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| eCADSTAR setzt neue Maßstäbe für kompaktes PCB-Design mit geätzten Induktor-Bauteilen, eine Pressemitteilung
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Autor
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Thema: Fehler in Stromlaufplänen (817 mal gelesen)
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Volker171 Mitglied
Beiträge: 3 Registriert: 10.02.2006
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erstellt am: 13. Feb. 2006 11:26 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:
Ich habe eine Frage zu zulässigen Fehlern in Stromlaufplänen, Klemmenplänen usw. Gibt es eine Norm bzw. Richtlinie in der festgelegt ist wieviele Fehler (Klemmennummner, Querverweis, ...) in einem Projekt enthalten sein dürfen? Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
bgischel Moderator ...und Dippel-Ing ET...
Beiträge: 15740 Registriert: 09.03.2001 Mal so allgemein und insgesamt gesehen...
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erstellt am: 13. Feb. 2006 11:33 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für Volker171
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Volker171 Mitglied
Beiträge: 3 Registriert: 10.02.2006
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erstellt am: 13. Feb. 2006 12:37 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:
Ich meine Fehler, die der Zeichner bzw. Konstrukteur gemacht hat, z. B. falsche Klemmennummer eingetragen, falschen Querverweis auf eine Stromlaufplanseite in einem anderen Projekt, falsches Material in der Stückliste, usw... Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
bgischel Moderator ...und Dippel-Ing ET...
Beiträge: 15740 Registriert: 09.03.2001 Mal so allgemein und insgesamt gesehen...
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erstellt am: 13. Feb. 2006 12:41 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für Volker171
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Volker171 Mitglied
Beiträge: 3 Registriert: 10.02.2006
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erstellt am: 13. Feb. 2006 13:17 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:
Das Problem ist nicht, dass wir alle Fehler machen. Das Problem ist mit wievielen Fehlern kann derjenige, der die Pläne übernimmt leben bzw. muss er leben bzw. bis zu welchem Punkt kann er eine Nachbesserung verlangen. Stellen sie sich z. B 10.000 Seiten Stromlaufplan vor. Wer kontrolliert die Pläne und wie oft. Ich denke von einem Auftragenhmer kann mann einen fehlerfreien Plan und gewissenhafte Arbeit verlangen, muss das genze aber auch nicht überstrapazieren. Genau für diesen Graubereich wäre solch eine DIN o. ä. vorteilhaft. Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
bgischel Moderator ...und Dippel-Ing ET...
Beiträge: 15740 Registriert: 09.03.2001 Mal so allgemein und insgesamt gesehen...
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erstellt am: 13. Feb. 2006 13:28 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für Volker171
Nein. Eine Norm kann so etwas doch nicht lösen. Fehlerfreie Pläne, vom Systemverständnis her, sollte in der Regel durch gewisse Prüfläufe das System erledigen. Aber auch das System kann u. U. nicht erkennen ob die Klemme von der Bezeichnung her richtig oder falsch ist. Fehlerfreie Pläne vom Anwender her kann auch eine Norm nicht vorschreiben. Jede Anlage ist anders und es gibt die wildesten Kundenvorschriften. Was sollte die Norm da festlegen? Ich denke natürlich auch das Nachbesserungen irgendwann mal den Status "erledigt" bekommen sollten. Das setzt aber klare Absprachen zwischen Arbeitgeber und Auftragnehmer voraus ab wann dieser Punkt gekommen ist. Denn wenn ich in einem Stromlaufplan Fehler finden möchte finde ich immer welche... Da dreht man sich irgendwann im Kreis... ------------------ Unser Bestes... | Das WTC lebt... | EPLAN-Download... | EPLAN-Historie... | EPLAN-Stammtisch - Teil 2... | EPLAN-Version/Beispiele... Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
mw-bs Mitglied
Beiträge: 288 Registriert: 29.07.2003
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erstellt am: 13. Feb. 2006 13:30 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für Volker171
Hallo! Ich bin der Meinung, hierfür braucht man keine DIN. Die Antwort findet sich allein in der gesetzlichen Gewährleistung. Mängel oder Fehler sind innerhalb der Gewährleistungsfristen abzustellen. In den meißten Fällen durch Nachbesserung. In extremen Fällen durch Wandelung. Wandelung wird aber bei einer Dienstleistung schwierig. Um eine Nachbesserung wird der Auftragnehmer aber nicht herum kommen. Mal ehrlich, wenn ich mir etwas kaufe, würde ich mich im Fehlerfall nicht mit der Bemerkung ich hätte x-Prozent zu akzeptieren abspeisen lassen. Vielleicht hat ja jemand noch eine bessere Idee hierzu. Gruß Michael Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Tom2005 Mitglied Elektrotechniker
Beiträge: 1334 Registriert: 12.05.2005 EPLAN 5.70 prof. EPLAN Electric P8 HF2 (2.7)
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erstellt am: 14. Feb. 2006 06:20 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für Volker171
Hallo, in der Praxis sieht es inzwischen so aus, dass unsere Auftraggeber (Automobilkonzerne) auch dasgleiche CAE-System zur Erstellung der Stromlaufpläne besitzen. Damit kann man die Stromlaufpläne insofern kontrollieren, dass man sich die Interne Auswertungsläufe durchsieht und fast grundsätzlich KEINEN Fehler toleriert. Es gibt aber, wie Bernd schon schrieb, darüber hinaus Fehler, die das System nicht erkennen kann. Hier kann man als Auftraggeber grob drüberschauen und manchmal sieht man was, manchmal übersieht man aber auch einiges. Grundsätzlich kann man aber auch nicht alle Absprachen zwischen Auftraggeber und -nehmer so fixieren, dass sie unanfechtbar sind. In vielen Fällen gibt es während der Planung Probleme, die NUR der Ersteller versteht und diese muss er nach bestem Gewissen und Abwägung aller Schwerpunkte des LV SELBST lösen. Im Nachhinein sowas als Fehler zu werten ist manchmal sehr einfach. Tom
------------------ Das Leben ist ein "scheiß" Spiel - aber mit einer guten 3D-Grafik. Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Guido G Mitglied Elektrotechniker
Beiträge: 75 Registriert: 02.07.2003 ePLAN21 4.30.3 + API.......... 5.70 Pro/ENGINEER Wirdfire 2
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erstellt am: 14. Feb. 2006 09:13 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für Volker171
Hallo zusammen, wir haben in Arbeitsanweisungen festgelegt welche "Fehler" als Fehler, Hinweis und Meldung einzuordnen sind. Liefern Unterlieferanten Zeichnungen, so werden diese auch mit den gleichen Kriterien geprüft. Gefordert ist ein von uns definierter "fehlerfreier" Plan, d.h. Meldungen und Hinweis sind erlaubt. Bauteile etc. sind natürlich nach den geltenden Normen zu beschriften usw. usw. . Gruß Guido ------------------ (Seid nett zu mir, man kann nie wissen, wann ich für etwas zu gebrauchen bin) Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |