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Online-Kurs: Grundlagen des 3D-Druck-Designs für Industrieingenieure , ein Kurs
Autor Thema:  Urheberschutzgesetz (608 mal gelesen)
Dig15
Plauderprofi V.I.P. h.c.
Dipl.-Ing. für Markscheidewesen und Geodäsie



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Beiträge: 6253
Registriert: 27.02.2003

DWG TrueView 2014

erstellt am: 24. Jan. 2008 07:47    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hallo Leute,

wenn ich mich recht erinnere, ist seit dem 01.01.08 eine verschärfte Form des Urheberschutzgesetzes in Kraft. Dass das bereitstellen von Musik, Videos etc. in Tauschbörsen illegal war, ist ja schon länger bekannt, aber nun soll ja auch der Download solcher Werke strafbar sein.
Wie kann man das technisch überhaupt umsetzen? Mache ich mich schon strafbar, wenn ich auf einen Link klicke, hinter dem sich ein MP3 o.ä. versteckt? Gilt das anschauen einer Webseite (speichern der Daten im Temp-Internet Ordner) auch schon als download? Hat jemand einen Gesetzestext dazu? Für mich wirft das irgendwie immer mehr Fragen auf.

------------------
Viele Grüße Lutz

Glück Auf!

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ole
Quasselprofi V.I.P. h.c.
Schlossherr, sie schrieben's bei der Ausbildung nur ständig verkehrt



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Beiträge: 10621
Registriert: 02.08.2002

Kein Plan, kein System - trotzdem wichtig:it nicht, sondern nur
Zum testen mit und für zauberhaft!
z-Fanclub

erstellt am: 24. Jan. 2008 08:12    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

http://www.gema.de/fileadmin/inhaltsdateien/presse/Publikationen/Jahrbuecher/Jahrbuch_07_08/JB0708_Urheberrechtsgesetz.pdf

§ 53. Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch.
(1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird.

Neu ist wohl das "oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage". Das zielt wohl speziell gegen P2P. Ist jetzt allerdings noch nicht ganz klar, ob eine passwortgeschützte rar öffentlich zugänglich ist    .

Über den zweiten Teil Deiner Frage haben sich die Initiatoren dieses Gesetzestexes ganz sicher keinen Kopf gemacht. Der fällt den Buchstaben nach genau unter diesen Absatz. Solange beim Ersteller der homepage alle Rechte liegen, gibt es sicherlich auch theoretisch kein Problem - er selbst erteilt Dir mit dem Bereitstellen die Lizenz zum Ansehen/Anhören und für die Kopie im Speicher. Nur die Praxis zeigt, dass oft genug nicht alle Rechte beim Homepagebetreiber liegen und als Besucher kann ich mich schlecht vor besuch der Seite schlau machen, was vom Inhalt wem gehört.

------------------
.o. 1

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Tigrar
Plauderprofi V.I.P. h.c.
Dipl.-Ing.



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Registriert: 01.03.2005

Cray XT3™ System :P
Hehehe
Leider gelogen :(

erstellt am: 24. Jan. 2008 08:31    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zum Download von MP3, natürlich kann ich sehen ob es ein MP3 ist indem ich unter Eigenschaften den Link anschaue. Der ist dann http:\www......mp3. Wenn der Inhalt komprimert ist wird es schwieriger. Aber grundsätzlich weiß man was es ist denn keiner stellt was auf seine Homepage nur um den Trafic zu erhöhen.

Wenn ich jedoch bedenke dass ich viel mit Musikinstrumenten zu tun habe und man im Web einige MP3 findet welche u.A. die Klangqualität wiedergeben wird es schon schwieriger denn wie soll ich wissen ob das vom Urheber, der ja nicht der Seitenersteller sein muss, diese Stücke / Beispiele freigegeben hat?

Gruß
Tim

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ich habe ein Gewehr, eine Schaufel und einen großen Garten... ALSO TREIB KEINE SPIELCHEN MIT MIR und klick HIER: http://www.knightfight.de/?ac=vid&vid=61008514  Danke! 

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brainseks
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Konstrukteur / Entwicklung


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Intel Core i5-3570K, Asus P8Z77-V Pro, Intel 320 SSD 128GB System, WD-5000AAKS Daten, Geforce GTX460 1GB, Windoof 7 home Premium 64bit (privat)<P>Samsung R540 i3-380M JA05 /Intel Core i3-380M 2x 2,53GHz / Intel X25-M G2 80GB System, 4096MB DDR3 Ram / Intel® HD Graphics / Webcam u. int. Mikro, DVD Brenner / Windows 7 Home Premium 64 Bit (Notebook privat)

erstellt am: 24. Jan. 2008 10:23    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Etwas ausführlicher kann man hier nachlesen

------------------
Chaos ist eine Ordnung, die wir lediglich nicht durchschauen können

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Maserski
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Maschbau.Techniker, Freiberufler


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Beiträge: 278
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erstellt am: 24. Jan. 2008 11:06    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Moin,

in der aktuellen CT ist auch ein Berich drin.
Sinngemässes Zitat " es dürfte schwer sein einen einen rechtsfesten Download nazuweisen. Um feste Beweise zu sammeln müssten die Rechtevertreter die Daten selbst zum download anbieten. Täten sie dies wären die Quellen wieder Legal da dies mit einverständniss der Rechteinhaber geschehen muss. Es ist daher unwahrscheinlich das es den Downloadern an den Kragen geht."

Der Text ist von eine Justiziar des Heise Verlages verfasst.

LG

------------------
Stephan Maserski

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THSEFA
Plauderprofi
Konstrukteur/CAD-Admin


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Beiträge: 1745
Registriert: 27.11.2002

SWX 2020 SP5.0 Premium
Windows 10 Pro 64Bit
Citrix VM
Intel(R) XEON(R) Gold 6146 CPU @ 3.20GHz
24 GB Ram<P>Windows 10 Pro 64Bit

erstellt am: 24. Jan. 2008 12:04    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von Maserski:
... Um feste Beweise zu sammeln müssten die Rechtevertreter die Daten selbst zum download anbieten. Täten sie dies wären die Quellen wieder Legal ...

------------------
Viele Grüße, THSEFA 

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Jonischkeit
Moderator
Freiberuflicher Ingenieurdienstleister (CSWP)


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Beiträge: 1384
Registriert: 29.07.2003

CSWP
Solidworks
verschiedene Rechner

erstellt am: 24. Jan. 2008 12:25    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Wider mal einer der speziellen Kreisläufe.

Je mehr man verbietet, desto mehr Übertretungen (absichtlich oder unabsichtlich) gibt es.
Und desto mehr muß man überwachen und bestrafen.
Das zieht neue Verbote nach sich, um die Schlupflöcher für bestehenden Verbote zu blockieren.... und die Katze beißt sich in den Schwanz.

Ein Hoch der Schweizer Rechtssprechung, die sich gegen alle Lobbys in dieser Richtung stemmt.

Michael

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brainseks
Mitglied
Konstrukteur / Entwicklung


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Beiträge: 1110
Registriert: 26.07.2002

Intel Core i5-3570K, Asus P8Z77-V Pro, Intel 320 SSD 128GB System, WD-5000AAKS Daten, Geforce GTX460 1GB, Windoof 7 home Premium 64bit (privat)<P>Samsung R540 i3-380M JA05 /Intel Core i3-380M 2x 2,53GHz / Intel X25-M G2 80GB System, 4096MB DDR3 Ram / Intel® HD Graphics / Webcam u. int. Mikro, DVD Brenner / Windows 7 Home Premium 64 Bit (Notebook privat)

erstellt am: 24. Jan. 2008 12:30    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Ich weiss von mindestens einem Fall aus der Szene fernab von Peer2Peer wo die "Raubkopien" entstehen und verteilt werden, noch lange bevor sie in den Tauschbörsen auftauchen. Dort wird mit FTP Servern die teils auf gehackten Uniservern laufen oder auch teils legal angemietet sind, mit Datenleitung von ab 100MBit bis 2GBit und Speicherplatz mit mehreren Terabytes teilweise vorhanden sind.
Um solche Kameraden aus der Szene zu fangen, wurde von der GVU mindestens einmal ein Server angemietet und im einschlägigen Tummelplatz solcher bekanntgegeben, dass man da drauf darf un sich den Server zu Nutze machen kann. Bei Testdownloads wurden die Kameraden dann geloggt und mit diesen Log Dateien deren Identität über die Justiz festgestellt, die Leute wurden verknackt, weil Sie in der Absicht gehandelt haben, illegale Downloads sich zu besorgen und zukünftig den Server für Ihre illegalen Machenschaften zu nutzen um Raubkopien zu verbreiten. Die Staatsanwaltschaft stritt ab, von dem Server gewusst zu haben, dennoch hatten Sie mitgespielt die Identität festzustellen und die Leute zu verknacken.
Den Artikel finde ich leider auf die schnelle nicht.
Nachtrag:
Ich möchte noch anmerken, dass es Leute getroffen hat, die aus nichtkommerziellen Gründen handeln, dh. sie verdienen damit kein Geld. Denn solche Leute gäbs auch und die zu verknacken fände ich richtig.
------------------
Chaos ist eine Ordnung, die wir lediglich nicht durchschauen können

[Diese Nachricht wurde von brainseks am 24. Jan. 2008 editiert.]

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jpsonics
Quasselprofi V.I.P. h.c.
Auftragsabwicklung und Konstruktion



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Beiträge: 11684
Registriert: 04.01.2006

Master of the Unicorns

erstellt am: 24. Jan. 2008 12:58    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Fassen wir doch mal zusammen:

- Für CD/DVD-Rohlinge muss ich Abgaben (mit)zahlen, da ich ja die Möglichkeit hätte diese für illegale Kopien zu benutzen.

- Selbiges gilt für Brenner und Aufnahmegeräte jeglicher Art.

- Für Drucker und Patronen muss ich Abgaben (mit)zahlen, da ich ja die Möglichkeit hätte, illegal urheberrechtlich Geschütztes Material zu drucken.

- Warten wir doch mal ab, wie lange es dauert, bis wir Abgaben für einen I-Net-Anschluss (mit)zahlen muss, weil wir ja die Möglichkeit hätten illegal an urheberrechtlich geschütztes Material zu gelangen. 


BTW: Wie ist das eigentlich mit dem TV-Programm? Die Sender haben zwar die Lizenz um Sendungen auszustrahlen.
Ist es legal, dass ich mit meinem Rekorder die Sendungen aufnehme?
Ist es legal, wenn ich diese Kopien an Freunde, Verwandte, Bekannte, etc. weitergebe?
Darf ich diese Aufnahmen im I-Net als Stream/Download bereitstellen?

Und bevor ich für meine Websites ärger bekomme... Wer hat eigentlich die Rechte an Smilies, welche so ziemlich jedes Forum und/oder Gästebuch schmücken?

------------------
Grüße aus dem Allgäu und besucht mich mal
Christian -jpsonics- J.

Allgäutreffen?
----

Hierbei handelt es sich um einen rein fiktiven Thread. Sämtliche Personen, Texte und Anhänge sind frei erfunden. Jede Ähnlichkeit mit real existierenden Personen oder urheberrechtlich geschützem Material wäre reiner Zufall und ist daher unbeabsichtigt. Dieser Thread unterliegt nicht dem Urheberrecht des Autoren. Eine Weiterverbreitung in dieser oder ähnlicher Form bedarf keiner vorherigen Genehmigung.

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Dig15
Plauderprofi V.I.P. h.c.
Dipl.-Ing. für Markscheidewesen und Geodäsie



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Beiträge: 6253
Registriert: 27.02.2003

DWG TrueView 2014

erstellt am: 24. Jan. 2008 13:06    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von brainseks:
...Bei Testdownloads wurden die Kameraden dann geloggt und mit diesen Log Dateien deren Identität über die Justiz festgestellt, die Leute wurden verknackt, weil Sie in der Absicht gehandelt haben, illegale Downloads sich zu besorgen und zukünftig den Server für Ihre illegalen Machenschaften zu nutzen um Raubkopien zu verbreiten. ..i]

Erinnert mich an Minority Report. Bestrafung erfolgt vor der Tat. Wo sind wir nur hingekommen...

 

Zitat:
Original erstellt von jpsonics:
[i]...BTW: Wie ist das eigentlich mit dem TV-Programm? Die Sender haben zwar die Lizenz um Sendungen auszustrahlen.
Ist es legal, dass ich mit meinem Rekorder die Sendungen aufnehme?
Ist es legal, wenn ich diese Kopien an Freunde, Verwandte, Bekannte, etc. weitergebe?
Darf ich diese Aufnahmen im I-Net als Stream/Download bereitstellen?...

Ja, ja, nein. Als Rechtslaie...

------------------
Viele Grüße Lutz

    Glück Auf!

[Diese Nachricht wurde von Dig15 am 24. Jan. 2008 editiert.]

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Schorsch
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Ingenieur


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Beiträge: 1074
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erstellt am: 24. Jan. 2008 13:11    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von jpsonics:

BTW: Wie ist das eigentlich mit dem TV-Programm? Die Sender haben zwar die Lizenz um Sendungen auszustrahlen.
Ist es legal, dass ich mit meinem Rekorder die Sendungen aufnehme?
Ist es legal, wenn ich diese Kopien an Freunde, Verwandte, Bekannte, etc. weitergebe?
Darf ich diese Aufnahmen im I-Net als Stream/Download bereitstellen?



Zu
1) Ja.
2) Ja, aber nur unentgeldlich.
3) Nein!

Darauf basierend gibt es ja diverse online Videorekorder Dienste.

------------------
Grüße Olaf
Sir Danzelot

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eumel23
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Registriert: 20.04.2006

eplan 5.x
P8: 1.9 SP1,
.
.
P8: 2.2

erstellt am: 24. Jan. 2008 13:13    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von Dig15:
Hallo Leute,

...verschärfte Form des Urheberschutzgesetzes....


Ist eigendlich das öffendliche Pfeifen eines urheberrechtlich geschützten Musikstückes auch strafbar?

------------------
Gruß Manfred

Wer schon den Überblick verloren hat, sollte wenigstens den Mut zu Entscheidungen haben

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Tigrar
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Cray XT3™ System :P
Hehehe
Leider gelogen :(

erstellt am: 24. Jan. 2008 13:15    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

MP3 Aufnahmen aus dem I-Net Radio sind ja legal wie damals Kasetten aus dem Radio aufzunehmen...
ich frage mich, mal abgesehen von einem log auf einem Server, wie man jemandem es nachträglich nachweisen will das die MP3 nicht aus einer I-Net Radiosendung stammen bzw. downgeloaded wurden.

Gruß
Tim

------------------

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Dig15
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erstellt am: 24. Jan. 2008 13:15    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von eumel23:
Ist eigendlich das öffendliche Pfeifen eines urheberrechtlich geschützten Musikstückes auch strafbar?

Nein, aber es werden GEMA Gebühren fällig. 

------------------
Viele Grüße Lutz

Glück Auf!

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Maserski
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erstellt am: 24. Jan. 2008 14:02    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Wie schaut es eingentlich damit aus....

Ich kaufe eine CD..... erstelle eine legale MP3 Kopie........verkaufe die CD.......was passiert mit der Kopie.....wird die dann illegal.....oder was.....

------------------
Stephan Maserski

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Tigrar
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erstellt am: 24. Jan. 2008 14:15    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von Maserski:
Wie schaut es eingentlich damit aus....

Ich kaufe eine CD..... erstelle eine legale MP3 Kopie........verkaufe die CD.......was passiert mit der Kopie.....wird die dann illegal.....oder was.....


Def. ja. wenn du es konform machst must du alle Kopien usw. der gekauften CD beifügen oder die Kopien vernichten denn die Rechte die Du mit der CD gekauft hast hast Du mit der CD wieder verkauft.
Wäre das nicht so könnte man sich von allem eine Kopie machen. Sogesehen wandere ich in die Videothek, kopiere alles was ich ausleihe und gebe es dann wieder zurück.
Eindeutiger wird es bei Software mit Lizenzschlüssel denn hier muss man den Schlüssel mit der verkauften Software weitergeben.

Gruß
Tim

------------------

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Maserski
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erstellt am: 24. Jan. 2008 14:36    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Kann das sein das Du da Lizenzbestimmungen und Gesetz dureinander wirfst???

Im §35 steht da nichts von drin....und auch sonst bin ich beim überfliegen des Gesetztes auf nix gestossen..........

mal der ofizielle Link http://bundesrecht.juris.de/urhg/

------------------
Stephan Maserski

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