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Online-Kurs: Grundlagen des 3D-Druck-Designs für Industrieingenieure , ein Kurs
Autor Thema:  Kinderfreibeitrag allein für EX (1038 mal gelesen)
Jester_Karbach
Plauderprofi V.I.P. h.c.
Ist doch kein Spiel ;-)



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Häh? Was?

erstellt am: 11. Mrz. 2010 08:47    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Meine Ex hat sich allein (ohne meine Zustimmung) den kompletten Kinderfreibetrag übertagen lassen. Nach einem Anruf auf dem FA, wurde mir das gesagt; und auf dei Frage ob das denn so einfach geht wurde mir geantwortet, Ja.

Jetzt habe ich mal versucht was rauszufinden, und habe gefunden, daß das nur geht wenn der andere seinen UNterhaltspflichten nihct zumindest zu 75% vom Mindestunterhalt nachkommt. Da ich aber immmer für meine Tochter Unterhalt bezahlt, verstehe ich jetzt nicht wieso das so geht. Wie kann ich evt. den 0,5 Freibetrag zurückbekommen?

------------------
    bekennender Kaffeetrinker

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metz
Quasselprofi V.I.P. h.c.
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erstellt am: 11. Mrz. 2010 08:56    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hallo,
ich denke mal, dass geht nur über deinen Freund, der Anwalt.
Wer so hinterlistig sich Vorteile ergaunert gehört bestraft.
Vielleicht reicht auch eine Anzeige beim Finanzamt um die Sache richtig zu stellen. Frag da doch mal nach.
Ich weis, dass das nervig ist, aber deine Ex scheint es nicht anders zu wollen.

------------------
Gruß
Harald
____________________
Ama et fac quod vis!

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brainseks
Mitglied
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Intel Core i5-3570K, Asus P8Z77-V Pro, Intel 320 SSD 128GB System, WD-5000AAKS Daten, Geforce GTX460 1GB, Windoof 7 home Premium 64bit (privat)<P>Samsung R540 i3-380M JA05 /Intel Core i3-380M 2x 2,53GHz / Intel X25-M G2 80GB System, 4096MB DDR3 Ram / Intel® HD Graphics / Webcam u. int. Mikro, DVD Brenner / Windows 7 Home Premium 64 Bit (Notebook privat)

erstellt am: 11. Mrz. 2010 13:34    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hab hier Infos gefunden

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" Wenn die Stiftung Warentest Vibratoren testet ist
dann die Note "befriedigend" besser als "gut" ? "

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Hohenöcker
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Inventor 2023
Ich mag beide Arten von Musik:
Country und Western!
S-Fanclub

erstellt am: 11. Mrz. 2010 13:47    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Was bringt eigentlich der Kinderfreibetrag? Doch nur ein paar Pfennige bei der Kirchensteuer und beim Soli, ansonsten gleicht sich doch alles über Kindergeld und LStJA aus. Lass es grad.

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Gert Dieter 

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Jester_Karbach
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Ist doch kein Spiel ;-)



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Beiträge: 7271
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Häh? Was?

erstellt am: 11. Mrz. 2010 14:08    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Danke!

Der Link ist sehr aufschlussreich!!!!

Es geht hier nicht um großes Geld. Es geht um Grundsätzliches!

------------------
    bekennender Kaffeetrinker

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metz
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erstellt am: 11. Mrz. 2010 15:45    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

@ Hohenöcker
Ich kann Jester schon verstehen.Die Ex greift sich den Freibetrag ab und das erfährt man dann auch noch über dritte und nicht mal von der Ex selbst.

@ Jester
Holst dir zurück!   

------------------
Gruß
Harald
____________________
Ama et fac quod vis!

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Entsorger01
Moderator
Techniker




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Registriert: 07.07.2006

Wie wissen wie das Spiel ausgeht, bevor es angepfiffen wurde ;-)

erstellt am: 11. Mrz. 2010 15:58    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von Jester_Karbach:
Meine Ex hat sich allein (ohne meine Zustimmung) den kompletten Kinderfreibetrag übertagen lassen. Nach einem Anruf auf dem FA, wurde mir das gesagt; und auf dei Frage ob das denn so einfach geht wurde mir geantwortet, Ja.

Mich würd mal interessieren, wie das so einfach geht, ohne deine schriftliche Zustimmung?

------------------
Gruß

Michi

"Personalführung ist die Kunst, die Mitarbeiter so schnell über den Tisch zu ziehen,
dass sie die Reibungshitze als Nestwärme empfinden."

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Jester_Karbach
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Beiträge: 7271
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Häh? Was?

erstellt am: 11. Mrz. 2010 16:12    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von Entsorger01:
Mich würd mal interessieren, wie das so einfach geht, ohne deine schriftliche Zustimmung?

Mich auch, das ginge (soweit ich gelesen habe), nur dann, wenn sie nachweisen könnte, daß ich nicht mindestesn 75% vom Unterhalt bezahlt hätte. Da ich aber min. 100% gezahlt habe, weiß ich auch nicht, wie das geht.

------------------
    bekennender Kaffeetrinker

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Marita
Plauderprofi



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Beiträge: 1545
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Hans Dampf in allen Gassen

erstellt am: 11. Mrz. 2010 17:09    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Das da
http://www.steuerlinks.de/gesetz/estg/par32.html#abs-6

Zitat:
bei minderjährigen Kindern wird der dem Elternteil, in dessen Wohnung das Kind nicht gemeldet ist, zustehende Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf auf Antrag des anderen Elternteils auf diesen übertragen.

Führt zum Beispiel zu dem hier: http://www.isuv.de/forum/thread.php?postid=399025

Unter anderem auf die "kleine Hexe" achten...

------------------
Liebe Grüsse, Marita

Hitting bottom isn't a weekend retreat. It's not a goddamn seminar.  --Tyler Durden--

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Cora1982
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erstellt am: 15. Mrz. 2010 12:04    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Ist das wieder nach dem Motto "die arme alleinerziehende Mama" oder wie!?
Manchmal frage ich mich nach welchen Kriterien die bei den Ämtern handeln 

Wenn du damit durch bist, wäre ich mal an dem Ausgang interessiert...

------------------
 

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Hohenöcker
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erstellt am: 15. Mrz. 2010 12:39    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Wie gesagt, rechne erst mal aus, wie viel Cent im Monat das für Dich ausmacht, bevor Du weiter etwas unternimmst.

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Gert Dieter 

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Cora1982
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erstellt am: 15. Mrz. 2010 12:52    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von Hohenöcker:
Wie gesagt, rechne erst mal aus, wie viel Cent im Monat das für Dich ausmacht, bevor Du weiter etwas unternimmst.


Dabei geht es doch rein ums Prinzip und nicht um das was dabei rauskommt, oder???
Man hat ein Kind gemeinsam und irgendwie muss man sich doch dabei trotz Trennung noch irgendwie ein wenig "Vertrauen" können...

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metz
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Hier steht keine Werbung!
Könnte aber!

erstellt am: 15. Mrz. 2010 13:03    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hallo,
die Steuerkarte ändern geht ganz einfach.
Man geht aufs Einwohnermeldeamt und sagt, dass man den ganzen Freibetrag haben möchte, da man alleinerziehend ist.
Die auf dem Amt ändern dann die Lohnsteuerkarte ohne nachzufragen ob es rechtens ist oder nicht.
Bei mir in der Familie auch schon vorgekommen.
Und der/die Betrogene wundert sich dann bei der eigenen Lohnsteuerkarte, warum da kein Kind mehr drauf vermerkt ist.
Ich würde auch drum kämpfen.
Es geht dabei keinesfalls um die paar Cent. (denke ich) Aber sowohl der Ex als auch dem Amt muss klargemacht werden, dass es so nicht geht!

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Gruß
Harald
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Jester_Karbach
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Häh? Was?

erstellt am: 16. Mrz. 2010 08:10    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Viel Wind (meinerseits) um nix.

Der Link von Marita war sehr aufschlussreich. Wußte vorher garnicht das es zwei verschiedene Arten von Freibeträgen gibt. Das hätte mir die Dame vom FA auch erklären können. 

Ist alles gemäß Recht ...ähm Gesetz. 

Wir (die entsorgten Väter) warten immer noch auf die vom Bundesgerichtshof gefordete Änderung der Gesetzeslage. (Jetzt aber bloß keine Diskussion darüber  )

------------------
    bekennender Kaffeetrinker

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