Hallo Heiko,
Es ist sogar noch komplizierter, da sich das deutsch Urheberrecht und das amerikanische Copyright auch noch gewaltig unterscheiden. Für eine komplett richtige Auskunft wird Dir ein Weg zu einem Fachanwalt nicht erspart bleiben und selbst dann bleibt immer eine Möglichkeit der Anklage wenn Du Deine "Erfindungen" nicht patentieren oder urheberrechtlich schützen lässt.
Zur Frage 1: Fotos, wenn diese verkauft werden sind eine gewerbliche Nutzung somit könnte sich der Erschaffer der Figur eine Gebühr für deren Veröffentlichung einklagen. Selbst wenn diese nicht verkauft werden und nur auf Internetseiten z.B. Foren veröffentlicht werden, deren Betreiber so wie hier Randwerbung betreibt wird dies schon als gewerbliche Nutzung ausgelegt (auch wenn nur der Forenbetreiber und nicht der Fotoposter davon Einnahmen erzielt). Gerade bei Fotos vom Eifelturm gibt es da Gerichtsentscheidungen bei denen sich Otto-Normalverbraucher nur die Haare raufen kann ...
Frage 2: Keine Ahnung, es gibt doch schon Lichtschwerter als Kinderspielzeug. Solange zu denen deutliche Abweichungen zu erkennen sind dürfte es m.E. keine großen Probleme geben
Frage 3: Wie meinst Du das "schreibt es ist aus den Filmen"? Als Hinweis "Lichtschwert der Yedi" oder "wie es in den Filmen verwendet wurde"? Aber generell würde ich sagen wenn die Bauanleitung nachweislich von Dir stammt solltest Du keine Probleme bekommen.
Aber ich bin kein RA und genaues kann nur dieser annähernd richtig beraten. Annähernd, weil es dann im Verfahrensfall immer noch auf den Richter und den entsprechenden Sachverständigen ankommt. Zur Sicherheit könntest Du Dir aber Deine Idee von einem Notar bestätigen lassen (kostet nicht viel). Damit kannst Du im Zweifelsfalle nachweisen dass der Entwurf wirklich von Dir ist und wenn der Ankläger nicht den gleichen Entwurf mit einem älteren Designdatum vorlegen kann bist Du schon mal auf der sicheren Seite.
Grüße
Klaus
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