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 | Online-Kurs: Grundlagen des 3D-Druck-Designs für Industrieingenieure , ein Kurs
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Thema: Garantiefall bei Zahnriemenwechsel Astra G (7957 mal gelesen)
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Jomage Mitglied Techniker

 Beiträge: 52 Registriert: 18.12.2002 Win 7 SolidWorks 2011
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erstellt am: 13. Aug. 2009 14:06 <-- editieren / zitieren -->
Hallo, folgendes Zenario: Während unseres Urlaubes vergangener Woche in Österreich ist die Befestigungsschraube für die Spannrolle des Zahnriemens gebrochen, so dass der Zahnriemen durchrutschte und einen kompletten Motorschaden verursacht hat. Das Pikante an der Geschichte: 7 Tage vor Urlaubsantritt ist der Zahnriemen, Spanner, Umlenkrolle und die Wasserpumpe in einer Opel Vertragswerkstatt mit orginal Teilen ausgetauscht worden. Bis zum Schaden sind wir ca. 500 km gefahren Nun stellt sich die simple Frage: Wer bezahlt den ganzen Spaß und was wird eigentlich bezahlt? Habe ich Anspruch auf einen neuen Motor? Der Opelhändler versucht nun über ein Gutachten feststellen zu lassen, ob die Schraube falsch montiert wurde oder ob die Schraube fehlerhaft war. Hat jemand Erfahrung mit solchen Dingen und kann man jetzt schon abschätzen wie die Sache ausgeht? Danke und Gruß Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
E-Boy Plauderprofi V.I.P. h.c. Elektroinstallateurmeister

 Beiträge: 9405 Registriert: 23.06.2005 FCB
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erstellt am: 13. Aug. 2009 14:19 <-- editieren / zitieren -->
Hi, leider nein, hoffe aber für Dich dass Opel, oder die Werkstatt, in einem solchen Fall ein Garantiefall ausspricht. Solch eine Werbung wollen Sie bestimmt vermeiden. Als bei mir der Zahnriemen, ausgelöst durch eine defekte Wasserpumpe, gerissen ist ist mir wehnigstens nicht der Motor um die Ohren geflogen da die Kolben bei meinem Modell nicht an die Ventiele schlagen können. Da stellt sich generell die Frage warum mehrere Geräte mit einem Riemen angetrieben werden. Wehnigstens vom Zahnriemen sollten die Finger weg bleiben. Ps. In den Nachfolgemodellen ist wieder die gute alte Steuerkette drin. ------------------ Gruß Stefan Nur Feiglinge speichern zwischen. Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Thermoflasche Mitglied Konstrukteur
 
 Beiträge: 461 Registriert: 08.10.2003 Unigraphics NX 2.0.6.2
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erstellt am: 13. Aug. 2009 14:26 <-- editieren / zitieren -->
das Problem ist die Beweispflicht. Kannst Du mit sicherheit beweisen, das der Schaden durch eine mangelhafte Montage verursacht worden ist, dann muss die Werkstatt oder die Versichung dafür aufkommen. Ich denke es wird nur auf Kulanz laufen, weil wenn die Werkstatt das auf den Dicken nimmt hättest Du kaum eine Chance dieses zu beweisen ------------------ Gruß Thermo Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
3dprofi Mitglied Dipl.Ing. / Konstrukteur Automotive

 Beiträge: 70 Registriert: 26.01.2002
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erstellt am: 13. Aug. 2009 14:31 <-- editieren / zitieren -->
Fehlerhafte Schraube: OPEL Fehlerhafte Montage: Werkstatt That's it. Opel ist für die oednungsgemäße Produktqualität verantwortlich. Die Werkstatt für die fehlerlose Montage. Hört sich aber nach zu fest an (nach fest kommt bekanntlich ab) und damit einem Abriss für die Werkstatt).
------------------ Mit freundlichen Grüßen T.S. Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
THSEFA Plauderprofi Konstrukteur/CAD-Admin
    
 Beiträge: 1745 Registriert: 27.11.2002 SWX 2020 SP5.0 Premium Windows 10 Pro 64Bit Citrix VM Intel(R) XEON(R) Gold 6146 CPU @ 3.20GHz 24 GB Ram<P>Windows 10 Pro 64Bit
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erstellt am: 13. Aug. 2009 15:46 <-- editieren / zitieren -->
Sehe ich ähnlich. Problematisch ist aber die Untersuchung durch die Opel-Werkstatt. Wenn es die ist, die die Reparatur durchgeführt hat, wird sie sich sicher erst mal sperren. Wer zahlt schon mal gerne eben 4000¤ für einen neuen Motor... Die Schraube als Beweismaterial würde ich mir aber auf jeden Fall sichern. Ist ja deine. Hast sie ja schließlich auch damals bezahlt! ------------------ Viele Grüße, THSEFA Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Coffy Mitglied Energieelektroniker
 
 Beiträge: 273 Registriert: 22.01.2007 *mööööp*
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erstellt am: 13. Aug. 2009 17:22 <-- editieren / zitieren -->
So wie ich das sehe, hat man doch eine Garantie auf alle durchgeführten Arbeiten. Och habe auch in einem Reparaturunternehmen (Technik) gearbeitet. Gut, jetzt war das nicht im KfZ-Bereich sondern mehr in der Elektronik. Da gab es 3 Monate Garantie auf durchgeführte arbeiten und die Standartgarantien auf die Teile. Ich gehe davon aus, dass Du bis zu den 500km keine 14 Tage gebraucht hast, von daher sollte es ebend eine "Werkstattgarantie" bei geben, die dann in Anspruch genommen werden kann. ------------------ Nothing's impossible.... ...but me Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Jomage Mitglied Techniker

 Beiträge: 52 Registriert: 18.12.2002 Win 7 SolidWorks 2011
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erstellt am: 13. Aug. 2009 17:51 <-- editieren / zitieren -->
Hallo, danke für eure Antworten. Wie ich daraus erahnen kann, sagt der "normale" Menschenverstand, dass derjenige, der den Fehler verursacht hat, auch die Zeche bezahlt. Sind Autofirmen, hier Opel, in dieser Beziehnung kundenfreundlich und somit kulant? Würde dies bedeuten, daß schlicht und ergreifend ein neuer (sprich ATM) Motor eingebaut werden muss, unabhängig wie alt das Fahrzeug ist? Gruß Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Charly Setter Moderator

 Beiträge: 438 Registriert: 28.05.2002 Sometimes You get the service You paid for....
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erstellt am: 13. Aug. 2009 17:54 <-- editieren / zitieren -->
Ich habe bei meinem letzten Riemenwechsel (Seat-Werkstatt, aber Conti Riemensatz) eine 2-Jahres Garantie (bzw. 60Mm = Riemenwechselintervall) auf den Riemen und Folgeschäden durch Versagen der Riementriebkomponenten "mitgekauft". Diese wurde von Conti angeboten. Wenn der Schaden jetzt aber durch Bruch der Schraube hervorgerufen wird (nicht im Lieferunmfang des Riemensatzes) wird diese Garantie nicht greifen. Also wird´s auf die Werkstatt hinauslaufen. - Wenn jetzt im Servicehandbuch steht, das die Schraube / Stehbolzen geprüft und/ oder getauscht werden muß hat die Werkstatt den schwarzen Peter. - Andernfalls ist die Werkstatt an sich fein raus, da Sie erst einmal aus der Garantie fein raus ist. Jetzt mußt Du der Werkstatt Fehlmontage nachweisen.... Da wird jetzt das Bruchbild der Schraube interessant: 1. Dauerbruch: Pech gehabt, kaufe Dir gleich einen neuen Wagen  2. Gewaltbruch: Falsches Drehmoment => Fehlmontage => Werkstatt ist dran (aber wahrscheinlich erst nach 5 Jahren Gerichtsverfahren durch 3 Instanzen) => gehe zu 1. Es wird wohl wenig Sinn haben zu versuchen der Werkstatt nachzuweisen, das die Schraube beim vorherigen Riemenwechsel falsch angezogen wurde und der Dauerbruch von dieser Fehlmontage stammt. Ich hatte mal einen ähnlichen Fall: Audi 100 TDI Bj. 1991 (die allererste Prototypenserie für die TDI´s), Riemenwechsel nach 400000 km, 10000 km (2 Monate) später fällt der Schwingungsdämpfer von der Kurbelwelle => Totalschaden. Ursache: Beim vorherigen Riemenwechsel war der Dämpfer nicht richtig angezogen worden, die (tragende) Stirnfläche der Kurbelwelle war "rund" gelaufen, und die Schraubenvorspannung hat dann nachgelassen. Die Werkstatt hat sich das in solchen Fällen vorgesehene Nachfräsen des Wellenendes "gespart" und den Vorschaden lediglich in den Reparaturbericht eingetragen und als unproblematisch dargestellt. => damit haben Die sich dann wunderbar rausgeredet..... Viel Spaß mit deiner Werkstatt, vielleicht wird die Kulanz ja größer, wenn Du mit dem KAuf eines Neufahrzeuges "drohst"....  ------------------ Der vernünftige Mensch paßt sich der Welt an; der unvernünftige besteht auf dem Versuch, die Welt sich anzupassen. Deshalb hängt aller Fortschritt vom unvernünftigen Menschen ab. (George Bernard Shaw) Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Coffy Mitglied Energieelektroniker
 
 Beiträge: 273 Registriert: 22.01.2007 *mööööp*
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erstellt am: 13. Aug. 2009 18:18 <-- editieren / zitieren -->
Zitat: Original erstellt von Charly Setter:Viel Spaß mit deiner Werkstatt, vielleicht wird die Kulanz ja größer, wenn Du mit dem KAuf eines Neufahrzeuges "drohst"....  [/B]
Aber dann bitte ein "Fremdfabrikat", z.B. ein Auto aus dem VW-Konzern *hihi* Hatte das Problem bei meinem Seat Leon 1M, dass nach 39.010km (Fahrzeugalter: 3 Jahre und 11 Monate)die Spannrolle vom Zahnriemen weg gebrochen ist (sollte bis 90.000 km halten). Ist alles auf komplette Kulanz gegangen. Die Grenzen für weniger als 100% Kulanz lagen bei >40.000 km oder Älter als 4 Jahre. Und das ohne Gericht, Anwaltsdrohung, etc. Das kanm direkt von der WErkstatt. Also: wenn Du eine gute Werkstatt hast, lassen die dich nicht im Regen stehen!!!! ------------------ Nothing's impossible.... ...but me Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Jomage Mitglied Techniker

 Beiträge: 52 Registriert: 18.12.2002 Win 7 SolidWorks 2011
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erstellt am: 14. Aug. 2009 10:36 <-- editieren / zitieren -->
Hallo, ich habe von der Schraube mal ein Foto reingestellt. Mir ist klar, dass die Beurteilung der Bruchstelle schwierig sein dürfte; aber vieleicht würden mir ein paare Anhaltspunkte weiterhelfen. Danke. Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
E-Boy Plauderprofi V.I.P. h.c. Elektroinstallateurmeister

 Beiträge: 9405 Registriert: 23.06.2005 FCB
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erstellt am: 14. Aug. 2009 10:42 <-- editieren / zitieren -->
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Jomage Mitglied Techniker

 Beiträge: 52 Registriert: 18.12.2002 Win 7 SolidWorks 2011
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erstellt am: 14. Aug. 2009 10:51 <-- editieren / zitieren -->
Hallo, einen Gutachter zu beauftragen (ist schon passiert) ist Sache der Werkstatt, die nachweisen möchte, dass die Schraube fehlerhaft war. Für mich selbst möchte ich nur ein paar Infos´s über die Bruchstelle, um einigermaßen mitreden zu können. Gruß Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
ledock Mitglied Dipl. Ing. Maschinenbau
 
 Beiträge: 204 Registriert: 12.11.2004
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erstellt am: 14. Aug. 2009 10:53 <-- editieren / zitieren -->
ich begeb mich mal aufs Glatteis und würd als erstes mal auf einen Gewaltbruch tippen. Für einen Dauerbruch fehlen mir die typischen "Muschellinien". Auf dem angehängten Bild kannst du den Unterschied gut sehen. Zuerst wird der Querschnitt durch den Dauerbruch geschwächt bis schließlich der Gewaltbruch eintritt (von rechts nach links) Wie gesagt, dass ist jediglich meine unverbindliche Meinung, anhand der ersten Bilder. Das ganze sagt auch nichts darüber aus, ob der Gewaltbruch durch das zu feste Anziehen der Werkstatt, oder durch etwas anderes verursacht wurde. ------------------ Grüße Matthias Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Husky Moderator
 
 Beiträge: 199 Registriert: 10.07.2002 No Sysinfo
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erstellt am: 14. Aug. 2009 11:14 <-- editieren / zitieren -->
Zitat: Original erstellt von Jomage: Hallo, .....Hat jemand Erfahrung mit solchen Dingen und kann man jetzt schon abschätzen wie die Sache ausgeht? Danke und Gruß
Hallo, ja, wird auf einen Vergleich herauslaufen ... Der Händler zahlt die Montage du das Aggregat. Einen neuen Motor wirst du auf gar keinen Fall kriegen ... dazu hat die Maschine eine viel zu hohe Laufleistung...die würde in jedem Fall angerechnet werden. wenn du dann noch keinen Rechtschutz hast, kostet dich der Spaß sehr schnell mehr als der Astra noch Wert ist.... Grüße Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
3dprofi Mitglied Dipl.Ing. / Konstrukteur Automotive

 Beiträge: 70 Registriert: 26.01.2002
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erstellt am: 16. Aug. 2009 10:18 <-- editieren / zitieren -->
Ich würde, nach Betrachtung der Bilder, sagen, dass es ein Gewaltbruch begründet durch ein zu hohes Drehmoment ist. Die Muschellinien fehlen und das Bruchbild zeigt ein Gefüge, wie es sich auf der Oberfläche klassisch nach einer Ruptur durch zu hohe Zugkräfte zeigt. Das Problem ist bei Schrauben normal: wenn das Drehmoment zu hoch ist, war's das. Hinsichtlich der Kosten für den neuen Motor: ich sehe das nicht ganz so pessimistisch. Wenn ein Elektriker einen Fehler macht und das Haus brennt ab, zahlt die Versicherung des Handwerkers auch ein neues Haus, egal, welchen "Zeitwert" es hatte. Der Schaden ist ja vorhanden. Man müsste sich aber möglicherweise mit einem gebrauchten Aggregat zufriedengeben, dass eine adäquate Laufleistung hat. Ich würde hier schon kämpfen. Es lohnt sich, insbesondere bei dem Bruchbild ist der Verursacher recht einfach auffindbar. Wenn die Werkstatt von sich aus nichts anbietet, würde ich entsprechend Druck machen und sagen, das man das auch über das Gericht laufen lassen kann. Hier würde ich im Übrigen auch auf Wiederherstellung der Gebrauchsfähigkeit klagen. ------------------ Mit freundlichen Grüßen T.S. Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |