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Online-Kurs: Grundlagen des 3D-Druck-Designs für Industrieingenieure , ein Kurs
Autor Thema:  Rechtslage bei verdübelten Maschinen (798 mal gelesen)
ledock
Mitglied
Dipl. Ing. Maschinenbau


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erstellt am: 13. Jan. 2009 08:36    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hallo Ihr,

ich hab da mal eine etwas seltsame Frage und weis nicht genau in welches Unterforum sie passt.
Drum wähl ich jetzt einfach mal das HE, da hier der regste Verkehr ist.

Wir haben gerade eine Maschine in die USA verkauft, die nicht sofort bezahlt wird, sondern per Leasingvertrag.
Der Leasigvertrag läuft aber nicht über eine Bank, sondern direkt zwischen unserer Firma und dem Kunden.
Jetzt kommt das eigentliche Problem.
Unserer Maschinen werden normalerweise auf dem Boden verdübelt. Unser Verkäufer sagt jetzt jedoch, dass wir dies
in diesem Fall nicht machen dürfen. Der Grund ist anscheinend der, dass die Maschine dadurch im Falle einer Insolvenz
des Kundens zum Gebäude gehören würde und somit nicht mehr meiner Firma.

Kann von euch da irgendjemand was dazu sagen, da mir das Ganze etwas spanisch vorkommt?

Grüße und Danke
Matthias

------------------
Treffen sich ne Null und ne Acht. Sagt die Null: "Hey schicker Gürtel"     

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Dig15
Plauderprofi V.I.P. h.c.
Dipl.-Ing. für Markscheidewesen und Geodäsie



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erstellt am: 13. Jan. 2009 08:41    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Könnte ich mir vorstellen. Es wird ein Unterschied zwischen dem Gebäude und beweglichen Gütern gemacht. Ist die Maschine verdübelt, ist sie nicht beweglich und gehört zum Gebäude. Solche Regelungen gibt es in Deutschland auch (Mietbereich, Versicherungsbereich-> Einbauschränke, Küchen...).

Nachtrag: Link zum Eigentumsübergang (deutsches Recht)

------------------
Viele Grüße Lutz

    Glück Auf!

[Diese Nachricht wurde von Dig15 am 13. Jan. 2009 editiert.]

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Leo Laimer
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Registriert: 24.11.2002

IV bis 2019

erstellt am: 13. Jan. 2009 08:55    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Da scheint tatsächlich was Wahres dran zu sein, ich kenn allerdings die umgekehrte Sichtweise:
Im Falle einer Insolvenz kann der Lieferant Ware die noch nicht montiert (fest verschraubt) ist zurückholen. Muss man aber selber und körperlich machen (also hinfahren, verladen und abtranspotieren).

------------------
mfg - Leo

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Guru_Meditation
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Beiträge: 667
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erstellt am: 13. Jan. 2009 09:19    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Ommm!

Rechtsgrundsatz im BGB : alles was nicht nicht Niet- und Nagelfest ist, gehört nicht zum Gebäude.

------------------
Ommm! euer

Guru_Meditation


Gönnt eurem Compi auch mal etwas Ruhe. Wenn er seit Stunden nicht mehr reagiert, macht er euch den Guru. Ist das nicht eine tolle Meditation, rasante Endlosschleifen mit 3 GHz auszuführen?

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wurfsche
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Beiträge: 71
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erstellt am: 13. Jan. 2009 09:38    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

ich kenn es (in Deutschland) eigentlich anders.


Ich bin öfters privat auf Zwangsversteigerungen. Da heißt es immer, alles was geschraubt ist wird mit verkauft/versteigert. Alles was fest und ohne zerstörung nicht lösbar ist gehört zum Gebäude. Also alles was mit der Hallenkonstukrion fest verschweißt oder mit ins Fundament gemauert wurde.


Sonst wäre es ja auch einfach. Jede Säulenbohrmaschine, Jeder Hängeschrank usw. würde dann ja zum Gebäude gehören.

------------------
  

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ledock
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Dipl. Ing. Maschinenbau


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Beiträge: 204
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Direct Modelling Express

erstellt am: 13. Jan. 2009 09:51    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hallo Ihr,

danke für eure schnellen Antworten.
Die Antwort von wurfsche klingt für mich auch am logischsten, aber was ist schon logisch in der Gesetzgebung.
Unsere Dübel wären ja einfach mit nem 19er Schlüssel wieder aufzuschrauben. Aber dass könnte in der USA ja schon fest vermauert bedeuten,
da da ja niemand einen 19er Schlüssel hat   

Da Argument mit "beweglich" von Lutz wäre ja schon der Hammer.
Dann dürfte man ja die Maschine nicht mal gegen verrutschen fixieren.

Grüße Matthias

------------------
Treffen sich ne Null und ne Acht. Sagt die Null: "Hey schicker Gürtel"     

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Jörg H.
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Ingenieur Sondermaschinenbau


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erstellt am: 13. Jan. 2009 10:56    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hallo,

In Deutschland wird zwischen Eigentümer und Besitzer unterschieden.

Sprich: Euer Kunde ist zwar im Besitz der Maschine, ist jedoch nicht der Eigentümer. Die Maschine gehört foglich nicht zum Eigentum der Firma und geht  nicht in die Insolvenzmasse ein.

Buchhalterisch werden Maschinen als Anlagevermögen auch erst dann gebucht, wenn sie im Besitz des Unternehmens sind. Geleaste Maschinen werden in der Bilanz als Verbindlichkeiten geführt und sind, wenn überhaupt, faktorisiert werden.

Ob das Teil jetzt verbaut, montiert, eingemauert oder sonst was ist, ist für die Zuordnung zur Insolvenzmasse vollkommen irrelevant und ist erst bei der Bewertung der einzelnen Positionen von Bedeutung.

Wie die Amis das geregelt haben, weiss ich jedoch auch nicht. Vorstellen kann ich mir bei denen alles.

Klingt meiner Meinung nach eher nach einem Verkäufer der seine
Provision schon verjubelt hat.    

Grüße,

Jörg

PS: Unser Vertrieb weiss auch nichts weiteres, obwohl wir dauern Maschinen verleihen... 

------------------
   

Leistung ist, wenn die Felge im Reifen durchdreht.

[Diese Nachricht wurde von Jörg H. am 13. Jan. 2009 editiert.]

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Clayton
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Konstrukteur


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Registriert: 07.02.2004

AMD Athlon 64X2 5600+, 1GB, Nvidia Quadro Pro FX 1100
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Mathcad 13

erstellt am: 13. Jan. 2009 13:48    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat


Propertyrights.txt

 
Hi,
So einfach ist es auch wieder nicht ... paar Duebel rein und damit ist die Rechtslage geklaert. Zum Beispiel -->

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Andreas 253
Mitglied
 


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Beiträge: 816
Registriert: 01.03.2002

erstellt am: 13. Jan. 2009 13:52    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Heißt das jetzt, das die Amis im Falle einer drohenden Insolvenz einfach nur alles am Boden festschrauben müssen, und schon darf es sich niemand mehr zurückholen? 

Mir schwebt da grad so ein Bild von am Boden festgeschraubten Firmenfahrzeugen, Bürostühlen und -tischen usw vor... 

Wie sieht es aus, wenn nicht die Maschine selber am Boden festgeschraubt wird, sonder mit so einer Art Spannpratzen gehalten wird?

------------------

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Jörg H.
Mitglied
Ingenieur Sondermaschinenbau


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Beiträge: 858
Registriert: 11.03.2005

Core2Duo, SXW09, Ansys12

erstellt am: 13. Jan. 2009 14:13    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hallo,

Der Auszug kein Gesetzestext, sondern ein Auszug aus der AGB.

Wenn man Englisch nicht total versagt, steht es dort genau so drin, wie ich es beschrieben habe oder?

Kleiner Tipp: Fragt bei der IHK. Die sagen euch entweder direkt die Antwort oder verweisen euch an die passende Stelle.

Grüße,

Jörg

------------------

Leistung ist, wenn die Felge im Reifen durchdreht.

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ledock
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Beiträge: 204
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erstellt am: 13. Jan. 2009 14:36    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von Andreas 253:
Wie sieht es aus, wenn nicht die Maschine selber am Boden festgeschraubt wird, sonder mit so einer Art Spannpratzen gehalten wird?

Darüber diskutieren wir auch gerade. Aber eigentlich dürfte es ja keinen Unterschied machen, ob mann mit Dübeln und Muttern fixiert oder mit Spannpratzen. Da kann man beides mit nem Gabelschlüssel wieder einfach öffnen.

Ich hab unserem Verkäufer auch schon den Auftrag gegeben, er soll das Ganze mal von unserem Firmenanwalt prüfen lassen. Hab aber bisher halt noch keine gescheite Antwort erhalten.
Drum hab ich gedacht, ich frag mal hier nach.

Danke nochmals.
Matthias

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Treffen sich ne Null und ne Acht. Sagt die Null: "Hey schicker Gürtel"     

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Hohenöcker
Plauderprofi V.I.P. h.c.
Ingenieur



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Beiträge: 3645
Registriert: 07.12.2005

Inventor 2023
Ich mag beide Arten von Musik:
Country und Western!
S-Fanclub

erstellt am: 13. Jan. 2009 15:08    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

19mm = 3/4"

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Gert Dieter 

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ole
Quasselprofi V.I.P. h.c.
Schlossherr, sie schrieben's bei der Ausbildung nur ständig verkehrt



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Beiträge: 10621
Registriert: 02.08.2002

Kein Plan, kein System - trotzdem wichtig:it nicht, sondern nur
Zum testen mit und für zauberhaft!
z-Fanclub

erstellt am: 13. Jan. 2009 17:11    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Interessantes Thema, da hätte ich in der Vergangenheit mal den einen oder anderen Geschäftsführer an den Boden dübeln sollen...

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.o. 13                                                                                        ...

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