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Autor
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Thema: Vertragsklausel - Rückzahlung der Kosten für Fortbildung bei Kündigung (3545 mal gelesen)
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Ex-Mitglied
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erstellt am: 16. Dez. 2010 14:12 <-- editieren / zitieren -->
Hallo zusammen, vor Jahren hat sich mein Arbeitgeber bereit erklärt, mir die (private) Fortbildung zum technischen Betriebswirt zu bezahlen. Unterschrieben habe ich, dass ich die Kosten der Fortbildung (3000,-€) zurückzahlen muss, sollte ich in den ersten 12 Monaten nach der Fortbildung kündigen. Nun kommt es wirklich so, dass ich innerhalb dieser 12 Monate meine Firma verlassen werde, und wohl die 3000,- an meine (Ex)Firma zurückzahlen muss. Der Chef lässt nicht mit sich reden. Einer meiner Kollegen hat vor 1 Monat gekündigt, und hatte noch am gleichen Tag die Rechnung am Tisch. 3000,-€ mit einer Frist von 14 Tagen. Hat jemand von Euch schon eine solche Erfahrung gemacht? Vor langer Zeit hat mir mal jemand gesagt, dass eine solche Rückzahlungs-Klausel nicht haltbar sei. Danke schon mal für Tips und Hinweise. ------------------ Viele Grüße aus Nürnberg Uli |
Leo Laimer Ehrenmitglied V.I.P. h.c. CAD-Dienstleister

 Beiträge: 4321 Registriert: 24.11.2002 IV bis 2019
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erstellt am: 16. Dez. 2010 14:22 <-- editieren / zitieren -->
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Cadzia Moderator CADgestalterin
 
 Beiträge: 283 Registriert: 02.07.2004
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erstellt am: 16. Dez. 2010 14:31 <-- editieren / zitieren -->
Hi Uli, mal ehrlich, für wen hast Du vorrangig die Ausbildung gemacht? Für Dich oder für die Firma? Bei erstem fände ich das völlig in Ordnung so (und kenne ich auch von anderen Firmen); bei letzterem oder wenn die Firma bspw. davon "Gebrauch" gemacht hat, dann würde ich mir das auch nicht gefallen lassen wollen.
------------------ Grüße Karin Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
E-Boy Plauderprofi V.I.P. h.c. Elektroinstallateurmeister

 Beiträge: 9405 Registriert: 23.06.2005 FCB
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erstellt am: 16. Dez. 2010 14:32 <-- editieren / zitieren -->
Zitat: Original erstellt von UKanz: Unterschrieben habe ich, dass ich die Kosten der Fortbildung (3000,-€) zurückzahlen muss,
Ich hatte das auch gemacht, sechs Monate voll danach bis ein Jahr die Hälfte. Fand und finde das in Ordnung und hätte nie darüber nachgedacht das nicht zu bezahlen. Immerhin ist das ein "Kredit/Geschenk" und die Zeit die "Zinsen". ------------------ Gruß Stefan Nur Feiglinge speichern zwischen. Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Ex-Mitglied
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erstellt am: 16. Dez. 2010 14:33 <-- editieren / zitieren -->
Zitat: BAG Urteil vom 05.12. 2002 - Az: 6 AZR 537/001. Nach ständiger Rechtsprechung des BAG sind Verträge über die Rückzahlung der Ausbildungs- oder Fortbildungskosten im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer grundsätzlich zulässig. 2. Die Rückzahlungspflicht ist aber nur dann angemessen, wenn es dem Arbeitnehmer zuzumuten ist, die für ihn aufgewendeten Ausbildungskoten durch Betriebstreue abzugelten. 3. Haben die Parteien in einem vom Arbeitgeber vorformulierten Arbeitsvertrag vereinbart, dass ein Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor Ablauf einer bestimmten Frist vom Arbeitgeber übernommene Ausbildungskosten zurückzahlen muss, ohne dass es auf den Grund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ankommt, ist diese Rückzahlungsklausel unwirksam.
Punkt 1 und 2 treffen bei mir zu, es sieht als schlecht aus. Bleibt nur zu hoffen, dass die unter Punkt 3 beschriebene Klausel falsch formuliert ist... ------------------ Viele Grüße aus Nürnberg Uli |
pepper4two Mitglied

 Beiträge: 84 Registriert: 30.11.2003 Dell Precision M6800; Intel® Core™ i7-4810MQ Prozessor; 32GB (4x8GB) HyperX HX316LS9IB/8 1600MHz DDR3L; AMD FirePro M6100 2GB GDDR5; UltraSharp FHD (1.920 × 1.080); Hybrid-SATA-Festplatte, 2,5 Zoll, 5oo GB, 6 Gbit/s, 8 GB Flash-Speicher; Spaca Mouse Pro Wireless; Cad Mouse; SWX 2013 SP5
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erstellt am: 16. Dez. 2010 14:41 <-- editieren / zitieren -->
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Bertermann Mitglied Leiter Solid Edge Technik
   
 Beiträge: 1103 Registriert: 12.11.2004
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erstellt am: 16. Dez. 2010 15:06 <-- editieren / zitieren -->
Ich frag mich nur, mit welchem Hintergrund man dann sowas unterschreibt. Zur Kostenübernahme war der AG recht, jetzt wo man aber seinen Teil des Vertrages nicht erfüllt, da will man den Vertrag anfechten... versteh ich echt net sowas. Der AG hat Dich ja sicherlich net gezwungen dazu oder? Ich hatte ähnlichen Fall... da wurde schriftlich vereinbart das mit jedem Monat über 3 Jahre verteilt die Rückzahlungssumme sich entsprechend reduziert. Ich bin dann aber auch 1 Jahr vor Ende dieser Vereinbarung aus dieser Firma durch eigene Kündigung ausgeschieden und habe anstandslos den restlichen Betrag zurückgezahlt. ------------------ Gruß Jörg  "Erkenne die leichteste Veränderung und den kleinsten Versuch - häufig versuchen wir, zu früh, zu viel zu erreichen." Zitat von Ray Hunt In der Ruhe liegt die Kraft Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Ex-Mitglied
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erstellt am: 16. Dez. 2010 15:13 <-- editieren / zitieren -->
Zitat: Original erstellt von Bertermann: den Vertrag anfechten...
Du dichtest Dir aber auch zusammen, was Dir gerade so in den Sinn kommt, oder?  Anfechten wollte und werde ich nichts. Meine Hoffnung war, dass zum Beispiel eine solche Vereinbarung "sittenwiedrig" ist, und eine Rückzahlung gar nicht vereinbart werden darf. Da aber alles so richtig ist, wie es ist, werde ich auch zurück zahlen. Jetzt darfst die Keule wieder wegstecken... ------------------ Viele Grüße aus Nürnberg Uli |
Keyoke Mitglied Bauzeichner
 
 Beiträge: 392 Registriert: 19.01.2010 Zeichenbrett AutoCad Strakon 5.1 Allplan 2004 - 2016
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erstellt am: 16. Dez. 2010 15:32 <-- editieren / zitieren -->
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Ex-Mitglied
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erstellt am: 16. Dez. 2010 15:38 <-- editieren / zitieren -->
Bei meinem Kollegen übernimmt der neue Arbeitgeber die Kosten, bei mir leider nicht. ------------------ Viele Grüße aus Nürnberg Uli |
brainseks Mitglied Konstrukteur / Entwicklung
   
 Beiträge: 1110 Registriert: 26.07.2002 Intel Core i5-3570K, Asus P8Z77-V Pro, Intel 320 SSD 128GB System, WD-5000AAKS Daten, Geforce GTX460 1GB, Windoof 7 home Premium 64bit (privat)<P>Samsung R540 i3-380M JA05 /Intel Core i3-380M 2x 2,53GHz / Intel X25-M G2 80GB System, 4096MB DDR3 Ram / Intel® HD Graphics / Webcam u. int. Mikro, DVD Brenner / Windows 7 Home Premium 64 Bit (Notebook privat)
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erstellt am: 16. Dez. 2010 15:46 <-- editieren / zitieren -->
Sinnlose Diskussion in diesem Forum, geh zum Anwalt und lass Dich beraten, alles andere ist mehr oder weniger sinnlos und bringt Dich kein Stück weiter. ------------------ Wenn die Klügeren immer nachgeben, geschieht nur das, was die Dummen wollen. Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Ex-Mitglied
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erstellt am: 16. Dez. 2010 16:01 <-- editieren / zitieren -->
Wenn Du eine Rechtsschitzversicherung hast, geh mal zu einem Anwalt für Arbeitsrecht. Ganz wirst Du aus der Sache nicht rauskommen. Aber der Anwalt kann vielleicht eine teilweise Anrechnung der nach Fortbildung geleisteten Arbeitszeit erreichen und somit den Rückzahlungsbetrag reduzieren. ------------------ Gruß Frederik |
Ex-Mitglied
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erstellt am: 16. Dez. 2010 16:07 <-- editieren / zitieren -->
Zitat: Original erstellt von F - WI 49: eine teilweise Anrechnung der nach Fortbildung geleisteten Arbeitszeit erreichen und somit den Rückzahlungsbetrag reduzieren.
Das ist bei mir schon im Vertrag so geregelt, dass ich in den 12 Monaten jeden Monat ein Zwölftel weniger rückzahlen müsste. Nach 6 Monaten wäre es quasi nur noch die Hälfte. Leider habe ich noch 12 Monate, und muss deshalb auch 12 Zwölftel erstatten. ------------------ Viele Grüße aus Nürnberg Uli |
brainseks Mitglied Konstrukteur / Entwicklung
   
 Beiträge: 1110 Registriert: 26.07.2002 Intel Core i5-3570K, Asus P8Z77-V Pro, Intel 320 SSD 128GB System, WD-5000AAKS Daten, Geforce GTX460 1GB, Windoof 7 home Premium 64bit (privat)<P>Samsung R540 i3-380M JA05 /Intel Core i3-380M 2x 2,53GHz / Intel X25-M G2 80GB System, 4096MB DDR3 Ram / Intel® HD Graphics / Webcam u. int. Mikro, DVD Brenner / Windows 7 Home Premium 64 Bit (Notebook privat)
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erstellt am: 16. Dez. 2010 16:18 <-- editieren / zitieren -->
Das heisst Du hast die Ausbildung gerade erst abgeschlossen und willst nun aus der Firma raus. Dann ist es doch angebracht dass Du die 3k€ auch zahlst. ------------------ Wenn die Klügeren immer nachgeben, geschieht nur das, was die Dummen wollen. Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Hofe Mitglied Werkzeugmacher
 
 Beiträge: 474 Registriert: 12.01.2008
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erstellt am: 16. Dez. 2010 16:27 <-- editieren / zitieren -->
Dreh doch den Spieß mal um und stell Dir vor, Du wärst Arbeitgeber. Du finanzierst einem Angestellten eine Fortbildung, von der beide profitieren. Nun verlässt der Arbeitnehmer kurz nach der Fortbildung tatsächlich die Firma Du hast keinen Nutzen mehr von dem investierten Geld. Wie würdest Du reagieren? ------------------ Ist mir egal, wer Dein Vater ist; solange ich angle läuft hier keiner übers Wasser! Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
smb Plauderprofi V.I.P. h.c.

 Beiträge: 2976 Registriert: 02.08.2001 zu viele
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erstellt am: 16. Dez. 2010 22:01 <-- editieren / zitieren -->
Hi, also zahl Deinen Anteil und dann biste raus aus der Nummer! Wenn bei Deinem Kollegen die Summe übernommen wird, dann haste schlecht verhandelt und wenn Du was unterschrieben hast, dann haste doch auch schon vorher gewusst, dass Du noch "Altlasten" zu begleichen hast. Mach doch eine saubere Nummer draus, denn es könnte ja auch sein, dass Du mal wieder zurück willst oder musst. Man(n) sieht sich immer zweimal im Leben! Also meinen Zuspruch kannste hier nicht bekommen. Ich habe auch so etwas unterschrieben und das "davor" und "danach" muss einem einfach klar sein! Geh mit einer weißen Weste und erhobenem Haupt aus der Tür, alles andere läuft dann nur über einen Anwalt und nicht im HE! ------------------ m.f.G. graphicguestbook smb Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Ex-Mitglied
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erstellt am: 17. Dez. 2010 00:49 <-- editieren / zitieren -->
Zitat: Original erstellt von smb: denn es könnte ja auch sein, dass Du mal wieder zurück willst oder musst.
Klar werde ich die Summe auch begleichen (müssen), wollte mich aber mal vorher schlau machen, ob eine solche Klausel überhaupt rechtens ist. Jetzt weiß ich es... Sie ist es. Zurück werde ich nicht mehr gehen, denn was ich jetzt brutto habe, habe ich dort netto. ------------------ Viele Grüße aus Nürnberg Uli |
metz Quasselprofi V.I.P. h.c. Techniker Maschinenbau

 Beiträge: 12873 Registriert: 16.02.2009 Hier steht keine Werbung! Könnte aber!
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erstellt am: 17. Dez. 2010 07:04 <-- editieren / zitieren -->
Moin, ich würde mit dem Chef eher darüber sprechen, ob er das Geld unbedingt auf ein mal haben muss, oder ob man es in zwei Raten zahlen kann. Wenn du schon vorher gewußt hast, das du gehst, hättest sowas nicht unterschreiben solllen. Wegen 3k€ hätte ich meinen Chef erst gar nicht gefragt. Schon um frei zu sein und den Stress nicht zu haben. ------------------ Gruß Harald ____________________ Ama et fac quod vis! Den einen Tag verliert man und den nächsten Tag gewinnt ein anderer! Fotos Weihnachtsmarkttreffen Bremen Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
StefanBerlitz Moderator IT Admin (CAx)
  
 Beiträge: 682 Registriert: 02.03.2000 SunZu sagt: Analysiere die Vorteile, die du aus meinem Ratschlag ziehst. Dann gliedere deine Kräfte entsprechend und mache dir außergewöhnliche Taktiken zunutze.
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erstellt am: 17. Dez. 2010 11:14 <-- editieren / zitieren -->
Ob und wie das rechtlich ist weiß ich nicht, aber von der "gefühlsmäßigen" Seite her ist das in meinen Augen schon klar. Du hast privat eine Weiterbildung gemacht, deiner Firma war so nett, das zu sponsorn und wollte dafür "nur" 12 Monate was davon haben. Das ist etwas anderes als das, was du oben aus dem BAG angelinkt hast: da geht es um Fortbildungen, die beruflich bedingt durch deine Firma gemacht werden. So etwas hatte ich in beiden Fällen auch schon: ein Ergänzungsstudium wurde unterstützt und ich hab das unterschrieben, weil ich es eine sehr nette Geste fand. Dann später wurde uns ITler eine Schulung zugestanden, als wir von UNIX auf Windows umgestiegen sind, da sollten wir so etwas auch unterschreiben. Ich hab's damals nicht getan und wurde infolgedessen nichtauf die Schulung geschickt (vermutlich als Disziplinierungsmaßnahme), mittlerweile hab ich solche Klauseln schon lange nicht mehr gesehen. In deinem Fall also würde ich nicht mal drüber nachdenken, ob da rechtlich was zu machen ist; ich für mich fände es unmoralisch, wenn ich es nicht zurückzahlen würde. Ciao, Stefan ------------------ Inoffizielle deutsche SolidWorks Hilfeseite http://solidworks.cad.de Stefans SolidWorks Blog Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Foxus Mitglied Konstrukteur

 Beiträge: 77 Registriert: 17.05.2004 SWX 2011 Microsoft WindowsXP Professional
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erstellt am: 17. Dez. 2010 12:14 <-- editieren / zitieren -->
In Österreich ist jede Klausel in dieser Richtung nicht haltbar. d.H. der Arbeitnehmer muss in keinem Fall die Kosten zurückbezahlen. Das ist die rechtliche Seite. Moralisch gesehen bin ich der Meinung, muss man sich das von Fall zu Fall ansehen, im Allgemeinen bin ich aber der Meinung dass man das schon bezahlen sollte. Das Leben ist ein Geben und Nehmen, und wie schon erwähnt siht man sich immer mehrmals im Leben...... mfg, Foxus Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |