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 | Online-Kurs: Grundlagen des 3D-Druck-Designs für Industrieingenieure , ein Kurs
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Autor
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Thema: Berufsschule (1160 mal gelesen)
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Keyoke Mitglied Bauzeichner
 
 Beiträge: 392 Registriert: 19.01.2010 Zeichenbrett AutoCad Strakon 5.1 Allplan 2004 - 2016
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erstellt am: 25. Mrz. 2014 09:42 <-- editieren / zitieren -->
Hallo, wenn ein Auszubildender Berufsschule hat, von 07:30 bis 13.00 Uhr, muß er danach noch ins Büro kommen ? Ich hab dunkel in Erinnerung das man nach einer gewissen Anzahl an Stunden nach der Schule frei hat. Oder hat das evtl auch was mit dem Alter zu tun ob Volljährig oder nicht ? Bei mir schon doch etwas länger her Gruß Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
jpsonics Quasselprofi V.I.P. h.c. Auftragsabwicklung und Konstruktion

 Beiträge: 11684 Registriert: 04.01.2006 Master of the Unicorns
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erstellt am: 25. Mrz. 2014 09:47 <-- editieren / zitieren -->
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ralficad Plauderprofi V.I.P. h.c. Konstrukteur

 Beiträge: 9772 Registriert: 25.11.2005 AMD Athlon XP 2800; 2,08 GHz 1,0 GB RAM WIN XP Prof., SP2 ACAD 2005 - nackig, EPT
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erstellt am: 25. Mrz. 2014 10:22 <-- editieren / zitieren -->
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Gerhard Deeg Moderator Konstrukteur aus Leidenschaft
   
 Beiträge: 1091 Registriert: 17.12.2000 CREO - OSD - OSM HP XW4400 - XW4600 Dell Inspiron 17E NVIDIA QUADRO FX1500 NVIDIA Quadro FX1800 HP Mini 210 2002sg WIN 7 Ultimate 32/64
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erstellt am: 25. Mrz. 2014 10:39 <-- editieren / zitieren -->
Hallo Keyoke, ich kann mich nur noch daran erinnern, dass wenn wir von 8-12 Uhr Schule hatten, wir um 13Uhr wieder am Schraubstock standen. Wenn wir um 13Uhr Schulbeginn hatten, standen wir bis 12Uhr dem Betrieb zur Verfügung. Wollen denn die Leute von heute gar nichts mehr lernen? Als ab ins Büro Gruß Gerhard ------------------ Jeder erfüllte Wunsch ist ein Traum weniger. Träume sind die Sonnenstunden der Hoffnung. Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
ole Quasselprofi V.I.P. h.c. Schlossherr, sie schrieben's bei der Ausbildung nur ständig verkehrt

 Beiträge: 10621 Registriert: 02.08.2002 Kein Plan, kein System - trotzdem wichtig:it nicht, sondern nur Zum testen mit und für zauberhaft! z-Fanclub
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erstellt am: 25. Mrz. 2014 10:51 <-- editieren / zitieren -->
Muss das überhaupt speziell von oben geregelt werden? Es gibt einen entsprechenden Ausbildungsvertrag, der sich dazu auslassen könnte und m.W. auch für unterschiedliche Alter unterschiedliche maximale Arbeitszeiten. Sich in D. die vielen depperten Vorschriften zu merken, fällt auch unter lernen . ------------------
13 Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
metz Quasselprofi V.I.P. h.c. Techniker Maschinenbau

 Beiträge: 12873 Registriert: 16.02.2009
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erstellt am: 25. Mrz. 2014 11:15 <-- editieren / zitieren -->
Zitat: Original erstellt von jpsonics: Hier z.B. für Bayern.
Liegt Kassel jetzt in Bayern? Das PDF ist von der IHK Kassel. Ist das nicht mal ausnahmsweise bundesweit gleich geregelt? Zitat: Anrechnung der Berufsschulzeiten für Minderjährige (§ 9 JArbSchG) Minderjährige Azubis müssen für die Berufsschule von der Arbeit freigestellt werden. Die Berufsschulzeit wird auf die Arbeitszeit angerechnet. Ein Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden wird pauschal mit acht Stunden auf die Arbeitszeit angerechnet. Wenn es einen weiteren Berufsschultag pro Woche gibt, wird nur noch die konkrete Zeit in der Schule mit Pausen angerechnet. Eine Blockwoche in der Berufsschule wird mit 40 Stunden auf die Arbeitszeit angerechnet, wenn der Azubi an fünf Tagen und mindestens 25 Stunden die Schule besucht.
Zitat: Anrechnung der Berufsschulzeiten auf die Arbeitszeit bei Volljährigen Volljährige müssen laut §15 Berufsbildungsgesetz für den Berufsschulunterricht freigestellt werden. Die Anrechnung der Berufsschulzeiten wurde durch ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts geregelt. Dieses Urteil findet im Arbeitsrecht Anwendung. Bei der Anrechnung der Berufsschulzeiten gilt laut Urteil folgendes: Die gesamte Zeit in der Berufsschule, von Unterrichtsbeginn bis Unterrichtende (auch Pausen, Freistunden usw.) werden auf die Arbeitszeit angerechnet, allerdings nur dann, wenn der Unterricht sich mit den üblichen Arbeitszeiten im Betrieb überschneidet. Findet der Unterricht ganz oder teilweise zu Zeiten statt, in denen der Volljährige nicht im Betrieb arbeitet, muss keine Anrechnung erfolgen! Wenn der Volljährige vor oder nach der Berufschule im Betrieb arbeitet, wird ihm auch die Wegzeit von oder zur Berufsschule auf die Arbeitszeit angerechnet. Der Volljährige Azubi muss an einem Berufsschultag aber nur dann noch im Betrieb arbeiten, wenn nach der Anrechnung noch genügend Ausbildungszeit im Betrieb übrig bleibt, in der sinnvoll Ausbildung statt finden kann, also zum Beispiel mindestens 30 Minuten.
------------------ Gruß Harald ____________________ Ama et fac quod vis! Wenn das die Lösung ist, hätte ich gerne mein Problem wieder! . . 
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