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Online-Kurs: Grundlagen des 3D-Druck-Designs für Industrieingenieure , ein Kurs
Autor Thema:  Scheinselbstständig?? (2378 mal gelesen)

Ex-Mitglied

erstellt am: 18. Feb. 2016 06:36    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hallo

Der aktuelle Referentenentwurf zur Änderung des Werkvertragsrechts sieht eine Verschärfung der Kriterien vor, wer nun noch selbstständig ist oder nicht.

Der bisherige Kriterienkatalog soll komplett entfallen.
So wird jeder Einzelkämpfer automatisch zum Scheinselbstständigen, solange er keine fest angestellten Mitarbeiter beschäftigt.
Zumindest habe ich das so aus den Diskussionsbeiträgen, die in verschiedenen Foren gepostet werden, heraus gelesen.

Sicherlich gibt es unter den CAD.DE`lern auch Betroffene, die sich mit dem Thema beschäftigt haben, die etwas zur Aufklärung beitragen können.

[Diese Nachricht wurde von radloser am 18. Feb. 2016 editiert.]

StefanBerlitz
Moderator
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Beiträge: 682
Registriert: 02.03.2000

SunZu sagt:
Analysiere die Vorteile, die
du aus meinem Ratschlag ziehst.
Dann gliedere deine Kräfte
entsprechend und mache dir
außergewöhnliche Taktiken zunutze.

erstellt am: 18. Feb. 2016 09:14    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hallo radloser,

meinst du das hier: http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/073/1807370.pdf ?

Den Link habe ich dazu auf http://entsenderecht.de/aktuelles/detail/?tx_news_pi1%5Bnews%5D=1042&tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&cHash=5ef9385cf4c559c2b53e8a031cfe3404 gefunden, das klingt bei weitem nicht so dramatisch, wie du es darstellst. Aber vielleicht habe ich ja bei meiner kurzen Google-Recherche (die du ja sicher auch betrieben hast) auch was anderes aufgepickt oder interpretier das anders als du 

Ciao,
Stefan

------------------
Inoffizielle deutsche SolidWorks Hilfeseite    http://solidworks.cad.de

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Arne Peters
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erstellt am: 18. Feb. 2016 12:08    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Klingt vernünftig. Korrigiert evtl. in der Leiharbeit das, was Du immer bemängelst. 
Es steht da nicht, dass man Scheinselbständig ist, falls man nur ein einziges Kriterium erfüllt. Diese Kriterien gab es bisher auch. Damals war die Aufregung dieselbe. Als Freiberufler ist es ja noch wieder was anderes.

------------------
Arne

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Ex-Mitglied

erstellt am: 19. Feb. 2016 06:04    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Es steht da nicht, dass man Scheinselbständig ist, falls man nur ein einziges Kriterium erfüllt. Diese Kriterien gab es bisher auch.

Die letzte Änderung des Gesetzes war 2007. Schon damals ist dieser Kriterienkatalog weggefallen.
Und es steht auch nicht da, dass es nicht so ist, wenn man nur ein Kriterium nicht erfüllt. Sonst bräuchte man das Gesetz nicht zu ändern.
Wenn schon nach der Methode Kahlschlag alle Freiberufler unter dem Vorwand, dass diese nicht später als soziale Härtefälle dem Steuerzahler zur Last fallen, in die gesetzliche RV zwingt, egal ob sie selbst eine tragfähige Altersvorsorge finanzieren oder nicht, solte man ja mal andenken, wem der Staat die Rente sponsort, die nie in eine gesetzl. RV eingezahlt haben.
Das Vorhaben, das Gesetz zu ändern zielt nur darauf ab, die kasse zu füllen.
Es mag ja auch zielführend sein, eine gewisse Gruppe, die durch den Missbrauch des derzeitigen Werksvertragrechts eigentlich nur ausgebeutet werden, zu "schützen". Nur zielt das derzeitige Referentenentwurf (wenn er denn so durchgewinkt wird) nur darauf ab, einer nicht unbeträchtlichen Anzahl von Inhabern einer Einzelpersonengesellschaft die Existenzgrundlage zu entziehen. Und genau die gleiche Partei, die eine Luftblase "ICH-AG" (die sind dann nach dem geänderten Gesetz alle scheinselbstständig) aufgebläht hat, sind nun die schärfsten Gegner ihrer damaligen Planung, die Arbeitslosenquote durch mehr Selbstständige, wenn auch nur kurzfristig, zu entlasten. hat aber nicht funktioniert. Von der ICH-AG zur Tschüss-AG.

[Diese Nachricht wurde von radloser am 19. Feb. 2016 editiert.]

Arne Peters
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erstellt am: 19. Feb. 2016 07:35    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Das ist doch gelinde gesagt Blödsinn.
Ich glaube nicht, dass Du gelesen hast.
Und ein Selbständiger Ing. muss auch nicht in die Rentenversicherung einzahlen.

[Diese Nachricht wurde von Arne Peters am 19. Feb. 2016 editiert.]

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Leo Laimer
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erstellt am: 19. Feb. 2016 09:52    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Das scheint mir mal ein Thema zu sein, wo wir in Österreich mal die Nase vorne haben <G>

Der Druck geht hierzulande vor allem von der Sozialversicherung (der Angestellten) aus, die prinzipiell Scheinselbständigkeit vermuten und rückwirkend Beiträge fordern. Die treffen dann beide Vertragspartner und summieren sich zu teilweise dramatischen Beträgen (die Versicherung kommt ja erst Monate, Jahre nach Beginn der Tätigkeit drauf)
Mittlerweile ist es so, dass man sich als selbständiger Einzelkämpfer nicht mehr für mehr als nur ein paar Tage vor Ort zum Kunden setzen kann, ohne in diese Falle zu tappen, und auch den "Dienstgeber" mit rein zu reißen.
Ein Bekannter der vor diesem Problem steht musste eine GmbH gründen mit Geschäftszweck Leiharbeit, in dieser sich anstellen lassen, und damit darf er für den Kunden weiterhin vor Ort arbeiten, ohne doppelt Sozialversicherung zahlen zu müssen, und ohne den Kunden mit dem entsprechenden Dienstgeberbeitrag zu belasten.

Erklärung am Rande:
Hierzulande muss jeder der irgendwelche nennenswerte Einkünfte (mehr als ca. 4.000,-/Jahr) hat bei der für ihn zuständigen Sozialversicherung einzahlen. Jeder Selbständige zahlt also gnadenlos SV, und das nicht zu knapp, bei gar nicht so üppigem Leistungsangebot.
Die oben beschriebene SV der Angestellten fordert bei vermuteter Selbständigkeit die Beiträge zusätzlich (!) - man zahlt also in zwei SV ein, kann jedoch natürlich nur 1x krank sein, und 1x in Pension gehen.
Wenn ein Angestellter auf die Idee kommt nebenbei selbständig zu arbeiten, trifft ihn dasselbe Schicksal: Zweifache SV.
Winziger Trost: Die zunächst für den Anteil der zweiten SV zu viel bezahlte Steuer kann man rückwirkend zurückfordern.

------------------
mfg - Leo

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Ex-Mitglied

erstellt am: 19. Feb. 2016 18:10    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Das ist doch gelinde gesagt Blödsinn.

Bezieht sich das auf deinen Beitrag?
Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal den Rand halten. 
Nicht glauben heißt auch : nichts wissen.
Selbst Vermittlern von Projekten an Freiberufler geht der Arsc..h
auf Grundeis. Den bricht auch ein Boden weg.
Zur Info: das ist gelinde gesagt kein Blödsinn.

Arne Peters
Ehrenmitglied
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erstellt am: 20. Feb. 2016 12:14    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Viele Personaldienstleister legen ja den Preis mit dem Kunden fest, rechnen mit dem Kunden ab und setzen den "Selbständigen" dann da länger in ein Projekt. Im Büro eingebunden. Das ist einfach nur Leiharbeit.

------------------
Arne

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metz
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erstellt am: 22. Feb. 2016 06:51    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Im Werkvertrag kann der Mitarbeiter auch vor Ort sitzen.
Er muss sein eigenes Büro haben und er darf nicht auf "Zuruf" arbeiten!
Soll heißen, dass die "fest" angestellten Mitarbeiter im keine zusätzliche Arbeit geben dürfen, sondern der Umfang im Werkvertrag festgeschrieben ist und er diesen vor Ort abarbeitet.
Wenn er damit fertig ist muss ein neuer Vertrag über die nächste Aufgabe geschlossen werden.

------------------
Gruß Harald
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Ama et fac quod vis!

Wir hielten uns an den Plan,
nur leider war der Plan scheiße!

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JochenWl
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erstellt am: 25. Feb. 2016 10:29    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Ich habe mal den Ratschlag bekommen:
Wandel deine Personengesellschaft in eine GmbH um und das Thema Scheinselbstständigkeit hat sich erledigt.
Du wärst dann der angestellte Geschäftsführer deiner eigenen GmbH.

Jochen

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Leo Laimer
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erstellt am: 25. Feb. 2016 16:11    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von JochenWl:
...Du wärst dann der angestellte Geschäftsführer deiner eigenen GmbH...

Die einschägigen Gesetze rund um GmbH und Geschäftsführer dürften zwischen A und D nicht so unterschiedlich sein:
Nur ein Miteigentümer <25% darf bei der GmbH angestellt sein.
Also, als Einzelperson kann man zwar eine GmbH besitzen und geschäftsführen, aber nicht angestellt sein.

Wie schon oben beschrieben: Hierzulande läuft es auf ein GmbH im Besitz "Jemands Anderen" (Ehefrau?), mit dem "Ich" als angestelltem Geschäftsführer <25% (der Gf muss ja fachlich versiert sein und die Verantwortung tragen), und dazu brauchst noch eine Gewerbeberechtigung zur Arbeitsüberlassung.
Eine ganze Herde wiehernder Amtsschimmel, stapelweise Papierkram, reihum absahnende Randberufe (Notare, Rechtsanwälte, Kammermitarbeiter, Banken, usw.).
Sogar der Betriebsarzt tanzt irgendwann an und schaut nach ob das obligatorische Verbandskasterl im Büro nicht schon übers Ablaufdatum raus ist.
Wird bei Euch bald aufs Selbe rauslaufen.

Mir reicht das so, dass ich den Betrieb ehest zudrehen werde.

------------------
mfg - Leo

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Ex-Mitglied

erstellt am: 25. Feb. 2016 19:12    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

[URL=https://www.ihk-berlin.de/blob/bihk24/recht_und_steuern/downloads/2253254/724465f0c6c0d03e0339f68de2998468/Merkblatt_Scheinselbststaendigkeit_Arbeitnehmeraehnliche_Selbststaen dige]

Auch eine GmbH als Einmann-Firma gültet nicht.

An anderer Stelle wird Scheinselbstständigkeit noch so definiert:
"Das Weisungsrecht kann Inhalt, Durchführung, Zeit, Dauer und Ort der Tätigkeit betreffen."

Wird nun ein Tapezierer (Einzelunternehmer, nicht in der Handwerksrolle eingetragen, weil nicht dazu verpflichtet) nun mein Angestellter, dem ich INHALT (tapezieren des Wohnzimmers), DURCHFÜHRUNG ( eine Wand mit Raufaser, 3 Wände mit xyz-Tapete), ZEIT ( freitags habe ich Urlaub und bin dann zu Hause ), DAUER ( ab morgens 8:00 bis 14:00), ORT (in meiner Wohnung natürlich) vorgebe.

Wie weltfremd muss man sein, wenn man sich an solchen Formulierungen aufhängt?


[Diese Nachricht wurde von radloser am 25. Feb. 2016 editiert.]

[Diese Nachricht wurde von radloser am 25. Feb. 2016 editiert.]

Arne Peters
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erstellt am: 25. Feb. 2016 21:38    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Da sind wir uns mal einige: Wie weltfremd muss man sein, um das so zu konstruieren? Du weißt so gut, wie andere, dass Deine Interpretation Blödsinn ist und Blödsinn bleiben wird.
Darüber hinaus reißt Du ja Aussagen aus anderen Themenbereichen des Merkblattes, ohne die eigentlichen Kriterien zu Scheinselbständigkeit zu berücksichtigen.
Das geschieht nun wieder so gezielt, dass es entweder auf lange Weile oder darauf, dass dieses Deine bezahlte Arbeit ist, schließen lässt.

Ich würde sagen: Das Merkblatt ist nicht neu und durchaus geeignet, jeden Selbständigen zu beruhigen.

------------------
Arne

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metz
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erstellt am: 26. Feb. 2016 13:41    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von Arne Peters:

Darüber hinaus reißt Du ja Aussagen aus anderen Themenbereichen des Merkblattes, ohne die eigentlichen Kriterien zu Scheinselbständigkeit zu berücksichtigen.
Das geschieht nun wieder so gezielt, dass es entweder auf lange Weile oder darauf, dass dieses Deine bezahlte Arbeit ist, schließen lässt.


Vielleicht will er sich mit solch Aussagen bei seiner so sehr gehassten Lügenpresse empfehlen und hofft auf regen Zulauf eben dieser.
Kann in zweites oder erstes Standbein werden!

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Gruß Harald
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Ex-Mitglied

erstellt am: 26. Feb. 2016 18:06    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

"Sicherlich gibt es unter den CAD.DE`lern auch Betroffene, die sich mit dem Thema beschäftigt haben, die etwas zur Aufklärung beitragen können" war  mein Anliegen.

Leider kommen, von einigen wenigen informativen Beiträgen abgesehen, nur dümmliche und beleidigende, und sogar ein Beitrag, der mir die Zugehörigkeit zu einer gewissen Interessengruppe unterstellt, wogegen ich mich ganz entschieden verwehre.

Hier ist es noch schlimmer wie am Stammtisch: es gibt einige, die anderen die eigene Meinung streitig machen wollen und sogar Sachverhalte, von denen sie 0,00 Ahnung haben, in Frage stellen.

Deshalb meine Bitte: zumachen.  

[Diese Nachricht wurde von radloser am 26. Feb. 2016 editiert.]

Wyoming
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erstellt am: 26. Feb. 2016 18:20    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hey Jungs... bleibt mal Sachlich 

Das Thema interessiert mich als nebenberuflicher Freiberufler mit 2 Kunden 

------------------
MR2OC

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Arne Peters
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erstellt am: 26. Feb. 2016 18:27    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von radloser:
Hier ist es noch schlimmer wie am Stammtisch: es gibt einige, die anderen die eigene Meinung streitig machen wollen und sogar Sachverhalte, von denen sie 0,00 Ahnung haben, in Frage stellen.

Unterstellungen sind ja für Dich kein Problem.
Ich hab mich schon vor 20 Jahren damit auseinandergesetzt, als die Regelungen zur Scheinselbständigkeit aufkamen.
Für jemanden, der sonst gerne über die "Sklaventreiber" schimpft, machst Du Dir jetzt ganz schön Sorgen um deren Geschäft.
Aber das, was hier so verlinkt wurde, klingt für mich vernünftig.
Die Eindämmung des Missbrauchs bei Leiharbeit und Werkverträgen sowie bei der Scheinselbständigkeit halte ich für gut.


p.s. und nicht vergessen: Wenn man als Freiberufler zu viel Werbung macht, wird man evtl. gewerbesteuerpflichtig.

------------------
Arne

[Diese Nachricht wurde von Arne Peters am 26. Feb. 2016 editiert.]

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Ex-Mitglied

erstellt am: 27. Feb. 2016 10:12    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Schließen endlich.
Bevor noch mehr Stuss verzapft wird.

Arne Peters
Ehrenmitglied
CAD Dokumentation / Training / Programmierung / Datenbanken


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erstellt am: 27. Feb. 2016 11:03    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Genau. So ist das mit den Meinungen Anderer.
Irgendwie kommt da nicht viel von Dir an Argumenten.

------------------
Arne

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Canadabear
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erstellt am: 27. Feb. 2016 15:31    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von radloser:
"Sicherlich gibt es unter den CAD.DE`lern auch [b]Betroffene, die sich mit dem Thema beschäftigt haben, die etwas zur Aufklärung beitragen können" war  mein Anliegen.

Leider kommen, von einigen wenigen informativen Beiträgen abgesehen, nur dümmliche und beleidigende, und sogar ein Beitrag, der mir die Zugehörigkeit zu einer gewissen Interessengruppe unterstellt, wogegen ich mich ganz entschieden verwehre.

Hier ist es noch schlimmer wie am Stammtisch: es gibt einige, die anderen die eigene Meinung streitig machen wollen und sogar Sachverhalte, von denen sie 0,00 Ahnung haben, in Frage stellen.

Deshalb meine Bitte: zumachen.  

[Diese Nachricht wurde von radloser am 26. Feb. 2016 editiert.][/B]


mit diesem Beitrag machst du das gleiche was du in diesem Beitrag bemaengelst.
Du willst keine andere Meinung zulassen als deine eigene und sagst das wer nicht deiner Meinung ist hat keine Ahnung.

Glaubst du wirklich das du mit diesem Beitrag jemanden ueberzeugen kannst das deine Meinung richtig ist und die anderen unrecht haben.

------------------
Barbarus hic ego sum, quia non intellegor ulli!

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Ex-Mitglied

erstellt am: 27. Feb. 2016 17:20    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Sicherlich gibt es unter den CAD.DE`lern auch Betroffene, die sich mit dem Thema beschäftigt haben, die etwas zur Aufklärung beitragen können.

Außer den Beiträgen von Leo und Stefan hat es keine Beiträge gegeben, die sich mit dem Thema auseinandersetzen, zum eigentlichen Thema eine Meinung darstellen und somit etwas zu meinem Anliegen beigetragen haben.

Und wenn jemand die völlig unterschiedlichen Sachverhalte: Arbeitnehmerüberlassung/Zeitarbeit oder ein Werksvertragsverhältnis mit einem Freiberuflichen oder Scheinselbstständigkeit in einen Topf wirft, muß man annehmen: keine Ahnung von dem, was der neue Referentenentwurf für Auswirkungen hat, wenn er umgesetzt wird und kann gar nix sinnvolles zur Diskussion beitragen. Dass der Kriterienkatalog zur Einstufung "selbstständig/scheinselbstständig" schon 2007 entfallen ist, spielt wohl keine Rolle. "Muß ein eigenes Büro haben...". Das reicht nicht.  

Zitat:
Korrigiert evtl. in der Leiharbeit das, was Du immer bemängelst. 

Dazu wird durch den neuen Entwurf zum Thema Leiharbeit gar nix korrigiert, denn das gehört zum Thema  Arbeitnehmerüberlassung und nicht zum Werkvertragsrecht BGB §341 ff.

Zitat:
Vielleicht will er sich mit solch Aussagen bei seiner so sehr gehassten Lügenpresse empfehlen und hofft auf regen Zulauf eben dieser. Kann in zweites oder erstes Standbein werden!

Das ist doch ein Widerspruch in sich. Und trägt gar nix zum Thema bei. Durch diese Aussage werde ich in die Nähe einer Interessengruppe gebracht, mit denen ich nix zu tun habe und wogegen ich mich entschieden verwehre. Oder soll ich euch den Gefallen tun und mich der Meinung anschließen?

So das wars. Machts gut.

[Diese Nachricht wurde von radloser am 27. Feb. 2016 editiert.]

Arne Peters
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erstellt am: 27. Feb. 2016 17:48    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Ach, Du redest garnicht von dem Entwurf zur Eindämmung des Missbrauchs bei Leiharbeit und Werkvertägen. Den finde ich nähmlich gut.

Ich sehe grade, Du bist raus. Ich hatte schon gedacht, Du lieferst selber nochmal was konstruktives.

------------------
Arne

[Diese Nachricht wurde von Arne Peters am 27. Feb. 2016 editiert.]

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Ex-Mitglied

erstellt am: 27. Feb. 2016 17:53    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Wer lesen kann ist schon im Vorteil.
Aber bei deinen Beiträgen vermisse ich auch das Konstruktive. Wird auch mal Zeit.

Arne Peters
Ehrenmitglied
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erstellt am: 27. Feb. 2016 18:11    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hast Du denn dazu was, was Deine Annahme belegt?

------------------
Arne

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Leo Laimer
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erstellt am: 27. Feb. 2016 18:24    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Ich finde es sehr schade dass dieser Thread so ausgeglitten ist.
Können wir nicht zum eigentlichen Thema zurück?

Das Thema ist brisant, und wenn das so heiß wird wie es hierzulande gegessen wird dann reißt das womöglich geschätzt 30% der CAD.de-Mitgliedern die Geschäftsgrundlage unter dem Hintern weg und sie stürzen womöglich gar in Schulden wegen drohender Nachzahlungen.

------------------
mfg - Leo

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Arne Peters
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erstellt am: 27. Feb. 2016 18:59    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Ich möchte nur wissen woraus hier was hergeleitet wird.
Oder welche Sorgen hier auf welcher Basis bestehen.
Das überspitzen von "Scheinselbständigkeit" bis ins Absurde macht es eben absurd.

Ich sehe da kein Problem. Aber ich sitze auch nicht Monatelang wie ein AN bei einem einzigen Kunden im Projekt oder schlachte als rumänische Ich-AG Tag ein Tag aus Schweine am Fließband.

Es kann sicher auch nicht schaden, den aktuellen Entwurf mal zu überfliegen.
Vielleicht bekommen wir mal heraus, wer die selbständigen da warum vor den Karren spannen will.

------------------
Arne

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Leo Laimer
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erstellt am: 28. Feb. 2016 10:13    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Ich kann ja nur für Österreich sprechen.
Und da haben sich zwar ein paar Gesetze und sonstigen Regelwerke etwas geändert (insbesondere wurde das Leiharbeits-Geschäft besser regelmentiert - was durchaus positiv zu sehen ist, weil da wirklich Schindluder getrieben wurde), aber es gibt hierzulande nach wie vor (soweit mir bekannt) keine ausdrücklichen Gesetze oder ähnliches die definieren was Selbständigkeit von Scheinselbständigkeit unterscheidet.
Ich habe den Verdacht dass diese Gesetzes-Leere sogar gewollt ist, da dadurch der Interpretationsspielraum entsprechend riesig ist.

Der Betreiber der Welle an "Problemen" ist eindeutig die Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten (heißt bei uns "Gebietskrankenkassa" - und wir haben ca. 9 Stk davon), die hier eine sehr lukrative Einnahmenmöglichkeit sehen. Nach der Welle an Selbständigen die in den letzten zwei Jahrzehnten gewünscht und gefördert hierzulande auftrat, werden nun eben diese sehr vielen kleinen/einzelkämpferischen Selbständigen geschröpft.
Nicht nur von Seiten der Steuern - das war von Anfang an so, dass diese "Kleinen" aus fast allen steuerlichen Vorteilen rausgefallen sind, wenn man's mit den "Großen" vergleicht, auch nicht nur von Seiten des Entganges sehr vieler Förderungen, sondern nun geht's um einen weiteren kostenmäßigen Kernbereich, um die Sozialversicherung.
Mangels eindeutiger, längerfristig bekannter Regeln wird einfach von Seiten der Versicherung dieses Gesetzes-Vakuum extrem zugunsten ihrer selbst interpretiert und regelrecht Jagd auf die "kleinen Selbständigen" gemacht.

Wie schon weiter oben gesagt, kann man hierzulande als Einzelkämpfer praktisch überhaupt nicht mehr gegen Stundenentgelt für einen Kunden arbeiten (egal ob vor Ort oder im eigenen Büro).
Habe oben auch die derzeit notwendigen "Umgehungskonstruktionen" angedeutet, wobei noch unsicher ist wie lange diese Konstruktionen halten werden, und ab wann die SV ihren Interpretationsspielraum dafür nutzen auch in diesen Bereichen abzugrasen.

Das ist die Situation in Österreich.
Jeder "kleine" Selbständige der auch nur annähernd in dieser Richtung arbeitet tut gut daran sich das sehr zu Herzen zu nehmen, es kann jedes Klopfen an der Tür, jedes Klingeln des Telefons zu einem finanziellen und kundenmäßigen Nahetod-Erlebnis führen.

Wieweit das für Euch in D relevant wird weiß ich natürlich nicht.
Ich kenne die Sprache der Politiker in D nicht so gut um da irgendwas verlässlich interpretieren zu können.
Allerdings scheint mir z.B. das von Stefan Berlitz oben verlinkte PDF schon ein sehr verdächtiges "Schönsprech" zu sein.
Auch wenn die Schreibe von "radloser" vielleicht etwas polemisch wirkt, in der Sache kann ich ihn nur bestätigen und bestärken.

------------------
mfg - Leo

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