Hallo Mathias,
verbieten kann dir einen Nebenjob keiner.
ABER, zum Thema Nebeneinkommen schreibgt die BfA folgendes:
...Erzielt der Arbeitnehmer für Zeiten des Arbeitsausfalls ein Entgelt aus einer anderen während des Bezuges von Kug aufgenommenen Tätigkeit ..., ist das Istentgelt um dieses Entgelt zu erhöhen....
Das heisst es wird auf dein Nettogehalt draufgerechnet und du bekommst weniger Kug.
Das ganze kanst Du auch auf der Seite www.arbeitsagentur.de nachlesen.
Gruß
Michael
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