Hallo Freunde,
Alte und nicht-mehr-so-Fitte auszunehmen scheint in der Wirtschaft ein beliebtes Spiel zu sein.
Beispiel:
Ein gehbehinderter Senior bestellt einen elektr. Rollstuhl, gebraucht.
Die Unterschrift zum Kaufvertrag wird in der Wohnung des Seniors geleistet.
Am Kaufvertrag steht eine Lieferzeit von ca. 1 Woche, und im Kleingedruckten unter Verweis auf §3 Konsumentenschutzgesetz ein Rücktrittsrecht von 1 Woche ohne Angabe von Gründen.
Das Gerät wird 5 Wochen später geliefert, Abends, daher war eine sofortige Probefahrt nicht möglich.
Tags drauf stellt sich heraus dass das Gerät nicht zur Wohnung passt.
Der Senior kündigt telefonisch.
Es kommt ein Schreiben, dass ein Rücktritt nicht mehr möglich sei, da die Frist längst abgelaufen wäre und bei Übernahme des Gerätes samt Probefahrt ja Alles OK gewesen wäre.
Meine Fragen an Euch nun:
(Ich nehme an dass die Gesetzgebung diesbezüglich zwischen BRD und A ziemlich gleich ist)
- gilt nicht für Geschäftsabschlüsse "ausser Haus" eine längere Rücktrittsfrist?
- fängt nicht die Rücktrittsfrist mit der Lieferung zu laufen an?
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mfg - Leo
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