Hot News:

Unser Angebot:

  Foren auf CAD.de
  Heisse Eisen
  Mietrecht/Abnutzung/Kaution

Antwort erstellen  Neues Thema erstellen
CAD.de Login | Logout | Profil | Profil bearbeiten | Registrieren | Voreinstellungen | Hilfe | Suchen

Anzeige:

Darstellung des Themas zum Ausdrucken. Bitte dann die Druckfunktion des Browsers verwenden. | Suche nach Beiträgen nächster neuer Beitrag | nächster älterer Beitrag
  
Online-Kurs: Grundlagen des 3D-Druck-Designs für Industrieingenieure , ein Kurs
Autor Thema:  Mietrecht/Abnutzung/Kaution (1624 mal gelesen)
smb
Plauderprofi V.I.P. h.c.




Sehen Sie sich das Profil von smb an!   Senden Sie eine Private Message an smb  Schreiben Sie einen Gästebucheintrag für smb

Beiträge: 2976
Registriert: 02.08.2001

zu viele

erstellt am: 04. Jul. 2008 18:00    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hallo,

gehen wir mal davon aus, dass in einem Mietzeitraum kleine
Beschädigungen an der zwei Türen passiert sind. Die Mäckchen
sind nur bei offenen Türen und auch eher aus der Nähe zu
sehen. Gehören diese Beschädigungen zur "normalen" Abnutzung?
Ist die Kaution in Gefahr? Könnte der Vermieter eine neue
Tür bzw. Rahmen verlangen?

http://home.arcor.de/mmb77/whg/DSCN7631.JPG
  http://home.arcor.de/mmb77/whg/DSCN7632.JPG


------------------
m.f.G.

    

P.S.: Was wäre eigentlich in Falle einer Macke in einer Fliese?

[Diese Nachricht wurde von smb am 04. Jul. 2008 editiert.]

Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP

zioba
Mitglied
Bauingenieur


Sehen Sie sich das Profil von zioba an!   Senden Sie eine Private Message an zioba  Schreiben Sie einen Gästebucheintrag für zioba

Beiträge: 166
Registriert: 04.06.2004

erstellt am: 04. Jul. 2008 18:10    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hallo smb

kommt u.a. darauf an, wie lange die Nutzungsdauer besteht... aber so nach 3-5 Jahren dürfte sowas als normale Abnutzungserscheinung gelten...


Gruß
zioba

Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP

highway45
Moderator
Bastler mit Diplom




Sehen Sie sich das Profil von highway45 an!   Senden Sie eine Private Message an highway45  Schreiben Sie einen Gästebucheintrag für highway45

Beiträge: 5201
Registriert: 14.12.2004

Schluß mit lustig

erstellt am: 04. Jul. 2008 18:17    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat


Meine Erfahrung: jeder Vermieter wird jegliche Option nutzen, dir die Kaution vorzuenthalten oder zu kürzen.

Mein Tip: vor dem Auszug die Miete in Höhe der Kaution einbehalten.

------------------

Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP

Gerhard Deeg
Moderator
Konstrukteur aus Leidenschaft


Sehen Sie sich das Profil von Gerhard Deeg an!   Senden Sie eine Private Message an Gerhard Deeg  Schreiben Sie einen Gästebucheintrag für Gerhard Deeg

Beiträge: 1091
Registriert: 17.12.2000

CREO - OSD - OSM
HP XW4400 - XW4600
Dell Inspiron 17E
NVIDIA QUADRO FX1500
NVIDIA Quadro FX1800
HP Mini 210 2002sg
WIN 7 Ultimate 32/64

erstellt am: 04. Jul. 2008 18:56    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hallo SMB,

hast Du nicht einen Freund oder Bekannten der Tischler gelernt hat, für den ist es eine Kleinigkeit dies zu Reparieren.

Bei mir haben meine Hunde eine Tür derart hergerichtet, dass ich mir schon eine Neue kaufen wollte, doch mein Nachbar hat Tischler gelernt und mit dem entsprechenden Wachs die Tür wieder so hinbekommen, dass es sauber aussah.

HTHHope this helps (Hoffe, es hilft weiter)  Gruß Gerhard

------------------
Jeder erfüllte Wunsch ist ein Traum weniger
Träume sind die Sonnenstunden der Hoffnung

Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP

smb
Plauderprofi V.I.P. h.c.




Sehen Sie sich das Profil von smb an!   Senden Sie eine Private Message an smb  Schreiben Sie einen Gästebucheintrag für smb

Beiträge: 2976
Registriert: 02.08.2001

zu viele

erstellt am: 05. Jul. 2008 10:05    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Moin,

habe die Bilder mal einem befreundeten Schreiner zu gemailt.
Danke für eure Antworten...

------------------
m.f.G.

Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP

Califax
Plauderprofi
Kaufmann, Fachwirt, AutoCADler, Allroundgenie


Sehen Sie sich das Profil von Califax an!   Senden Sie eine Private Message an Califax  Schreiben Sie einen Gästebucheintrag für Califax

Beiträge: 1538
Registriert: 19.08.2004

erstellt am: 05. Jul. 2008 14:09    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von highway45:
Mein Tip: vor dem Auszug die Miete in Höhe der Kaution einbehalten.


Mach das bloss nicht...solche (Entschuldigung) laienhaften Tipps sind kreuzgefährlich.

Zwischen Miete und Kaution besteht erstmal Aufrechnungsverbot.

Gruß, Gunnar

------------------
...no signature available...

Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP

highway45
Moderator
Bastler mit Diplom




Sehen Sie sich das Profil von highway45 an!   Senden Sie eine Private Message an highway45  Schreiben Sie einen Gästebucheintrag für highway45

Beiträge: 5201
Registriert: 14.12.2004

Schluß mit lustig

erstellt am: 05. Jul. 2008 14:24    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Natürlich ist der Tip laienhaft. Bis jetzt hatte ich es auch nur mit laienhaften Vermietern zu tun, die einfach die Lage ausnutzen, daß man hinter dem Geld hinterherlaufen muß.
Ich hab damit ja nicht gemeint, etwas nicht zu bezahlen, sondern nur in eine komfortablere Verhandlungslage gegen diese Abzockerei zu kommen.

------------------
         CoCreate: Hilfeseite I FAQ I Hilfreiche Links

Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP

smb
Plauderprofi V.I.P. h.c.




Sehen Sie sich das Profil von smb an!   Senden Sie eine Private Message an smb  Schreiben Sie einen Gästebucheintrag für smb

Beiträge: 2976
Registriert: 02.08.2001

zu viele

erstellt am: 05. Jul. 2008 23:34    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hi,

bis wann muss eigentlich der Vermieter die Nebenkostenabrechnung
von 2007 vorlegen? Darf, rein rechtlich, die Kaution mit einer
Nebenkostenabrechnung bzw. mit der Nebenkostennachzahlung,
wenn eine besteht, bei Auszug verrechnet werden?

------------------
m.f.G.

Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP

jpsonics
Quasselprofi V.I.P. h.c.
Auftragsabwicklung und Konstruktion



Sehen Sie sich das Profil von jpsonics an!   Senden Sie eine Private Message an jpsonics  Schreiben Sie einen Gästebucheintrag für jpsonics

Beiträge: 11684
Registriert: 04.01.2006

Master of the Unicorns

erstellt am: 06. Jul. 2008 02:10    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Mit der Nebenkostenabrechnug hat der Vermieter Zeit bis zu 12 Monaten nach Abrechnungszeitraum. Sprich, wenn er dir die Nebenkostenabrechnung bis zum 31.12.08 zukommen lässt, musst du zahlen. Ab dem 01.01.09 nicht mehr.

Mit der Kaution bin ich mir nicht ganz so sicher, aber wenn ich es richtig in erinnerung habe, dann ist die Kaution ausschließlich für Schäden der Immobilie zu verwenden. Sprich für evtl. Mietrückstände oder Nebenkostenrückstände darf sie nicht verwendet werden. Meine, dass es dazu auch entsprechende Richtersprüche gibt.

Wenn ich dran denke, dann such ich dir morgen .oO(sch... schon so spät? OK, heute) entsprechende Urteile und/oder §§ raus, bzw. informiere mich noch mal.

------------------
Grüße auch an Herrn Schäuble.
Christian -jpsonics- J.

----

Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null. Das Ganze nennen sie dann ihren Standpunkt.

Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP

jpsonics
Quasselprofi V.I.P. h.c.
Auftragsabwicklung und Konstruktion



Sehen Sie sich das Profil von jpsonics an!   Senden Sie eine Private Message an jpsonics  Schreiben Sie einen Gästebucheintrag für jpsonics

Beiträge: 11684
Registriert: 04.01.2006

Master of the Unicorns

erstellt am: 06. Jul. 2008 09:11    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Also hier mal zur Nebenkostenabrechnung:

 

Zitat:
§ 556 Abs. 3 BGB:
(3) Über die Vorauszahlungen für Betriebskosten ist jährlich abzurechnen; dabei ist der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zu beachten. Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung einer Nachforderung durch den Vermieter ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten. Der Vermieter ist zu Teilabrechnungen nicht verpflichtet. Einwendungen gegen die Abrechnung hat der Mieter dem Vermieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang der Abrechnung mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Mieter Einwendungen nicht mehr geltend machen, es sei denn, der Mieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten.

Bei der Verwendung der Kaution habe ich mich wohl geeirt. Aber für den Vermieter ist es nicht ganz so leicht, an das Geld ran zu kommen:

 

Zitat:
Auszug aus Banktip.de zum Thema Mietkaution:
Gerät ein Mieter während eines bestehenden Mietverhältnisses mit der Zahlung der Miete in Rückstand, darf der Vermieter nur unter besonderen Umständen auf die Kaution zugreifen. Bei rückständiger Miete kann der Vermieter auf die Kaution zurückgreifen, wenn über seine Forderung entweder rechtskräftig entschieden oder aber seine Forderung ganz offensichtlich begründet ist.

------------------
Grüße auch an Herrn Schäuble.
Christian -jpsonics- J.

----
   

Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null. Das Ganze nennen sie dann ihren Standpunkt.

[Diese Nachricht wurde von jpsonics am 06. Jul. 2008 editiert.]

Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP

Dig15
Plauderprofi V.I.P. h.c.
Dipl.-Ing. für Markscheidewesen und Geodäsie



Sehen Sie sich das Profil von Dig15 an!   Senden Sie eine Private Message an Dig15  Schreiben Sie einen Gästebucheintrag für Dig15

Beiträge: 6253
Registriert: 27.02.2003

DWG TrueView 2014

erstellt am: 06. Jul. 2008 09:15    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hallo smb!

Ich stecke z.Zt. in einer ähnlichen Situation. Allerdings haben wir es mit einem Zwangsverwalter zu tun.
1. Es besteht ein Aufrechnungverbot laut BGB zwischen Miete und Kaution, da die Kaution erst bei Auszug fällig wird.
2. Die Kaution ist eigentlich für die "Wohnungshardware" gedacht und nicht für die Nebenkosten. Es gibt da verschiedene Urteile. Bei den einen ist es unzulässig die Kaution für Nebenkostennachforderungen zu behalten, die anderen Urteile gehen dahin, dass der VM einen "angemessenen" Betrag zurückbehalten. Das "angemessen" kann zur Streitfrage werden. Die angemessene Höhe könnte ungefähr bei den NK Nachzahlungen der letzten Jahre liegen. Wenn Du also für 2006 300¤ nachzahlen musstest, dann kann der VM für 2007 300¤ und für 2008 ca. 150¤ zurückbehalten. Das wäre legitim.
Die restliche Kaution sollte spätestens nach 6 Monaten ausgezahlt werden.
Wo ich mit momentan nicht sicher bin, ist das verlangen einer Zwischenabrechnung. Nach einem neueren Urteil ist die Zwischenabrechnung ein Verwaltungsakt. Diese Kosten dürfen dem Mieter nicht auferlegt werden, da Verwaltungsaufwendungen nicht auf die NK umgelegt werden dürfen.
Achte beim Auszug darauf, was im Übergabeprotokoll steht und was du unterschreibst. Was Du dort unterschreibst, gilt als von Dir anerkannter Schaden und darf durch den VM beseitigt werden. Auf Deine Kosten.

------------------
Viele Grüße Lutz

Glück Auf!

Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP

Jesse01
Mitglied
Kuli-Konstrukteur


Sehen Sie sich das Profil von Jesse01 an!   Senden Sie eine Private Message an Jesse01  Schreiben Sie einen Gästebucheintrag für Jesse01

Beiträge: 98
Registriert: 11.06.2007

...wer lauter um Hilfe schreit, als der Verletzte, hat schon geholfen!

erstellt am: 07. Jul. 2008 10:49    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hallo SMB
Ich möchte nochmal auf die Tür zurückkommen. Und ich gehe davon aus, dass Du schon länger als zwei Jahre in der Wohnung gelebt hast.
Dass man an einer Ecke mal hängenbleibt, ist doch normal. Mit ein wenig handwerklichem Gechick kann man das doch ausspachteln. Im Baumarkt gibts Spachtel in verschiedenen Farbtönen, auch für Buche.
Ich vermiete auch ein Wohnung, und würde mich mit meinem Mieter einigen. Wenn er es sich selbst nicht zutraut, könnte ich mir vorstellen, dass er die Spachtelmasse bezahlt und ich die Macke selbst ausbessere. Bis ein Handwerker kommt und sich die Tür ansieht, bezahlst du ja schon nen Fuffi für Anfahrt und Angebot...
Du fragst auch nach ner Macke in einer Fliese: Da kann man pauschal nur schwer was sagen. Wie groß und auffällig ist die Macke, ist sie direkt im Blickfeld, stellt sie evtl sogar eine Gefährung dar (scharfe Kanten)? Nehmen wir mal einen Extremfall an: Ist eine Fliese in der Duschkabine gesprungen, so sollte die auf jeden Fall ersetzt werden, weil hier schleichende Wasserschäden nicht auszuschließen sind...

Gruhs, Jesse

Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP

Anzeige.:

Anzeige: (Infos zum Werbeplatz >>)

Darstellung des Themas zum Ausdrucken. Bitte dann die Druckfunktion des Browsers verwenden. | Suche nach Beiträgen

nächster neuerer Beitrag | nächster älterer Beitrag
Antwort erstellen


Diesen Beitrag mit Lesezeichen versehen ... | Nach anderen Beiträgen suchen | CAD.de-Newsletter

Administrative Optionen: Beitrag schliessen | Archivieren/Bewegen | Beitrag melden!

Fragen und Anregungen: Kritik-Forum | Neues aus der Community: Community-Forum

(c)2025 CAD.de | Impressum | Datenschutz