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 | Online-Kurs: Grundlagen des 3D-Druck-Designs für Industrieingenieure , ein Kurs
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Autor
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Thema: Seit heute neues Ladenschlußgesetz in Bayern (1668 mal gelesen)
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Ex-Mitglied
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erstellt am: 24. Aug. 2012 15:16 <-- editieren / zitieren -->
An der Tankstelle darf ein Autofahrer ab 20 Uhr problemlos zwei Bier kaufen, ein durstiger Fußgänger bekommt nicht mal mehr eine Apfelschorle. So steht es im neuen Vollzugshinweis zum Ladenschlussgesetz vom Bayerischen Sozialministerium: Zitat: "Tankstellen ohne Gaststättenerlaubnis dürfen nach Ladenschluss kleinere Mengen an Lebens- und Genussmitteln an Reisende verkaufen, um deren Versorgungsbedürfnis zu befriedigen und den Erhalt der Mobilität auch während der allgemeinen Ladenschlusszeiten zu gewährleisten. Als Reisende hat das Bundesverwaltungsgericht Kraftfahrer und Mitfahrer des Kraftfahrzeugverkehrs definiert."
------------------ Viele Grüße Uli 
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metz Quasselprofi V.I.P. h.c. Techniker Maschinenbau

 Beiträge: 12873 Registriert: 16.02.2009 Hier steht keine Werbung! Könnte aber!
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erstellt am: 24. Aug. 2012 15:32 <-- editieren / zitieren -->
Dann kommen jetzt alle mit dem Auto zur Tanke oder sind Mitfahrer, wenn sie gefragt werden! Und um die Tanke nicht zu blockieren, haben sie ihr Auto drei Straßen weiter geparkt! ------------------ Gruß Harald ____________________ Ama et fac quod vis! Im Wald zwei Wegen boten sich mir dar, und ich nahm den, der weniger betreten war. Robert Frost  Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Ing. Gollum Plauderprofi V.I.P. h.c. Sondermaschinenbau

 Beiträge: 2699 Registriert: 11.03.2005 Win7 64-Bit SWX 2013 Ansys 13 Labview 2012
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erstellt am: 24. Aug. 2012 15:33 <-- editieren / zitieren -->
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bgischel Ehrenmitglied V.I.P. h.c. ...und Dippel-Ing ET...

 Beiträge: 6937 Registriert: 09.03.2001 Wir l(i)eben Fußball! :) ♥ ✮ BVB09 ✮ ♥
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erstellt am: 24. Aug. 2012 19:55 <-- editieren / zitieren -->
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Krümmel Moderator Konstrukteur mit rotierter Vergangenheit
 
 Beiträge: 254 Registriert: 14.09.2008 Was mit SWX so alles geht ;-)
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erstellt am: 24. Aug. 2012 19:58 <-- editieren / zitieren -->
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jpsonics Quasselprofi V.I.P. h.c. Auftragsabwicklung und Konstruktion

 Beiträge: 11684 Registriert: 04.01.2006 Master of the Unicorns
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erstellt am: 24. Aug. 2012 22:04 <-- editieren / zitieren -->
Na toll ... muss ich jetzt mein Auto ab sofort echt noch besoffen die 50m zur Tanke schieben um dort noch "Nachschub" zu völlig überteuerten Preisen zu besorgen? Ein Glück, dass "meine" Tankstelle ein Getränkemarkt mit Tank-Lizenz ist ... die dürfte dieses neue Gesetz nicht treffen. Zur Not laufe ich 100m weiter, da ist eine mit Rastplatz und somit Gastronomie-Konzession .... ^^ Über was sich manche Politiker den Arsch aufreißen ... statt das schon lange geforderte Ladenschluss-Gesetz zu lockern, wird anderen der Hahn zu gedreht. Und ich dachte vorhin im Radio, dass ich mich verhört hätte .... BTW . wenn ich mit über 0,8 °°/o mein Auto schiebe (nicht fahre!!!) könnte man mich deshalb dann belangen? ------------------ Grüße. Christian -jpsonics- J. -------------------------------------- Viele würden sich erschrecken, wenn sie statt ihrem Gesicht, ihren Charakter im Spiegel sehen würden. Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Press play on tape Mitglied Konstrukteur und sonst nix!
  
 Beiträge: 511 Registriert: 30.04.2007 Creo Elements Direct Modeling 17
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erstellt am: 25. Aug. 2012 18:23 <-- editieren / zitieren -->
Äääähhhm? Lebt Ihr in einem anderen Land? Bei uns wurde schon seite Jahren Bier und auch härteres an der Tanke rund um die Uhr verkauft. Effekt war dass die Jugendlichen ab 20 Uhr immer an den Tankstellen herumgehangen sind. Ladenschlußgesetz lockern? Unsere Supermärkte haben bis 21.00Uhr geöffnet, mit einer Ausnahme, der hat bis 24Uhr geöffnet. Ich kanns nicht verstehen! Ich persönlich finde es nun gut dass ab 20 oder wars 22 Uhr kein Alkohol mehr verkauft werden darf (BaWü) denn Tanken und Supermärkte verkauefen nur das Zeug und nicht wie eine Gaststätte noch gleich einen Platz zum Konsumieren! Auch wird ein Wirt/in immer Sorge tragen dass der Gast zwar genug zu trinken hat aber wenn gewisse Grenzen überschritten werden kommt die Pol.... oder der Gast fliegt. Also ich verstehe es nicht was hier bisher geschrieben wurde. gruß Heiko ------------------ ----- Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
frank08 Mitglied Konstrukteur
 
 Beiträge: 301 Registriert: 22.01.2004 ehrlicher Steuerzahler
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erstellt am: 27. Aug. 2012 15:44 <-- editieren / zitieren -->
Zitat: Original erstellt von Press play on tape: ... Also ich verstehe es nicht was hier bisher geschrieben wurde.gruß Heiko
Ich auch nicht. Bei mir auf dem Dorf gibt's - keine Tankstelle - keine Gaststätte - keinen Supermarkt - nicht mal 'nen Tante Emma Laden. Folglich gibt's nur meinen Keller, und der ist immer ausreichend gefüllt. Klappt auch in Bayern... ------------------ Gruß Frank Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Thomas Harmening Plauderprofi V.I.P. h.c. Arbeiter ツ

 Beiträge: 3015 Registriert: 06.07.2001 |ænn| We work in the dark. We do what we can. We give what we have. Our doubt is our passion and our passion is our task. The rest is the madness of art.
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erstellt am: 29. Aug. 2012 12:54 <-- editieren / zitieren -->
Zitat: Original erstellt von jpsonics: BTW. wenn ich mit über 0,8 °°/o mein Auto schiebe (nicht fahre!!!) könnte man mich deshalb dann belangen?
damit bist du du ein Autoschieber  Autoschieberei fällt je nach Ausführung der Tathandlungen unter die Straftatbestände des Diebstahls (§ 242 StGB), Bandendiebstahls (§ 244 StGB), schweren Bandendiebstahls (§ 244a StGB), der gewerbsmäßigen Hehlerei, Bandenhehlerei (§ 260 StGB) oder der gewerbsmäßigen Bandenhehlerei (§ 260a StGB). Gegebenenfalls kann die Autoschieberei aber auch im Rahmen von Versicherungsmissbrauch (§ 265 StGB) als Beihilfehandlung bestraft werden. Welchen Straftatbestand hätten's gerne, frei nach Robert Lembke 
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Canadabear Mitglied Konstrukteur
  
 Beiträge: 662 Registriert: 30.06.2010
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erstellt am: 29. Aug. 2012 15:14 <-- editieren / zitieren -->
Zitat: Original erstellt von Press play on tape: Äääähhhm?Lebt Ihr in einem anderen Land? Bei uns wurde schon seite Jahren Bier und auch härteres an der Tanke rund um die Uhr verkauft. Effekt war dass die Jugendlichen ab 20 Uhr immer an den Tankstellen herumgehangen sind. Ladenschlußgesetz lockern? Unsere Supermärkte haben bis 21.00Uhr geöffnet, mit einer Ausnahme, der hat bis 24Uhr geöffnet. Ich kanns nicht verstehen! Ich persönlich finde es nun gut dass ab 20 oder wars 22 Uhr kein Alkohol mehr verkauft werden darf (BaWü) denn Tanken und Supermärkte verkauefen nur das Zeug und nicht wie eine Gaststätte noch gleich einen Platz zum Konsumieren! Auch wird ein Wirt/in immer Sorge tragen dass der Gast zwar genug zu trinken hat aber wenn gewisse Grenzen überschritten werden kommt die Pol.... oder der Gast fliegt. Also ich verstehe es nicht was hier bisher geschrieben wurde. gruß Heiko
also was die Sache mit dem Alk angeht ist es hier in Canada sogar noch besser geregelt. Hier bekommt man Alk (selbst Bier) nur in speziellen Geschaeften wo man erst ab 18 reindarf.
------------------ Barbarus hic ego sum, quia non intellegor ulli! Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |