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Autor Thema:  Knölchen wegen zu schnellen fahrens (1831 mal gelesen)
Thermoflasche
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erstellt am: 10. Jul. 2008 08:40    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hallo Leute,

ich wurde gestern angehalten in einer verkehrberuhigten Straße. Die Polizistin meinte ich war zu schnell und es kostet 15 ¤, aber geblizt haben Sie mich nicht. Daraufhin habe ich Sie gefragt ob Sie mir überhaupt ein Knölchen ausstellen darf ohne messbarer Beweise und Sie sagte ja   Darf Sie das wirklich   Das ist ja so als würde ich sagen es ist kalt und Sie sagt es ist warm   Kennt sich da jemand aus?

------------------
    Gruß Thermo

[Diese Nachricht wurde von Thermoflasche am 10. Jul. 2008 editiert.]

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DegraA
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i break together

erstellt am: 10. Jul. 2008 08:44    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

standen sie denn mit einem Laser Messgerät da ??

also mir wäre das neu das die Rennleitung ohne irgendwelche Beweise einfach Knöllchen ausstellen darf 

------------------

Am lautesten werden Lehrer, wenn sie "Ruhe!" brüllen.

Lattenrost ist keine Geschlechtskrankheit !!

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Thermoflasche
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erstellt am: 10. Jul. 2008 08:47    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

nein, kein Lasergerät oder sonst was. Sie sagte noch zu mir das wenn Sie mich gemessen hätten es wesentlich teurer geworden wäre 

------------------
Gruß Thermo

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jpsonics
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erstellt am: 10. Jul. 2008 08:48    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Naja in Österreich dürfen die das. Da deren Polizisten die Geschwindigkeit mit bloßem Auge auf 1 km/h genau messen können. 

In D schaut es da anders aus. Entweder Beweisbild, oder bei Lasermessung ein Hinweis wo der Laser-Wegelagerer steht.

Bin selber schon mal in den Genuss gekommen wo mir ein Grünling 30,- DM abknöpfen wollte, da er ganz genau gesehen hat, dass ich mit mind. 50km/h durch eine 30er-Zone geschossen wäre.

Da ich mich geweigert hatte, hat er allerdings gemeint, er müsste mir mein Moped „auseinander nehmen“ und alles auf TÜV und ABEs zu überprüfen. 

------------------
Grüße auch an Herrn Schäuble.
Christian -jpsonics- J.

----

Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null. Das Ganze nennen sie dann ihren Standpunkt.

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daniu
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erstellt am: 10. Jul. 2008 08:55    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von Thermoflasche:
Hallo Leute,

ich wurde gestern angehalten in einer verkehrberuhigten Straße. Die Polizistin meinte ich war zu schnell und es kostet 15 ¤, aber geblizt haben Sie mich nicht. Daraufhin habe ich Sie gefragt ob Sie mir überhaupt ein Knölchen ausstellen darf ohne messbarer Beweise und Sie sagte ja    Darf Sie das wirklich   :( Das ist ja so als würde ich sagen es ist kalt und Sie sagt es ist warm   ;) Kennt sich da jemand aus?


Hi!

Also ich denk auch, dass das in D nicht möglich ist. In Österreich, Schweiz keine Ahnung und ganz sicher in den USA geht das ...

ABER: bei 15Euro sollte man schon einen Neuwagen haben, wenn man sich da weigern möchte, weil: wenn die Polizei was an Deinem Auto sucht, was nicht in Ordnung ist, dann finden sie garantiert was und zwar was, was teurer als 15Euro ist ...

Gruß
Daniel

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Ex-Mitglied

erstellt am: 10. Jul. 2008 08:58    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Das heißt nicht ohne Grund: "... Dein Freund und Kassierer ..."

Ich bin auch zahlendes Mitglied im "Sponsoring-Team Deutschland". Aber wenn es ohne :::::::::::::: abgeht, ist es doch ok. Das gehört halt zum Autofahren wie Ölstandkontrolle und Tanken. Wer natürlich nur Sonntag früh bis zur Kirche fährt, hat natürlich kein Problem. Wer aber im Berufsverkehr viel auf der Autobahn ist, hat eben auch viele Chancen. Nicht jeder hat das Glück, mit dem Fahrrad fahren zu können (um den Bogen zu schlagen ...)

Lutz

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Menschen mit Trisomie21 (Downsyndrom) sind von Natur aus freundlich.
Wir sollten von ihnen lernen ...

Ramona779
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Techn. Zeichnerin


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Beiträge: 517
Registriert: 03.12.2007

erstellt am: 10. Jul. 2008 08:59    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Schau mal hier: http://www.verkehrsportal.de/bussgeldkatalog/par_02.php

Verkehrsberuhigt heisst Schrittgeschwindigkeit. Und das kann man vielleicht noch ohne genaue Messung feststellen. Deswegen nur eine Verwarnung.

Ich nenne sowas moderne Wegelagerei! 

------------------
Gruß, Ramona

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Dig15
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Dipl.-Ing. für Markscheidewesen und Geodäsie



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Beiträge: 6253
Registriert: 27.02.2003

DWG TrueView 2014

erstellt am: 10. Jul. 2008 09:02    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

@Thermosflasche: Hast Du gezahlt? War es überhaupt eine Polizistin? In Deutschland ist so etwas (Geschwindigkeitsschätzung) IMHO nicht erlaubt.

------------------
Viele Grüße Lutz

Glück Auf!

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Thermoflasche
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Beiträge: 461
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erstellt am: 10. Jul. 2008 09:09    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

es war eine Polizisten. Gezahlt habe ich nicht, dafür ein Überweisungsbeleg bekommen. In dem steht das ich eine Woche habe das Geld zu überweisen, ansonsten gibts ein Bußgeldverfahren  

------------------
    Gruß Thermo

[Diese Nachricht wurde von Thermoflasche am 10. Jul. 2008 editiert.]

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Jörg H.
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Ingenieur Sondermaschinenbau


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Beiträge: 858
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Core2Duo, SXW09, Ansys12

erstellt am: 10. Jul. 2008 09:11    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hi,

Die Rennleitung darf auch sowas. Mir ist mal ein Ordnunghüter hintergefahren und meinte ich sei 10km/h zu schnell gefahren, was tatsächlich auch stimmte. Jedoch ist es bei einem Hinweiß geblieben.

Ich habe gelernt, dass es keinem Sinn macht sich gegen die Rennleitung zu wehren. Die größte Zeitverschwendung waren 3 Stunden Autozerpflücken und ein Drogentest, weil ich auf mein Recht bestand anstatt einfach 10DM zu bezahlen. 

Das einzige was hilft ist möglichst einsichtig zeigen und heulen. 

------------------
Gruß

Jörg 

PS: Ich freu mich immer über Gästebucheinträge 

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SmilingDevil
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Beiträge: 1329
Registriert: 02.09.2005

erstellt am: 10. Jul. 2008 09:14    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

erlebt habe ich das So auch noch nicht, udn wenn die Tante dir keine Quittung über deine Staatsspende gegeben hat, hast Du der Streife einfach grad das Eis gesponsert. Ich lass mir von der Rennleitung immer meine Endgeschwindigkeit protokolieren, immerhin zahle ich für das Zielphoto, dann will ich auch nen Abzug...

------------------
. o 0( DU willst 6000Ü's verdienen? Klickst Du HIER!!!!  für mein Ü-Bay gesuch von Single Malt vom Dezember 2006])
   

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Thermoflasche
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Konstrukteur


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erstellt am: 10. Jul. 2008 09:17    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

jetzt können die meine Karre ja nicht mehr auseinandernehmen  Könnte mich ja nachträglich dagegen zur Wehr setzten 

------------------
Gruß Thermo

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jpsonics
Quasselprofi V.I.P. h.c.
Auftragsabwicklung und Konstruktion



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erstellt am: 10. Jul. 2008 09:50    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von Thermoflasche:
jetzt können die meine Karre ja nicht mehr auseinandernehmen

Sei dir da mal nicht so sicher...
Hab mich vor einiger Zeit (noch mit meinem alten Auto) gewundert, warum ich ständig ohne ersichtlichen Grund von den Gesetzeshütern aufgehalten werde (Mind. 2mal die Woche). Bis mir eine Freundin (die auch bei dem Verein schafft) gesteckt hat, dass ich wohl mal einem ihrer Kollegen gegenüber „frech“ gewesen bin. Seit dem stand mein Auto samt KFZ-Zeichen bei denen auf einer Art „Abschussliste“. Nach dem Motto, den halten wir nun so oft auf, bis wir was finden.

------------------
Grüße auch an Herrn Schäuble.
Christian -jpsonics- J.

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Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null. Das Ganze nennen sie dann ihren Standpunkt.

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THSEFA
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Beiträge: 1745
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erstellt am: 10. Jul. 2008 09:54    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

War die Polizistin etwa allein? Ist zwar eher unwarscheinlich, aber wenn dann mach folgendes:   

- hole dir deinen besten Kumpel und sage zu ihr, das ihr Benehmen an dem gewissen Tag doch etwas daneben war. Zu schnell bist du auch nicht gefahren, dein Kumpel, der auf dem Beifahrersitz brav gewartet hat, hat es ja genau gesehen und kann es bezeugen! 

- Wichtig -> nimm nicht deine Ehefrau oder einen anderen Verwandten, die zählen nicht!

Damit bist du ganz sicher aus der Sache raus. Negativ ist daran nur, dass bei der nächsten Kontrolle dein Auto ganz sicher auseinander genommen wird. Und wenn du eine ganz böse, gemeine Polizistin verar...t hast, dann lässt die auch einen Drogenspürhund kommen und zum Schluss darfst du eine Komplettreinigung (incl. manuelle Entfernung der Hundehaare) deines Autos bezahlen!   

Also, zahl lieber und gratuliere der Dame zum guten Job den sie macht! Dann bist du ihr Freund beim nächsten Treffen.... 

Edit:
jpsonics hat Recht, die Liste gibt es wirklich. Und das auf allen Revieren...
Edit Ende

------------------
Viele Grüße, THSEFA    

[Diese Nachricht wurde von THSEFA am 10. Jul. 2008 editiert.]

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Ex-Mitglied

erstellt am: 10. Jul. 2008 10:35    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von THSEFA:
jpsonics hat Recht, die Liste gibt es wirklich. Und das auf allen Revieren...

Ich hielt das bisher für ein Gerücht (übrigens jetzt auch noch). Es würde aber erklären, warum aus einer Kolonne inmmer ICH rausgezogen werde und dann die übliche Kontrolle Sanikasten, Warndreieck, Warnweste (!die muß vom Fahrersitz aus zu greifen sein! -ich bin ja lernfähig), Beleuchtung ... stattfindet. Dabei bin ich doch sooo ein lieber ...


Lutz

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Menschen mit Trisomie21 (Downsyndrom) sind von Natur aus freundlich.
Wir sollten von ihnen lernen ...

E-Boy
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Elektroinstallateurmeister



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FCB

erstellt am: 10. Jul. 2008 10:42    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von Lutz_G:
Ich hielt das bisher für ein Gerücht (übrigens jetzt auch noch)


Ist Es wohl auch, Mag ja sein das Es so was auf irgendeinem Kuhkaff gibt,
hier in F hätten Sie viel zu tun um Kennzeichen mit Listen abzugleichen.

------------------
Gruß Stefan

  Nur Feiglinge speichern zwischen.

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Ex-Mitglied

erstellt am: 10. Jul. 2008 10:45    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

polizisten dürfen in D die geschwindigkeit nicht schätzen im sinne von "sie waren XXkm/h zu schnell.

sie dürfen aber generell strafzettel verteilen, wenn es ganz klar und offensichtlich ist, das man zu schnell gefahren ist.
beispiel:
15kmh zu schnell = 15¤
50kmh zu schnell = 15¤
100kmh zu schnell = 15¤

wieso eine polizistin ohne einen kollegen dabei einen strafzettel verteilt, kann ich aber nicht ganz nachvollziehen, da so ein strafzettel ohne weitere anfechtbar ist.

CAD-Maler
Mitglied
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Beiträge: 251
Registriert: 17.01.2007

=)

erstellt am: 10. Jul. 2008 11:12    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von Jörg H.:
Hi,

Die Rennleitung darf auch sowas. Mir ist mal ein Ordnunghüter hintergefahren und meinte ich sei 10km/h zu schnell gefahren, was tatsächlich auch stimmte. Jedoch ist es bei einem Hinweiß geblieben.


Das dürfen die sogar ausdrücklich. Bei allen Pozilei-Wagen ist der Tacho geeicht. Eine genügend lange "Verfolgungs-"Strecke vorausgesetzt, dürfen die dann auch Knöllchen verteilen à la "Sie sind 53 km/h gefahren." Allerdings sind die abzuziehenden Toleranzen größer (IMHOIn my humble oppinion (Meiner Meinung nach) 10km/h anstatt 3).

Gruß, Jens

------------------

=)

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Thermoflasche
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Konstrukteur


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erstellt am: 10. Jul. 2008 11:16    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Kollege war dabei 

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Gruß Thermo

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carsten-3m
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Dipl.-Ing. Mbau (Produktmanagement, Patent- und Normwesen)


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Of all the things I've lost
I miss my mind the most

erstellt am: 10. Jul. 2008 11:27    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Erlebtes (20 jahre her allerdings):
Motorradausritt durch bekannte Gegend - dementsprechend "zügig" unterwegs. Ein Privatwagen hinter mir wurde etwas aufdringlich und daher auf der nächsten langen Geraden "abgehängt". In der folgenden Ortschaft war der Drängler wieder dran, nun auch noch hupend, trotz meiner artigen 50 Sachen. Ich hielt schließlich an. Ein zivil gekleideter und wild gestekulierender Polizist kam auf mich zu und begann mich zuzutexten: "Zu schnell durch die S-Kurve", "Überholt bei durchgezogener Linie, für die er selbst dort gesorgt hätte" und so weiter und so fort. Er hatte teils Recht, teils reichlich übertrieben. Egal, ein Bußgeld wollte er zwar gerne erheben, konnte er aber wohl nicht. Mein "Mopped" wurde zwar eingehend untersucht, er fand aber nichts - gut, er hatte auch keine Ahnung.

Erkenntnisse:
- Ohne konkreten Beweis und ohne Kollegen, können die "Grünen" nicht ganz so einfach Knöllchen verteilen.
- Meine Laune war dahin, der Ausritt wurde nach Zurückfahren und Prüfen der durchgezogenen Linie (die keine war an der Überholstelle) abgebrochen.
- Ich bin meines Wissens nach nie auf irgendeiner Art "Abschußliste" gelandet und danach häufiger kontrolliert worden. Ich vermute daher, dass es solche Listen gar nicht gibt.

------------------
Seit Pro/E Version 1 dabei, auwei...

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marcokochini
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erstellt am: 10. Jul. 2008 11:59    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hallo Thermo,

warst du denn zu schnell (und willst dich um die Strafe drücken)?   

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h.zoellner
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erstellt am: 10. Jul. 2008 13:04    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von jpsonics:
Naja in Österreich dürfen die das. Da deren Polizisten die Geschwindigkeit mit bloßem Auge auf 1 km/h genau messen können.  ;)

Das habe ich auch schon erlebt im Hinterland bei Bregenz, allerdings hat der Beamte behauptet, er hätte mich mit Radar gemessen. Bin die gleiche Strecke zurückgefahren, habe aber niergends ein Gerät gesehen. 


Gruß vom Bodensee
Helmut 

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CadCamBWO
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Schreiner


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1,5G RAM
Solidworks 04

erstellt am: 10. Jul. 2008 13:54    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Bei meinem Versuch einen Autofahrer anzuzeigen weil er in einer 30er Zone "Optisch" mehr als 60 draufhatte, sagte mir die Grüne das so etwas rechtlich nicht möglich währe weil nicht einmal sie als Polizistin schätzen darf.Der Vorfall ist ca. 1/2 Jahr her

------------------
Was nicht Passt wird Passend gemacht

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kaule
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Ing. E-Techn.


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shufting computer

erstellt am: 10. Jul. 2008 15:13    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

...definitiv:
ohne Beweis kein Knöllchen!
Subjektive Wahrnehmungen eines Polizisten haben nur Bestand, wenn der Übeltäter einsichtig ist, sein Vergehen also zugiebt.
Ansonsten gilt:
Die Überweisung nicht bezahlen, sondern auf das Busgelschreiben warten. "Sie sind mit überhöhter Geschwindigkeit... Dafür erheben wir ein Bußgeld... blablabla.
Diesem Schreiben mit genau dem Wortlaut des Vorwurfes widersprechen --> "Ich bin nicht mit überhöhter Geschwindigkeit... Bitte überprüfen Sie den Vorgang.
Die Beweispflicht liegt jetzt in den Händen der Bußgeldstelle. Die subjektive Wahrnehmung der Polizistin (sei sie auch noch so wahr) ist dabei in D kein Beweis.
--habs selber durch--
In USA ist bei einem Zank mit der P das Auto einkassiert.
CUSee You

------------------
kaule
the shufting operator

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CADdog
Moderator



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erstellt am: 11. Jul. 2008 07:32    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hallo,
der geballte juristische Fachverstand hier begeistert mich immer wieder.
Schrittgeschwindigkeit ist wohl IMHO ohnehin nur im ersten Gang mit schleifender Kupplung einzuhalten 
Ich verweise mal auf http://www.anwaltskanzlei-schiller.de/aktuelles/art58.htm
Man kann aber auch wegen 15¤ vor Gericht ziehen 
Ich würde mich einfach darüber ärgern und trotzdem bezahlen. Ich denke auch, dass der Übergabe des Überweisungsbeleges eine Anerkennung des Verstoßes voran ging?

------------------

Gruß Thomas
CADdog, the dog formerly known as TR

AutoCAD spricht mit einem, aber viele hören nicht zu.

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Thermoflasche
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Konstrukteur


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Unigraphics NX 2.0.6.2

erstellt am: 11. Jul. 2008 07:48    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hallo Thomas,

genau die Antwort die mich weiterbringt  Werde das Knölchen auch bezahlen, wollte nur wissen ob da alles mit rechten Dingen zugegangen ist 

------------------
Gruß Thermo

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Ex-Mitglied

erstellt am: 11. Jul. 2008 07:48    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

na so einen link hab ich auch gesucht, aber auf die shcnelle nicht gefunden, danke :-)

Tom2005
Plauderprofi V.I.P. h.c.
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Registriert: 12.05.2005

EPLAN 5.70 prof.
EPLAN Electric P8

erstellt am: 14. Jul. 2008 21:01    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Grundsätzlich:
Ich finde es nicht in Ordnung, wenn man zu schnell gefahren ist und dann nicht zahlen will, egal in welchem Land und vor allem im Schrittbereich!

Meinem Kollegen sind die Grünen schonmal nachgefahren, haben ihn angehalten und dann mit der Geschwindigkeitsüberschreiten nach deren Tachometer abgerechnet. Für diese Variante werden aber ~10% abgezogen. Bei ihm wars soviel, dass er trotzdem eine ganz lange Zeit Busfahrer wurde. Übrigens die Geschichte wurde natürlich gerichtlich geprüft.

------------------
   
          Es sind die kleinen Dinge im Leben, die einen glücklich machen.

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Thermoflasche
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erstellt am: 15. Jul. 2008 06:16    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

ich fragte aber nicht nach einer moralischen, sondern einer juristischen Meinung  Das sind bekannterweise 2 paar Schuhe 

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Gruß Thermo

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Wyndorps
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erstellt am: 15. Jul. 2008 09:52    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von Thermoflasche:
...Das sind bekannterweise 2 paar Schuhe  ...

Ja, aber einer von beiden riecht!

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"Ich stimme mit der Mathematik nicht überein. Ich meine, daß die Summe von Nullen eine gefährliche Zahl ist."  (Stanislaw Jerzy Lec)

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CAD-Maler
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=)

erstellt am: 15. Jul. 2008 09:55    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von Wyndorps:
[QUOTE]Original erstellt von Thermoflasche:
...Das sind bekannterweise 2 paar Schuhe  ...

Ja, aber einer von beiden riecht! 


[/QUOTE]

Der riecht nicht nur, der stinkt zum Himmel. 

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=)

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erstellt am: 15. Jul. 2008 10:02    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von CADdog:
Hallo,
der geballte juristische Fachverstand hier begeistert mich immer wieder.
Schrittgeschwindigkeit ist wohl IMHO ohnehin nur im ersten Gang mit schleifender Kupplung einzuhalten  ;)
Ich verweise mal auf http://www.anwaltskanzlei-schiller.de/aktuelles/art58.htm
Man kann aber auch wegen 15¤ vor Gericht ziehen  
Ich würde mich einfach darüber ärgern und trotzdem bezahlen. Ich denke auch, dass der Übergabe des Überweisungsbeleges eine Anerkennung des Verstoßes voran ging?


Hi!

Naja - also ich denke auch, dass wer meint moralisch und juristisch hier trennen zu müssen sich selbst das Leben schwer macht.

Interessant finde ich an dem Link, dass der gute Mann ja nicht sofort zum Bussgeld verdonnert wurde, sondern erst, nachdem er sich nichts sagen lassen wollte. Wenn ich von der Polizei angesprochen werde, bin ich immer bewusst höflich, respektvoll und demütig (hat alles seine Grenzen - dutzen sollte man mich nicht!). Das hat ja der gute Mann aus dem Gerichtsurteil nicht gemacht ...

Gruß
Daniel

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Thermoflasche
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erstellt am: 15. Jul. 2008 10:17    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

[QUOTE]Original erstellt von daniu:
[B] Hi!

"Wenn ich von der Polizei angesprochen werde, bin ich immer bewusst höflich, respektvoll und demütig"


vor allem, wenn man hinten keinen Verbandskasten und Warndreieck hat 

------------------
Gruß Thermo

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carsten-3m
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Of all the things I've lost
I miss my mind the most

erstellt am: 15. Jul. 2008 10:41    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Eine blonde Mittzwanzigerin, durchaus angenehm anzuschauen, winkt, wartet bis ich anhalte, erklärt mir irgendetwas (ich hab nicht recht aufgepasst, sie war wirklich hübsch) und sagt dann "Ich schlage Ihnen eine Verwarnung in Höhe von 20¤ vor". Ich etwas erstaunt "Oh, ein Vorschlag. Heißt das, ich könnte auch ablehnen?". Sie daraufhin, ohne die Miene zu verziehen und reichlich trocken "Nein" 

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Seit Pro/E Version 1 dabei, auwei...

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