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Online-Kurs: Grundlagen des 3D-Druck-Designs für Industrieingenieure , ein Kurs
Autor Thema:  Nebenberuflich selbständig - Krankenversicherung (2809 mal gelesen)
Hohenöcker
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erstellt am: 26. Jan. 2012 15:35    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hallo WBFWelt bestes Forum,
ich brauche einen Rat und weiß doch, auf Euch kann man sich verlassen.

Meine Frau arbeitet freiberuflich und verdient mehr als 375€ - weswegen sie nicht bei mir familienversichert sein kann - aber auch deutlich weniger als 2000€. In ihrer Krankenkasse wurde sie bisher als Selbstständige geführt und der Beitrag nach der Mindesteinnahmegrenze von 1968,75€ berechnet.
Nun erhielt ich von einer anderen KK den Tipp, dass sie sich als "nebenberuflich selbstständig" einstufen lassen kann ("sonstige" freiwillig Versicherte), da sie weniger als 20 Stunden wöchentlich arbeitet (und nebenbei 6 Kinder großgezogen hat). Jetzt zahlt sie rund 180 statt 320€ monatlich. Schön und gut.
Aber: Sie ist ja offensichtlich von ihrer Kasse schlecht beraten worden. Gibt es eine Chance, die in den letzten Monaten und Jahren zu viel bezahlten Beiträge zurück zu fordern??

------------------
Gert Dieter 

Wer keine Träume hat, kann auch keine verwirklichen.

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Tom2005
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erstellt am: 26. Jan. 2012 15:49    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Vorsicht: Bei uns ähnliche Voraussetzungen und nach Steuerbescheid (waren minimal drüber) haben wir die Differenz komplett nachbezahlt (fast 1,5T€).

------------------
   
          Es sind die kleinen Dinge im Leben, die einen glücklich machen.

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Hohenöcker
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erstellt am: 26. Jan. 2012 15:55    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Genau! Jetzt interessiert mich aber: Wie lange kann die KK zu wenig bezahlte Beiträge rückwirkend verlangen?
Denn so lange könnte ich ja auch zu viel bezahlte Beiträge zurückverlangen!

------------------
Gert Dieter 

Wer keine Träume hat, kann auch keine verwirklichen.

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Arne Peters
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erstellt am: 26. Jan. 2012 16:04    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Oft muss man den Steuerbescheid abgeben. Dann wird nachberechnet.
Zurück gibt es wohl nichts.
Das "DENN" resultiert daraus nicht.
Nachvorderung von Sozialversichtungsbeiträgen = 5 JAHRE

------------------
Arne

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Leo Laimer
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erstellt am: 26. Jan. 2012 16:39    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von Hohenöcker:
...Denn so lange könnte ich ja auch [i]zu viel bezahlte Beiträge zurückverlangen!

[/i]


Hahaha...
Versicherungen haben Klauseln wo drinnensteht, dass, auch wenn man noch so lange ungerechtfertigterweise irgendwelche Pflichtbeiträge bezahlt hat, man diese höchstens für das laufende Jahr zurückfordern kann.
So am eigenen Leib erfahren....

------------------
mfg - Leo

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Hohenöcker
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erstellt am: 26. Jan. 2012 16:46    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Mist! Das Jahr hat grad erst angefangen! 

------------------
Gert Dieter 

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Tom2005
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erstellt am: 27. Jan. 2012 07:08    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von Hohenöcker:
Genau! Jetzt interessiert mich aber: Wie lange kann die KK zu wenig bezahlte Beiträge rückwirkend verlangen?
Denn so lange könnte ich ja auch zu viel bezahlte Beiträge zurückverlangen!


Leider ist das in dieser Situation eine Einbahnstraße.

Zuviel bezahlt  = Geld verloren
Zuwenig bezahlt = Geld nachzahlen

Also ist man(n) selbst aufgefordert, den niedrigsten Tarif für Variante "zuwenig bezahlt" zu wählen und Geld auf die Seite zu legen. Ist leider bei "Selbständig" in vielen Aspekten (auch vor der Steuer) - m.M. nach der bessere Weg.

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          Es sind die kleinen Dinge im Leben, die einen glücklich machen.

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Leo Laimer
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erstellt am: 27. Jan. 2012 07:39    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von Hohenöcker:
Mist! Das Jahr hat grad erst angefangen!  


Das war bei mir damals auch im Jänner, als die Versicherung (anlässlich eines Schadensfalles wo sie hätten zahlen müssen) draufgekommen ist, dass ich über 10 Jahre lang zu Unrecht pflichtversichert war.
Süffisant haben sie mir einen Zettel geschickt mit dem ich die Beiträge fürs laufende Jahr zurückfordern könne. Hängt seither als Wutzettel am Klo.
Seither weiss ich noch mehr als zuvor, dass Versicherung für A&F sind.

------------------
mfg - Leo

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Hohenöcker
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erstellt am: 30. Jan. 2012 17:02    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Ein Mann, der eine ganze Masse
Gezahlt hat in die Krankenkasse,
Schickt jetzt die nötigen Papiere,
Damit auch sie nun tu das ihre.
Jedoch er kriegt nach längrer Zeit
statt baren Gelds nur den Bescheid,
Nach Paragraphenziffer X
Bekomme er vorerst noch nix,
Weil, siehe Ziffer Y,
Man dies und das gestrichen schon,
So daß er nichts, laut Ziffer Z,
Beanzuspruchen weiter hätt.
Hingegen heißt's, nach Ziffer A,
Daß er vermutlich übersah,
Daß alle Kassen, selbst in Nöten,
Den Beitrag leider stark erhöhten
Und daß man sich, mit gleichem Schreiben,
Gezwungen seh, ihn einzutreiben.
Besagter Mann denkt, krankenkässlich,
In Zukunft ausgesprochen häßlich.

Eugen Roth

------------------
Gert Dieter 

Wer keine Träume hat, kann auch keine verwirklichen.

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