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Autor Thema:  Was oder wann gibt es eine Urheberrechtsverletzung? (640 mal gelesen)
Press play on tape
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Creo Elements Direct Modeling 17

erstellt am: 11. Jul. 2015 13:15    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hallo,

leider werden die Rechteverwerter u.a. immer mächtiger und die Strafen scheinen mir so hoch als das Sie Menschen in den Wirtschaftlichen Ruin treiben können.

Deshalb mal eine drei Fragen, vielleicht kennt sich ja jemand ein wenig aus:

Frage 1:

Jemand bastelt sich ein Kostüm aus einem Film z.B. Darth Vader, welches unheimlich Echt wirkt. Er macht nun Fotos und verkauft diese bzw. stellt diese öffentlich im Internet zur Verfügung. Verletzt er damit irgendwelche Rechte?

Frage 2:

Jemand bastelt ein Lichtschwert welches eine sehr hohe Ähnlichkeit besitzt und verkauft es als Spielzeug nennt es aber völlig anders und stellt keinen Bezug zum Film her, Legal? (denke hier eher nicht)

Frage 3:

Jemand bastelt sich ein Lichtschwert, schreibt es ist aus den Filmen, nennt es auch so und stellt sie Bauanleitung zur Verfügung. Ist das eine Rechte Verletzung?

Ehrlich es ist wirklich schwer geworden nicht versehentlich irgendwelche Rechte zu verletzen..

gruß Heiko

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KlaK
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Dipl. Ing. Vermessung, CAD- und Netz-Admin


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Beiträge: 93
Registriert: 02.05.2006

über Dies und Das

erstellt am: 11. Jul. 2015 15:32    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hallo Heiko,

Es ist sogar noch komplizierter, da sich das deutsch Urheberrecht und das amerikanische Copyright auch noch gewaltig unterscheiden. Für eine komplett richtige Auskunft wird Dir ein Weg zu einem Fachanwalt nicht erspart bleiben und selbst dann bleibt immer eine Möglichkeit der Anklage wenn Du Deine "Erfindungen" nicht patentieren oder urheberrechtlich schützen lässt.

Zur Frage 1: Fotos, wenn diese verkauft werden sind eine gewerbliche Nutzung somit könnte sich der Erschaffer der Figur eine Gebühr für deren Veröffentlichung einklagen. Selbst wenn diese nicht verkauft werden und nur auf Internetseiten z.B. Foren veröffentlicht werden, deren Betreiber so wie hier Randwerbung betreibt wird dies schon als gewerbliche Nutzung ausgelegt (auch wenn nur der Forenbetreiber und nicht der Fotoposter davon Einnahmen erzielt). Gerade bei Fotos vom Eifelturm gibt es da Gerichtsentscheidungen bei denen sich Otto-Normalverbraucher nur die Haare raufen kann ...

Frage 2: Keine Ahnung, es gibt doch schon Lichtschwerter als Kinderspielzeug. Solange zu denen deutliche Abweichungen zu erkennen sind dürfte es m.E. keine großen Probleme geben

Frage 3: Wie meinst Du das "schreibt es ist aus den Filmen"? Als Hinweis "Lichtschwert der Yedi" oder "wie es in den Filmen verwendet wurde"? Aber generell würde ich sagen wenn die Bauanleitung nachweislich von Dir stammt solltest Du keine Probleme bekommen.

Aber ich bin kein RA und genaues kann nur dieser annähernd richtig beraten. Annähernd, weil es dann im Verfahrensfall immer noch auf den Richter und den entsprechenden Sachverständigen ankommt. Zur Sicherheit könntest Du Dir aber Deine Idee von einem Notar bestätigen lassen (kostet nicht viel). Damit kannst Du im Zweifelsfalle nachweisen dass der Entwurf wirklich von Dir ist und wenn der Ankläger nicht den gleichen Entwurf mit einem älteren Designdatum vorlegen kann bist Du schon mal auf der sicheren Seite.

Grüße
Klaus 

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