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Autor Thema:  Frage Elternzeit/geld speziell Vatermonate (1624 mal gelesen)
Peterpaul
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Beiträge: 2236
Registriert: 09.09.2003

Nüscht

erstellt am: 01. Sep. 2011 08:24    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Folgende Situation:

Tochter vor 11 Wochen geboren, Mutter Elternzeit+Elterngeld (2 Jahre) beantragt und auch mittlerweile den Bescheid bekommen. Kann der Vater noch Elternzeit/Geld beantragen? Bis zu welchem Zeitpunkt muss er das beantragen? Und kann der Zeitraum der Mutter dann noch 1x geändert werden? 

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Fyodor
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Dipl.-Ing.(FH) Maschinenbau


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Beiträge: 1321
Registriert: 15.03.2005

erstellt am: 01. Sep. 2011 08:36    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Da kann Dir einzig und allein Dein zuständiges Amt eine verbindliche Aussage machen.

------------------
Cheers,
    Jochen

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Leni Moto
Mitglied
Technische Zeichnerin


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Beiträge: 13
Registriert: 29.10.2003

V18

erstellt am: 01. Sep. 2011 08:51    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

hallole,

so ganz genau weiß ichs nimmer und bevor ich da was falsche sag....

Elterngeld und Elternzeit ist 2erlei und wird auch an 2 Stellen beantragt.

nachträglich ist glaub schwiegig. Informationen findest du eigentlich auf der hompage der Landesbank die für die Bewilligung zuständig ist.
Manche Steuerberater sind da auch ganz fit drin. Zuschläge werden bei der Berechnung nicht berücksichtigt, das ist finanziell zu beachten. Nur das Grundgehalt zählt. Aber 2 Monate sollte man sich leisten und genießen! ;-)

Grüßle 

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metz
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Beiträge: 12873
Registriert: 16.02.2009

erstellt am: 01. Sep. 2011 08:57    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Auf dem Bescheid der Mutter steht oben ein Ansprechpartner und meistens auch eine Telefonnummer drauf.

Anrufen und sich notieren an welchem Tag man mit wem um welche Uhrzeit gesprochen hat.

Ich weis, das hört sich nach Verfolgungswahn an, habe aber so meine Erfahrungen mit Ämtern und Behörden gesammelt und die waren nicht gerade positiv.

Behörde-> Wortstamm "Horde"
Sagt wohl alles!

------------------
Gruß
Harald
____________________
Ama et fac quod vis!       
   

Wenn ich mir heute vornehme nichts zu schaffen, und schaffe das, hab ich dann was geschafft oder nicht?

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rAist
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Beiträge: 3709
Registriert: 07.08.2006

IV 2016, Creo Parametric 4.0, Sensationelle Hardware ... ;)

erstellt am: 01. Sep. 2011 09:08    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

    
Zitat:
Original erstellt von Peterpaul:
Folgende Situation:

Tochter vor 11 Wochen geboren, Mutter Elternzeit+Elterngeld (2 Jahre) beantragt und auch mittlerweile den Bescheid bekommen. Kann der Vater noch Elternzeit/Geld beantragen? Bis zu welchem Zeitpunkt muss er das beantragen? Und kann der Zeitraum der Mutter dann noch 1x geändert werden?      


Erstmal herzlichen Glückwunsch.

Die Theorie:

Elternzeit stehen euch pauschal zunächst 12 Monate zu, solange es ein Elternteil macht. Wenn es beide aufteilen stehen euch 14 Monate zu. Die Variante, die wir gemacht haben, waren 12/2 Monate.

Beantragen kannst du das auch nach der Geburt deiner Tochter, du musst es nur X Monate (und bis zum 8. Lebensjahr des Kindes, meine ich) vor dem Termin, an welchem du die Zeit nimmst, machen.

Nun zu deinem speziellen Fall:

Da deine Frau schon 2 Jahre genommen hat, ist das eine Sonderregelung zwischen ihr und ihrem Arbeitgeber. Das Elterngeld bekommt ihr nur für maximal 12 (bzw. 14) Monate - Ihr könnt die Gesamtsumme allerdings auf bis zu 24 Monate aufteilen, will heissen es ist dann quasi nur die Hälfte.

Die Frage ist also, wieviel Elternzeit deine Frau offiziell vor dem Amt geltend macht. In aller Regel kannst du aber auch die 2 Monate nehmen, wenn deine Frau das Elterngeld auf 2 Jahre aufteilt. Da musst du nochmal nachfragen, wie das von ihr geregelt wurde.

*edit* Der Zeitpunkt der Mutter kann nicht geändert werden, soweit ich weiss. (Wie denn auch? Die Geburt, bzw das Ende des Mutterschutzes markiert doch automatisch den Startzeitpunkt?)

Davon abgesehen darf ich mal kurz schimpfen. Auf allen (ja, ALLEN) Seiten, die Google zum Thema Elternzeit rausschmeisst, steht in fetten, roten Buchstaben der Hinweis, sich um die Elternzeit Sache frühzeitig zu kümmern. Frühzeitig ist keinesfalls 11 Wochen nach der Geburt! 

------------------
Und heute rufst du alle Superhelden, alle großen Meister, alle
Highlander, alle Krieger, alle guten Geister, alle Superfreaks und
Auserwählten und mich ins Hier ; Du hast Millionen Legionen hinter
dir.

Malen nach Zahlen
Mirama

[Diese Nachricht wurde von rAist am 01. Sep. 2011 editiert.]

[Diese Nachricht wurde von rAist am 01. Sep. 2011 editiert.]

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Peterpaul
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Mb Ing.



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Beiträge: 2236
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Nüscht

erstellt am: 01. Sep. 2011 09:44    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

  frühzeitig    stümmt

Das mit der Elternzeit der Mutter ist alles geregelt und auch schon lange in trockenen Tüchern. Es geht mir um die max. 2 Monate die der Vater nehmen kann. Bis zu welchem Zeitpunkt muss dies beanragt werden?
Aber ich werde den Ansprechpartner auf dem Bescheid diesbezgl. anfragen.

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rAist
Plauderprofi V.I.P. h.c.
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Beiträge: 3709
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IV 2016, Creo Parametric 4.0, Sensationelle Hardware ... ;)

erstellt am: 01. Sep. 2011 10:33    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

 
Zitat:
Original erstellt von Peterpaul:
     frühzeitig      stümmt
Das mit der Elternzeit der Mutter ist alles geregelt und auch schon lange in trockenen Tüchern. Es geht mir um die max. 2 Monate die der Vater nehmen kann. Bis zu welchem Zeitpunkt muss dies beanragt werden?
Aber ich werde den Ansprechpartner auf dem Bescheid diesbezgl. anfragen.

Wie gesagt, der Vater kann nicht immer 2 Monate nehmen - es geht dabei um die Gesamtsumme die du und deine Frau zusammen nehmt. Aber wie du richtig erkannt hast, da kann dir der entsprechende Asnsprechpartern genauer helfen.
http://www.vaeter-zeit.de/elternzeit-03/antrag-arbeitgeber.php

[...] Laut Gesetz muss man beim Arbeitgeber spätestens sieben Wochen vor dem geplanten Beginn beantragen, dass man in Elternzeit gehen möchte. Nimmt die Frau Elternzeit, ist mit diesem Termin das Ende der Mutterschutzfrist gemeint. Man muss sich verbindlich festlegen, für welche Zeiträume man innerhalb von zwei Jahren die Elternzeit in Anspruch nimmt. Wer nur für das erste Lebensjahr des Kindes einen Antrag stellt, verzichtet auf das zweite Jahr. Eine Verlängerung ist dann nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich. Hat man die Sieben-Wochen-Frist versäumt, verschiebt sich der Beginn der Elternzeit entsprechend. Der Arbeitgeber muss dem Antrag in der Regel stattgeben.

Auch für die Partnermonate, gemeinhin als „Vätermonate“ bezeichnet, gilt die Antragsfrist von sieben Wochen.

Eltern können frei entscheiden, wer von ihnen in Elternzeit geht. Sie können sie auch gleichzeitig in Anspruch nehmen. Gerade die Partnermonate nehmen Väter gern direkt in Anschluss an die Geburt. [...]

Lies mal hier, anscheinend habe ich ein bisschen was durcheinandergeworfen, aber vom Prinzip her war es richtig, was ich sagte   :
http://www.finanztip.de/recht/sozialrecht/elternzeit.htm

[...] Bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes kann eine Elternzeit ohne Zustimmung der Arbeitgeberseite genommen werden [...]

[...]
http://de.wikipedia.org/wiki/Elterngeld_%28Deutschland%29

[...] Das Elterngeld wird über die Zeit des Mutterschutzes hinaus gezahlt, längstens für 14 Monate. [...]

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[Diese Nachricht wurde von rAist am 01. Sep. 2011 editiert.]

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joeki
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erstellt am: 01. Sep. 2011 10:37    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von rAist:
     Erstmal herzlichen Glückwunsch.

Die Theorie:

Elternzeit stehen euch pauschal zunächst 12 Monate zu...


Nicht ganz korrekt! Es sind offiziell 3 Jahre Elternzeit(!), wovon aber nur 12 Monate Elterngeld(!) gezahlt werden! Jede Frau hat Anspruch auf 36 Monate Elternzeit, egal welcher AG... Das ist gesetzlich geregelt. Beim Elterngeld(!) kann man die 12 Monate wählen oder aber auch das Geld aufsplitten lassen auf 2 Jahre, das ist dann die Ausnahme, die beantragt werden muss! Nach der Geburt sagt man beim AG bescheid, wie lange man Elternzteit nimmt, dieser muss einen für bis zu 36 Monate ab Geburt (oder nach Ende des Mutterschutzes?, weiß nicht mehr genau...) freistellen und einen Ersatz einstellen für die beantragte Zeit. Entscheidet man sich dafür die Elternzeit, z.B. von 2 auf 3 Jahre, zu verlängern, so muss dies bis zu einer gewissen Frist mitgeteilt werden und darf, wenn fristgerecht beantragt, vom AG auch nicht verneint werden!

Die einzige Krux dabei ist, das haben wir selber erleben müssen, dass der AG NUR diese Stelle bereithalten muss. D.h., dass er nicht verpflichtet ist eine Teilzeitlösung anzubieten, wenn er dafür keine Möglichkeit sieht. Das ist übrigens ein strittiger Punkt, der hart, teils sogar vor Gericht, verhandelt wird. Offiziell steht in den Vorschriften so was wie "angemessene (vermutlich der Ausbildung entsprechende) Tätigkeit auch in Teilzeit anbieten", da kommt jeder AG aber locker drum rum, da auch so etwas wie "wenn für den Betrieb zu realisieren und zumutbar..." drinsteht. Das nutzen eigentlich viele AG und sagen den Frauen stumpf, dass sie entweder die alte Stelle wieder besetzen oder sonst kündigen müssten, da keine Teilzeit möglich sei, selbst (meine Frau) so erlebt... Das kann von den Arbeitsgerichten aber von Fall zu Fall umentschieden werden und der AG, eben wenn zumutbar, verpflichtet werden eine Teilzeitstelle einzurichten. Bei uns in der Stadt gibt es einen Anwalt, der zumindest alleinerziehende Mütter relativ günstig vertritt, da die Fälle, wenn sie seiner Prüfung stand halten (Realisierbarkeitsprüfung wahrscheinlich) meist auch gewonnen werden. Andernfalls übernimmt er die Fälle gar nicht erst...

Über die Regelung de rEZ für Väter hab ich mich gar nicht informiert, ich glaube, dass geht nur wenn 12 Monate von der Frau beantragt werden on Top, sonst gemeinsam... Weiß das aber gar nicht!

Hier mal der Link zum BMFSFJ, wo da mit den Zeiten zumindest erst mal grob erklärt ist...

------------------
MfG,
Jörn

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erstellt am: 01. Sep. 2011 11:24    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Danke nochmals 

"Das Elterngeld wird an Väter und Mütter für maximal 14 Monate gezahlt; beide können den Zeitraum frei untereinander aufteilen. Ein Elternteil kann dabei mindestens zwei und höchstens zwölf Monate für sich in Anspruch nehmen, zwei weitere Monate gibt es, wenn sich der Partner an der Betreuung des Kindes beteiligt und den Eltern mindestens zwei Monate Erwerbseinkommen wegfällt. Alleinerziehende, die das Elterngeld zum Ausgleich des wegfallenden Erwerbseinkommens beziehen, können aufgrund des fehlenden Partners die vollen 14 Monate Elterngeld in Anspruch nehmen."

Eben um die 2 Monate gehts- bis wann müssen die beantragt werden? Aber morgen kann ich dann evtl. mehr berichten 

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rAist
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erstellt am: 01. Sep. 2011 11:46    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Bis wann müssen die WO beantragt werden? Bei deinem AG (wie gesagt) 7 Wochen vorher. Bei der Elterngeldstelle geht das meines Wissens recht kurzfristig.

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Mirama

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