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3D-Druck: 7 Gründe für den Einsatz in der Medizin, ein Fachartikel
Autor Thema:  Steuererstattung bei Unfall? (1680 mal gelesen)
Detlef_tb
Mitglied
Konstruktionsingenieur


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Beiträge: 207
Registriert: 14.07.2004

PRO/e Wildfire V

erstellt am: 26. Jan. 2017 07:32    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hallo,

vielleicht weis jemand von euch dazu was.

Ich hatte letztes Jahr einen Auffahrunfall, bin bei Glätte jemanden an der Ampel leicht drauf gerutscht. Bei meinem Wagen kein Schaden, bei dem Vordermann in der Stoßstange eine Beule. Schaden ca. 1000,-€. Versicherung sagt bis 1500€ Schaden selber zahlen, ist in Summe günstiger. Habe ich dann auch so gemacht. Kann ich den Schaden des Vordermanns bei mir von der Steuer absetzen, war ja auf dem Arbeitsweg.

------------------
Moin, moin aus Norddeutschland

Detlef_tb
           

Einer, der nichts weiß, und weiß dass er nichts weiß, weiß mehr, als einer der nichts weiß, aber nicht weiß, dass er nichts weiß!

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CAD-Maler
Mitglied
Konstrukteur / CAD-Admin / Mädchen für alles


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Beiträge: 250
Registriert: 17.01.2007

=)

erstellt am: 26. Jan. 2017 07:43    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

  

Da heißt, man verusacht einen Verkehrsunfall, bei dem jemand anderes zu Schaden kommt (zumindest sein Eigentum), bemüht dann seine (Haftpflicht-)Versicherung nicht (die ja genau für solche Fälle da ist) und spekuliert dann allen Ernstes drauf, dass der Staat einem das Geld wiedergibt?

Wow, das nenn ich mal dreist...

Aber wahrscheinlich ist dass in unserem Gurken-und-Bürokratie-Staat sogar möglich. 

------------------
CSWA, CSWP =)

[Diese Nachricht wurde von CAD-Maler am 26. Jan. 2017 editiert.]

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M-Ott
Moderator



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Beiträge: 77
Registriert: 21.11.2008

Ja!

erstellt am: 26. Jan. 2017 07:56    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Ich bin mir nicht sicher, aber ich glaube zu wissen, dass zumindestens die eigenen durch einen Wegeunfall entstandenen Schäden in irgendeiner Weise von der Steuer abgesetzt werden können.
Wie das bei den Schäden aussieht, die man verursacht hat? Keine Ahnung.

------------------
Grüße
Michael

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Arne Peters
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Beiträge: 1509
Registriert: 05.2002.24

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Training, Beratung, Programmierung

erstellt am: 26. Jan. 2017 08:00    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Ich denke der einzige Ansatz wäre der Arbeitsweg. Versuchen kann man es.

Ansonsten sind entstandenen Kosten keine Vorsorgeaufwendungen. Geht mir bei der Krankenversicherung so. Selbstbeteiligung senkt den Beitrag. die Aufwendungen bis zu der Höhe können aber nicht abgesetzt werden. Obwohl ich sie als flexiblen Beitrag ansehen würde.

------------------
Arne

[Diese Nachricht wurde von Arne Peters am 26. Jan. 2017 editiert.]

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Erwin
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Beiträge: 214
Registriert: 03.11.2000

erstellt am: 26. Jan. 2017 08:17    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von Detlef_tb:
Ich hatte letztes Jahr einen Auffahrunfall, bin bei Glätte jemanden an der Ampel leicht drauf gerutscht. Bei meinem Wagen kein Schaden, bei dem Vordermann in der Stoßstange eine Beule. Schaden ca. 1000,-€. Versicherung sagt bis 1500€ Schaden selber zahlen, ist in Summe günstiger. Habe ich dann auch so gemacht. Kann ich den Schaden des Vordermanns bei mir von der Steuer absetzen, war ja auf dem Arbeitsweg.

https://www.vlh.de/arbeiten-pendeln/beruf/wann-und-wie-sie-unfallk osten-von-der-steuer-absetzen-koennen.html
https://www.buhl.de/steuernsparen/unfallkosten-wann-mindern-sie-die-steuer/

Evtl. kann ein Unfallbericht der Polizei nötig sein.

Wie immer gilt: im Zweifel den Steuerberater fragen.

------------------
Das Leben ist kein Ponyfriedhof  ;-)

[Diese Nachricht wurde von Erwin am 26. Jan. 2017 editiert.]

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Erwin
Mitglied
CAD-PDM-Admin


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Beiträge: 214
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Job: Inventor 2022, AutoCAD 2022, CATIA V5R2018, Solidworks 2022
Privat: Blender 3D, Sketchup

erstellt am: 26. Jan. 2017 08:20    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Verklickt. Kann ja mal passieren.  ;-)

[Diese Nachricht wurde von Erwin am 26. Jan. 2017 editiert.]

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Arne Peters
Ehrenmitglied
CAD Dokumentation / Training / Programmierung / Datenbanken


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Beiträge: 1509
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Solid Edge Seminarunterlagen
Training, Beratung, Programmierung

erstellt am: 26. Jan. 2017 08:21    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Klingt doch gut.
Da würde ich keinen Steuerberater mehr fragen. Einfach eintragen und alle Informationen offenlegen.
Wir sprechen wieder, wenn es gestrichen wurde.

------------------
Arne

[Diese Nachricht wurde von Arne Peters am 26. Jan. 2017 editiert.]

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Dig15
Plauderprofi V.I.P. h.c.
Dipl.-Ing. für Markscheidewesen und Geodäsie



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Beiträge: 6253
Registriert: 27.02.2003

DWG TrueView 2014

erstellt am: 26. Jan. 2017 08:59    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Ja, das funktioniert. Habe das auch schon durch.
@CAD-Maler: Man bekommt nicht das Geld zurück, sondern die darauf bezahlten Steuern.

------------------
Viele Grüße Lutz

Glück Auf!  

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