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Online-Kurs: Grundlagen des 3D-Druck-Designs für Industrieingenieure , ein Kurs
Autor Thema:  Konsumentenschutz (463 mal gelesen)
Leo Laimer
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Beiträge: 4321
Registriert: 24.11.2002

IV bis 2019

erstellt am: 05. Feb. 2009 09:52    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hallo Freunde,

Alte und nicht-mehr-so-Fitte auszunehmen scheint in der Wirtschaft ein beliebtes Spiel zu sein.

Beispiel:
Ein gehbehinderter Senior bestellt einen elektr. Rollstuhl, gebraucht.
Die Unterschrift zum Kaufvertrag wird in der Wohnung des Seniors geleistet.
Am Kaufvertrag steht eine Lieferzeit von ca. 1 Woche, und im Kleingedruckten unter Verweis auf §3 Konsumentenschutzgesetz ein Rücktrittsrecht von 1 Woche ohne Angabe von Gründen.
Das Gerät wird 5 Wochen später geliefert, Abends, daher war eine sofortige Probefahrt nicht möglich.
Tags drauf stellt sich heraus dass das Gerät nicht zur Wohnung passt.
Der Senior kündigt telefonisch.
Es kommt ein Schreiben, dass ein Rücktritt nicht mehr möglich sei, da die Frist längst abgelaufen wäre und bei Übernahme des Gerätes samt Probefahrt ja Alles OK gewesen wäre.

Meine Fragen an Euch nun:
(Ich nehme an dass die Gesetzgebung diesbezüglich zwischen BRD und A ziemlich gleich ist)
- gilt nicht für Geschäftsabschlüsse "ausser Haus" eine längere Rücktrittsfrist?
- fängt nicht die Rücktrittsfrist mit der Lieferung zu laufen an?

------------------
mfg - Leo

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Ex-Mitglied

erstellt am: 05. Feb. 2009 09:58    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

http://www.internet4jurists.at/gesetze/bg_kschg2008.htm

abschnitt II rücktrittsrecht, kannst aber selbst auch noch ein wenig mehr ergoogeln.

------------------

Leo Laimer
Ehrenmitglied V.I.P. h.c.
CAD-Dienstleister



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Beiträge: 4321
Registriert: 24.11.2002

IV bis 2019

erstellt am: 05. Feb. 2009 10:10    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Danke Josy.

Also ich lese da raus, dass 1 Woche ab Lieferung (= Zustandekommen des Vertrags) der Rücktritt erklärt werden kann.

------------------
mfg - Leo

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Jörg H.
Mitglied
Ingenieur Sondermaschinenbau


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Beiträge: 858
Registriert: 11.03.2005

Core2Duo, SXW09, Ansys12

erstellt am: 05. Feb. 2009 13:30    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hallo,

Die Frist beginnt bei uns ab der Lieferung.

In der BRD gibt's sogar ein verlängertes Rücktrittsrecht bei Haustürgeschäften.


Grüße,

Jörg

------------------

Die größtmögliche Geschwindigkeit ist die Dunkelgeschwindigkeit, denn so sehr sich das Licht auch anstrengt, die Dunkelheit war schon vorher da.

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