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Thema: Hilfe Paragraphenreiter Softwarelizenz ! (778 mal gelesen)
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Tommy Mitglied Dipl.-Ing. ET
Beiträge: 20 Registriert: 08.11.2000
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erstellt am: 06. Nov. 2008 13:33 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:
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Roman Mitglied
Beiträge: 704 Registriert: 16.01.2001 ME10 v20.4.1, Win10 SD v20.4.1, Win10 Windchill 12.02 Creo 8.0.2
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erstellt am: 06. Nov. 2008 14:15 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für Tommy
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Patrick Weber Mitglied Konstruktionstechniker, Admin
Beiträge: 659 Registriert: 20.11.2006 Win11 Pro 23H2 Core i7-12700, 32GB RAM, Quadro P620 Creo Elements/Direct 19.0 M030 ModelManager 19.0 License Server 19.0 F000 clisp,VB.net,VBA,AHK,Python
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erstellt am: 06. Nov. 2008 16:49 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für Tommy
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Tommy Mitglied Dipl.-Ing. ET
Beiträge: 20 Registriert: 08.11.2000
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erstellt am: 06. Nov. 2008 20:50 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben:
Uns stört z.Bsp. folgendes : "2. Prüfung: Um die Einhaltung der Bedingungen dieses Vertrags sicherzustellen, gestattet der Kunde PTC die Überprüfung der Nutzung der Lizenzierten Produkte. Der Kunde erklärt sich bereit, PTC Zugang zu seinen Einrichtungen und Computersystemen zu verschaffen und die Kooperation seiner Mitarbeiter und Berater sicherzustellen, sofern dies von PTC zum Zwecke der Durchführung einer solchen Prüfung während der üblichen Geschäftszeiten und nach angemessener vorheriger Mitteilung in zumutbarer Weise erbeten wird." Na, aber "Hallo" ! Morgen will vielleicht Microsoft, Oracle, SAP, UG und wer weiß noch alles in meine Hütte... Softwarelizenzen werden im allg. mit Büchern in Analogie gestellt und meine Buchhandlung macht auch keine Regalkontrolle; und mein Autohaus keine Garagenkontrolle (dort bin auch Eigentümer des Motors + Software); besitze aber keine allg. gültigen Rechte auf die Konstruktion. Des weiteren "mutiert" der bisherige Wartungsvertrag (also Lizenz gekauft, Wartung gekauft - Finito) zu einem Nutzungsvertrag, der besagt, daß ich nach Kündigung des (Wartungs)vertrages alle Software zu löschen habe. (Einschränkung meinerseits : so habe ich den mehrseitigen Vertrag zumindest verstanden). Meine alten ME10 Lizenzen, die nicht mehr unter (Wartungs)vertrag sind, hätte ich demzufolge schon lange löschen müssen; und keine wiki-wiki Datenblätter mehr machen können... Tommy Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Patrick Weber Mitglied Konstruktionstechniker, Admin
Beiträge: 659 Registriert: 20.11.2006 Win11 Pro 23H2 Core i7-12700, 32GB RAM, Quadro P620 Creo Elements/Direct 19.0 M030 ModelManager 19.0 License Server 19.0 F000 clisp,VB.net,VBA,AHK,Python
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erstellt am: 06. Nov. 2008 22:41 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für Tommy
Na gut, dann verstehe ich auch die Reaktionen. Das würde uns sicher auch nicht schmecken, wenn diese "parametrischen Pfeifen" kommen würden, um unsere Zeit zu stehlen. Wir haben andere Dinge zu erledigen. Also zukünftig Kampfhunde frei auf dem Betriebsgelände patrouillieren lassen. (Soll auch gegen die GEZ helfen. ) ------------------ Grüße pw Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Gero Adrian Mitglied MBA, Dipl.Ing.
Beiträge: 529 Registriert: 13.12.2000 Ihr Berater Klietsch Partner
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erstellt am: 10. Nov. 2008 13:04 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für Tommy
Moin Zu einer Vertragsunterschrift gehören immer zwei. Bei einem wie auch immer gearteten Kaufvertrag sind AGBs (Allgemeine Geschäftsbedingungen) Basis der Geschäftsbeziehung. Nur gehen die Vorstellungen, was der eine darf oder nicht auseinander. Bei diesen Bedingungen - PTC will an Eure System - ist der Hintergrund klar, Angst vor Raubkopien. Aber hier hat der Gesetzgeber eigentlich ein paar Riegel. Erstens, Ihr habt das Hausrecht (und vielleicht Geheimhaltungsklauseln mit weiteren Kunden) und zweitens muss ein Softwareanbieter eine gesetzliche Vermutung haben, das Ihr soetwas einsetzt. Wenn, dann muss er das aber (zumindest in Deutschland) den Ermittlungsbehörden melden, bei Gefahr im Verzug kann dann recht schnell eine Durchsuchung erfolgen. Ziemlich fragwürdig insgesamt. Da ist doch einfacher zum Verkäufer des Anbieters zu gehen und sagen: "Ich kauf' Dein Zeug, aber nicht zu den Bedingungen!" Final sitzt Euer Einkäufer immer am längeren Hebel, er gibt die Bedarfsmeldung frei. Wenn es hart auf hart kommt schlage ich dann Kunden immer vor, wir schliessen jegliche betriebsgeprägte Vereinbarung (AGB) aus und agieren gemeinschaftlich auf Basis des BGB, Haftungsdeckel 'drauf und fertig. Der Vorteil (zumindest in Deutschland) es ist hier doch recht präzise geregelt, wie man gemeinsam handelt.
------------------ Grüssle Gero Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Roman Mitglied
Beiträge: 704 Registriert: 16.01.2001
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erstellt am: 10. Nov. 2008 16:01 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für Tommy
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Gero Adrian Mitglied MBA, Dipl.Ing.
Beiträge: 529 Registriert: 13.12.2000 Ihr Berater Klietsch Partner
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erstellt am: 10. Nov. 2008 16:40 <-- editieren / zitieren --> Unities abgeben: Nur für Tommy
Moin diese fingierten Lizenzverkäufe enden ja dann auch in einer unberechtigen Nutzung, also ist die rechtliche Situation gleichartig. Insgesamt sollte so etwas aber mit einer "intelligenteren" Lizenzverwaltung lösbar sein. ------------------ Grüssle Gero Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
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