Hallo Hartmut,
das ist ein Fall für den (Achtung Amtsdeutsch) Schadensregulierungsbeauftragten von Q-Land (Warum machst Du eigentlich ein Geheimnis daraus wo der Unfallgegner herkommt?). Hier
findest Du den entsprechenden Auszug aus dem Versicherungsgesetz. Wenn Du uns verraten kannst wie Q-Land wirklich heißt dann können wir eventuell gemeinsam den Beauftragten ergoogeln.
Nachtrag:
Nach der 4. Kraftfahrzeughaftpflichtrichtlinie müssen die EU-Länder Schadensregulierungsbeauftragte in allen anderen EU-Mitgliedsstaaten benennen, die Unfallschäden von dort ansässigen Geschädigten abwickeln können; außerdem haben sie eine Auskunfts- und Entschädigungsstelle im eigenen Land einzurichten.
Dies bedeutet bei einem Unfall in Deutschland mit einem EU-Ausländer:
• Name, Anschrift, Geburtsdatum und Telefonnummer des Fahrers notieren.
• Name, Anschrift und Geburtsdatum des Fahrzeughalters notieren.
• Kennzeichen notieren.
• Haftpflichtversicherung, Versicherungsgesellschaft, Adresse, Telefonnummer, Versicherungsscheinnummer notieren.
• Immer: Europäischen Unfallbericht mitführen und im Schadensfall vollständig gemeinsam ausfüllen.
Abwicklung:
Der Schaden ist zu melden beim Deutschen Büro Grüne Karte e.V., Glockengießerwall 1, 20095 Hamburg. Dort ist nach der „Benennung eines Repräsentanten der ausländischen Versicherung“ nachzufragen. Anzugeben sind:
• Unfalltag – Unfallort – Unfallgegner/Halter – Unfallgegner/Fahrer
• Fahrzeugtyp - amtliches Kennzeichen – Haftpflichtversicherung
• Wenn möglich Kopie der Grünen Karte des Schädigers, Unfallbericht, polizeiliche Verkehrsunfallanzeige, Grüne Karte-Nummer, Gültigkeitsdauer der Grünen Karte.
Das Büro Grüne Karte benennt dann einen Deutschen Haftpflichtversicherer, der für die ausländische Versicherungsgesellschaft die Regulierung im Inland vornimmt. Ist eine Einigung mit dem deutschen Haftpflichtversicherer nicht möglich, ist nicht der deutsche Haftpflichtversicherer zu verklagen, sondern das Büro Grüne Karte.
Die Schadensabwicklung erfolgt nach Deutschem Recht.
Beste Grüße
Matthias
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Nihil Ex Nihilo
[Diese Nachricht wurde von pepper4two am 04. Aug. 2010 editiert.]
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