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Online-Kurs: Grundlagen des 3D-Druck-Designs für Industrieingenieure , ein Kurs
Autor Thema:  Höhe Handlauf (8415 mal gelesen)
smb
Plauderprofi V.I.P. h.c.




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Beiträge: 2976
Registriert: 02.08.2001

zu viele

erstellt am: 30. Mrz. 2008 09:57    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat


Handlauf.pdf

 
Hi,

wenn ich einen Handlauf für eine Treppe plane und lege 90cm als
Höhe fest, stellt sich die Frage ob die Höge parallel zur Steigung
verläuft oder parallel zur Stufe? Kleine Grob-Skizze anbei, dann
seht Ihr was ich meine.

------------------
m.f.G.

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CAD-Huebner
Mitglied
Verm.- Ing., ATC-Trainer


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Beiträge: 94
Registriert: 01.12.2003

Office 2000-2013, Windows 10

erstellt am: 30. Mrz. 2008 10:04    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Lotrecht zur Stufe.

Zitat:
Treppenhandlaufhöhe
Treppenhandläufe sind in der Höhe so anzubringen, dass sie bequem genutzt werden können. Sie sollen dabei nicht tiefer als 80 cm und nicht höher als 115 cm angebracht sein, gemessen lotrecht über Stufenvorderkante bis Oberkante Handlauf
.
Hier abgeschrieben: http://treppauf.de/din18065-treppengelaender.htm

------------------
Mit freundlichem Gruß

Udo Hübner
www.CAD-Huebner.de

[Diese Nachricht wurde von CAD-Huebner am 30. Mrz. 2008 editiert.]

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Maserski
Mitglied
Maschbau.Techniker, Freiberufler


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Beiträge: 278
Registriert: 25.07.2003

erstellt am: 31. Mrz. 2008 11:30    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hi,

bei dem vorgennaten Link fehlt eine Kleinigkeit, für einige östlichen Bundesländer gibt es bei Absturtzhöhen über 6m eine Geländerhöhe von 110cm laut Landesbauordnung.
Eventuell wichtig je nachdem wo die Treppe steht.

LG

------------------
Stephan Maserski

[Diese Nachricht wurde von Maserski am 31. Mrz. 2008 editiert.]

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Solnishko0
Mitglied
selbst. Konstrukteur


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Beiträge: 1001
Registriert: 02.06.2005

Win XP, SP2
SolidWorks 2001plus
SolidWorks 2007 SP. 5.0
SolidWorks 2008 SP. 1.1
SolidEdge V18 + V20

erstellt am: 31. Mrz. 2008 20:39    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hallo smb,

die Höhe des Handlaufes für die Treppe wird parallel zur Stufe gemessen. Wie in dem rechten Bild.

Andreas

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zioba
Mitglied
Bauingenieur


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Beiträge: 166
Registriert: 04.06.2004

erstellt am: 31. Mrz. 2008 20:45    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von Maserski:
Hi,

bei dem vorgennaten Link fehlt eine Kleinigkeit, für einige östlichen Bundesländer gibt es bei Absturtzhöhen über 6m eine Geländerhöhe von 110cm laut Landesbauordnung.
Eventuell wichtig je nachdem wo die Treppe steht.

LG



nicht nur bei östlichen Bundesländer....


Gruß
zioba

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Thomas Harmening
Plauderprofi V.I.P. h.c.
Arbeiter ツ



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Beiträge: 3015
Registriert: 06.07.2001

|ænn|
We work in the dark.
We do what we can.
We give what we have.
Our doubt is our passion
and our passion is our task.
The rest is the madness of art.

erstellt am: 31. Mrz. 2008 21:51    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

BTW, auf jedenfall darauf achten, dass der Handlauf keine negative Geschwindigkeit zur Laufgeschwindigkeit der Stufen entwickelt;-)
siehe auch Norm EN 115 ;-)

und warum ist der Download der Norm DIN EN 115 teurer ausgezeichnet als der Versand  http://www.beuth.de/cmd;jsessionid=AB388DE330D0CC83D134 5459E8EB523B.1?level=tpl-Langanzeige&smoid=8217430&languageid=de

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Maserski
Mitglied
Maschbau.Techniker, Freiberufler


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Beiträge: 278
Registriert: 25.07.2003

erstellt am: 01. Apr. 2008 09:59    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

 
Zitat:
Original erstellt von zioba:

nicht nur bei östlichen Bundesländer....


Gruß
zioba


Hi,
ich habe mich mal auf Euroa Tabellenbuch bezogen, da  werden die Höhen nach DIN 18 065 geregelt, und nur für Brandenburg,Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen wird auf die Landesbauordnung hingewiesen. Wenn sie wonaders auch noch gelten .......... ist halt immer so eine Sache, wer nimmt die treppe eigentlich ab nach fertigstellung, das Bauamt vor Ort?

LG

------------------
Stephan Maserski

[Diese Nachricht wurde von Maserski am 01. Apr. 2008 editiert.]

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