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Online-Kurs: Grundlagen des 3D-Druck-Designs für Industrieingenieure , ein Kurs
Autor Thema:  Erfindung-Geld (1486 mal gelesen)
Hans1978
Mitglied
Strichelmichel


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Beiträge: 22
Registriert: 12.10.2009

erstellt am: 26. Apr. 2010 10:03    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hallo Leute,

welche Sätze sind üblich bei einer freien Erfindung?

- Sätze zu Erstauszahlung
- nach wie vielen Jahren wieviel Prozent des Jahresumsatzes?

Gibts da rechtliche Quellen?

Grüße Hans

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metz
Quasselprofi V.I.P. h.c.
Techniker Maschinenbau



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Beiträge: 12873
Registriert: 16.02.2009

Hier steht keine Werbung!
Könnte aber!

erstellt am: 26. Apr. 2010 13:27    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hallo Hans,
verstehe die Frage nicht so ganz.
Willst du eine Erfindung verkaufen oder hast du während der Arbeit was erfunden.
Bei erstem ist es Verhandlungsgeschick und beim Zweiten ist es Pech, da in den meisten Arbeitverträgen steht, dass Erfindungen auf der Arbeit dem Arbeitgeber gehören.

------------------
Gruß
Harald
____________________
Ama et fac quod vis!

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ford.prefect
Mitglied
Architekt


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Beiträge: 1269
Registriert: 25.08.2004

Less is Mies, more van der Rohe!

erstellt am: 26. Apr. 2010 13:30    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hallo,
kommt sicher ganz darauf an, was Du erfunden hast, also entwerder hier oder hier.

------------------
Gruß F.

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carsten-3m
Mitglied
Dipl.-Ing. Mbau (Produktmanagement, Patent- und Normwesen)


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Beiträge: 438
Registriert: 08.05.2007

Of all the things I've lost
I miss my mind the most

erstellt am: 26. Apr. 2010 13:33    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

A - Mach Dich schlau: Arbeitnehmererfindungsgesetz
B - Mach Dich noch schlauer: Bundesministerium der Justiz: Verordnung zum Verfahren in Patentsachen vor dem DPMA
C - Rechne mit wenig: ca. 0,5% bis 2%

------------------
Seit Pro/E Version 1 dabei, auwei...

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Hans1978
Mitglied
Strichelmichel


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Beiträge: 22
Registriert: 12.10.2009

erstellt am: 26. Apr. 2010 14:55    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Erfunden ist noch nichts, aber wenn man sich vorher rechtlich absichert, kann das doch nicht schaden.

Vielen Dank für die Antworten.

Grüße Hans

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Guru_Meditation
Mitglied
Ingenieur


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Beiträge: 667
Registriert: 01.07.2003

Creo Elements Pro, Windchill, Mechanica, Mathcad, Inventor, Autocad Mech., Autocad-Rasterdesign

erstellt am: 30. Apr. 2010 10:53    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Ommm!

generell ist es so, dass Deine Arbeit durch Dein Gehalt abgegolten ist. Dabei wird einem Konstrukteur von vornherein eine gewisse Erfindungshöhe unterstellt. Vergütet werden kann also nur das, was darüber hinaus geht. 0,2..0,5% oder einmalige Prämien sind angemessen und verhandelbar. Der Prozentsatz wird nicht mit dem Gesamtwert ermittelt, sondern nur, an der Verbesserung. Alles, was drüber hinausgeht muss schon etwas sehr besonderes sein, wenns mehr gibt, z.B. wenn Du eine völlig neue Maschinengattung ein oder grundlegend neue Verfahren etwickelt hättest, was vorher nicht denkbar war.

Aber spätestesns wenn die Entgegenhaltungen kommen, befinden sich oft Träume im Sturzflug.

------------------
Ommm! euer

Guru_Meditation


Gönnt eurem Compi auch mal etwas Ruhe. Wenn er seit Stunden nicht mehr reagiert, macht er euch den Guru. Ist das nicht eine tolle Meditation, rasante Endlosschleifen mit 3 GHz auszuführen?

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