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| Was bringt der 3D-Druck in der Elektronik?, eine Pressemitteilung
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Autor
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Thema: Schrottmotorradkaufvertrag? (3811 mal gelesen)
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ug_tom Mitglied Maschinenbau Techniker
Beiträge: 263 Registriert: 30.01.2002 UG NX 5 und 7.5 SunSolaris 10 Sun Blade 2000 und PC HP Z400
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erstellt am: 19. Aug. 2011 10:36 <-- editieren / zitieren -->
Hallo die Herrschaften, möchte mein Unfallmotorrad zum ausschlachten verkaufen. Gibt es hierfür auch einen Kaufvertrag? Ich finde nur welche, für normalen gebraucht Kauf oder Verkauf. Oder kann ich da einfach etwas handschriftliches aufsetzen. Danke für Eure Infos im voraus. ------------------ Gruß Thomas L. ------------------ Natürlich wissen wir vieles noch nicht, und von dem, was wir zu wissen glauben, wussten wir vieles vor kurzem ebenfalls noch nicht, oder wir glaubten noch nicht, es zu wissen. Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
daniu Mitglied Mechanik-Entwickler
Beiträge: 1471 Registriert: 03.11.2004 Intel Xeon W3550 12GB RAM; NVidia Quadro 4000 Win 7 Enterprise 64bit; NX7.5 TeamCenter 8
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erstellt am: 19. Aug. 2011 10:39 <-- editieren / zitieren -->
Hi! Warum willst Du nen Vertrag? Was möchtest Du absichern? Stell Dir diese Fragen, schreib was zusammen und das ist Dein Vertrag. IMO sind solche Verträge formlos (so wie das Motorrad) nicht schlechter als mit Form. Hab ich bei gebrauchten Sachen immer so gemacht. (Drucker, Fahrrad, etc.) Keine Ahnung, ob es da auch was offizielles gibt. Gruß Daniel Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
metz Plauderprofi V.I.P. h.c. Techniker Maschinenbau
Beiträge: 12605 Registriert: 16.02.2009
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erstellt am: 19. Aug. 2011 10:42 <-- editieren / zitieren -->
Nimm doch den für Gebraucht und schreib handschriftlich unter Bemerkungen/besondere Angaben rein, dass es nicht i.O. und zum Ausschlachten/Teileträger verkauft wurde. ------------------ Gruß Harald ____________________ Ama et fac quod vis! Wenn ich mir heute vornehme nichts zu schaffen, und schaffe das, hab ich dann was geschafft oder nicht? Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
ug_tom Mitglied Maschinenbau Techniker
Beiträge: 263 Registriert: 30.01.2002 UG NX 5 und 7.5 SunSolaris 10 Sun Blade 2000 und PC HP Z400
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erstellt am: 19. Aug. 2011 10:44 <-- editieren / zitieren -->
Ich möchte mich halt nur absichern, da das Teil wirklich nur zum Ausschlachten sein soll. Und ich ja den Fahrzeugbrief und Abmeldebestätigung mitgeben werde. Nicht das mir mal irgend wer (Behörde) blöd kommen kann. Vieleicht bin auch nur ein bisschen, zu vorsichtig. ------------------ Gruß Thomas L. ------------------ Natürlich wissen wir vieles noch nicht, und von dem, was wir zu wissen glauben, wussten wir vieles vor kurzem ebenfalls noch nicht, oder wir glaubten noch nicht, es zu wissen.
[Diese Nachricht wurde von ug_tom am 19. Aug. 2011 editiert.] Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
ole Plauderprofi V.I.P. h.c. Schlossherr, sie schrieben's bei der Ausbildung nur ständig verkehrt
Beiträge: 10308 Registriert: 02.08.2002 Kein Plan, kein System - trotzdem wichtig:it nicht, sondern nur Zum testen mit und für zauberhaft! z-Fanclub
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erstellt am: 19. Aug. 2011 11:01 <-- editieren / zitieren -->
Nö, hört sich vernünftig an. Wenn der Käufer das Teil dann doch kurzentschlossen ohne Vertrag im Wald entsorgt, warst du im Zweifelsfall der Umweltschänder. Mit Vertrag lässt sich beweisen, dass das Moped nach dir noch wer anderes besessen hat. ------------------ .o. 13 Na ihr habt Probleme....... Ich aber auch
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metz Plauderprofi V.I.P. h.c. Techniker Maschinenbau
Beiträge: 12605 Registriert: 16.02.2009
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erstellt am: 19. Aug. 2011 11:03 <-- editieren / zitieren -->
Zitat: Original erstellt von ug_tom: Ich möchte mich halt nur absichern, da das Teil wirklich nur zum Ausschlachten sein soll. Und ich ja den Fahrzeugbrief und Abmeldebestätigung mitgeben werde. Nicht das mir mal irgend wer (Behörde) blöd kommen kann.Vieleicht bin auch nur ein bisschen, zu vorsichtig.
Verkaufs als gebraucht ohne Funktion mit Ausschluss jeder Garantie oder Gewährleistung. Dann hast du einen Kaufvertrag für die Behörde, wenn die kommt und der Käufer kann auch nichts mehr wollen, weil keine Garantie oder Gewährleistung! Lass dir vom Käufer einen Ausweis zeigen und schreib die Ausweisnummer in den Vertrag damit die Behörde den Käufer im Falle des Falles auch ausfindig machen kann. Wer nichts zu verstecken hat, hat als Käufer auch kein Problem damit. Wenn doch, anderen Käufer suchen! ------------------ Gruß Harald ____________________ Ama et fac quod vis! Wenn ich mir heute vornehme nichts zu schaffen, und schaffe das, hab ich dann was geschafft oder nicht? Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Ing. Gollum Plauderprofi V.I.P. h.c. Sondermaschinenbau
Beiträge: 2698 Registriert: 11.03.2005 Win7 64-Bit SWX 2013 Ansys 13 Labview 2012
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erstellt am: 19. Aug. 2011 11:17 <-- editieren / zitieren -->
Hallo, Wenn du handschriftlich auf einen normalen Kaufvertrag schreibst, dass es sich um ein nicht fahrbereites Unfallfahrzeug mit erheblichen Mängeln, welches nur zum Ausschlachten geeignet ist, handelt, reicht das vollkommen aus. Natürlich kannst du damit nicht ausschließen, dass jemand das Moped trotzdem repariert... Dann ist aber Derjenige dran, der die Betriebserlaubnis erteilt oder wissentlich Mängel verschweigt. Grüße, Gollum ------------------ 'Das Problem mit den Beiträgen auf cad.de ist, dass man nie weiß ob sie wahr sind.' - Heinrich Seidel Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Fyodor Mitglied Dipl.-Ing.(FH) Maschinenbau
Beiträge: 1321 Registriert: 15.03.2005 DELL Precision 7740 Intel Core i9-9980HK 32 GB RAM NVISIA Quadro RTX4000 Windows 10 Enterprise<P>SolidWorks 2019 SP3.0
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erstellt am: 19. Aug. 2011 14:11 <-- editieren / zitieren -->
Zitat: Original erstellt von metz: Lass dir vom Käufer einen Ausweis zeigen und schreib die Ausweisnummer in den Vertrag damit die Behörde den Käufer im Falle des Falles auch ausfindig machen kann. Wer nichts zu verstecken hat, hat als Käufer auch kein Problem damit.
Leute, hier wird ein Haufen ALTMETALL verkauft! Was macht Ihr da für ein Geschiß drum... einen Kaufvertrag über "1 Stück Unfallmotorrad, funktionslos" und fertig. Selbst die Behörden registrieren das Motorrad nicht mehr, warum solltet Ihr dann mehr Aufwand treiben als bei einem funktionierenden Motorrad? Ich persönlich würde übrigens bei niemandem etwas kaufen, der meine Ausweisdaten einsammelt... was weiß ich, was der damit vorhat. Sogar beim Verkauf eines funktionsfähigen Fahrzeugs wird vom Ausweis nur der Name abgelesen, damit er nicht falsch geschrieben wird. Aber die Ausweisnummer? Das klingt einfach nur paranoid. Wenn Du wirklich so große Angst davor hast, daß ein Mitmensch das Fahrzeug illegal für eine letzte Spritztour nutzt, und Du dann Ärger bekommen könntest... dann verkaufe es nach Gewicht an einen Metallhändler. Der stellt Dir auf Wunsch sogar eine Vernichtungsbescheinigung aus. ------------------ Cheers, Jochen Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
ug_tom Mitglied Maschinenbau Techniker
Beiträge: 263 Registriert: 30.01.2002 UG NX 5 und 7.5 SunSolaris 10 Sun Blade 2000 und PC HP Z400
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erstellt am: 19. Aug. 2011 14:50 <-- editieren / zitieren -->
Hallo Jochen, was heißt hier Schiss? Ich habe nur vor ca. 2 Monaten mitbekommen wie das Amt bei meinem Schwiegervater nachfragte, was aus dem einen Traktor geworden ist. Der Umstand ist folgender: Amt fragt nach einem Traktor, den es nicht mehr gibt. Dieser wurde einmal abgemeldet und von meinem Schwiegeropa ein paar Jahre später verkauft. Er existiert also nicht mehr (Der Traktor). Leider lebt sein Vater nicht mehr und sein Sohn soll jetzt herausfinden an wenn er verkauft wurde und ob dieser wirklich irgendwann einmal verschrottet wurde oder nicht. Das Amt hat nämlich keine Unterlagen mehr, und mein Schwiegervater hat jetzt ein Problem. Frag mich jetzt blos nicht was sich der Beamte dabei gedacht hat, ich tippe auf langeweile und nix. Das Amt hat etwas mit Erben zu tun und nicht mit der Zulassungsstelle. Aber Ich trau denen nicht. Ich habe mir, wie vorgeschlagen einen normalen Kaufvertrag genommen und diesen umgeschrieben. Mit PDF-XChange Viewer geht das super. ------------------ Gruß Thomas L. ------------------ Natürlich wissen wir vieles noch nicht, und von dem, was wir zu wissen glauben, wussten wir vieles vor kurzem ebenfalls noch nicht, oder wir glaubten noch nicht, es zu wissen. [Diese Nachricht wurde von ug_tom am 19. Aug. 2011 editiert.] Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Fyodor Mitglied Dipl.-Ing.(FH) Maschinenbau
Beiträge: 1321 Registriert: 15.03.2005 DELL Precision 7740 Intel Core i9-9980HK 32 GB RAM NVISIA Quadro RTX4000 Windows 10 Enterprise<P>SolidWorks 2019 SP3.0
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erstellt am: 19. Aug. 2011 15:39 <-- editieren / zitieren -->
Ja, so paßt das ja auch. Einen Vertrag würde ich auch aufsetzen, einfach weil man das bei teuren Dingen machen sollte (auch ein Schrottmotorrad kann noch Geld wert sein). Das "Geschiß" bezog sich auf Exzesse wie Ausweisnummer notieren und dergleichen. ------------------ Cheers, Jochen Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
michel384 Mitglied
Beiträge: 7 Registriert: 04.12.2009 Windows XP x64 SWX 2009 x64 SP4.1 DB Works R11
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erstellt am: 22. Aug. 2011 15:15 <-- editieren / zitieren -->
Hallo, du bist nicht zu vorsichtig. Ich habe vor Jahren mein Auto zum Ausschlachten verkauft (ohne schriftliche Vertrag). Zwei bis drei Jahre später erhielt ich dann Post vom Amt weil mein ehemaliges Auto irgendwo im Wald gefunden wurde inklusive Kostenbescheid für die Entsorgung und der Androhung einer Anzeige wegen umweltgefährdender Abfallbeseitung. Ich habe ihnen dann den Namen des Käufers mitgeteilt und wurde darauf hingewiesen, dass ich als letzter Halter des Fahrzeugs für die Kosten einstehen musss, wenn der Käufer nicht zahlt. Danach kam glücklicherweise nicht mehr. Gruß Michael Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |