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Autor Thema:  Grundstück verkaufen vs. Beamte (722 mal gelesen)
Atsam
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Dipl.-Ing. Mechatronik (BA)


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Beiträge: 243
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erstellt am: 18. Jan. 2010 13:58    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hallo zusammen,

ich hoffe, dass mir hier einer von euch weiter helfen kann.

Meine Frau und ich besitzen ein Grundstück in Solingen (ca. 2000qm) welches als "Wohnbaufläche" deklariert ist.
Da wir dort nicht selbst bauen wollen, wollen wir es in naher Zukunft gerne verkaufen.

Ein Bebauungsplan für das Grundstück existiert noch nicht.
Jetzt habe ich beim Amt erfahren, dass man dafür erstmal eine sog. Bauvoranfrage stellen kann.

Kann mich darüber jemand aufklären?
- Was genau bezweckt die Bauvoranfrage in unserem Fall?
- Wie viel wird sie kosten?
- Welche anderen Möglichkeiten gibt es, einen Bebauungsplan für ein Grundstück zu erhalten?

Bitte verzeiht mein Unwissen, aber ich tue mich immer schwer mit Beamten und Beamtendeutsch.

Vielleicht hat ja jemand von euch schon Erfahrungen damit gesammelt.

Danke im Voraus.

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ThorstenStueker
Moderator
Werkzeugkonstrukteur


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Beiträge: 138
Registriert: 06.01.2010

erstellt am: 18. Jan. 2010 14:05    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Die Bauvoranfrage kann eine einfach gehaltene Frage sein, beispielsweise ob eine Bebauung mit einem Einfamilienhaus "normaler" Bauweise möglich ist. Hier bei uns gibt es eine Baubetratung durch das Bauamt, die würde ich mal aufsuchen und fragen, wie es mit der Bebaubarkeit steht. Wenn es Wohnbebauung ist, sollte eine Bebauung möglich sein. Das erfragt man aber am besten beim Bauamt. Wenn Du es nicht selbst machen willst, frag einen Architekten aus dem Bekanntenkreis und geh mit ihm hin oder lass ihn das Ganze schriftlich machen.

Wie gesagt: hier bei uns ist das kein Problem. Kosten tut es hier etwa 200 ¤, wie es bei Euch ist, weiß ich nicht.

------------------
LG
Ingenieurbüro für Kunststofftechnik und Formenbau
Thorsten Stüker
tstueker@aol.com
www.thorstenstueker.de

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Ex-Mitglied
Dig15
Plauderprofi V.I.P. h.c.
Dipl.-Ing. für Markscheidewesen und Geodäsie



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Beiträge: 6253
Registriert: 27.02.2003

DWG TrueView 2014

erstellt am: 18. Jan. 2010 14:09    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Thorsten hat ja schon bissl was gesagt. Wohnbaufläche sollte eigenlich bedeuten, dass das Grundstück für Wohnbebauung zugelassen ist. Also kein Gewerbe oder Industrie.
Einen Bebauungsplan gibt es nicht für ein einzelnes Grundstück, sondern für Stadtgebiete oder gesamte Städte.

------------------
Viele Grüße Lutz

Glück Auf!

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Atsam
Mitglied
Dipl.-Ing. Mechatronik (BA)


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Beiträge: 243
Registriert: 22.11.2004

SolidWorks Office Premium 2010 x64 Edition, SP 5.0

erstellt am: 18. Jan. 2010 14:20    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Danke erstmal für die Antworten.

Ich hab auch mal ein bisschen im Netz geforscht. Die Erklärung, dass ich eine Bauvoranfrage einreiche um zu prüfen, ob mein Häuserwunsch auf diesem Grundstück verwirklicht werden kann (jetzt kinge ich selbst schon fast wie ein Beamter), hab ich auch gefunden. Aber ich denke mal, wenn wir es verkaufen wollen, muss ich dem interresierten Käufer ja auch irgendetwas vorlegen können. Und so wie ich das sehe, ist diese Bauvoranfrage der erste Schritt. Oder sehe ich das falsch? Was braucht letztendlich jemand der solch ein grundstück kaufen will? Muss er vielleicht sogar selber den Amtsschimmel nach dem Kauf zähmen....ok ist utopisch, ich denke um die berühmte "Asterix-Scene" kommen auch wir nicht herum 

Wegen den Kosten frag ich, weil ich eine ungefähre Einschätzung brauche. Im Netz hab ich nämlich Angaben zwischen 50¤ und mehreren Tausend gefunden.

Aber nochmals danke für die bisherigen Antworten.

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Jörg H.
Mitglied
Ingenieur Sondermaschinenbau


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Beiträge: 858
Registriert: 11.03.2005

Core2Duo, SXW09, Ansys12

erstellt am: 18. Jan. 2010 14:38    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hallo,

Den Spaß hat Schwiegeropa mit seinem dollen Bauland auch schon hinter sich"

Letztenendes kann man das nur mit einem ortsansässigem Architekten halbwegs gescheid durchziehen ohne Gefahr zu laufen über den Tisch gezogen zu werden bzw. versehentlich den Käufer über's Ohr zu hauen.

Grüße,

Jörg

------------------

Die größtmögliche Geschwindigkeit ist die Dunkelgeschwindigkeit, denn so sehr sich das Licht auch anstrengt, die Dunkelheit war schon vorher da.

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ford.prefect
Mitglied
Architekt


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Beiträge: 1269
Registriert: 25.08.2004

Less is Mies, more van der Rohe!

erstellt am: 18. Jan. 2010 17:16    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hallo, ob das Land bebaubar ist oder nicht, ist in Deinem Falle nur für den Verkaufspreis interessant.
Also: Die Gemeinde stellt einen Bebauungsplan auf (oder lässt das durch ein qualifiziertes Büro erledigen), um die Gemeinde perspektivisch weiter zu entwickeln. Dieser Prozess dauert samt Auslege- und Zustimmungsfristen ein paar Monate bis Jahre. Dann kannst Du sicher sein, dass es Bauland ist. Hält man sich mit seinem Entwurf an die Vorgaben des Bebauungsplanes, ist eine Voranfrage nicht nötig.
Gibt es keinen Bebauungsplan, nützt die einfache Aussage, dass es Bauland ist oder werden wird überhaupt nichts. Dann greifen nämlich andere Paragrafen des Baugesetzbuches, die sich in erster Linie nach den Gegebenheiten der Umgebung richten. Dazu kann man die Bauvoranfrage stellen -und nebenbei - man muss nicht mal Eigentümer des Grundstücks sein. Du als Verkäufer hättest bei positivem Bescheid natürlich einen Vorteil. Aber wie gesagt, auch der Interessent könnte das machen, aber vielleicht drückt er Dir dann den Preis. Oder Du wartest mit Verkauf, bis das Bebauungsplanverfahren durch ist...
Nur nebenbei, Freunde wollten ein Grundstück vom Makler kaufen, im Exposé stand "Bauland", auf Nachfrage bei ihm kam die Antwort "Bauland". Aber wir fragten bei der Stadt nach und heraus kam: "Kein Bauland und auch nicht zu erwarten." Das Grundstück ist heute noch als Bauland im Katalog des Maklers.
An Deiner Stelle würde ich beim Stadtplanungsamt einen Termin vereinbaren und mir das erklären lassen, ruhig ein bisschen dumm stellen, dann erfährt man erstens die perspektivischen Intentionen der Gemeinde, zweitens die Gebührensatzung (es dürften wenige hundert Euro sein) und drittens die beste Vorgehensweise. Dann siehst Du auch das beste Aufwand-Nutzen-Verhältnis für Dich.

------------------
Gruß F.

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eumel23
Mitglied
Elektroing.


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Beiträge: 315
Registriert: 20.04.2006

eplan 5.x
P8: 1.9 SP1,
.
.
P8: 2.2

erstellt am: 18. Jan. 2010 17:44    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Lass doch den Käufer die Voranfrage machen.
Der weiß am besten was er bauen will.

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Gruß Manfred

..durch'n Wald isses kürzer als zu Fuß...

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startrek
Moderator
Architekt


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Beiträge: 859
Registriert: 13.02.2003

.

erstellt am: 18. Jan. 2010 22:27    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

> - Was genau bezweckt die Bauvoranfrage in unserem Fall?

Eine Bauvoranfrage ist im Sinne eines 'Man kann ja mal anfragen' zu sehen,
ein Muss steht da nicht dahinter.
Allerdings gibt es dem zukünftigen Bauherren/Käufer eine gewisse (Planungs)Sicherheit.
Ist das Grundstück eine Art Baulücke in einer Ortsbebauung,
sollte zu 99% ein ortsübliches Häuschen gestattet sein, wenn es sich ins Umfeld einfügt.
In diesem Falle würde ich nicht extra voranfragen.

Abweichende Bauweise der ortsüblichen Bebauung (Dachform, First/Trauhöhe, etc)
würde ich wiederrum anfragen.

Ebenso hinterfragenswert sind:
- liegt das Grundstück an einer Strasse (erste Reihe)
  oder ist das Hinterland? Erschliessung gesichert etc. ...

- Will/kann man es teilen zB. zu a' 1000qm?

In solchen Fällen besser anfragen, gleich recht als Verkäufer.

> Aber ich denke mal, wenn wir es verkaufen wollen,
> muss ich dem interresierten Käufer ja auch irgendetwas vorlegen können.

Nimm' dir eine Flurkarte (M1:1000), fahre die Grundstücksgrenze als Polyline nach und versetze sie um 3m nach innen.
Das ist meist der bebaubare Bereich (Grenzbebauungen/Bachläufe etc mal aussen vor),
in diesen Bereich platzierst du ein Rechteck mit ZB 9x13m und mit diesem Blatt könntest du zb schon mal voranfragen, um Sicherheit zu bekommen.
Zumindest für EFH's 

Ford Prefect hat ja eigentlich schon alles gesagt.
Einfach mal hingehen, Flurkarte mitnehmen und völlig unbefangen und formlos fragen.

Und nicht vergessen, bei Grundstücksver- und käufen gelten 3 wichtige Punkte:
1.) die Lage
2.) die Lage
3.) die Lage

       

Gutes Gelingen
Nancy

[Diese Nachricht wurde von startrek am 18. Jan. 2010 editiert.]

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