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Autor Thema:  Brauchen wir eine Verwalter bei einer Reihenhaussiedlung? (7213 mal gelesen)
Gerhard Deeg
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erstellt am: 16. Okt. 2011 20:08    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hallo Freunde,

nun stellt sich bei uns die Frage, müssen wir einen Verwalter haben, bei einer Reihenhaussiedlung?
Es sind 25 Reihenhäuser mit einem entsprechenden Gartenanteil und einer Garage, was als Eigentum jedes einzelnen Eigentümers deklariert ist.
Vorhanden ist auch eine Fläche wie die Garagenauffahrt und andere Flächen, die als Gemeinschaftsfläche jedem zu einem 25zigstel gehören.
Nun gibt es immer wieder mal Situationen, wie z.B. ein Rohrbruch des Abwassers, Schneeräumen der Gemeinschaftsfläche, Pflege der anderen Gemeinschaftsflächen usw.
Keiner will sich zuständig fühlen und einer schiebt es auf den anderen und wenn Geld gebraucht wird um z.B. die Wasserwerke wegen Reparatur zu bezahlen, weigern sich manche weil sie meinen, sie sind dafür nicht zuständig.
Nun besteht die Anlage schon 39 Jahre und bisher haben wir noch niemand dafür gebraucht, aber die meisten sind nun Rentner und das Geld liegt nicht mehr so locker wie früher.

Meine Frage: wo könnte das stehen, dass man einen Verwalter für diese Dinge unbedingt brauchen muss, bzw, dass eine Reihenhaussiedlung obwohl alles Eigentümer sind, eine Verwalter haben müssen?

Ich danke Euch für Eure Hilfe

Gruss Gerhard

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erstellt am: 16. Okt. 2011 22:06    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Prinzipiell braucht eine Eigentümergemeinschaft keinen Verwalter und keinen Verwaltungsbeirat.

Dritte können aber, wenn Sie Ansprüche gegen die Eigentümergemeinschaft haben, und keinen von der Gemeinschaft authorisierten Ansprechpartner haben, ihre Ansprüche komplett gegen einen beliebigen Miteigentümer richten.
Und der hat dann die A$$$$karte.

Da es solche Situationen bei Euch anscheinend immer wieder mal gibt, ist ein Verwalter, eine Rücklage zur Begleichung der Rechnungen, eine Hausordnung, die allgemeine Arbeiten regelt und evtl. ein Beirat mit 3 Leuten (Vorsitzender, Vertreten, Kassenwart) sinnvoll. Ebenso, wie eine jährliche Versammlung mit Berichterstattung, Erläuterung der Ausgaben und erforderliche Rücklagen für das nächste Jahr.

Dies muss kein Externer sein. Die kosten in der Regel richtig Geld und sind meistens an so kleinen Aufgaben nicht interessiert, was sich in Preis wiederspiegelt.

Die Aufgabe des Verwalters kann vom Vorsitzenden wahrgenommen werden.
Die Drei Personen sollten dann eine geringe Aufwandsentschädigung erhalten.

Da es sich um ein gemischtes Eigentum handelt (Gemeinschaftseigentum und Privateigentum) müsste der Unternehmer/Verkäufer auf jeden Fall eine Teilungserklärung erstellt haben. Hieraus geht zumindest hervor, wofür jeder Miteigentümer zu haften hat.

Edit: Wer bestellt denn bei Euch die Handwerker?
Dazu müsste es ja, wenn es keinen Verwalter gibt, zumindest einen Verwaltungsbeirat geben. Ein nicht von der Gemeinschaft authorisierter Miteigentümer kann ja nicht im namen der Gemeinschaft Aufträge erteilen. Wenn sich einer querstellt, bleibt er auf den Kosten sitzen.

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Gruß Frederik

[Diese Nachricht wurde von F - WI 49 am 16. Okt. 2011 editiert.]

Gerhard Deeg
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erstellt am: 17. Okt. 2011 09:47    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hallo Frederik,

ich danke Dir für Deine Ausführungen. Wir haben in den 39 Jahren, indenen wir jetzt hier wohnen noch keinen Verwalter gebraucht, aber immer wenn ein Haus verkauft wird und ein Neuer kommt in die Gemeinschaft hinein, ist seine erste Frage: wer ist denn der Verwalter, wer kümmert sich denn um alles?
Auch werden wir in den Jahren nicht jünger und können nicht mehr so wie wir wollten und sollten (natürlich nur für die Gemeinschaft).

Folgendes Beispiel: die Abwasserkanalisationsrohre waren verstopft. Es mussten unbedingt die Wasserwerke bestellt werden, da die Verstopfung auf dem Teilstück war, was zur Strasse ging. Diese wollten einen Betrag von fast 4.000,--€ haben fürs Aufgraben, Reparieren und wieder Zumachen. Keiner hatte sich bereit gefunden, so habe ich ein Schreiben aufgesetzt und jeden einzelnen gebeten den Teilbetrag auf mein Konto zu überweisen. Das hat fast 2 Wochen gedauert bis alle bezahlt hatten. Lieber hatten sie das Abwasser im Keller aus der Bodenentwässerung gluckern hören und gewischt.

Weißt Du wo das stehen könnte, dass wir keinen Verwalter benötigen wenn wir uns selbst einig sind? Sicher haben wir in unseren Kaufunterlagen vor 40 Jahren entsprechenden Passus, dass wir selbst für uns verantwortlich sind, aber vielleicht ist das irgendwo gesetzlich geregelt.

Danke für Eure Mithilfe und Gruss Gerhard

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Dig15
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erstellt am: 17. Okt. 2011 10:16    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hallo Gerhard,

gottseidank ist in Deutschland nicht alles geregelt. Manches bleibt dem Einzelnen noch selbst überlassen. Wenn ihr Euch einig seid, dann benötigt ihr weder einen Verwalter noch sonst irgend ein Organ. Allerdings habt ihr (aus meiner Sicht) ein paar Möglichkeiten:
1. Alles bleibt so wie es ist. Kein Verwalter, kein Ansprechpartner. Geld wird bei Bedarf eingesammelt.
2. Eine "lose" Verwaltung. Ein, zwei vertrauenswürdige Personen dienen als Ansprechpartner nach innen sowie nach außen. Haben aber an sich keine rechtliche Befugnis. Monatlich zahlt jeder in der Siedlung Geld auf ein gemeinsames Konto ein. Davon werden gemeinsame Rechnungen beglichen. Nachweise erfolgen nur gegenüber den Siedlern. Wenn zu viel geld drin ist, wir eben ein gemeinsames Grillfest gemacht.
3. Ordentlich deutsch mit einem Verein. Mit Vorstand, Satzung, Jahreshauptversammlung und und und. Viel Aufwand. Aber eben auch eine rechtliche Vertretung, evtl. gemeinnützig, kann Spendenbescheide ausstellen, etc.

Verachtet aber nicht die bei 2. und 3. anfallende Arbeit. Auch wenn es (bis jetzt) nicht viel erscheint, werden die aufgaben schnell mehr, wenn es einen Ansprechpartner/Verantwortlichen gibt.

Meine Eltern wohnen in einer Haussiedlung mit nur 8 Parteien. Auch die haben einen Verwalter. Eben für solche Sachen die alle angehen. Evtl. könnt ihr auch aus einer gemeinsamen Bestellung von Heizöl/Gas oder oder oder Rabatte und niedrigere Preise rausschlagen.

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Viele Grüße Lutz

Glück Auf!

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Gerhard Deeg
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erstellt am: 17. Okt. 2011 11:15    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hallo Lutz,

danke für Deine Nachricht.

Bei uns ist jeder für sich selbst verantwortlich was sein Haus angeht.
Jeder hat seine eigene Gasheizung, Elektroanschluss, Wasseranschluss, Telefon, und was noch so zur Versorgung ansteht. Lediglich die Gemeinschaftsflächen, wie Auffahrt Platz vor der Garage, Platz der Mülltonnen, wobei die Mülltonnenhäuschen wieder jedem einzelnen gehören.

Mir graut davor, wenn die Auffahrt zu den Garagen gemacht werden muss. Ich schätze nur mal so ca. 25 bis 30 tausend Euro werden da bestimmt zusammen kommen wenn es reicht und die Kosten einzutreiben, da gehe ich lieber in ein Seniorenstift (Späßchen).

Aber so ist es nun mal, wenn jeder so vor sich hinwirtschaftet und keine Rücklagen bildet.

Vielleicht gibt es doch irgendwo einen Passus wo man das genau nachlesen kann, dass man einen braucht oder auch keinen.

Gruss Gerhard

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metz
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erstellt am: 17. Okt. 2011 12:23    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Ich kann dich schon verstehen Gerhard,
der, der vorschläg einen Verwalter einzusetzen, hat den Job schon an der Backe oder wird gesteinigt.
So Sachen, wie die Auffahrt kann man ja vor Auftragserteilung "einsammeln".
Aber akute Dinge, z.B. Rohrerneuerung im Schadensfall, ist schwierig.
Wie stehen denn deine Nachbarn dazu, mit dem Verwalter.
Vielleicht solltet ihr mal alle zusammen einen Kaffeekränzchen abhalten und mal einen Meinungsaustausch abhalten.
Wenn die Nachbarn nicht mitziehen wollen, muss eben jeder seine eigenen Rücklagen schaffen.
Und beten, dass die Wasserwerke die Rechnung nicht an deine Adresse schicken.

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Gruß
Harald
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Wenn ich mir heute vornehme nichts zu schaffen, und schaffe das, hab ich dann was geschafft oder nicht?

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Thomas Harmening
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|ænn|
We work in the dark.
We do what we can.
We give what we have.
Our doubt is our passion
and our passion is our task.
The rest is the madness of art.

erstellt am: 17. Okt. 2011 12:32    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

IMHO sollte zumindest jedes Jahr ein Betrag als Rücklage geleistet werden und da wäre ein Verwaltung schon sinnvoll.

siehe auch § 21 aus http://www.gesetze-im-internet.de/woeigg/BJNR001750951.html

€dit: keiner muss auf Ewig Verwalter sein 

[Diese Nachricht wurde von Thomas Harmening am 17. Okt. 2011 editiert.]

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carsten-3m
Mitglied
Dipl.-Ing. Mbau (Produktmanagement, Patent- und Normwesen)


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Of all the things I've lost
I miss my mind the most

erstellt am: 17. Okt. 2011 13:28    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Ich wohne in einer in sich geschlossenen (kein öffentlicher Raum) Siedlung mit ca. 100 bewohnten Häusern. Alle Wege samt Wartung (Schneeräumen, Reparatur), die Straßenbeleuchtung und was nicht noch alles sind Gemeinschaftseigentum. Die Häuser selbst sowie die Grundstücke gehören den Eigentümern. Denen obliegt logischerdings deren Pflege. Für das Gemeinschaftseigentum haben wir einen Verwalter, der einmal im Jahr seinen Bericht vorlegt, der dort bestätigt bzw. neu gewählt wird und der sich ansonsten um alles kümmert. Es gibt ein Gemeinschaftsguthaben, das durch einen gewissen monatlichen Betrag eines Jeden genährt wird und das auch mal größere Beträge (neuer Trecker zum Schneeräumen letztes Jahr, ca. 30 T€. Neue Straßenbeleuchtung komplett im Jahr davor) verkraften kann.

Kurz: Ich halte einen Verwalter für die oben geschilderte Größenordnung (25 Hausbesitzer mit teils Gemeinschaftsgrund) für eine sinnvolle Einrichtung. Es sollte im Interesse eines jeden Hausbesitzers sein, diese Stelle ins Leben zu rufen. Natürlich muss derjenige (wer auch immer sich dann "breitschlagen" lässt) mit genügend Zeit, mit ausreichend Anerkennung von der Mehrheit der Hausbesitzer und mit ordentlich Herzblut ausgestattet sein. Sonst wird's wohl nicht klappen.

------------------
Gruß, Carsten

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Gerhard Deeg
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erstellt am: 17. Okt. 2011 17:25    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hallo Harald,

Zitat:
Original erstellt von metz:
Ich kann dich schon verstehen Gerhard,
der, der vorschläg einen Verwalter einzusetzen, hat den Job schon an der Backe oder wird gesteinigt.
Wie stehen denn deine Nachbarn dazu, mit dem Verwalter.
Vielleicht solltet ihr mal alle zusammen einen Kaffeekränzchen abhalten und mal einen Meinungsaustausch abhalten.
Und beten, dass die Wasserwerke die Rechnung nicht an deine Adresse schicken.

Wenn ich jetzt einen Vorschlag ausarbeite für einen Verwalter, hast Du recht, dann hab ich es an der Backe. Manche Nachbarn wollen einen, andere sagen, haben wir 40 Jahre nicht gehabt, brauchen wir jetzt auch nicht mehr. Alle zu einer Versammlung unter einen Hut zu bekommen, ich glaube das lass ich lieber. Die Wasserwerke haben die Rechnung an meinen Nachbarn geschickt, der hat nicht bezahlt, weil er es nicht verstanden hat ( ist Türke, spricht fast kein Deutsch). Dann kam die Mahnung und der Gerichtsvollzieher, aber ich konnte das alles noch im Guten regeln und die Gelder einsammeln.

Ich werde wohl mit einigen sprechen, die bei der Polizei waren, die können sich besser durchsetzen als wir Techniker.

Gruss Gerhard

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erstellt am: 17. Okt. 2011 19:32    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Ihr solltet auf jeden Fall eine kleine gemeinsame Rücklage bilden.

Aber dazu muss sich halt mindestens Einer bereit erklären, den Job des "Verwalters" zu übernehmen.
Diese Person solltet Ihr dann auch bei allen Stellen, die Rechnungen für die Gemeinschaft stellen, als Ansprechpartner benennen.

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Gruß Frederik

metz
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Hier steht keine Werbung!
Könnte aber!

erstellt am: 18. Okt. 2011 06:52    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von F - WI 49:
Diese Person solltet Ihr dann auch bei allen Stellen, die Rechnungen für die Gemeinschaft stellen, als Ansprechpartner benennen.


Das ist schön und gut, aber glaubst du wirklich, wenn der Verwalter wechselt, das bekommen die angesprochenen Stellen (Wasserwerk, Gemeinde, andere Behörde) wirklich hin.
Ich denke eher nicht!

@ Gerhard

Polizisten haben auch nicht mehr das Durchsetzungsvermögen.
Und gutes Ansehen schon lange nicht mehr.
Aber solch Sachen, wie mit der Rechnung, die an den Nachbarn ging, ist typisch für solch Einrichtungen.
Was hätte denn das Wasserwerk gemacht, wenn er seinen 25sten Teil bezahlt hätte und dann gesagt hätte für den Rest ist er nicht zuständig.

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erstellt am: 18. Okt. 2011 08:55    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von metz:
Was hätte denn das Wasserwerk gemacht, wenn er seinen 25sten Teil bezahlt hätte und dann gesagt hätte für den Rest ist er nicht zuständig.

Ebenfalls gemahnt und vollstreckot. Und wohl erfolgreich. Im Zweifel haftet einer gesamtschuldnerisch. Wie er sich das Geld von den anderen besorgt, ist seine Sache.

------------------
Arne

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Gerhard Deeg
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erstellt am: 18. Okt. 2011 09:37    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hallo Arne, hallo @,

ich habe mich natürlich eingesetzt, einen Brief aufgesetzt, den kopiert und in alle Briefkästen geworfen. Anschließend mit einer Liste rumgegangen, meinen Wachhund hatte ich dabei zur Abschreckung und das Geld eingesammelt. Ist diesmal auch noch alles gut gegangen, aber wie gesagt, wenn die Auffahrt gemacht werden muss, dann kommt das Katzenjammern.

Mal sehen was der Herbst jetzt noch alles bringt. Der Hinweis mit den ganzen Paragraphen war natürlich hilfreich, auch wenn man es so nicht ganz ansetzen kann.

Mal sehen wies wird.

Danke und Gruss Gerhard

p.s. ich halte Euch auf dem laufenden.

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erstellt am: 18. Okt. 2011 09:48    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hallo Gerhard,

Gibt es denn wenigstens eine Teilungserklärung?
Falls ja, dann gibt es ja auch evtl Regeln zu Versammlungen, Abstimmungen und Mehrheitsbeschlüssen. Für reine Instandsetzung sind übrigens keine Beschlüsse notwendig.

------------------
Arne

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erstellt am: 18. Okt. 2011 10:55    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hallo,

ich habe das zwar noch nicht ganz durchschaut mit dem Gemeinschaftlich genutzten Teil des Geländes aber wohne selbst in einer Eigentumswohnung. Bei Eigentumswohnungen gibts ja auch einiges gemainschaftliches (Garten usw.). Bei Wohnungen gibt es soweit ich weis aber auch eine Pflicht zur Rücklagenbildung für Instandsetzungen (der Mindestbetrag ist nicht sehr hoch).

Wie ist denn das bei euch, ist jedes Haus auf eigenem Grundstück (Grundbuchamt aufgeteilt) oder ist es ein großes Areal auf dem die einzelnen Parzellen mittels Teilungserklärung aufgeteilt sind? Auf jedenfall kann man auf dem Grundbuchamt einsehen wem das Grundstück einfahrt usw. gehört und es muß dann wohl auch eine Teilungserklärung geben (wem gehört das denn sonst).

Ich bin mir sicher auf dem Grundbuchamt wirst Du fündig schließlich werden Grunstückskäufe und Teilungen von Notaren durchgeführt. Notare haben die Aufgabe alles so niederzulegen daß es vor dem Gesetz standhalten kann also kein Niemandsland zu schaffen und Ordnung zu halten.

gruß Heiko

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erstellt am: 18. Okt. 2011 11:44    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von Press play on tape:
Hallo,


Wie ist denn das bei euch, ist jedes Haus auf eigenem Grundstück (Grundbuchamt aufgeteilt) oder ist es ein großes Areal auf dem die einzelnen Parzellen mittels Teilungserklärung aufgeteilt sind? Auf jedenfall kann man auf dem Grundbuchamt einsehen wem das Grundstück einfahrt usw. gehört und es [b]muß
dann wohl auch eine Teilungserklärung geben (wem gehört das denn sonst).


[/B]


Zitat:
Original erstellt von Gerhard Deeg:
Es sind 25 Reihenhäuser mit einem entsprechenden Gartenanteil und einer Garage, was als Eigentum jedes einzelnen Eigentümers deklariert ist.
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Gruss Gerhard


Ich wohne auch in einem Reihenhaus Bj. 61.
Zu der Reihe gehört ein Weg, der hinter den Gärten herführt um das Grundstück von der Gartenseite betreten zu können.
Von dem Grundstück gehört uns 1/11tel.
Wir dürfen es nicht bebauen und die Nachbarn haben ein im Grundbuch eingetragenes Wegerecht.
Da fallen aber keine Instandhaltungskosten an, da es ein Privatweg ist und keine Rohre drunter langlaufen oder der gleichen.
Ist eben mal bei der Erstellung der Siedlung gepflastert worden und gut ist.

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Gruß
Harald
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