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Online-Kurs: Grundlagen des 3D-Druck-Designs für Industrieingenieure , ein Kurs
Autor Thema:  Berufsschule (1160 mal gelesen)
Keyoke
Mitglied
Bauzeichner


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Beiträge: 392
Registriert: 19.01.2010

Zeichenbrett
AutoCad
Strakon 5.1
Allplan 2004 - 2016

erstellt am: 25. Mrz. 2014 09:42    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hallo,

wenn ein Auszubildender Berufsschule hat, von 07:30 bis 13.00 Uhr, muß er danach noch ins Büro kommen ?

Ich hab dunkel in Erinnerung das man nach einer gewissen Anzahl an Stunden nach der Schule frei hat. Oder hat das evtl auch was mit dem Alter zu tun ob Volljährig oder nicht ?

Bei mir schon doch etwas länger her 

Gruß

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jpsonics
Quasselprofi V.I.P. h.c.
Auftragsabwicklung und Konstruktion



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Beiträge: 11684
Registriert: 04.01.2006

Master of the Unicorns

erstellt am: 25. Mrz. 2014 09:47    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hier z.B. für Bayern.

------------------
Grüße.
Christian -jpsonics- J.
--------------------------------------
LOAD "REALLIFE" ,8,1
-----------------------------------------------
This post was sent using 100 recycled electrons

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ralficad
Plauderprofi V.I.P. h.c.
Konstrukteur



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Beiträge: 9772
Registriert: 25.11.2005

AMD Athlon XP 2800;
2,08 GHz 1,0 GB RAM
WIN XP Prof., SP2
ACAD 2005 - nackig, EPT

erstellt am: 25. Mrz. 2014 10:22    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von jpsonics:
Hier z.B. für Bayern.


und Deutschland?? 
*duckundwech*

------------------
ralfi 
                             Selbes Getränk, neue Flasche.           

USA-trip-tipps

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Gerhard Deeg
Moderator
Konstrukteur aus Leidenschaft


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Beiträge: 1091
Registriert: 17.12.2000

CREO - OSD - OSM
HP XW4400 - XW4600
Dell Inspiron 17E
NVIDIA QUADRO FX1500
NVIDIA Quadro FX1800
HP Mini 210 2002sg
WIN 7 Ultimate 32/64

erstellt am: 25. Mrz. 2014 10:39    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hallo Keyoke,

ich kann mich nur noch daran erinnern, dass wenn wir von 8-12 Uhr Schule hatten, wir um 13Uhr wieder am Schraubstock standen.

Wenn wir um 13Uhr Schulbeginn hatten, standen wir bis 12Uhr dem Betrieb zur Verfügung.

Wollen denn die Leute von heute gar nichts mehr lernen?

Als ab ins Büro

Gruß Gerhard

------------------
Jeder erfüllte Wunsch ist ein Traum weniger.
Träume sind die Sonnenstunden der Hoffnung.

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ole
Quasselprofi V.I.P. h.c.
Schlossherr, sie schrieben's bei der Ausbildung nur ständig verkehrt



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Beiträge: 10621
Registriert: 02.08.2002

Kein Plan, kein System - trotzdem wichtig:it nicht, sondern nur
Zum testen mit und für zauberhaft!
z-Fanclub

erstellt am: 25. Mrz. 2014 10:51    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Muss das überhaupt speziell von oben geregelt werden? Es gibt einen entsprechenden Ausbildungsvertrag, der sich dazu auslassen könnte und m.W. auch für unterschiedliche Alter unterschiedliche maximale Arbeitszeiten.

Sich in D. die vielen depperten Vorschriften zu merken, fällt auch unter lernen    .

------------------
13

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metz
Quasselprofi V.I.P. h.c.
Techniker Maschinenbau



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Beiträge: 12873
Registriert: 16.02.2009

erstellt am: 25. Mrz. 2014 11:15    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von jpsonics:
Hier z.B. für Bayern.


Liegt Kassel jetzt in Bayern?
Das PDF ist von der IHK Kassel.

Ist das nicht mal ausnahmsweise bundesweit gleich geregelt?

Zitat:
Anrechnung der Berufsschulzeiten für Minderjährige
(§ 9 JArbSchG)

Minderjährige Azubis müssen für die Berufsschule von der Arbeit freigestellt werden. Die Berufsschulzeit wird auf die Arbeitszeit angerechnet.
Ein Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden wird pauschal mit acht Stunden auf die Arbeitszeit angerechnet.
Wenn es einen weiteren Berufsschultag pro Woche gibt, wird nur noch die konkrete Zeit in der Schule mit Pausen angerechnet.
Eine Blockwoche in der Berufsschule wird mit 40 Stunden auf die Arbeitszeit angerechnet, wenn der Azubi an fünf Tagen und mindestens 25 Stunden die Schule besucht.


Zitat:
Anrechnung der Berufsschulzeiten auf die Arbeitszeit bei Volljährigen

Volljährige müssen laut §15 Berufsbildungsgesetz für den Berufsschulunterricht freigestellt werden. Die Anrechnung der Berufsschulzeiten wurde durch ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts geregelt. Dieses Urteil findet im Arbeitsrecht Anwendung. Bei der Anrechnung der Berufsschulzeiten gilt laut Urteil folgendes:
Die gesamte Zeit in der Berufsschule, von Unterrichtsbeginn bis Unterrichtende (auch Pausen, Freistunden usw.) werden auf die Arbeitszeit angerechnet, allerdings nur dann, wenn der Unterricht sich mit den üblichen Arbeitszeiten im Betrieb überschneidet. Findet der Unterricht ganz oder teilweise zu Zeiten statt, in denen der Volljährige nicht im Betrieb arbeitet, muss keine Anrechnung erfolgen!
Wenn der Volljährige vor oder nach der Berufschule im Betrieb arbeitet, wird ihm auch die Wegzeit von oder zur Berufsschule auf die Arbeitszeit angerechnet.
Der Volljährige Azubi muss an einem Berufsschultag aber nur dann noch im Betrieb arbeiten, wenn nach der Anrechnung noch genügend Ausbildungszeit im Betrieb übrig bleibt, in der sinnvoll Ausbildung statt finden kann, also zum Beispiel mindestens 30 Minuten.


------------------
Gruß Harald
____________________
Ama et fac quod vis!

Wenn das die Lösung ist, hätte ich gerne mein Problem wieder!

           .            .

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