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 | Online-Kurs: Grundlagen des 3D-Druck-Designs für Industrieingenieure , ein Kurs
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Autor
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Thema: Höhe Handlauf (8415 mal gelesen)
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smb Plauderprofi V.I.P. h.c.

 Beiträge: 2976 Registriert: 02.08.2001 zu viele
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erstellt am: 30. Mrz. 2008 09:57 <-- editieren / zitieren -->
Hi, wenn ich einen Handlauf für eine Treppe plane und lege 90cm als Höhe fest, stellt sich die Frage ob die Höge parallel zur Steigung verläuft oder parallel zur Stufe? Kleine Grob-Skizze anbei, dann seht Ihr was ich meine. ------------------ m.f.G. Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
CAD-Huebner Mitglied Verm.- Ing., ATC-Trainer

 Beiträge: 94 Registriert: 01.12.2003 Office 2000-2013, Windows 10
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erstellt am: 30. Mrz. 2008 10:04 <-- editieren / zitieren -->
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Maserski Mitglied Maschbau.Techniker, Freiberufler
 
 Beiträge: 278 Registriert: 25.07.2003
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erstellt am: 31. Mrz. 2008 11:30 <-- editieren / zitieren -->
Hi, bei dem vorgennaten Link fehlt eine Kleinigkeit, für einige östlichen Bundesländer gibt es bei Absturtzhöhen über 6m eine Geländerhöhe von 110cm laut Landesbauordnung. Eventuell wichtig je nachdem wo die Treppe steht. LG ------------------ Stephan Maserski [Diese Nachricht wurde von Maserski am 31. Mrz. 2008 editiert.] Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Solnishko0 Mitglied selbst. Konstrukteur
   
 Beiträge: 1001 Registriert: 02.06.2005 Win XP, SP2 SolidWorks 2001plus SolidWorks 2007 SP. 5.0 SolidWorks 2008 SP. 1.1 SolidEdge V18 + V20
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erstellt am: 31. Mrz. 2008 20:39 <-- editieren / zitieren -->
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zioba Mitglied Bauingenieur
 
 Beiträge: 166 Registriert: 04.06.2004
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erstellt am: 31. Mrz. 2008 20:45 <-- editieren / zitieren -->
Zitat: Original erstellt von Maserski: Hi,bei dem vorgennaten Link fehlt eine Kleinigkeit, für einige östlichen Bundesländer gibt es bei Absturtzhöhen über 6m eine Geländerhöhe von 110cm laut Landesbauordnung. Eventuell wichtig je nachdem wo die Treppe steht. LG
nicht nur bei östlichen Bundesländer....
Gruß zioba
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Thomas Harmening Plauderprofi V.I.P. h.c. Arbeiter ツ

 Beiträge: 3015 Registriert: 06.07.2001 |ænn| We work in the dark. We do what we can. We give what we have. Our doubt is our passion and our passion is our task. The rest is the madness of art.
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erstellt am: 31. Mrz. 2008 21:51 <-- editieren / zitieren -->
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Maserski Mitglied Maschbau.Techniker, Freiberufler
 
 Beiträge: 278 Registriert: 25.07.2003
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erstellt am: 01. Apr. 2008 09:59 <-- editieren / zitieren -->
Zitat: Original erstellt von zioba: nicht nur bei östlichen Bundesländer.... Gruß zioba
Hi, ich habe mich mal auf Euroa Tabellenbuch bezogen, da werden die Höhen nach DIN 18 065 geregelt, und nur für Brandenburg,Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen wird auf die Landesbauordnung hingewiesen. Wenn sie wonaders auch noch gelten .......... ist halt immer so eine Sache, wer nimmt die treppe eigentlich ab nach fertigstellung, das Bauamt vor Ort? LG ------------------ Stephan Maserski [Diese Nachricht wurde von Maserski am 01. Apr. 2008 editiert.] Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |