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Traumwerkzeuge für die Traumfabrik , ein Anwenderbericht
Autor Thema:  Hilfe Paragraphenreiter Softwarelizenz ! (778 mal gelesen)
Tommy
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erstellt am: 06. Nov. 2008 13:33    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities

Hallo Miteinander,
wir haben doch den "Fehler" gemacht,in diesen Tagen eine weitere Lizenz Modelling und MManager zu erwerben. Nach Lieferung zeitlich befristeter Lizenzen haben wir noch eine Auftragsbestätigung erhalten, in der man u.a. dem hier
http://www.ptc.com/support/customer_agreements/click_wrap_files/cadds-optegra-current/cadds-optegra-clickwrap-current-de.pdf

angeführten Vertragswerk zustimmen muß, um unbegrenzte Lizenzen zu erhalten. Mal abgesehen davon, daß solch ein Papier rein rechtlich nicht von jedem im Unternehmen unterschrieben werden kann, wird unsere Rechtsabteilung mit Sicherheit ein "NO GO" aussprechen.

Mit solcher Vertragsgestaltung wird sich m.E. PTC mit seiner Produktfamilie CC Modelling langfristig aus dem Markt katapultieren.

Sehe ich das zu verbissen, oder wie ist Eure Meinung dazu ?

Tommy 

PS : http://www.ptc.com/support/customer_agreements/click_wrap_files/cocreate/cocreate_clickwrap_en.pdf

mit den Lizenzbedingungen ist auch nicht besser und wiederspiegelt m.E. nicht Deutsches bzw. EU-Recht (Stichwort verdeckte Mängel)

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Roman
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erstellt am: 06. Nov. 2008 14:15    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für Tommy 10 Unities + Antwort hilfreich


Hi Tommy,
das ist uns auch gerade sauer aufgestossen. Wir unterschreiben das aber, weil wir arbeiten müssen. Die rechtliche Prüfung wird aber bei uns in die Wege geleitet.

Roman

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Patrick Weber
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erstellt am: 06. Nov. 2008 16:49    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für Tommy 10 Unities + Antwort hilfreich

Hallo!

Welche Punkte stoßen denn sauer auf bzw. stoßen nicht auf Gegenliebe?

------------------
Grüße
pw

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Tommy
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Dipl.-Ing. ET


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erstellt am: 06. Nov. 2008 20:50    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities

Uns stört z.Bsp. folgendes :

"2. Prüfung: Um die Einhaltung der Bedingungen dieses Vertrags sicherzustellen, gestattet der Kunde PTC die Überprüfung der
Nutzung der Lizenzierten Produkte. Der Kunde erklärt sich bereit, PTC Zugang zu seinen Einrichtungen und Computersystemen
zu verschaffen und die Kooperation seiner Mitarbeiter und Berater sicherzustellen, sofern dies von PTC zum Zwecke der
Durchführung einer solchen Prüfung während der üblichen Geschäftszeiten und nach angemessener vorheriger Mitteilung in
zumutbarer Weise erbeten wird."

Na, aber "Hallo" ! Morgen will vielleicht Microsoft, Oracle, SAP, UG und wer weiß noch alles in meine Hütte...
Softwarelizenzen werden im allg. mit Büchern in Analogie gestellt und meine Buchhandlung macht auch keine Regalkontrolle; und mein Autohaus
keine Garagenkontrolle (dort bin auch Eigentümer des Motors + Software); besitze aber keine allg. gültigen Rechte auf die Konstruktion.

Des weiteren "mutiert" der bisherige Wartungsvertrag (also Lizenz gekauft, Wartung gekauft - Finito) zu einem Nutzungsvertrag, der besagt, daß ich nach Kündigung des (Wartungs)vertrages alle Software zu löschen habe. (Einschränkung meinerseits : so habe ich den mehrseitigen Vertrag zumindest verstanden).

Meine alten ME10 Lizenzen, die nicht mehr unter (Wartungs)vertrag sind, hätte ich demzufolge schon lange löschen müssen; und keine wiki-wiki Datenblätter mehr machen können...


Tommy

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Patrick Weber
Mitglied
Konstruktionstechniker, Admin


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erstellt am: 06. Nov. 2008 22:41    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für Tommy 10 Unities + Antwort hilfreich

Na gut, dann verstehe ich auch die Reaktionen. Das würde uns sicher auch nicht schmecken, wenn diese "parametrischen Pfeifen" kommen würden, um unsere Zeit zu stehlen. Wir haben andere Dinge zu erledigen.

Also zukünftig Kampfhunde frei auf dem Betriebsgelände patrouillieren lassen. 
(Soll auch gegen die GEZ helfen.  )

------------------
Grüße
pw

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Gero Adrian
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MBA, Dipl.Ing.


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erstellt am: 10. Nov. 2008 13:04    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für Tommy 10 Unities + Antwort hilfreich

Moin

Zu einer Vertragsunterschrift gehören immer zwei. Bei einem wie auch immer gearteten Kaufvertrag sind AGBs (Allgemeine Geschäftsbedingungen) Basis der Geschäftsbeziehung. Nur gehen die Vorstellungen, was der eine darf oder nicht auseinander.
Bei diesen Bedingungen - PTC will an Eure System - ist der Hintergrund klar, Angst vor Raubkopien. Aber hier hat der Gesetzgeber eigentlich ein paar Riegel. Erstens, Ihr habt das Hausrecht (und vielleicht Geheimhaltungsklauseln mit weiteren Kunden) und zweitens muss ein Softwareanbieter eine gesetzliche Vermutung haben, das Ihr soetwas einsetzt. Wenn, dann muss er das aber (zumindest in Deutschland) den Ermittlungsbehörden melden, bei Gefahr im Verzug kann dann recht schnell eine Durchsuchung erfolgen. Ziemlich fragwürdig insgesamt.
Da ist doch einfacher zum Verkäufer des Anbieters zu gehen und sagen: "Ich kauf' Dein Zeug, aber nicht zu den Bedingungen!" Final sitzt Euer Einkäufer immer am längeren Hebel, er gibt die Bedarfsmeldung frei.
Wenn es hart auf hart kommt schlage ich dann Kunden immer vor, wir schliessen jegliche betriebsgeprägte Vereinbarung (AGB) aus und agieren gemeinschaftlich auf Basis des BGB, Haftungsdeckel 'drauf und fertig. Der Vorteil (zumindest in Deutschland) es ist hier doch recht präzise geregelt, wie man gemeinsam handelt.

------------------
Grüssle

Gero

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Roman
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erstellt am: 10. Nov. 2008 16:01    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für Tommy 10 Unities + Antwort hilfreich


Hallo Gero, soweit klar. Aber was ich von meinem Support gehört habe, ist das nicht etwa eine Reaktion auf Raubkopien, sondern aufgrund irgendwelcher fingierten Lizenzverkäufe in USA.

Roman

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Gero Adrian
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MBA, Dipl.Ing.


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Ihr Berater
Klietsch Partner

erstellt am: 10. Nov. 2008 16:40    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat    Unities abgeben: 1 Unity (wenig hilfreich, aber dennoch)2 Unities3 Unities4 Unities5 Unities6 Unities7 Unities8 Unities9 Unities10 Unities Nur für Tommy 10 Unities + Antwort hilfreich

Moin

diese fingierten Lizenzverkäufe enden ja dann auch in einer unberechtigen Nutzung, also ist die rechtliche Situation gleichartig.
Insgesamt sollte so etwas aber mit einer "intelligenteren" Lizenzverwaltung lösbar sein.

------------------
Grüssle

Gero

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