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Autor Thema:  Adressenänderung - gibt es Regeln/Gesetze? (1348 mal gelesen)
Leo Laimer
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IV bis 2019

erstellt am: 20. Okt. 2011 13:58    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hallo Freunde,

In unserer Stadt stehen eine grosse Menge Adressenänderungen an.
Die Ausgangslage ist so, dass das Stadtgebiet seit jeher in Ortschaften unterteilt war, die z.T. recht weitläufig und von einem stark verzweigen Netz von Wegen durchzogen sind, die Hausnummern jedoch chronologisch vergeben wurden. So stehen nun die niedrigen 1-stelligen Hausnummern (min. 200 Jahre alt) weit verstreut unter den später gebauten Häusern (vor Allem Nachkriegszeit). Für Ortsfremde ist es unmöglich, sich zurechtzufinden, und nachdem die alteingesessenen Besitzer auch schon öfter gewechselt haben, gibts auch für Ortsansässige wenig Möglichkeiten sich an Namen zu orientiernen, wenn man die Leut nicht zufällig kennt.
Der Initiator dieser Neustrukturierung (die Stadtgemeinde) spricht von Vorgaben "von Oben", um den Rettungs- und Einsatzkräften das Orientieren zu ermöglichen - wahrscheinlich steht dahinter die bevortsehende völlige Liberalisierung des (Brief- und Paket-)Zustelldienstes, den derzeit immer noch die Post monoploartig innehat.

Die Stadtbeamten wollen uns einen Strassennamen aufdrücken samt neuen Nummern in klarer Reihenfolge (also, Richtung Stadtauswärts links ungerade, rechts gerade Nummern, Leerstellen für potentielle Neubebauung, usw.).
Bisher hatten wir weit ausserhalb Wohnenden die niedrigsten Nummern, weils die ältesten Häuser sind. Zwischen uns und dem Zentrum liegt der neu gewachsene Speckgürtel.
Wir wohnen in einem winzigen "Dorf" mit 7 Häusern (definitiv keine weiteren Neubauten mehr erlaubt), das einen eigenen Namen hat seit jeher, der auch bereits auf den ältesten Katasterplänen verzeichnet ist.
Also kurz gesagt: Wir wollen bei der Dorfbenennung bleiben, die Beamten wollen uns in einen linearen Strassenzug mit ganz neuem Namen einreihen.

Nun meine Frage:
Gibt es klare Gesetze bzw. verbindliche Regeln, nach welchen so bevorstehende Neubenennungen von Strassen zu erfolgen haben?
Am interessantesten wäre natürlich die Lage für Österreich...

------------------
mfg - Leo

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Ex-Mitglied

erstellt am: 20. Okt. 2011 14:10    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Soweit ich weiß, können die Anwohner nur bei sittenwidrigen oder verherrlichenden Strassennamen Einspruch einlegen.

Ansonsten haben die Kommunen da freie Hand.

Wir haben ein Eckgrundstück und das Haus ist eine Doppelhaushälfte.
Obwohl der Eingang neben dem der Nachbarn liegt, solten wir den querenden Strassennamen und eine Hausnummer von dort bekommen, obwohl wir gar keinen zugang von der Strasse haben.  

2 nebeneinanderliegende Hauseingänge, von denen der eine Keltenstrasse 21/4 und der andere Enzweihingerstrasse 11 gewesen wäre (obwohl beide den Zugang von der Keltenstrasse haben).
Die Antwort vom Amt: Wir haben das so entschieden und wollen das so.

Möchte garnicht dran denken, wie das abläuft, wenn man mal auf einen Notarzt angewiesen ist.

Hat uns dann 4 Monate, zig Briefe und Anrufe gekostet, bis die das endlich geändert haben.
Letztendlich hat das übergeordnete Landratsamt auf den Hinweis von Notfällen dann eingelenkt.
Da war aber schon alles auf die erste Adresse gemeldet.
Wir durften dann Strom, Telefon, und sonstiges wieder ummelden.  

------------------
Gruß Frederik

[Diese Nachricht wurde von F - WI 49 am 20. Okt. 2011 editiert.]

nightsta1k3r
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Hier könnte ihre Werbung stehen!

erstellt am: 20. Okt. 2011 14:32    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Diese Aktion gabs in meinem Geburtsort vor ca. 45 Jahren und ca. zwanzig Jahre lang hing immer noch die alte Hausnummer( mit der Ortsbezeichnung+Nr) unter der neuen Hausnummer (mit Strassenbezeichnung+neue Nr).

Damals war das sicher noch kein solches Problem wie heute.

BTW: Das alte Hausnummernschild wanderte bei einer Fassadenrenovierung ins Stiegenhaus und hängt da wahrscheinlich heute noch  , nur der junge Briefträger wird mit der alten Bezeichnung kaum mehr was anfangen können  .
und zum Amusement: die Hausnummer 1 der Ortsbezeichnung (wir hatten 133) befand sich drüber der Autobahn und Hauptstraße Luftlinie ca. 3km entfernt auf dem gegenüberliegenden Berg.
Also das alte Bezeichnungssystem war für den Briefträger tatsächlich eine Aufgabe, besonders für die Urlaubsvetretung    (falls es das damals sowas gab).

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Leo Laimer
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IV bis 2019

erstellt am: 20. Okt. 2011 14:41    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Tom, Du kennst ja unsere Situation...
Einer Bereinigung der Adressen rede ich nicht dagegen. Unsere Ortschaft reicht über 1,5km vom NO-Rand des Stadtzentrums bis an den N-Rand des besiedelten Bereiches, von stätdischer Besiedelung, Villengegend (Nebengebäude der Kaiservilla z.B.) bis ins Glasscherbenviertel am Nordende. Und die Hausnummern sind weiträumig-wirr drübergesprenkelt.

Aber:
Das Argument mit den Not- und Einsatzkräften zieht IMHOIn my humble oppinion (Meiner Meinung nach) nicht. In jedem Feuerwehrauto steht ein Laptop mit GPS, jeder Halbwüchsige hat ein Smartphone mit GPS, jeder hochwertige Lieferant oder Paketdienst sowieso.
Neulich bekamen wir Besuch von Amis im Leihwagen aus Italien, haben ohne jegliche Rückfrage zu uns gefunden.
Das Problem besteht höchstens bei den billig-Zustellern, die sich auf Google Maps verlassen - das ist nämlich in unserer Ecke tatsächlich falsch, richtig falsch und irreführend.
Und IMHOIn my humble oppinion (Meiner Meinung nach) besteht das Problem hautsächlich in den Köpfen der Bürokraten, die das Problem nun auch streng bürokratisch lösen wollen.

Darum meine Frage: Gibt es richtige Gesetze? Oder ist das alles Ermessens- und Verhandlungssache?

------------------
mfg - Leo

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runkelruebe
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Straßen- / Tiefbau


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Exilschalker

erstellt am: 20. Okt. 2011 14:52    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Und ausgerechnet DU möchtest lieber auf diesen neumodischen und sonst als überflüssig empfundenen Krempel setzen und im Notfall den Arzt 2x sein notebook rebooten lassen, anstatt die einfache Methode: Ah, hier ist Nr. 15, da vorn Nr. 17, also muß Nr. 11 wohl in der anderen Richtung liegen?
Hast ja Recht, warum solltet ausgerechnet euer Dorf auch so sein müssen, wie alle anderen? Wer euch besuchen will, sollte schon wissen, worauf er sich einläßt 

------------------
Gruß,
runkelruebe          Herr Kann-ich-nich wohnt in der Will-ich-nich-Straße...

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Leo Laimer
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erstellt am: 20. Okt. 2011 15:27    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Ich beuge mich dem Fakt, dass ohnehin 80% aller Herumsuchenden ein (Smartphone mit) GPS in der Tasche haben, mit Tendenz zur 100%-Abdeckung in wenigen Jahren.
Unser "Dorf" besteht im Detail aus 3 aufgabelnde Enden von Wegen (2/3 davon Privatwege), also von seriellem sich-leicht-Zurechtfinden kann eh nie die Rede sein. So gesehen ist es auch IMHOIn my humble oppinion (Meiner Meinung nach) egal, ob das "Dorf" einen Dorfnamen hat oder einen Strassennamen.
Die Beamten wollen allerdings das "Dorf" adressenmässig ausradieren, und einen durchgehenden Strassenzug als Adressbezeichnung schaffen. Dass vor Ort hier die Hausnummern erst wieder zwangsläufig durcheinander sein werden haben sie wohl noch nicht gecheckt.

In bestmöglicher Vorbereitung auf die bevorstehenden hitzigen Diskussionen frag ich eben, obs dafür eine Gesetzesgrundlage gibt, oder ob es Ermessenssache ist.
Unsere eigenen Wünsche und Vorstellungen sind klar und eindeutig.

------------------
mfg - Leo

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Hohenöcker
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erstellt am: 20. Okt. 2011 17:09    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

  
Zitat:
Original erstellt von runkelruebe:
Hast ja Recht, warum solltet ausgerechnet euer Dorf auch so sein müssen, wie alle anderen? Wer euch besuchen will, sollte schon wissen, worauf er sich einläßt    

sign   

Und das "Dorf" kennt in der "Stadt" eh keiner, den man fragt.
Aber wenn man "Neuer Straßenname" = "Alter Dorfname" setzen würde, z.B "In der Ruit"?

------------------
Gert Dieter   

Wer nicht an Wunder glaubt, ist kein Realist. (Chaim Weizmann)

[Diese Nachricht wurde von Hohenöcker am 20. Okt. 2011 editiert.]

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Leo Laimer
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erstellt am: 20. Okt. 2011 17:17    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Haben die die Du gefragt hast, richtig Deutsch gesprochen? (Touristen-Trefferquote gut 70% in dem Zeitraum) <G>

Ich stelle hier nicht die Sinnfrage des "Aufräumens an sich", sondern suche eine etwaige Rechtsgrundlage zur Namens(zwangs)-Vergabe.

Nachtrag:
Das mit neue Adresse = alte Adresse mit ein paar neu vergebenen Nummern wäre genau unser Vorschlag. Es gibt bei den bisherigen Umbenennungen ein paar wenige Orts-/Lokal-/historische Namen, die meisten sind Strassennamen. "Zufällig" wohnen in den nicht-Strassen-benamten Orten hochrangige Stadtbewohner bzw. sonstwie einflussreiche Leut.
Und fast richtig:
Es heisst "Roith", historisch gesprochen "in der Roith" (bedeutet Rodung).
------------------
mfg - Leo

[Diese Nachricht wurde von Leo Laimer am 20. Okt. 2011 editiert.]

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Walter Geppert
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HP ZBook Fury 16 G9, Windows 10 Pro 64

erstellt am: 20. Okt. 2011 17:32    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Erst kürzlich wurde im (österreichischen) Radio berichtet, dass auch die althergebrachten Liegenschaftsnamen in die Adressregister der Notdienste mit aufgenommen werden sollen, die Massnamen in eurer Gemeinde riechen da tatsächlich eher nach Erleichterungsmassnamen für migrationsgespeiste Billigzustelldienste.

------------------
meine LISP-Makros sind auf osd.cad.de
Disclaimer
Grüße aus Wien

Walter
DC4 Technisches Büro GmbH

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Leo Laimer
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erstellt am: 20. Okt. 2011 19:17    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Danke Walter. Wie Balsam, Deine Worte!

------------------
mfg - Leo

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erstellt am: 24. Okt. 2011 07:02    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Wir haben nun weiter recherchiert und sind draufgekommen, dass unser Ortsname erstmals 1416 urkundlich erwähnt wurde.
Nun bräuchte ich ein paar populäre geschichtliche Daten dazu:
- Was war 1416? Einprägsame Ereignisse/Personen?
- Welche Kriege fanden seither in Österreich statt? (Geschichte lässt sich allemal am eindrucksvollsten anhand von Kriegen beschreiben)

------------------
mfg - Leo

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erstellt am: 24. Okt. 2011 07:07    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von Leo Laimer:
- Was war 1416?...

1416

------------------
Viele Grüße Lutz

Glück Auf!

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erstellt am: 24. Okt. 2011 07:34    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Danke Lutz!
Hab grad auch gefunden, dass "unsere" Burg(ruine) Wildenstein damals grad am fertig werden war und ein paar Jahre später ein Pfleger der Habsburger einzog.

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mfg - Leo

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erstellt am: 24. Okt. 2011 08:58    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Wildenstein, nicht Wingenstein? 

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Gert Dieter 

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