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Autor Thema:  Versicherung / Kündigung (1561 mal gelesen)
daniu
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erstellt am: 25. Sep. 2012 12:49    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hallo,

hätte Mal eine Frage:
meine Haftpflichversicherung (Privathaftpflicht) hat mir ein Schreiben mit einer Tarifanpassung geschickt. Hinten steht, dass ich in dem Fall innerhalb eines Monats kündigen kann. Das habe ich dann auch umgehend per Fax mit Sendebestätigung gemacht.
Leider hab ich nichts mehr von denen gehört. Ich dachte mir, falls die sich nicht melden, hab ich ja immer noch Zeit, die sichere Art (Einschreiben) zu machen. Jetzt sehe ich, dass das Schreiben mit "im August" datiert ist. Ich habe den Brief aber frühestens am 7.9. im Briefkasten gefunden.

Wie ist das? Wie kann ich nachweisen, dass der Brief zu spät ankam? Oder muss die Versicherung nachweisen, dass er pünktlich abgeschckt wurde?

Gruß
Daniel

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metz
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erstellt am: 25. Sep. 2012 14:37    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Ruf doch einfach mal an und frag, ob sie deine Kündigung erhalten haben. Wenn das Schreiben mit "im August" datiert ist kann es auch vom31.08.2012 stammen und dann bist du noch in der Frist.
Anrufen und um eine schriftliche Bestätigung deiner Kündigung bitten.

------------------
Gruß Harald
____________________
Ama et fac quod vis!

Im Wald zwei Wegen boten sich mir dar, und ich nahm den, der weniger betreten war.  Robert Frost

 

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Jonischkeit
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erstellt am: 25. Sep. 2012 14:37    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hallo Daniel,

eine Privathaftpflichversicherung kannst Du jederzeit kündigen, in dem Du einen Schaden machst.
Einfach Nachbars hässliche Blumenvase vom Tisch schubsen, auf die 5€  Schadensregulierung verzichten und vom außerordentlichen Kündigungsrecht (im Schdensfall) Gebrauch machen.

Die Versicheung mach das mit Dir auch nicht anders, falls Du einen großen Schaden erzeugst.

Bei mir hat der Hinweis auf dieses Kündigungsrecht genügt, um Neuverhandlungen bzgl. des Tarifs zu erzwingen.

Viel Erfolg

Michael

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daniu
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Mechanik-Entwickler


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erstellt am: 26. Sep. 2012 10:16    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hi,

Anrufen ist ne nette Idee, allerdings bin ich zu geizig, die teure Hotline anzurufen ...

Das mit der Kündigung nach Schadensfall, weiß ich, aber ich gehöre zu den Leuten, die nach so ner Aktion Probleme mit dem Spiegelbild hätten. Könnt höchstens sein, dass ich mich bisschen schusselig anstelle oder bisschen mehr reflektiere, was die so bezahlen könnten.

Bleibt aber die eigentliche Frage: wer muss nachweisen?

Grüße

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frank08
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erstellt am: 26. Sep. 2012 10:39    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von daniu:
Hi,
...

Das mit der Kündigung nach Schadensfall, weiß ich, aber ich gehöre zu den Leuten, die nach so ner Aktion Probleme mit dem Spiegelbild hätten. ...


Was bitte hat Dein Spiegelbild damit zu tun? Derlei Skrupel hat Dein Vertragspartner auf der anderen Seite mit Sicherheit nicht. Aber das ist Deine Sache.

Dass Dir aber das Telefonat zu teuer ist, wo Du doch schon ein Einschreiben in Erwägung gezogen hast, erschließt sich mir jetzt nicht...

------------------
Gruß Frank

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metz
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erstellt am: 26. Sep. 2012 10:55    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von daniu:
Hi,

Anrufen ist ne nette Idee, allerdings bin ich zu geizig, die teure Hotline anzurufen ...


Grüße


Bitte!
Oder die Zentrale der Versicherung anrufen, die verbindet einen weiter.

Zitat:
Das mit der Kündigung nach Schadensfall, weiß ich, aber ich gehöre zu den Leuten, die nach so ner Aktion Probleme mit dem Spiegelbild hätten. Könnt höchstens sein, dass ich mich bisschen schusselig anstelle oder bisschen mehr reflektiere, was die so bezahlen könnten.

Bleibt aber die eigentliche Frage: wer muss nachweisen?


Das ist sehr lobenswert, dass du den Weg nicht beschreiten willst!

@Nachweis:
Du musst nachweisen, dass die Kündigung termingerecht abgesendet ist.
Den Eingang solltest du dir bestätigen lassen.
Du kannst natürlich auch noch ein Fax senden, in dem du um eine zeitnahe Bestätigung deines rechtzeitigen Kündigungseingang bestätigen lässt.

Wenn sie den fristgerechten Eingang bezweifeln, müssen sie Nachweisen, wann sie dir die Erhöhung zugestellt haben!

------------------
Gruß Harald
____________________
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carsten-3m
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Of all the things I've lost
I miss my mind the most

erstellt am: 26. Sep. 2012 10:59    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Bei Versicherungs- und Bankangelegenheiten gibt es bei mir nur das persöhnliche Gespräch als einzig sinnvolle Option. Da lässt sich üblicherweise alles regeln. Und Fragen nach fristgerecht oder sonstwas stellen sich dann meist gar nicht. Demnach würde ich an Deiner Statt einfach den lokalen Vertreter aufsuchen und mit ihm darüber plaudern.

------------------
Gruß, Carsten

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daniu
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erstellt am: 26. Sep. 2012 11:22    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hi,

Grad angerufen - Kündigung durch, Bescheid kommt heute.

Trotzdem Danke für die Hinweise.

Gruß

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gix
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erstellt am: 26. Sep. 2012 11:24    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von metz:


@Nachweis:
Du musst nachweisen, dass die Kündigung termingerecht abgesendet ist.
Den Eingang solltest du dir bestätigen lassen.
Du kannst natürlich auch noch ein Fax senden, in dem du um eine zeitnahe Bestätigung deines rechtzeitigen Kündigungseingang bestätigen lässt.


Den Nachweis hat er doch durch das Sendeprotokoll seines Kündigungs-Faxes 

@Carsten: Das kann ich zumindest bei Versicherungen so nüsch bestätigen   Zumindest, wenn es um Zahlungen im Schadensfall geht. Da hat der Vertreter vor Ort schon mal gesagt (face to face): Mich geht das nüscht an, weil sie den Schaden nüsch bei mir, sondern direkt bei der Versicherungshotline gemeldet haben (Vertreter war zum Schadenszeitpunkt im Urlaub)

------------------
  gix

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metz
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Hier steht keine Werbung!
Könnte aber!

erstellt am: 26. Sep. 2012 11:54    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von gix:

Den Nachweis hat er doch durch das Sendeprotokoll seines Kündigungs-Faxes  


Ja gix, das ist mir schon klar.
Ich war nur nochmal auf seine Frage des Nachweises wegen eingegangen.

Ich würd mir da auch erstmal keine Sorgen machen.
Warscheinlich haben die soviele Kündigungen bekommen, dass sie mit dem Abarbeiten nicht mehr nachkommen.

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Gruß Harald
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daniu
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erstellt am: 26. Sep. 2012 15:17    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hi,

also: persönliches Gespräch ist ja ne nette Idee, aber ich möchte kündigen und zwar wirklich und ganz sicher ... und vor allem ganz sicher nicht mehr bei dieser Versicherung weiterversichert sein (weil ich in der Zwischenzeit eine andere Privathaftpflicht hab - bin ich auf anderem Weg dazu gekommen ;-))

Aber deshalb bin ich ja ganz froh, dass es so geklappt hat.

Gruß
Daniel

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