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Thema: DVD auf Computer (606 mal gelesen)
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smb Plauderprofi V.I.P. h.c.

 Beiträge: 2976 Registriert: 02.08.2001 zu viele
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erstellt am: 27. Mrz. 2010 23:13 <-- editieren / zitieren -->
Hallo, ich weiß nicht, ob das legal ist oder nicht! Wenn nicht, dann bitte Aufklärung und Thread ggf. löschen. Also wir fahren im Sommer in Urlaub und ich will nur das Netbook ohne DVD mitnehmen. Externe DVD-LW habe ich auch nicht. Wie kann ich, selbstverständlich über meinen anderen Rechner mit DVD, eine in unserem Besitz befindliche DVD auf die Platte kopieren, damit ich diese dann auf mein Netbook überspielen kann? ------------------ m.f.G. graphicguestbook smb / smb-net.de.vu Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
CAD-Huebner Mitglied Verm.- Ing., ATC-Trainer

 Beiträge: 94 Registriert: 01.12.2003 Office 2000-2013, Windows 10
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erstellt am: 28. Mrz. 2010 00:09 <-- editieren / zitieren -->
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ole Quasselprofi V.I.P. h.c. Schlossherr, sie schrieben's bei der Ausbildung nur ständig verkehrt

 Beiträge: 10621 Registriert: 02.08.2002 Kein Plan, kein System - trotzdem wichtig:it nicht, sondern nur Zum testen mit und für zauberhaft! z-Fanclub
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erstellt am: 28. Mrz. 2010 01:02 <-- editieren / zitieren -->
Solange es ausschließlich mit dem Content Scramble System (CSS) geschützt ist, sollte es nach den Buchstaben des Gesetzes zumindest kein Umgehen eines Kopierschutzes sein. Bei CSS handelt es sich um einen Abspielschutz für nicht lizensierte Geräte. Die Unterhaltungsindustrie behauptet allerdings regelmäßig das Gegenteil. Soweit die Theorie. Letztendlich kann dir der Softwareanbieter des Players in die Lizenz tackern, dass du die Software mit der CSS-Lizenz genau nur für das Abspielen der DVD benutzen darfst und sonst für garnichts. Wenn du mit der Lizenz einverstanden warst, war´s das soweit zum Rechtlichen. Die Rechteanbieter werden sich hüten, den Programmierern von *beliebige*DVD&Co eine Lizenz zur legalen Nutzung von CSS anzubieten. Keine Ahnung, warum cadde den Originalnamen der Kopiersoftware mit Sternen ersetzen will, rechtswidrig sind nur Links darauf, keine Namensnennung. Völlig legale, aber murkelige Methode, ist das capturing. Hat die Rechteverwerter nichts anzugehen, wenn du ein Video deiner Monitoraktivitäten aufnimmst und in dem Augenblick zufällig der DVD-Player im Vollbildmodus läuft. Mangels Erfahrung bei dem vermuteten Zielsystem kann ich dir da allerdings keine Softwareempfehlung geben. Für die Zukunft: Größe der Aufschriften in Sachen Kopierschutz auf den DVDs/CDs feststellen (irgendwas zwischen 4...6Pt), in der selben Größe nachfolgenden Text auf den 50€ Schein für den Einkauf als eigene Lizenz drucken und wenn der Händler sich durch erfolgreiche Ignoranz damit einverstanden erklärt, sollte das so legal wie der Aufdruck auf der DVD sein : "Die Annahme dieses Scheins berechtigt dessen Anbieter entgegen den Aufdrucken auf dem erworbenen Medium zur Erstellung einer Kopie dieses Mediums mit den Mitteln seiner Wahl. Dieser Schein darf weder an Dritte weiter gegeben werden, noch die darauf abgedruckte Lizenz entfernt werden". Bevor Fragen kommen: Ja, du darfst entgegen der verbreiteten Meinung mit deinem Geldschein anstellen, was du willst. Ob du den bedruckst oder in der Pfeife rauchst, hat niemanden zu interessieren (§ 903 BGB). ------------------ .o. 13 ... [Diese Nachricht wurde von ole am 28. Mrz. 2010 editiert.] Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
smb Plauderprofi V.I.P. h.c.

 Beiträge: 2976 Registriert: 02.08.2001 zu viele
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erstellt am: 29. Mrz. 2010 07:02 <-- editieren / zitieren -->
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rAist Plauderprofi V.I.P. h.c. CAD-Dozent (Creo/Inventor)

 Beiträge: 3709 Registriert: 07.08.2006 IV 2016, Creo Parametric 4.0, Sensationelle Hardware ... ;)
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erstellt am: 30. Mrz. 2010 09:02 <-- editieren / zitieren -->
Zitat: Original erstellt von ole: Solange es ausschließlich mit dem Content Scramble System (CSS) geschützt ist, sollte es nach den Buchstaben des Gesetzes zumindest kein Umgehen eines Kopierschutzes sein. Bei CSS handelt es sich um einen Abspielschutz für nicht lizensierte Geräte. Die Unterhaltungsindustrie behauptet allerdings regelmäßig das Gegenteil. Soweit die Theorie. Letztendlich kann dir der Softwareanbieter des Players in die Lizenz tackern, dass du die Software mit der CSS-Lizenz genau nur für das Abspielen der DVD benutzen darfst und sonst für garnichts. Wenn du mit der Lizenz einverstanden warst, war´s das soweit zum Rechtlichen. Die Rechteanbieter werden sich hüten, den Programmierern von *beliebige*DVD&Co eine Lizenz zur legalen Nutzung von CSS anzubieten. Keine Ahnung, warum cadde den Originalnamen der Kopiersoftware mit Sternen ersetzen will, rechtswidrig sind nur Links darauf, keine Namensnennung.Völlig legale, aber murkelige Methode, ist das capturing. Hat die Rechteverwerter nichts anzugehen, wenn du ein Video deiner Monitoraktivitäten aufnimmst und in dem Augenblick zufällig der DVD-Player im Vollbildmodus läuft. Mangels Erfahrung bei dem vermuteten Zielsystem kann ich dir da allerdings keine Softwareempfehlung geben. Für die Zukunft: Größe der Aufschriften in Sachen Kopierschutz auf den DVDs/CDs feststellen (irgendwas zwischen 4...6Pt), in der selben Größe nachfolgenden Text auf den 50€ Schein für den Einkauf als eigene Lizenz drucken und wenn der Händler sich durch erfolgreiche Ignoranz damit einverstanden erklärt, sollte das so legal wie der Aufdruck auf der DVD sein : "Die Annahme dieses Scheins berechtigt dessen Anbieter entgegen den Aufdrucken auf dem erworbenen Medium zur Erstellung einer Kopie dieses Mediums mit den Mitteln seiner Wahl. Dieser Schein darf weder an Dritte weiter gegeben werden, noch die darauf abgedruckte Lizenz entfernt werden". Bevor Fragen kommen: Ja, du darfst entgegen der verbreiteten Meinung mit deinem Geldschein anstellen, was du willst. Ob du den bedruckst oder in der Pfeife rauchst, hat niemanden zu interessieren (§ 903 BGB).
Nö stimmt nicht. Geld darfste nicht in der Pfeife rauchen. Mal abgesehen von den gesundheitlichen Aspekten gibt es da auch ein Gesetz für. (Geld darf nicht vernichtet werden).
Davon mal abgesehen, bei demheute gütligen Kopierschutzwahn kommste doch fast nicht mehr drumrum Hilfsprogramme zu verwenden die den umgehen. Es soll Leute geben die haben keinen DVD Player und gucken nur über den Rechner - die MÜSSEN den Kopierschutz umgehen um ihr erworbenes Eigentum nutzen zu können ... Ich habe sogar mal gelesen das es da schon einen Rechtsspruch zugunsten des beklagten gab (also das umgehen wurde quasi legalisiert) - ich schaue mal ob ich den noch finde. Um Missverständnisse zu vermeiden : Die Rechtslage sagt eindeutig das das umgehen des kopierschutzes illegal ist. ------------------ Erfüllt vom Augenblick geht er den nächsten Schritt und weiß : Jetzt gibt es kein Zurück, denn jetzt wacht er auf, doch sein Traum geht weiter weil der Zauber wirkt.
Grüße, Marcus [Diese Nachricht wurde von rAist am 30. Mrz. 2010 editiert.] Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
ole Quasselprofi V.I.P. h.c. Schlossherr, sie schrieben's bei der Ausbildung nur ständig verkehrt

 Beiträge: 10621 Registriert: 02.08.2002 Kein Plan, kein System - trotzdem wichtig:it nicht, sondern nur Zum testen mit und für zauberhaft! z-Fanclub
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erstellt am: 08. Apr. 2010 00:46 <-- editieren / zitieren -->
Zitat:
(Geld darf nicht vernichtet werden).
Quelle? Gab es meines Wissens einmal, gibt es aber nicht mehr. Zitat:
Um Missverständnisse zu vermeiden : Die Rechtslage sagt eindeutig das das umgehen des kopierschutzes illegal ist.
Stimmt so pauschal nicht: §95(2) UrhG: " Technische Maßnahmen im Sinne dieses Gesetzes sind Technologien, Vorrichtungen und Bestandteile, die im normalen Betrieb dazu bestimmt sind...." -> So wie du selbst schon andeutest, ist der normale Betrieb heutzutage, dass man den Kopierschutz umgeht. Eine Technologie, die dazu bestimmt ist, umgangen zu werden, kann nicht dazu bestimmt sein irgendwas zu verhindern.... . Letztendlich wohl Interpretationssache eines Richters, den mein Treiben im stillen Kämmerlein angesichts fehlender Kläger einen feuchten Kehricht kümmert. Und die auf Antigua ansässige Firma einer berühmt berüchtigten Kopiersoftware kümmert sich um genannten Kehricht zum Glück, wenn es um die Interessen der Rechteverwerter hinsichtlich ihrer Serverlogs mit den Hinweisen auf die Downloader ihrer Software geht . Das zeigt wieder einmal, für welche Minderheit ein an sich sinnloses Gesetz auf Kosten der Mehrheit geschaffen wurde. Hätte man in der Zeit im BT Minesweeper gespielt, wäre jede Menge teures, vom Steuerzahler finanziertes papier gespart worden. Obwohl, die Internetausdrucker in Berlin drucken sich womöglich auch noch screenshots von Minesweeper aus . Btw im selben § des UrhG auch sehr interessant: "Technische Maßnahmen sind wirksam, soweit durch sie die Nutzung eines geschützten Werkes oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstandes von dem Rechtsinhaber durch eine Zugangskontrolle, einen Schutzmechanismus wie Verschlüsselung, Verzerrung oder sonstige Umwandlung oder einen Mechanismus zur Kontrolle der Vervielfältigung, die die Erreichung des Schutzziels sicherstellen, unter Kontrolle gehalten wird." Da es noch keine technische Maßnahme gab, die ein Nichtkopieren sichergestellt hat, gab es also nach wortgetreuer Auslegung des Gesetzes bisher noch keinen Kopierschutz auf Medien. Bisher wurde noch alles kopiert . ------------------ .o. 13 ... Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
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