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Autor Thema:  Kurzarbeit Nebenjob (2289 mal gelesen)
ledock
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erstellt am: 21. Jan. 2009 12:54    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hallo Ihr,

so jetzt ist es amtlich. Ab nächster Woche wird bei uns auch kurz gearbeitet...

Ich bin in der glücklichen Lage und könnte wärend der Kurzarbeit einen Nebenjob annehmen.
Wie sieht da die rechtliche Lage aus, da ich ja in der Zeit von Staat Zuschuß bekomme.
Kann mir die Agentur für Arbeit den Zuschuss streichen, oder mir sogar verbieten einen
Nebenverdienst auszuführen?
Sonst würde ich ja unter dem Strich bei gleicher "Gesamtarbeitszeit" sogar mehr verdienen als jetzt.

Grüße Matthias

------------------
Treffen sich ne Null und ne Acht. Sagt die Null: "Hey schicker Gürtel"     

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OVI
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Systemadministrator


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Medusa4

erstellt am: 21. Jan. 2009 14:05    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hallo Mathias,
verbieten kann dir einen Nebenjob keiner.
ABER, zum Thema Nebeneinkommen schreibgt die BfA folgendes:

...Erzielt der Arbeitnehmer für Zeiten des Arbeitsausfalls ein Entgelt aus einer anderen während des Bezuges von Kug aufgenommenen Tätigkeit ..., ist das Istentgelt um dieses Entgelt zu erhöhen....

Das heisst es wird auf dein Nettogehalt draufgerechnet und du bekommst weniger Kug.

Das ganze kanst Du auch auf der Seite www.arbeitsagentur.de  nachlesen.

Gruß
Michael

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