Hallo Thomas,
ich nehme mal an, daß das nicht erlaubt ist weil:
1. so ein Überspannungsableiter immer einen gewissen Ruhestrom gegen Erde durchläßt, die den FI schon zum Auslösen bringen kann und
2. im Überspannungsfall, d.h. wenn der Überspannungsableiter anspricht, auf alle Fälle der FI auslöst.
Deine vorgeschlagene Lösung hat also wenig Sinn. Wenn es die Anlagenstruktur zuläßt, solltes Du auf den Übespannungsschutz verzichten oder deinem Kunden sagen, daß Du einen Anlagenanschluß ohne FI benötigst, und Du dann nach Deinem Übespannugsschutz selbst einen FI Schutzuschalter setzt.
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Gruß Manfred

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