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Thema: Schuleinschreibung ... (2707 mal gelesen)
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jpsonics Quasselprofi V.I.P. h.c. Auftragsabwicklung und Konstruktion

 Beiträge: 11684 Registriert: 04.01.2006 Master of the Unicorns
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erstellt am: 22. Feb. 2012 12:14 <-- editieren / zitieren -->
So, eben hat mich meine Ex-Frau angerufen. Sie hatte Post für mich .oO(warum wird Pos von mir an Ihre Adresse gesendet???) Naja, ich meinte sie soll den Brief aufmachen und mir sagen wer was von mir will. Ein Brief der Schule, dass meine mittlere (5J) dieses Jahr eingeschult wird. OK, ist ja eigentlich kein Ding. Wenn da nich das gaanz große ABER wäre. 1. ABER: Die mittlere ist zwar normal Intelligent und ich denke sie würde den Stoff packen, ABER sie ist definitiv durch diverse Einflüsse ihrer Vergangenheit zu sensibel. Sobald ihr etwas nicht gelingt, geht für sie die Welt unter. Wenn jmd. mal etwas strenger mit ihr redet, führt der Fluss Hochwasser. Sprich sie ist vom psychischen einfach noch nicht weit genug für die Schule. 2. ABER: Meine Exfrau (und damit auch die Kinder) wohnen im Einzugsbereich einer Schule wo wir nicht möchten dass sie hingeht. Ohne es nun böse zu meinen, aber wenn das Kind nicht dreisprachig (Russisch, Türkisch, Deutsch) aufgewachsen ist, hat es verloren. Und unbewaffnet sollte man es auch nicht loslassen. (Ja, leider gibt es sowas auch in einer Kleinstadt) Nu gut, alles in allem habe ich nun zwei Probleme: 1. Ich (sowie meine Exfrau) würden das Mädel ganz gerne nochmal ein Jahr im Kindergarten lassen und ihr ein bisschen mehr Selbstvertrauen "beibringen". Welche Möglichkeiten gibt es da? 2. Wenn die Kleine doch schon in die Schule muss, welche Möglichkeiten habe ich/wir, dass sie in die Schule in meinem Sprengel gehen darf (die auf jeden Fall besser geeignet wäre)? Gastschulantrag? Tochter in Abstimmung mit meiner Exe bei mir anmelden? Und ja, ich habe schon eine große Tochter in der Schule. Aber die geht in eine Art "Privatschule". Da war es etwas anders. Aber die mittlere gehört da nicht unbedingt zur Zielgruppe. Also mit den normalen Sprengel-Schulen musste ich mich bisher nicht auseinander setzen. Ihr habt doch sicher Tips für mich/uns? ------------------ Grüße. Christian -jpsonics- J. -------------------------------------- (Frei-)Staatsfeind No. 1 Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Hohenöcker Plauderprofi V.I.P. h.c. Ingenieur

 Beiträge: 3645 Registriert: 07.12.2005 Inventor 2023 Ich mag beide Arten von Musik: Country und Western! S-Fanclub
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erstellt am: 22. Feb. 2012 12:44 <-- editieren / zitieren -->
Geht doch beides. Du kannst Antrag stellen, dass sie später eingeschult wird. Wenn Du das einigermaßen, wie in Deinem Beitrag, begründest, und Deine Frau auch dahinter steht, wird das genehmigt. (Unser erster Sohn ist auch mit 7 eingeschult worden, die Tochter mit 6, die Jüngste mit 5. War für jedes das Richtige.) Und neuerdings geht es m. W. auch, dass das Kind in eine andere Grundschule kommt. Ist aber bei uns schon eine Weile her, und mag in Bayern anders sein als in B-W. ------------------ Gert Dieter  Tragik ist, wenn man´s, wie man´s macht, falsch macht. Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Cora1982 Plauderprofi V.I.P. h.c. *Prinzessin*

 Beiträge: 4927 Registriert: 04.09.2009
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erstellt am: 22. Feb. 2012 13:03 <-- editieren / zitieren -->
Bei meinem Patenkind war es ein riesen Drama ihn zurückstellen zu lassen (dabei wurde er sogar erst in den ersten Schulwochen 6) und dann kenne ich noch Zwillingsjungs (aus dem Kiga meiner Tochter), bei denen war das gar kein Problem. Ich hab bei beiden aber mitbekommen, dass es ein großes + ist, wenn der Kiga auch auf eurer Seite steht und gegen die Empfehlung spricht! Da habt ihr in meinen Augen auch derzeit die unkomplizierteste Chance mit. Das mit dem Einschulen in einer anderen Schule ist bei uns (Niedersachsen) gar nicht so einfach Irgendwie muss man das schon sinnvoll begründen. Bei einer Klassenkameradin meiner Tochter ging es z.B. nur, weil die Lütte nach der Schule in den Hort geht und dieser näher an der anderen Schule liegt, als an der zum Wohngebiet gehörigen. Ich finde es übrigens super, dass ihr auf das Bedürfnis eurer Tochter eingeht! Kenne leider auch Fälle bei denen die Eltern zu ehrgeizig sind, um diesen Schritt zu gehen ------------------ Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Dig15 Plauderprofi V.I.P. h.c. Dipl.-Ing. für Markscheidewesen und Geodäsie

 Beiträge: 6253 Registriert: 27.02.2003 DWG TrueView 2014
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erstellt am: 22. Feb. 2012 13:21 <-- editieren / zitieren -->
Hallo Christian, hatte Eure mittlere schon die Schuluntersuchung(en)? Wie waren dort die Ergebnisse? Bei einigen Gemeinden in der Nähe waren die Behörden froh, dass Eltern ihre Kinder zurückgestellt haben: reichlich 100 Neuanmeldungen für drei 1.Klassen mit 28 Schülern. Ob eine andere Schule möglich ist, wird in den einzelnen Bundesländern und sogar Gemeinden unterschiedlich gehandhabt. Wenn in der Wunschschule noch Plätze frei waren, oder sogar Kinder für die Mindestklassenstärke fehlten, war es relativ problemlos. Im Umkehrschluss war es wesentlich problematischer bei schon vollen Klassen. Da solltest Du das Gespräch mit der (neuen) Schule suchen. ------------------ Viele Grüße Lutz Glück Auf! Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
jpsonics Quasselprofi V.I.P. h.c. Auftragsabwicklung und Konstruktion

 Beiträge: 11684 Registriert: 04.01.2006 Master of the Unicorns
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erstellt am: 22. Feb. 2012 13:41 <-- editieren / zitieren -->
Erst mal danke für eure Tipps. Die Schulfähigkeit wird bei uns zusammen mit der (ich glaube) U9 vom Kinderarzt durchgeführt. Und da hat sie voll und ganz bestanden. Sprich, der Kinderarzt hält sie für Schulfähig. Nur meine Exe und ich glauben da noch nicht dran. Aber das mit dem KiGa ist ne gute Idee. Werde(n) wohl da mal das Gespräch suchen und hoffen, dass auch die unserer Einschätzung folgen werden. Leider ist der zuständige Sachbearbeiter der Stadt die Woche noch in Urlaub und die Schuleinschreibung soll schon nächste Woche stattfinden. Und KiGa sowie Schule haben diese Woche geschlossen. Würde es bei dem Gastschulantrag was bringen wenn man ausführen kann, dass sämtliche Freunde der Tochter auf die von uns/mir gewünschte Schule gehen werden? Ist etwas kompliziert hier mit der Aufteilung ... sechs Kindergärten aber nur zwei Schulen. Und je nachdem in welcher Strasse man wohnt werden die Kids auf die Schulen verteilt. Aber aus dem KiGa jetzt gehen etwa 80% der Kinder in die Schule, in die ich meine Tochter gerne schicken würde. Aber mal anders gefragt. wäre es möglich, das ich die Tochter bei mir mit Zweitwohnsitz anmelde und sie somit im richtigen Sprengel wohnt? Ich möchte allerdings auch nicht, dass meiner Exe oder den Geschwistern dadurch iwie ein Nachteil entsteht (ganz besonders finanziell). ------------------ Grüße. Christian -jpsonics- J. -------------------------------------- (Frei-)Staatsfeind No. 1 [Diese Nachricht wurde von jpsonics am 22. Feb. 2012 editiert.] Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Cora1982 Plauderprofi V.I.P. h.c. *Prinzessin*

 Beiträge: 4927 Registriert: 04.09.2009
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erstellt am: 22. Feb. 2012 13:55 <-- editieren / zitieren -->
Zitat: Original erstellt von jpsonics: Leider ist der zuständige Sachbearbeiter der Stadt die Woche noch in Urlaub und die Schuleinschreibung soll schon nächste Woche stattfinden. Und KiGa sowie Schule haben diese Woche geschlossen.
Dann gleich Montag dort auf der Matte stehen... Zitat:
Würde es bei dem Gastschulantrag was bringen wenn man ausführen kann, dass sämtliche Freunde der Tochter auf die von uns/mir gewünschte Schule gehen werden? Ist etwas kompliziert hier mit der Aufteilung ... sechs Kindergärten aber nur zwei Schulen. Und je nachdem in welcher Strasse man wohnt werden die Kids auf die Schulen verteilt. Aber aus dem KiGa jetzt gehen etwa 80% der Kinder in die Schule, in die ich meine Tochter gerne schicken würde.
Ich könnte mir vorstellen, dass dieses ein Vorteil ist. Dem Kind fällt die Umstellung auf die Schule ja noch schwerer, wenn es niemanden kennt. Zitat:
Aber mal anders gefragt. wäre es möglich, das ich die Tochter bei mir mit Zweitwohnsitz anmelde und sie somit im richtigen Sprengel wohnt? Ich möchte allerdings auch nicht, dass meiner Exe oder den Geschwistern dadurch iwie ein Nachteil entsteht (ganz besonders finanziell).
Da solltet Ihr Euch mal schlau machen. Wobei ich nicht glaube, dass das finanzielle Einsschnitte gibt. Ich weiß, dass in Grenzgebieten (bei uns z.B. Niedersachsen/Hamburg) viele Eltern ihre Kinder bei jmd "anmelden" damit Sie ins andere Bundesland dürfen. Kann mir nicht vorstellen, dass das soviele machen würden, wenn das finanzielle Einschnitte gibt. ------------------ [Diese Nachricht wurde von Cora1982 am 22. Feb. 2012 editiert.] Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
jpsonics Quasselprofi V.I.P. h.c. Auftragsabwicklung und Konstruktion

 Beiträge: 11684 Registriert: 04.01.2006 Master of the Unicorns
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erstellt am: 22. Feb. 2012 14:23 <-- editieren / zitieren -->
Was glaubst du, welches Ohr am Montag als erstes glüht .... Ich will halt nur nicht, dass meiner Exe oder besser gesagt meinen Kids irgendwelche Leistungen gestrichen werden. Wenn eins der Kinder hier bei mir nen Zweitwohnsitz hat, wird sicher das Finanzamt und aus die ARGE hellhörig. ------------------ Grüße. Christian -jpsonics- J. -------------------------------------- (Frei-)Staatsfeind No. 1 Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Dig15 Plauderprofi V.I.P. h.c. Dipl.-Ing. für Markscheidewesen und Geodäsie

 Beiträge: 6253 Registriert: 27.02.2003 DWG TrueView 2014
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erstellt am: 01. Mrz. 2012 11:44 <-- editieren / zitieren -->
Und? Neuigkeiten? Noch mal zur Einschulungsuntersuchung: die wird bei uns vom (städt.) Amtsarzt durchgeführt (Gesundheitsamt). Und das nur für den gesundheitlichen/sprachlichen Teil. Die "Untersuchungen" zu Koordination, Motorik, etc. hat die Schule durchgeführt. Der Untersuchungszeitraum schwankt bei uns in Sachsen, je nach gemeinde, zwischen November und März. Der Amtsarzt legt auch fest ob Schulfähig oder nicht. ------------------ Viele Grüße Lutz Glück Auf! Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
alterHausmeister Plauderprofi V.I.P. h.c. Hausmeister
     
 Beiträge: 2615 Registriert: 02.02.2009
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erstellt am: 01. Mrz. 2012 12:35 <-- editieren / zitieren -->
Zitat: Original erstellt von Dig15: Der Amtsarzt legt auch fest ob Schulfähig oder nicht.
Moment: Amtsarzt legt nicht fest, Amtsarzt spricht eine Empfehlung aus. Der kannst Du folgen, musst es aber nicht. Das ist manchem Amtsarzt aber nicht wirklich bewußt (oder er/sie/es will es nicht wahrhaben). Du kannst jederzeit einen weiteren Amtsarzt konsultieren, wenn es da Konflikte gibt. Also genau prüfen ob mit oder gegen den Rat gekämpft wird. Wenn es nach der Gilde der Amtsärzte gegangen wäre, würde meine Tochter ganz sicher nicht in einer regulären Schule lernen.
------------------ lg, der Hausmeister _______________________________________ 46 + 1 = ein Lächeln Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
jpsonics Quasselprofi V.I.P. h.c. Auftragsabwicklung und Konstruktion

 Beiträge: 11684 Registriert: 04.01.2006 Master of the Unicorns
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erstellt am: 01. Mrz. 2012 18:22 <-- editieren / zitieren -->
Zitat: Original erstellt von Dig15: Und? Neuigkeiten?
JAIN ... ^^ Habe Montag Vormittag mit dem zuständigen Schulamt gesprochen. Die Chancen die Tochter in die "Wunsch"-Schule schicken zu dürfen sind annähernd null. O-Ton: "Wenn jeder sein Kind in die Schule schicken würde, die sich die Eltern wünschen, bräuchten wir ein paar Schulen weniger und müssten weniger Lehrer bezahlen. Dafür wären dann die Klassen mit 60 Kindern voll." Naja, jp gibt ja aber nicht so schnell auf. Also nicht beim Beamten angerufen, sondern beim Leiter des Schulamtes, behauptet man hätte mich weitergeleitet und schon hatte ich den Leiter des Schulamtes am Apperat. Und siehe da, ich bekam ein paar Tipps. Wenn "Gast-Schule" und Sprengel-Schule einverstanden sind (weil in der anderen vielleicht Schüler sind die lieber in die eine Schule wechseln wollen) oder wenn die Nachmittagsbetreuung des Kindes näher an der "Gast-Schule" liegt oder demnächst ein Umzug in den (noch) Gast-Sprengel ansteht, ist es durchaus möglich meine Kurze in die Schule zu schicken, die wir wollen. Gibt dann noch so ein paar Sachen, die man drehen kann, aber das dürfte schwer bis unmöglich nachzuweisen bzw. durchzusetzen sein. Naja, Montag Mittag denn in der "Gast-schule" angerufen und gefragt wie es denn aussieht. (A.a.R. Ich muss als Kind in der Schule nen bleibenden Eindruck hinterlassen haben. Ich habe mich nur mit dem Namen gemeldet und die wussten wer ich bin ) Im Prinzip spricht wohl nichts gegen einen Wechsel. Im äußersten Notfall soll ich meine Tochter pro forma bei mir mit anmelden (ob da meine Ex mitspielt???), da ich ja im richtigen Sprengel wohne. Naja, alles in allem hat das aber wohl (zum Glück) wohl noch ein Jahr Zeit. Heute Vormittag war dieser Einschulungs-Termin. Ex-Frau war dort. War wohl nicht ein einfaches "Hallo hier bin ich" sondern war auch eine Schulpsychologin oder sowas in der Art mit anwesend und hat jedes Kind nochmal getestet (hatte der Kinderarzt zwar schon, aber egal). Ergebniss: Von der Intelligenz wäre Töchterchen zwar auf jeden Fall so weit aber beim "psychischen" fehlt es einfach. Von daher stehen die Chancen gut, dass sie nochmal ein Jahr zurück gestellt wird. Das Einzige was uns jetzt noch in die Quere kommen kann ist, dass die ein oder zwei Klassen nicht voll bekommen (vorgeschriebene Mindestklassengröße 26 Kinder) und dann muss sie eingeschult werden. Wir bekommen aber rechtzeitig noch vorher Post. ------------------ Grüße. Christian -jpsonics- J. -------------------------------------- (Frei-)Staatsfeind No. 1 Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Cora1982 Plauderprofi V.I.P. h.c. *Prinzessin*

 Beiträge: 4927 Registriert: 04.09.2009
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erstellt am: 02. Mrz. 2012 12:30 <-- editieren / zitieren -->
Zitat: Original erstellt von jpsonics: Das Einzige was uns jetzt noch in die Quere kommen kann ist, dass die ein oder zwei Klassen nicht voll bekommen (vorgeschriebene Mindestklassengröße 26 Kinder) und dann muss sie eingeschult werden. Wir bekommen aber rechtzeitig noch vorher Post.
Was ist denn das bitte für ein Kriterium Da würd mir ja der Kragen platzen, wenn dadurch meine Tochter doch zur Schule müsste... Dachte gerade in Bayern ist das Schulsystem besser... Bei dem Klassenzug meiner Tochter sind Durchschnittliche 23 in einer Klasse. Bei meiner waren es sogar zwischenzeitlich 25. Finde das echt schon hart und ab dem 29. Kind darf erst geteilt werden. ------------------ Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
metz Quasselprofi V.I.P. h.c. Techniker Maschinenbau

 Beiträge: 12873 Registriert: 16.02.2009 Hier steht keine Werbung! Könnte aber!
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erstellt am: 02. Mrz. 2012 13:22 <-- editieren / zitieren -->
Zitat: Original erstellt von Cora1982: Was ist denn das bitte für ein Kriterium Da würd mir ja der Kragen platzen, wenn dadurch meine Tochter doch zur Schule müsste... Dachte gerade in Bayern ist das Schulsystem besser... Bei dem Klassenzug meiner Tochter sind Durchschnittliche 23 in einer Klasse. Bei meiner waren es sogar zwischenzeitlich 25.
Das sehe ich auch so! Entweder das Kind ist Schulfähig oder nicht! Zitat: Finde das echt schon hart und ab dem 29. Kind darf erst geteilt werden.
Das ist abhängig von der Schule und dem Bundesland. Bei den Grundschulen bin ich da nicht so auf dem Laufenden, weil meine seit letztem Jahr da raus sind. Laut Auskunft des Niedersachischen Kultusministeriums dürfen in Hauptschulen max. 26 Kinder in einer Klasse sein, in Realschulen max 29 Kinder und in Gymnasien max. 34 mit genemigung der Schulleitung(!) auch bis 36 möglich! Das soll mir mal einer erklären, warum denn bitteschön im Gymnasium 34 und in der Hauptschule "nur" 26 in einer Klasse sein dürfen! ------------------ Gruß Harald ____________________ Ama et fac quod vis! Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Dig15 Plauderprofi V.I.P. h.c. Dipl.-Ing. für Markscheidewesen und Geodäsie

 Beiträge: 6253 Registriert: 27.02.2003 DWG TrueView 2014
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erstellt am: 02. Mrz. 2012 13:31 <-- editieren / zitieren -->
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Cora1982 Plauderprofi V.I.P. h.c. *Prinzessin*

 Beiträge: 4927 Registriert: 04.09.2009
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erstellt am: 02. Mrz. 2012 13:36 <-- editieren / zitieren -->
Zitat: Original erstellt von metz: Das soll mir mal einer erklären, warum denn bitteschön im Gymnasium 34 und in der Hauptschule "nur" 26 in einer Klasse sein dürfen!
Na, weil auf dem Gym die schlauen sind, die keine zusätzliche Aufmerksamkeit brauchen und auf der Hauptschule die Doofen, die auch mal ne Erklärung brauchen Bei uns versuchen Eltern gerade ein Gesetzt mit Unterschriften durchzusetzen, dass die Klassenstärke höchstens 21 betragen darf. (Durchweg für alle Schulen) ------------------ Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
alterHausmeister Plauderprofi V.I.P. h.c. Hausmeister
     
 Beiträge: 2615 Registriert: 02.02.2009 Hardwareprobleme: keine Softwareprobleme: P3D-2023/2025
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erstellt am: 02. Mrz. 2012 13:39 <-- editieren / zitieren -->
... und mischt sich nur ein Kind mit speziellem Förderbedarf unters Volk, ändern sich diese Zahlen sofort. Das haben aber leider nur wenige begriffen. Die Zauberworte dafür lauten Integration/Inclusion. Ergebnis bei uns (und ich werte es auch als Erfolg für alle anderen Kinder des Jahrganges) war 14/19/19 statt 25/25. Vorteil für die Kinder: deutlich kleinere Klassen, bessere Lernumgebung Vorteil der Lehrer : deutlich kleinere Klassen, mehr Personal wird benötigt, sicherer Arbeitsplatz Nachteil: ... man(n) muß dafür kämpfen.
------------------ lg, der Hausmeister _______________________________________ 46 + 1 = ein Lächeln Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
rAist Plauderprofi V.I.P. h.c. CAD-Dozent (Creo/Inventor)

 Beiträge: 3709 Registriert: 07.08.2006 IV 2016, Creo Parametric 4.0, Sensationelle Hardware ... ;)
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erstellt am: 02. Mrz. 2012 13:54 <-- editieren / zitieren -->
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alterHausmeister Plauderprofi V.I.P. h.c. Hausmeister
     
 Beiträge: 2615 Registriert: 02.02.2009
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erstellt am: 02. Mrz. 2012 14:10 <-- editieren / zitieren -->
Sorry, mein Fehler. Stimmt, war 14/18/18. Im Grenzbereich (bei uns waren das zu dem Zeitpunkt 51) hat die entsprechende Schulleitung (natürlich in Absprache mit Schulamt  ) einen Ermessensspielraum für derartige Festlegungen/Teilungen. Auf jeden Fall 2x hinschauen (vorallem ich, wenn ich schon was konkret prüfbares sage ...).
------------------ lg, der Hausmeister _______________________________________ 46 + 1 = ein Lächeln Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |