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 | Online-Kurs: Grundlagen des 3D-Druck-Designs für Industrieingenieure , ein Kurs
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Thema: das liebe Erbe... (2922 mal gelesen)
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hgr Mitglied Konstrukteur
 
 Beiträge: 138 Registriert: 21.10.2004
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erstellt am: 08. Jul. 2011 12:15 <-- editieren / zitieren -->
Hi, der Vater meiner Frau hat ein schönes großes Grundstück mit Haus, Ihr Bruder möchte nun das Grundstück teilen und auf der zweiten Hälfte ein Haus bauen. Soweit so gut. Nun stellen wir uns alle die Frage wie wir das ganze am besten regeln sollen. A: Der Vater vererbt das ganze an den Bruder und er zahlt meine Frau aus. B: Der Vater verkauft das Grundstück an den Bruder und das Geld wird wiederum geteilt. C: wie würdet ihr den Wert ermittelt?? Gutachter, Grundstückspreise von Landratsamt, Marktwert, ?? Was ist Steurlich die beste Variante, fragen über fragen.... Wir verstehen uns recht gut und wollen natürlich nicht, dass einer benachteiligt wird. War von euch schon jemand in dieser eher glücklichen Situation ??, wenn ja wie habt ihr das geregelt, oder doch lieber den Anwalt mit einbeziehen?? zum Notar müssen wir so oder so.... danke schon mal. Gruß Harald Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
schlafmuetze Mitglied

 Beiträge: 80 Registriert: 30.10.2008
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erstellt am: 08. Jul. 2011 12:36 <-- editieren / zitieren -->
Ich würde die Variante B nehmen mit einer kleinen Änderung. Der Bruder kauft die eine Grundstückshälfte zum Marktüblichen Preis. Und was der Vater dann mit dem Geld macht ist sein Bier, schließlich ist es ja sein Grund gewesen, den er verkauft hat. Wenn er das Geld behält bis zu seinem Ableben, könnt ihr euch erneut drum streiten. Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Thomas Harmening Plauderprofi V.I.P. h.c. Arbeiter ツ

 Beiträge: 3015 Registriert: 06.07.2001 |ænn| We work in the dark. We do what we can. We give what we have. Our doubt is our passion and our passion is our task. The rest is the madness of art.
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erstellt am: 08. Jul. 2011 12:45 <-- editieren / zitieren -->
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Arne Peters Ehrenmitglied CAD Dokumentation / Training / Programmierung / Datenbanken
    
 Beiträge: 1513 Registriert: 05.2002.24 Solid Edge Seminarunterlagen Training, Beratung, Programmierung
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erstellt am: 08. Jul. 2011 12:48 <-- editieren / zitieren -->
Geerbt wird eher nach dem Tod. Zunächst ist Papa absolut frei in seiner Entscheidung. Es sei denn er lebt noch in Gütergemeinschaft mit einer Ehefrau. Er kann es auch verschenken. Vor Ablauf von 10 Jahren werden Schenkungen bei späterem Erbfall berücksichtigt. Danach nicht mehr. Das kann für große Vermögen sinnvoll sein, da so die Erbschaftssteuer verringert werden kann. Verkaufen finde ich unsinnig. Verschenken. Das Grundstück ist doch da. Es leitet sich daraus auch nicht zwingend ab, dass alle anderen auch was bekommen müssen. Nur den späteren Erbfall sollte man Regeln. Sonst geht es nach Gesetz. Was auch nicht falsch sein muss. 2. Den anderen berechtigten, wenn Sie was brauchen, auch was schenken, falls was da ist. 3. Ein Testament nach Vorbild "Berliner Testament" machen, dass das Verfahren regelt. Entscheidend ist der Wille dessen, der was zu verschenken oder zu vererben hat. Das dieser später so umgesetzt wird, wie er sich das wünscht, ist sicherzustellen. Sonst geht es eben nach Gesetz, und das könnte evtl nicht den eigentlichen Wünschen entsprechen. Also nicht vergessen: Der Wille des Schenkenden steht ganz oben.
------------------ Arne Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Califax Plauderprofi Kaufmann, Fachwirt, AutoCADler, Allroundgenie
    
 Beiträge: 1538 Registriert: 19.08.2004
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erstellt am: 08. Jul. 2011 12:52 <-- editieren / zitieren -->
Hallo, einfachste Variante: das Grundstück teilen, der Vater schenkt die eine Hälfte dem Bruder, die andere Hälfte deiner Frau. Der Vater bekommt noch ein lebenslanges Wohnrecht im Grundbuch eingetragen. Fertig. Dann ist das Erbe verteilt, für den Vater ändert sich nix (außer weniger Rasen mähen). Gruß, Gunnar (Immo-fachwirt) ------------------ ...no signature available... Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
spoc Mitglied Raumfahrer
 
 Beiträge: 147 Registriert: 12.06.2001
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erstellt am: 08. Jul. 2011 12:59 <-- editieren / zitieren -->
Hallo ! Eine frühzeitige Schenkung kann schon sinnvoll sein. Die Grundstückspreise kann man bei der Stadt erfragen. Ausbezahlen ist dann die sauberste Lösung. Einen Anwalt braucht ihr nicht, wenn ihr euch versteht, aber einen Notar braucht ihr ganz sicher. Denke daran, dass wenn Dein Vater innerhalb der nächsten Jahre ein Pflegefall wird, ihr zur Kasse gebeten werdet. Die Schenkung steht dann Deinem Vater (oder besser dem Sozialamt) zur Verfügung. Verkaufen birgt kein Risiko, jedoch sollte der Preis nicht allzu niedrig sein, sonst kommt das Finanzamt bei euch an. spoc Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
hgr Mitglied Konstrukteur
 
 Beiträge: 138 Registriert: 21.10.2004
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erstellt am: 08. Jul. 2011 13:12 <-- editieren / zitieren -->
Danke für eure Antworten, also das ganze ist soweit geklärt, dass der Vater seine Kinder unterstützen möchte, dem einen den Platz dem anderen eben ein ausgleich. wie wir das regeln sagt er ist ihm egal, aber fair für beide...., Mein Kollege meinte eben auch, dass ein Verkauf besse wäre, weil später keine Ansprüche mehr kommen können z.B.Pflege etc. Dies kann anscheinend beim vererben zurückverlangt werden... naja, da werden wir uns am WE nochmal beraten müssen, danke. Gruß Harald Gruß Harald
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Arne Peters Ehrenmitglied CAD Dokumentation / Training / Programmierung / Datenbanken
    
 Beiträge: 1513 Registriert: 05.2002.24 Solid Edge Seminarunterlagen Training, Beratung, Programmierung
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erstellt am: 08. Jul. 2011 13:38 <-- editieren / zitieren -->
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Canadabear Mitglied Konstrukteur
  
 Beiträge: 662 Registriert: 30.06.2010
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erstellt am: 08. Jul. 2011 14:29 <-- editieren / zitieren -->
Hallo, also ich find es immer schlimm wenn schon vor dem Tod einer person ueber das erbe verhandelt wird. das klingt so nach dem motto: du hast es zwar erarbeitet aber wenn du stribst wird es unser, also kannst du es doch schon gleich hergeben dann brauch ich es mir nicht mehr erarbeiten. was wenn der Vater ploetzlich ein pflegefall wird, geben die "erben" dann das schon ererbte geld zurueck um eine pflege zu bezahlen? gruss Rainer
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hgr Mitglied Konstrukteur
 
 Beiträge: 138 Registriert: 21.10.2004
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erstellt am: 08. Jul. 2011 14:36 <-- editieren / zitieren -->
Zitat: Original erstellt von Canadabear: Hallo,also ich find es immer schlimm wenn schon vor dem Tod einer person ueber das erbe verhandelt wird. das klingt so nach dem motto: du hast es zwar erarbeitet aber wenn du stribst wird es unser, also kannst du es doch schon gleich hergeben dann brauch ich es mir nicht mehr erarbeiten. Rainer
geb ich dir irgendwie recht, aber bei uns ist es auch so, dass mein Vater mit uns drei Kindern das Erbe geregelt hat, er will damit nur verhindern, dass sich durch irgendwelche Erbstreitereien die Familie entweit. Im diesem Fall verhält es sich ähnlich. Gruß Harald
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Arne Peters Ehrenmitglied CAD Dokumentation / Training / Programmierung / Datenbanken
    
 Beiträge: 1513 Registriert: 05.2002.24 Solid Edge Seminarunterlagen Training, Beratung, Programmierung
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erstellt am: 08. Jul. 2011 14:40 <-- editieren / zitieren -->
Ja Canadabaer. Da hast Du nicht ganz Unrecht. Irgendwie möchte Papa seinen Sohn auf seinem Grundstück bauen lassen. Warum auch nicht. Steht ihm doch frei, das zu tun. Jetzt hat aber schon jemand Sorge, er könnte benachteiligt werden. Der Bruder meiner Frau... Erbstreitigkeiten und der daraus herrührende Familienstreit wird gerne von Partnern initiiert. Der Fragende ist ja nichtmal Erbe. Also nicht vergessen: Der Wunsch des zukünftigen Erblasses hat oberste Priotität. Wird schon gut gehen. ------------------ Arne
[Diese Nachricht wurde von Arne Peters am 08. Jul. 2011 editiert.] Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
hgr Mitglied Konstrukteur
 
 Beiträge: 138 Registriert: 21.10.2004
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erstellt am: 08. Jul. 2011 15:06 <-- editieren / zitieren -->
Zitat: Original erstellt von Arne Peters: Ja Canadabaer. Jetzt hat aber schon jemand Sorge, er könnte benachteiligt werden. Der Bruder meiner Frau... Erbstreitigkeiten und der daraus herrührende Familienstreit wird gerne von Partnern initiiert. Der Fragende ist ja nichtmal Erbe. Also nicht vergessen: Der Wunsch des zukünftigen Erblasses hat oberste Priotität. Wird schon gut gehen.
bitte nicht falsch verstehen, die Familie meiner Frau ist sich da schon einig, meine Frage war das "wie" man das am besten abwickelt, da keiner von uns ne Ahnung hat, ist halt keine Kinematik dran . Gruß
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Arne Peters Ehrenmitglied CAD Dokumentation / Training / Programmierung / Datenbanken
    
 Beiträge: 1513 Registriert: 05.2002.24 Solid Edge Seminarunterlagen Training, Beratung, Programmierung
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erstellt am: 08. Jul. 2011 15:19 <-- editieren / zitieren -->
Ja, entschuldige bitte. Das sollte kein Angriff sein. Eher ein Wink mit dem Zaunpfahl, wie vorsichtig man sein muss. Einmal falsch interpretiert und schon ist das Malheur da. ------------------ Arne Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Canadabear Mitglied Konstrukteur
  
 Beiträge: 662 Registriert: 30.06.2010
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erstellt am: 08. Jul. 2011 15:26 <-- editieren / zitieren -->
Zitat: Original erstellt von hgr: geb ich dir irgendwie recht, aber bei uns ist es auch so, dass mein Vater mit uns drei Kindern das Erbe geregelt hat, er will damit nur verhindern, dass sich durch irgendwelche Erbstreitereien die Familie entweit. Im diesem Fall verhält es sich ähnlich.Gruß Harald
vorher regeln find ich die beste loesung, durch ein Testament. vorher schon verteilen find ich ist ein grosser fehler da dann doch wieder ueber das resterbe nach dem tod gestritten wird. es muss nicht immer so sein, aber zu 90% ist es so. Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
spoc Mitglied Raumfahrer
 
 Beiträge: 147 Registriert: 12.06.2001
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erstellt am: 08. Jul. 2011 16:18 <-- editieren / zitieren -->
Zitat: Original erstellt von Canadabear: Hallo,also ich find es immer schlimm wenn schon vor dem Tod einer person ueber das erbe verhandelt wird. das klingt so nach dem motto: du hast es zwar erarbeitet aber wenn du stribst wird es unser, also kannst du es doch schon gleich hergeben dann brauch ich es mir nicht mehr erarbeiten. was wenn der Vater ploetzlich ein pflegefall wird, geben die "erben" dann das schon ererbte geld zurueck um eine pflege zu bezahlen? gruss Rainer
Ja, sie müssen oft sogar ! Da gibt es schon Fälle deren Familien daran zu Grunde gehen, dass plötzlich das Erbe vom Sozialamt zurückverlangt wird. Das Geld steckt im Haus und das Haus ist Heim und Schuldenberg wenn das Erbe allein nicht reichte. Am Ende Steht die Privatinsolvenz. Ich kenne einen solchen Fall. Da war der Mensch grade in Rente und hatte deshalb plötzlich keinen Anspruch mehr auf sein u.a. sauer gespartes Schonvermögen. Schon ziemlich brutal sowas. Ich find´s auch nicht romantisch, aber man MUSS an solche Dinge zu Lebzeiten schon denken. Bei mir ist das besser: Das gibts einfach nix zu erben. Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Canadabear Mitglied Konstrukteur
  
 Beiträge: 662 Registriert: 30.06.2010 Inventor 2020 / 2022 SolidWorks 2020
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erstellt am: 08. Jul. 2011 18:15 <-- editieren / zitieren -->
ein schonvermoegen bezieht sich auf sozialleistungen und nicht auf rente. denn diese person also sozialleistungen beantragt hat und er hat ein vermoegen welches ueber diese grenze liegt ist es klar das keine sozialleistungen gezahlt werden. wieso soll der staat jemanden geld geben der ein ausreichendes vermoegen hat. ob diese bemessungsgrenze gerecht ausgelegt ist darueber laesst sich streiten. Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Dig15 Plauderprofi V.I.P. h.c. Dipl.-Ing. für Markscheidewesen und Geodäsie

 Beiträge: 6253 Registriert: 27.02.2003 DWG TrueView 2014
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erstellt am: 09. Jul. 2011 09:25 <-- editieren / zitieren -->
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spoc Mitglied Raumfahrer
 
 Beiträge: 147 Registriert: 12.06.2001
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erstellt am: 11. Jul. 2011 10:34 <-- editieren / zitieren -->
Zitat Canadabear:"ein schonvermoegen bezieht sich auf sozialleistungen und nicht auf rente." @Canadabear: Du hast das offensichtlich nicht verstanden. Ich versuche es einmal : Der schon ältere "Erbsohn" hatte sich von seinem vorzeitigen "Erbgeschenk" ein Haus gebaut und damit einen großen Teil des Hauses finanziert. Das wollte der uralte Erbonkel auch so, damit seine Enkel ein schönes zu Hause haben. Der uralte Erbonke kommt jetzt ins Heim und bezahl von seiner Rente (1500Euro) das Pflegeheim (2980Euro). Bleibt natürlich eine Lücke. Wir alle kennen das Problem. Nun verlangt das Sozialamt die verschenkte Summe vom Sohn zurück da der Sohn einen Teil der Sozialleisttungen bezahlen muß (Das ist auch ganz normal und gut so). Das "Schonvermögen" greift nicht mehr da der Mann in Rente gegangen ist. Hier ist Dein Verständnisproblem: Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Das Haus mußte schnell verkauft werden. Leider reicht das Geld aber nicht aus um alle Kosten zu begleichen. Die Bankschulden müssen mit hohem Verlust beglichen werden. Klar. Bleibt ein Minus von fast 120.000 Euro. Die Familie ist somit am Ende und lebt heute in einer Sozialwohnung. Es ist immer leicht, hart mit solchen Leuten ins Gericht zu gehen.
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Leo Laimer Ehrenmitglied V.I.P. h.c. CAD-Dienstleister

 Beiträge: 4321 Registriert: 24.11.2002 IV bis 2019
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erstellt am: 11. Jul. 2011 10:47 <-- editieren / zitieren -->
Zitat: Original erstellt von spoc: ...Die Familie ist somit am Ende und lebt heute in einer Sozialwohnung...
Das kann aber nur so gelaufen sein, weil die Familie in totaler Euphorie über das Erbe viel mehr in das Haus investiert haben als sie sich eigentlich hätten leisten können. Und weil sie den Erblasser ins Heim "abgeschoben" haben ohne sich über die Konequenzen im Klaren zu sein. Nur Genuss, keine Verantwortung, das spielts halt nicht. ------------------ mfg - Leo Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
spoc Mitglied Raumfahrer
 
 Beiträge: 147 Registriert: 12.06.2001
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erstellt am: 11. Jul. 2011 11:04 <-- editieren / zitieren -->
Zitat: Original erstellt von Leo Laimer: .....ins Heim "abgeschoben" haben ... Nur Genuss, keine Verantwortung, das spielts halt nicht.
Schön im Trockenen zu sitzen über die anderen zu schimpfen nicht wahr ! Du bist sicher so toll dass Du alle Deine Angehörigen selbstverständlich bis zum Tode pflegst und auch sonst nie Fehler machst. Ach ja: Und Du hast natürlich auch Verantwortungsgefühl. Wenn Du das wirklich hättest, so würdest Du nicht so schnell mit anderen ins Gericht gehen. Aber Du bist wahrscheinlich wirklich ein super Typ ! Wie gesagt: Es ist immer leicht solche Leute zu verurteilen. Ich habe 2 Jahre meine Oma gepflegt und würde es NIE MEHR tun, und ich bin sicher kein Unmensch. Es ist sehr luxoriös auf Deiner Wolke Sieben einmal auf solche Leute herabzublicken. Es täte Dir gut einmal die Erfahrung gemacht zu haben aber ich wünsche es Dir nicht ! Sorry, aber bei solchen Bemerkungen geht mir der Hut hoch. Wenn man keine Ahnung hat sollte man lieber nichts sagen. Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
nightsta1k3r Quasselprofi V.I.P. h.c. retired ...

 Beiträge: 20968 Registriert: 25.02.2004 Hier könnte ihre Werbung stehen!
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erstellt am: 11. Jul. 2011 11:20 <-- editieren / zitieren -->
Zitat: Original erstellt von spoc: Schön im Trockenen zu sitzen über die anderen zu schimpfen nicht wahr ! Du bist sicher so toll dass Du alle Deine Angehörigen selbstverständlich bis zum Tode pflegst und
Ball flach halten  , denn so isses bei Leo. In A wird (zu Recht) vorzeitg verteiltes Erbe im Pflegefall angerechnet, um die Allgemeinheit vor Schmarotzern zu schützen. ------------------ Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Arne Peters Ehrenmitglied CAD Dokumentation / Training / Programmierung / Datenbanken
    
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erstellt am: 11. Jul. 2011 11:21 <-- editieren / zitieren -->
Sorry, hier blickt niemand auf niemanden herab. Aber dass man das Vermögen bei Zeiten verschenkt, und dann später Sozialleistungen bezieht, ist doch eher nicht Sinn der Sache. Sowas ist wirklich sehr sehr ärgerlich, aber doch zumindest teilweise selbst verschuldet. BTW : Sind wir nicht Pflegeversichert? ------------------ Arne Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Leo Laimer Ehrenmitglied V.I.P. h.c. CAD-Dienstleister

 Beiträge: 4321 Registriert: 24.11.2002 IV bis 2019
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erstellt am: 11. Jul. 2011 11:23 <-- editieren / zitieren -->
Ich habe ganz ähnliche Erfahrungen machen müssen wie in Deinem Beispiel, nur gottseidank um ein paar Zehnerpotenzen "preisgünstiger". Bei dieser Gelegenheit (nachdem meine Empörung abgeklungen ist) hab ich mir das Alles wieder und wieder durch den Kopf gehen lassen und bin zu dem Schluss gekommen: Wir (und die nach uns) sind die Generation der Erben, auf lange Zeit zurück in der Geschichte gabs nicht solch weit gestreuten Wohlstand mit entsprechender Erbmasse. Es ist nur gut und richtig, dass erst nach dem Tod vererbt wird. Und ebenso richtig ist es, dass das Vermögen zu Lebzeiten zuallererst zum Wohlergehen des Besitzenden verwendet wird. Die einschlägigen Regeln dürften in D und A ziemlich ähnlich sein. Hierzulande hat sich geradezu ein Sport entwickelt, potentielle Erbmasse vor dem Ableben irgendwie abzuzweigen und die scheinbar mittellosen Alten dann auf Sozialkosten zuende pflegen zu lassen. Das ist wirklich unfair der steuerzahlenden Allgemeinheit gegenüber. Nur verständlich ist die Gegenreaktion der Behörden, solchen Spielchen zuvorzukommen bzw. sie nachträglich aufzudecken und retour abzuwickeln. Das bei diesem "Gegenspiel" der Behörden auch Vorgänge aufgedeckt und bemängelt werden, bei denen nicht bewusst das Verstecken und Umgehen der Vater des Gedankens war, das sind die Späne die beim Hobeln halt so anfallen. Wobei ich bezweifle, dass sich eine Familie bei so was Wichtigem wie ein grosses (vorweggeschenktes) Erbe keine Gedanken gemacht, keinen (rechtlichen) Rat geholt haben sollte. ------------------ mfg - Leo Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
spoc Mitglied Raumfahrer
 
 Beiträge: 147 Registriert: 12.06.2001
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erstellt am: 11. Jul. 2011 11:37 <-- editieren / zitieren -->
ok, ich halte den Ball wieder flach. Es ist ein sehr emotionales Thema für mich was man sicher merkt. Sorry. Zitat: Original erstellt von Arne Peters:
BTW : Sind wir nicht Pflegeversichert?
Doch, aber eine Lücke bleibt meistens. Im besten Fall geht einfach die Eigentumswohnung und die Ersparnisse mit den Jahren drauf. Ok. das ist ja auch die Altersvorsorge. Pfele ist einfach irre teuer. In dem von mir geschilderten Fall hatte sich die Familie auf ihr Schonvermögen verlassen (das was man sich für seine Rente ansparen darf und wo der Staat nicht dran darf). Dummerweise hatten die Leute aber nicht bedacht, das dies an dem Tag nichtig ist, an dem man tatsächlich in Rente geht. Für meinen Geschmack ist das eine Gesetzeslücke. Es kann doch nicht sein dass Du gestern z.B. noch 50.000 Euro sicher behalten darfst und Morgen nicht mehr. Die meisten von euch hätten sicher genau den gleichen Fehler gemacht (Oder hätte das jemand von euch bedacht ?) und der Uropa wollte es ja von sich aus (!) schenken. Es war ihm sogar sehr wichtig und ist es noch. Er selbst verzweifelt auch an dem jetztigen Zustand... Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Leo Laimer Ehrenmitglied V.I.P. h.c. CAD-Dienstleister

 Beiträge: 4321 Registriert: 24.11.2002 IV bis 2019
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erstellt am: 11. Jul. 2011 11:54 <-- editieren / zitieren -->
Zitat: Original erstellt von spoc: ... Die meisten von euch hätten sicher ...
Höchstwahrscheinlich. Eine der brillantesten Umgehungsmöglichkeitebn wären (hierzulande): Selber ein Pflegeunternehmen aufzumachen, den Alten darin pflegen, sämtliches Erbe dadurch successive einzukassieren, nebst Pflegegeld und div. Förderungen. (Nein, wir selber machen das nicht so, das Beispiel stammt aus gewissen südösterreichischen Raffgierlokalpolitikern).
------------------ mfg - Leo Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
robroy55 Mitglied Selbständiger Konstrukteur Elektrotechnik
 
 Beiträge: 139 Registriert: 13.07.2005
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erstellt am: 12. Jul. 2011 14:04 <-- editieren / zitieren -->
Also bei vorweggenommenen Erbe steht im notariellen Vertrag üblicherweise ein sog. "Leibgeding". Das schreibt eigentlich jeder Notar so rein. Es bedeutet nichts anderes als für die Eltern bis zum Tode zu sorgen. Daher sollte man sich das auch genau überlegen und die beschriebenen Folgen mit einbeziehen. Der Notar klärt einen über solche Zusammenhänge auch auf (zumindest war es bei mir so). Zitat: Selber ein Pflegeunternehmen aufzumachen, den Alten darin pflegen, sämtliches Erbe dadurch successive einzukassieren, nebst Pflegegeld und div. Förderungen
Muss man bei euch keine Einkommens-, Vermögens- oder Umsatzsteuer zahlen? Ob sich das rechnet? ------------------ Grüße aus Frangn Rob Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Also: Je mehr Käse, desto weniger Käse! ODER? (Aristoteles) Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Hohenöcker Plauderprofi V.I.P. h.c. Ingenieur

 Beiträge: 3645 Registriert: 07.12.2005 Inventor 2023 Ich mag beide Arten von Musik: Country und Western! S-Fanclub
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erstellt am: 12. Jul. 2011 14:12 <-- editieren / zitieren -->
Eigentlich sollte der Schwiegervater selber zum Notar gehen, sich beraten lassen und dann alles so regeln wie er es will. Die Kosten für die Beratung sind im Vergleich zum Wert der Erbsache und dem möglichen Risiko für ihn vernachlässigbar. ------------------ Gert Dieter  "Denn was neu ist, wird alt, und was gestern noch galt, stimmt schon heut oder morgen nicht mehr." (Hannes Wader) Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Leo Laimer Ehrenmitglied V.I.P. h.c. CAD-Dienstleister

 Beiträge: 4321 Registriert: 24.11.2002 IV bis 2019
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erstellt am: 12. Jul. 2011 14:19 <-- editieren / zitieren -->
Zitat: Original erstellt von robroy55: ...Muss man bei euch keine Einkommens-, Vermögens- oder Umsatzsteuer zahlen? Ob sich das rechnet?
Abersicherdoch. Nur, sämtliche Steuern sind immer nur aliquot zum Gewinn. (Vermögens- oder Erbschaftstseuer gibts derzeit nicht hier). Und es muss ja nicht jedes Unternehmen gleich mal Gewinn machen, oder? ------------------ mfg - Leo Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
hgr Mitglied Konstrukteur
 
 Beiträge: 138 Registriert: 21.10.2004
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erstellt am: 21. Jul. 2011 09:25 <-- editieren / zitieren -->
Hallo zusammen, Kurzes Update: Meine Frau und ihre Familie wollten auf Nummer sicher gehen, deshalb haben sie einen Anwalt aufgesucht, hat zwar 100€ gekostet, war aber gut so. Hier kurzer abriss wie es nun geregelt wird: Das Grundstück wird geteilt, der Bruder meiner Frau bekommt das Grundstück und darf darauf bauen. Der Bruder gibt meiner Frau dafür einen Ausgleich. Die anfallenden Kosten wie Notar etc. werden geteilt. Das ganze wird als vorzeitiges Erbe / Schenkung ausgewiesen. Die zweite Hälfte des Grundstückes bleibt im Besitz des Vaters. Sollte der Vater zum Pflegefall werden, kann sein Haus mit Grundstück verkauft werden und zum bezahlen der Differenz zur Pflegeversicherung herangezogen werden, ist das Geld aufgebraucht, werden wir zusammenlegen und den nötigen Betrag aufbringen. Sollte der Bruder aus welchen Gründen auch immer, nicht auf dem Grundstück bauen, fällt es wieder zurück in den Besitz des Vaters, deshalb wird die Ausgleichszahlung an die Schwester erst erfolgen, wenn gebaut ist. Der Vater möchte nicht, dass das Grundstück durch verkaufen an fremde fällt. Das Wichtigste an der ganzen Sache ist, dass nun alles sauber geregelt ist und für den Vater im gesamten kein Nachteil entsteht. Wichtig zum besseren Verständniss, da der Bruder meiner Frau schon länger einen Bauplatz sucht, hatte der Vater Idee das Grundstück zu teilen. Gruß Harald
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