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Online-Kurs: Grundlagen des 3D-Druck-Designs für Industrieingenieure , ein Kurs
Autor Thema:  Gerichtlicher Vergleich (1521 mal gelesen)
Jester_Karbach
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Häh? Was?

erstellt am: 20. Apr. 2010 07:32    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hallo WBF!

Ich habe gegoogelt und bin trotzdem nicht schlau geworden.
Wenn vor Gericht ein Vergelcih geschlossen wurde ist dies IMHO doch wie ein Titel. Wenn jetzt der Nutznieser(NN) des Vergleichs (sprich Zahlungsempfänger) sagt "Du mußt jetzt nicht merh zahlen" kann ich meiner Meinung nach doch nicht einfach so die Zahlungen einstellen, weil der NN sich doc jederzeit auf den Vergleich berufen kann. (Bei Vergleich kann sofort vollstreckt werden). Menschlich finde ich das Nett vom NN, aber Nachtigall ich hör dir trapsen  und rechtlich fragwürdig.

Kann man einen Verglech einfach so abändern????

------------------
    bekennender Kaffeetrinker

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Dig15
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erstellt am: 20. Apr. 2010 07:37    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Mit schriftlichem Vertrag kann man viel zwischen zwei Parteien regeln. Du wirst doch aber sicherlich einen RA bei Gericht gehabt haben. Ich würde mich mit der Frage an ihn wenden. Sicherlich kann nur er Dir eine rechtlich einwandfreie Auskunft geben.

------------------
Viele Grüße Lutz

Glück Auf!

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Jester_Karbach
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Häh? Was?

erstellt am: 20. Apr. 2010 07:42    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von Dig15:
Sicherlich kann er Dir eine rechtlich einwandfreie Auskunft geben.

Klar, aber auch Geld haben wollen 

------------------
    bekennender Kaffeetrinker

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Dig15
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erstellt am: 20. Apr. 2010 07:52    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Nichts ist umsonst auf dieser Welt. Nicht mal der Tod. Selbst der kostet das Leben.

Mal im Ernst: Die meisten werden Dir hier mit dem gesunden Menschenverstand oder mit dem Bauchgefühl antworten. Das hat aber mit der Rechtssprechung rein gar nichts zu tun.

------------------
Viele Grüße Lutz

Glück Auf!

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Ramona779
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erstellt am: 20. Apr. 2010 07:53    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von Jester_Karbach:
Klar, aber auch Geld haben wollen  


Auch wenn du ihn nur anrufst und ihn das fragst?

Ich hab schon ein paar mal die Erfahrung gemacht, wenn man anruft und eine Frage stellt, bekommt unentgeltlich eine Antwort. Besonders wenn es um eine Sache geht, für die man schon etwas bezahlt hat.

------------------
Gruß, Ramona

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Jester_Karbach
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Häh? Was?

erstellt am: 20. Apr. 2010 07:56    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von Dig15:
Mal im Ernst: Die meisten werden Dir hier mit dem gesunden Menschenverstand oder mit dem Bauchgefühl antworten. Das hat aber mit der Rechtssprechung rein gar nichts zu tun.

Ich hoffe aber auf die, die Ahnung haben 

Bevor ich meinen Anwalt anrufe, versuche ich es halt erts mal für umme rauszukriegen.

@ramona: Wenn die Akte schon zu ist, dann hängt es vom guten Willen de RA ab, ob er für die Beratung berechnet oder nicht.

------------------
    bekennender Kaffeetrinker

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Ramona779
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erstellt am: 20. Apr. 2010 08:05    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von Jester_Karbach:
@ramona: Wenn die Akte schon zu ist, dann hängt es vom guten Willen de RA ab, ob er für die Beratung berechnet oder nicht.


Das stimmt wohl. Aber auch die sind der Marktwirtschaft unterworfen und brauchen Kunden. Also immer recht freudlich.   

------------------
Gruß, Ramona

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Jester_Karbach
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Häh? Was?

erstellt am: 20. Apr. 2010 08:13    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von Ramona779:
Das stimmt wohl. Aber auch die sind der Marktwirtschaft unterworfen und brauchen Kunden. Also immer recht freudlich.    

Ich weiß, der hat mir sogar schon Freundschaftspreise gemacht, die unter der dem Wert der Tabelle für RAs liegt.

------------------
    bekennender Kaffeetrinker

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Ramona779
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erstellt am: 20. Apr. 2010 08:20    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von Jester_Karbach:
Ich weiß, der hat mir sogar schon Freundschaftspreise gemacht, die unter der dem Wert der Tabelle für RAs liegt.


Na siehste.    Scheint ja doch ein Netter zu sein. Dann würd ich es einfach mal versuchen.

Letztendlich weis er einfach besser Bescheid zu dem Thema.

------------------
Gruß, Ramona

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Jester_Karbach
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Häh? Was?

erstellt am: 20. Apr. 2010 08:24    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von Ramona779:
Scheint ja doch ein Netter zu sein.

Ist er auf jeden Fall!

Ich geh nur gern informiert in ein Gespräch; wenn ich mein Auto in die Werkstat bringe, mach ich mich vorher auch schlau!

------------------
    bekennender Kaffeetrinker

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Häh? Was?

erstellt am: 20. Apr. 2010 09:18    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von Bürotante:
Rechtlich wird immer der gültige, schriftlich vorliegende Vergleich gelten. Keine mündlichen Nebenabreden.
Sollte der Vergleich nicht mehr "zeitgemäß" sein, könnte man gemeinsam zum Notar gehen und eine neue Vereinbarung aufsetzen lassen, sofern man sich einig ist...


Vielen Dank! 

------------------
    bekennender Kaffeetrinker

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Häh? Was?

erstellt am: 20. Apr. 2010 09:32    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von Bürotante:
kein Anspruch auf Vollständigkeit...  

Schon klar, aber so ,wie ich das deutsche Rechtssystem verstehe, ist Deine Aussage richtig!
Leider kann man heute hierzulande nicht mehr davon ausgehen, daß ein Ja, Ja bedeutet, sogar schriftliche Vereinbarungen/Verträge gelten nur solang, bis einer eine Möglcihkeit findet (z.B. Formfehler) dagegen vorzugehen.
Daher muss man sich, leider, mit dem Denken des Systems beschäftigen um solche Dinge rechtssicher zu machen.

------------------
    bekennender Kaffeetrinker

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brainseks
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Konstrukteur / Entwicklung


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Beiträge: 1110
Registriert: 26.07.2002

Intel Core i5-3570K, Asus P8Z77-V Pro, Intel 320 SSD 128GB System, WD-5000AAKS Daten, Geforce GTX460 1GB, Windoof 7 home Premium 64bit (privat)<P>Samsung R540 i3-380M JA05 /Intel Core i3-380M 2x 2,53GHz / Intel X25-M G2 80GB System, 4096MB DDR3 Ram / Intel® HD Graphics / Webcam u. int. Mikro, DVD Brenner / Windows 7 Home Premium 64 Bit (Notebook privat)

erstellt am: 20. Apr. 2010 10:15    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

bei anwalt.de kann man sich anmelden und sich einen RA ausgucken, dem schickt man seine Frage die man hat und bekommt meist innerhalb weniger Stunden ein Angebot vom RA was diese Rechtberatung kostet. Man kann dort aber auch direkt einen Anwalt zum Minutentarif anrufen und den pro Minute 2Euro sowas dann löchern.

------------------
" Wenn die Stiftung Warentest Vibratoren testet ist
dann die Note "befriedigend" besser als "gut" ? "

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ThorstenStueker
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Werkzeugkonstrukteur


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erstellt am: 20. Apr. 2010 11:46    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Es reicht Imho auch ein schriftlicher Vertrag (Verzichtsvereinbarung) zwischen den beiden Parteien, damit eine rechtlich einwandfreie Situation geschaffen wird. Dies wäre dann ein Vertrag zwischen Parteien, der nicht zwingend mittels Notar geschlossen werden soll.

Der gerichtliche Vergleich ist das Notbremsmittel des Richters. Sieht dann - beispielsweise - die eine Partei ein, einen Fehler begangen zu haben und erklärt den Verzicht auf - wieder beispielsweise - die Vergleichssumme, sehe ich keinen Grund, dies rechtlich nicht zwischen den Parteien regeln zu können. Nur weil der Vergleich durch einen Richter ausgesprochen worden ist, heißt das ja nicht, dass die Streitparteien nicht doch etwas anderes verabreden können. Ich hatte mit meinem besten Kunden eine Gerichtsverhandlung, bei der es lediglich um eine haftungsrechtliche Frage gint (Versicherung wollte das so) und ich habe ihn - von vornherein - von der Zahlung freigestellt. Wir haben dann auch einen Vergleich gemacht, seine und meine Versicherung waren zufrieden und er hätte mir noch Geld zahlen müssen. Das haben wir aber schriftlich ausgeschlossen.

Imho sind Verträge zwischen zwei Parteien noch immer gültig und das bürgerliche Recht wurde nicht durch das Faustrecht ersetzt.

------------------
LG
Ingenieurbüro für Kunststofftechnik und Formenbau
Thorsten Stüker
tstueker@aol.com
www.thorstenstueker.de

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metz
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Hier steht keine Werbung!
Könnte aber!

erstellt am: 21. Apr. 2010 09:05    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hi Jester,
hast du eine Rechtsschutzversicherung?
Bei meiner Versicherung kann ich in Streitfragen einen von ihnen bezahlten Rechtsanwalt anrufen und mich erstmal informieren, ehe ich zu einem Anwalt meiner Wahl gehe und mich da beraten lasse.
Die können einem meist schon weiter helfen.

------------------
Gruß
Harald
____________________
Ama et fac quod vis!

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Jester_Karbach
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erstellt am: 21. Apr. 2010 09:10    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Da muss ich mal nachsehen.

Danke für den Tip!

------------------
    bekennender Kaffeetrinker

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Guru_Meditation
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erstellt am: 21. Apr. 2010 15:49    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Ommm!

NEVER! Damit gibst Du Deiner Ex einen Grund eine dauernde Lohnpfändung gegen Dich durchzusetzen. Oft wird das als Trick verwendet, um diese Pfändung zu begründen. So lange Du zahlst, wird sie das nicht können. Also hüsch zahlen, egal was sonst ... denn Nebenabreden gelten nicht! Sie kann Dir jederzeit, auch viele Jahre später noch, eine Pfandung der aufgelaufenen Gesamtsumme anhängen.

------------------
Ommm! euer

Guru_Meditation


Gönnt eurem Compi auch mal etwas Ruhe. Wenn er seit Stunden nicht mehr reagiert, macht er euch den Guru. Ist das nicht eine tolle Meditation, rasante Endlosschleifen mit 3 GHz auszuführen?

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Jester_Karbach
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Häh? Was?

erstellt am: 22. Apr. 2010 07:15    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von Guru_Meditation:
NEVER! Damit gibst Du Deiner Ex einen Grund eine dauernde Lohnpfändung gegen Dich durchzusetzen. Oft wird das als Trick verwendet, um diese Pfändung zu begründen. So lange Du zahlst, wird sie das nicht können. Also hüsch zahlen, egal was sonst ... denn Nebenabreden gelten nicht! Sie kann Dir jederzeit, auch viele Jahre später noch, eine Pfandung der aufgelaufenen Gesamtsumme anhängen.


Wie kommst Du nur drauf, daß das meine Ex ist  Aber ansonsten sind wir uns einig

Zitat:
Original erstellt von Jester:
Menschlich finde ich das Nett vom NN, aber Nachtigall ich hör dir trapsen 
[/B]

Wenn nur ganz offiziell!

------------------
    bekennender Kaffeetrinker

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Guru_Meditation
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erstellt am: 22. Apr. 2010 09:15    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Ommm!

Ex - Ex-Frau    , Ex-Freundin  , Ex-Gespielin    , whatever - aus Spass wurde auf jeden Fall Ernst    , der jetzt wohl auch schon laufen gelernt hat 

------------------
Ommm! euer

Guru_Meditation


Gönnt eurem Compi auch mal etwas Ruhe. Wenn er seit Stunden nicht mehr reagiert, macht er euch den Guru. Ist das nicht eine tolle Meditation, rasante Endlosschleifen mit 3 GHz auszuführen?

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metz
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Hier steht keine Werbung!
Könnte aber!

erstellt am: 06. Mai. 2010 08:36    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von Jester_Karbach:
Da muss ich mal nachsehen.

Danke für den Tip!


Moin!
Nur mal Interesse halber:

Konnte dir deine Versicherung helfen? 

Was hat sich denn ergeben?

Ist der Vergleich noch gültig oder bist du aus den Zahlungen rausgekommen?

------------------
Gruß
Harald
____________________
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Jester_Karbach
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Häh? Was?

erstellt am: 06. Mai. 2010 09:14    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von metz:
Moin! 
Nur mal Interesse halber:

Konnte dir deine Versicherung helfen?  

Was hat sich denn ergeben?

Ist der Vergleich noch gültig oder bist du aus den Zahlungen rausgekommen?



Es hat sich sinngemäß das ergeben, was Guru schrieb: 

Zitat:
[/i]Damit gibst Du Deiner Ex einen Grund eine dauernde Lohnpfändung gegen Dich durchzusetzen. Oft wird das als Trick verwendet, um diese Pfändung zu begründen. So lange Du zahlst, wird sie das nicht können. Also hüsch zahlen, egal was sonst ... denn Nebenabreden gelten nicht! Sie kann Dir jederzeit, auch viele Jahre später noch, eine Pfandung der aufgelaufenen Gesamtsumme anhängen.
]

Und da inzwischen schon wieder was anderes "passiert" ist, kann ich es auch nicht mehr als menschlisch nett, sondern als Taktik einordnen. 

Aber mals sehen was bei dem "Passierte" rauskommt, ich denke diesmal ist Justizia auf meiner Seite 

------------------
    bekennender Kaffeetrinker

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metz
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erstellt am: 06. Mai. 2010 11:27    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Ich frag mich immer was solche Leute mit den Aktionen erreichen wollen.
Was befriedigt sie so daran andere fertig zu machen und das letzte Hemd auszuziehen. 

Dann wünsch ich dir mal alles Gute für die Sache. *Daumendrück*

------------------
Gruß
Harald
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Guru_Meditation
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Creo Elements Pro, Windchill, Mechanica, Mathcad, Inventor, Autocad Mech., Autocad-Rasterdesign

erstellt am: 06. Mai. 2010 13:10    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Ommm!
Zitat:
Ich frag mich immer, was solche Leute mit den Aktionen erreichen wollen.

Manche Menschen brauchen einen Sündenbock für alles, was sie selbst in ihrem Leben nicht in den Griff bekommen. Ich bin soweit, dass ich so etwas unter "Gewitter", "Erdbeben" oder anderem Unvermeidlichem einordne. Habe inzwischen reichlich Vorsorge getroffen, dass mich solche Ereignissse nicht mehr treffen können.

------------------
Ommm! euer

Guru_Meditation

 
Gönnt eurem Compi auch mal etwas Ruhe. Wenn er seit Stunden nicht mehr reagiert, macht er euch den Guru. Ist das nicht eine tolle Meditation, rasante Endlosschleifen mit 3 GHz auszuführen?

[Diese Nachricht wurde von Guru_Meditation am 06. Mai. 2010 editiert.]

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