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Autor Thema:  Problem__Bike-Schaden-Wie-Weiter (409 mal gelesen)
HartmutT
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Dipl.-Ing (TU) MB


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Beiträge: 32
Registriert: 16.06.2006

erstellt am: 04. Aug. 2010 22:33    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hallo Gemeinde!
Kann mir da jemand weiterhelfen?
Aufm Großparkplatz, wo überwiegend Biker ranfahren, hatte ich mein Bike abgestellt. War aus dem Sichtfeld, wegen WC-Gang, kam zurück und sah, wie einige Leute helfend 2 Motorräder zurückaufgestellt hatten, die verleierten Spiegel etwas zurückgedreht haben, sich informierend, wem das Bike gehören könnte, umgesehen haben. Nachdem ich mich als Eigner des ramponierten Bikes in die Sache eingeklinkt hatte, kam der Biker, dem beim Einparken mit Sozius das Bike wohl weggefallen sein muß, zu mir.
Nun wird’s fraglich: Ich hatte wegen Schaden im ruhenden Verkehr nicht die Polizei rufen wollen. Ich habe alle Dokumente des Unfallgegners aufgenommen, Zeugen angesprochen. Da der Verursacher des Schadens aber kein deutscher Staatsbürger ist, sein Bike in Q-Land angemeldet ist, er auch in Q-Land wohnt, die Versicherung auch in Q-Land beheimatet ist, habe ich jetzt folgendes Problem: Meine Versicherung parkt die Schadensmeldung /zu den Akten/ und wird nicht aktiv. Seine Versicherung brauch ich nicht kontaktieren, sondern ich muß über die GrüneKarteQlandPartnerINdeutschlandVersicherung den Schaden anmelden. (so die tel. Hilfen der Versicherer). Hab ich getan. Dort rührt sich aber auch nichts.
Sollte man dann aus Schutzgründen eine Anzeige bei der Polizei machen? Weiß ich, ob der Schadensverursacher zeitnah seine Q-Land-Versicherung informiert?
Hat jemand n ähnlichen Fall hinter sich?
Dankbar für jeden Tipp, Grüßle H.
PS: Q-Land grenzt an die Bundesrepublik und ist EU-Mitglied

------------------
Hartmut Tylla
http://www.schiwa.de/

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pepper4two
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Beiträge: 84
Registriert: 30.11.2003

Dell Precision M6800; Intel® Core™ i7-4810MQ Prozessor; 32GB (4x8GB) HyperX HX316LS9IB/8 1600MHz DDR3L; AMD FirePro M6100 2GB GDDR5; UltraSharp FHD (1.920 × 1.080); Hybrid-SATA-Festplatte, 2,5 Zoll, 5oo GB, 6 Gbit/s, 8 GB Flash-Speicher; Spaca Mouse Pro Wireless; Cad Mouse; SWX 2013 SP5

erstellt am: 04. Aug. 2010 23:01    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hallo Hartmut,
das ist ein Fall für den (Achtung Amtsdeutsch) Schadensregulierungsbeauftragten von Q-Land (Warum machst Du eigentlich ein Geheimnis daraus wo der Unfallgegner herkommt?). Hier findest Du den entsprechenden Auszug aus dem Versicherungsgesetz. Wenn Du uns verraten kannst wie Q-Land wirklich heißt dann können wir eventuell gemeinsam den Beauftragten ergoogeln.

Nachtrag:

Nach der 4. Kraftfahrzeughaftpflichtrichtlinie müssen die EU-Länder Schadensregulierungsbeauftragte in allen anderen EU-Mitgliedsstaaten benennen, die Unfallschäden von dort ansässigen Geschädigten abwickeln können; außerdem haben sie eine Auskunfts- und Entschädigungsstelle im eigenen Land einzurichten.

Dies bedeutet bei einem Unfall in Deutschland mit einem EU-Ausländer:

• Name, Anschrift, Geburtsdatum und Telefonnummer des Fahrers notieren.
• Name, Anschrift und Geburtsdatum des Fahrzeughalters notieren.
• Kennzeichen notieren.
• Haftpflichtversicherung, Versicherungsgesellschaft, Adresse, Telefonnummer, Versicherungsscheinnummer notieren.
• Immer: Europäischen Unfallbericht mitführen und im Schadensfall vollständig gemeinsam ausfüllen.

Abwicklung:
Der Schaden ist zu melden beim Deutschen Büro Grüne Karte e.V., Glockengießerwall 1, 20095 Hamburg. Dort ist nach der „Benennung eines Repräsentanten der ausländischen Versicherung“ nachzufragen. Anzugeben sind:

• Unfalltag – Unfallort – Unfallgegner/Halter – Unfallgegner/Fahrer
• Fahrzeugtyp - amtliches Kennzeichen – Haftpflichtversicherung
• Wenn möglich Kopie der Grünen Karte des Schädigers, Unfallbericht, polizeiliche Verkehrsunfallanzeige, Grüne Karte-Nummer, Gültigkeitsdauer der Grünen Karte.

Das Büro Grüne Karte benennt dann einen Deutschen Haftpflichtversicherer, der für die ausländische Versicherungsgesellschaft die Regulierung im Inland vornimmt. Ist eine Einigung mit dem deutschen Haftpflichtversicherer nicht möglich, ist nicht der deutsche Haftpflichtversicherer zu verklagen, sondern das Büro Grüne Karte.
Die Schadensabwicklung erfolgt nach Deutschem Recht.

Beste Grüße

Matthias

------------------
Nihil Ex Nihilo

[Diese Nachricht wurde von pepper4two am 04. Aug. 2010 editiert.]

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HartmutT
Mitglied
Dipl.-Ing (TU) MB


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Beiträge: 32
Registriert: 16.06.2006

erstellt am: 04. Aug. 2010 23:29    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Danke, aber ich war auch erst mal down, wo mein Krad so zerknittert war. Daher:
Telefonnummer des Fahrers notieren, Guter Tipp
Typisch verschwitzt, er konnte sich nur polnisch/deutsch entschuldigen, ich habe mich mehr auf die Dokumente konzentriert, alles abgeschrieben.
H.

------------------
Hartmut Tylla
http://www.schiwa.de/

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