitrag gefunden, aber das Thema ist für mich noch nicht ausreichend geklärt...
Müssen Drehstromkreise bzw. Wechselstromkreise, die unter Nutzung eines gemeinsamen Neutralleiters erst kurz vor den Endverbrauchern aufgetrennt werden immer zwangsläufig allpolig abgeschaltet werden?
Meine Frage bezieht sich konkret auf
a) die Drehstromversorgung von Heizungen; ein Kunde forderte die Weiterfunktion der Heizung mit zwei Heizpatronen nach einem Fehlerfall. Muss hier ein Überstromorgan bei Auslösen alle Phasen abschalten??
b) ähnlicher Sachverhalt bei Leuchtengruppen...; eine Halle wird durch Leuchtenbänder beleuchtet, man möchte nicht, dass diese dunkel ist, wenn ein LS auslöst...
Hier ist die DIN VDE eigentlich eindeutig:
DIN VDE 0100-559 Abschnitt 559.6.4 sagt: "Leuchtengruppen, die unter Mitführung eines gemeinsamen Neutralleiters auf die drei Außenleiter eines Derhstromnetzes aufgeteilt werden, müssen mit mindestens einem Betriebsmittel versehen sein, das alle Außenleiter gleichzeitig abschaltet."
Nach meinem Verständnis reicht es, diese Forderung zu erfüllen, in der Verteilung einen 3-poligen Hauptschalter vorzusehen - die LS des 3-poligen Abganges müssten dann nicht mechanisch gekoppelt sein...
Über eure Gedanken zu dem Thema würde ich mich freuen...
Al
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