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Online-Kurs: Grundlagen des 3D-Druck-Designs für Industrieingenieure , ein Kurs
Autor Thema:  Zwei Halbzeitstellen? (1927 mal gelesen)
Hohenöcker
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erstellt am: 08. Jan. 2008 13:30    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Es gibt Gründe für mich, mir eine neue Stelle zu suchen, und andere, bei der alten zu bleiben. Ich denke nun daran, den halben oder jeden zweiten Tag bei der einen Firma zu arbeiten und die andere Hälfte bei der anderen. Von der Entfernung her wäre es machbar, der Verdienst wäre etwa gleich. Wie sieht das aber mit Steuer, Sozialversicherung usw. aus? Hat jemand damit Erfahrung?

------------------
Gert Dieter 

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Dig15
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erstellt am: 08. Jan. 2008 13:37    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Wird doch ganz normal von Lohn abgezogen. Du brauchst eine zweite Lohnsteuerkarte für die zweite Stelle. Ob die Arbeitgeber zustimmen müssen, ist mir nicht bekannt.

------------------
Viele Grüße Lutz

Glück Auf!

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Leo Laimer
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IV bis 2019

erstellt am: 08. Jan. 2008 14:10    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hallo Gert Dieter,

Eigentlich wird Alles zusammengezählt, und spätestens nach dem Lohnsteuerausgleich bist Du abgabenmässig genau dort wo Du mit nur einem, entsprechend höheren, Gehalt wärest.
Höher werden allerdings die informellen Kosten ausfallen (Einstand, Ausstand, Geburtstage, Kaffekasse,...)<G>

------------------
mfg - Leo

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tanzbaer1963
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erstellt am: 08. Jan. 2008 14:18    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hallo Gert Dieter,
Zitat:
Ob die Arbeitgeber zustimmen müssen, ist mir nicht bekannt.

Diese Frage würde ich auf jedenfall vorher klären. Bis Dato habe ich noch keinen Arbeitsvertrag gesehen, in dem nicht eine entsprechende Klausel enthalten war.
Ansonsten gilt: Für alles, was über 400¤ pm geht ist eine weitere Steuerkarte erforderlich (gilt übrigens auch für den zweiten oder dritten 400¤-Job).

Gruß Ingo

------------------
Theorie ist,wenn man alles weiß und nichts funktioniert.
Praxis ist,wenn alles funktioniert und keiner weiß warum.
Bei mir wird Theorie und Praxis vereint: Nichts funktioniert und keiner weiß warum!   

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brainseks
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Intel Core i5-3570K, Asus P8Z77-V Pro, Intel 320 SSD 128GB System, WD-5000AAKS Daten, Geforce GTX460 1GB, Windoof 7 home Premium 64bit (privat)<P>Samsung R540 i3-380M JA05 /Intel Core i3-380M 2x 2,53GHz / Intel X25-M G2 80GB System, 4096MB DDR3 Ram / Intel® HD Graphics / Webcam u. int. Mikro, DVD Brenner / Windows 7 Home Premium 64 Bit (Notebook privat)

erstellt am: 08. Jan. 2008 14:44    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Die zweite Steuerkarte läuft erstmal auf Steuerklasse 5 also das höchste, am Ende des Jahres bei der Steuererklärung wird dann abgerechnet.

------------------
Chaos ist eine Ordnung, die wir lediglich nicht durchschauen können

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Hohenöcker
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erstellt am: 16. Apr. 2008 13:05    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Also, ich denke, ích werde das machen. Sogar vom Steuerabzug bleibt sich´s in etwa gleich. Meinem bisherigen Chef ist das nicht ganz recht, aber er braucht mich. Wie komme ich da sauber raus? Änderungskündigung? "Hiermit kündige ich zum . . . und biete Ihnen gleichzeitig an, zu den und den Bedingungen weiterzuarbeiten", oder?

Übrigens, Leo, es entfällt ja der Ausstand.

Ich halte Euch auf dem laufenden! 

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Gert Dieter 

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Ex-Mitglied

erstellt am: 16. Apr. 2008 14:18    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

dachte die lohnsteuerklasse 6 wäre am höchsten als zweite

------------------
http://www.graphicguestbook.com/genoveva

Hohenöcker
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erstellt am: 16. Apr. 2008 14:27    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Ja, aber dafür wird mir in Klasse 3 um so weniger abgezogen, weil ich ja nur noch die Hälfte verdiene!

------------------
Gert Dieter 

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Peterpaul
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Nüscht

erstellt am: 16. Apr. 2008 14:27    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von 7Josy7:
dachte die lohnsteuerklasse 6 wäre am höchsten als zweite


Siehe Wiki

Lohnsteuerklasse VI (6)
Die Lohnsteuerklasse VI wird eingetragen, wenn ein Arbeitnehmer eine Lohnsteuerkarte für ein zweites oder weiteres Dienstverhältnis benötigt. Außerdem ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Lohnsteuer nach Steuerklasse VI einzubehalten, wenn der Arbeitnehmer keine Lohnsteuerkarte vorlegt.

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Wyndorps
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Beiträge: 141
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erstellt am: 16. Apr. 2008 17:55    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von Hohenöcker:
... Meinem bisherigen Chef ist das nicht ganz recht, aber er braucht mich. ...

Nicht ganz ungefährlich, das Unterfangen. Im Moment geht so etwas, da man aufgrund des Ingenieurmangels und der damit verbundenen Notlage eher eine Faust in der Tasche macht.

a) Der "alte" Chef ist nicht erfreut, macht aber notgedrungen mit.
b) Wenn der "neue Chef" auch lieber einen Vollzeitkandidaten haben würde, ist er ebenfalls nicht erfreut, macht aber trotzdem mit.
c) Ich würde mich als "alter Chef" vorsichtig nach einem qualifizeirten Vollzeitersatz umsehen.
d) Ich würde mich als "neuer Chef" vorsichtig nach einem qualifizeirten Vollzeitersatz umsehen.
e) Sobald die Ingenieur-Angebotslage besser ist wird, möglicherweise an beiden Teilzeitstellen massiv ein Vollzeitersatz gesucht.
f) Derjenige, der vorher die Notlage zu seinen Gunsten (aus Sicht der Chefs) ausgenutzt hat, steht wahrscheinlich nicht mehr oben auf der Wunschliste. (Chefs sind nachtragend.)
g) In keiner der beiden Positionen ist die Flexibilität gegeben, kurzfristig benötigte Mehrarbeit zu leisten.
h) Was bringt das Ganze, wenn nicht einmal signifikant mehr Einkommen?
i) Eventuelle spätere Bewerbungsempfänger (nicht aus den beiden Firmen) werden sich mit der Doppelbeschäftigung ohne Selbständigkeit schwer tun, da ungewöhnlich und nicht nachvollziehbar. Die Bewerbung landet automatisch schneller und ohne Detailprüfung in der Rücksendeablage.

Was bleibt?
Vielleicht haben Sie eine besondere Leistung/Begabung/Qualifikation, die in einem Unternehmen nicht vollumfänglich genutzt werden kann, aber für weitere Unternehmen jeweils teilweise wertvoll ist. Dann ist das ein guter Ansatz für eine Selbständigkeit.
Reicht es dafür nicht, wird bei einem Arbeitgeber die Bereitschaft zur Übernahme erweiterter Tätigkeiten im Ausbildungsumfeld (Ingenieur) erwartet nicht nur im Lieblingsbereich (Hobby). So sehen das auch spätere Bewerbungsempfänger und bewerten eine vom Standard abweichende Bewerbung dementsprechend (s. o.).

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----------------
"Ich stimme mit der Mathematik nicht überein. Ich meine, daß die Summe von Nullen eine gefährliche Zahl ist."  (Stanislaw Jerzy Lec)

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Bene
Moderator
ich putz' hier nur




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Beiträge: 5994
Registriert: 10.04.2002

ich hatte mal Inventor...

erstellt am: 17. Apr. 2008 07:54    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von Hohenöcker:

Übrigens, Leo, es entfällt ja der Ausstand.


Kurzsichtig!

Ab jetzt heißt es 2x Ausgeben zu jedem Geburtstag und die doppelte Anzahl an Geschenkbeteiligungen 

------------------
ciao bene
                  
"Bloody Stupid Johnson"

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Hohenöcker
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erstellt am: 17. Apr. 2008 12:39    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Vielen Dank für die qualifizierte Antwort, Professor! Leider kann ich hier keine U´s vergeben.

Mein Grund ist Risikostreuung. Die Lage in meinem alten Betrieb erscheint mir nicht so rosig trotz anderer Beteuerungen, ich bin nicht mehr der Jüngste, und ich will nicht mit dem sinkenden Schiff untergehen. Wenn ich gehe, hinterlasse ich böses Blut und überstehe vielleicht die Probezeit nicht. So kann und will ich mich nach einem halben Jahr ganz entscheiden.

Selbständigkeit ist meine Sache nicht, aber ich bin vielseitig und mag gern Abwechslung bei der Arbeit.

Im akademischen Bereich ist es doch auch üblich, verschiedene Nebentätigkeiten zu haben, oder? 

Freundliche Grüße,

------------------
Gert Dieter 

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Wyndorps
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erstellt am: 17. Apr. 2008 13:17    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von Hohenöcker:
Vielen Dank für die qualifizierte Antwort ...
Gern geschehen.

Zitat:
Original erstellt von Hohenöcker:
[1.] ... Die Lage in meinem alten Betrieb erscheint mir nicht so rosig trotz anderer Beteuerungen
[2.] ... ich bin nicht mehr der Jüngste,
[3.] ... und ich will nicht mit dem sinkenden Schiff untergehen.
[4.] ... Wenn ich gehe, hinterlasse ich böses Blut [im alten Unternehmen]
[5.] ... und überstehe vielleicht die Probezeit [im neuen Unternehmen] nicht.
[6.] ... So kann und will ich mich nach einem halben Jahr ganz entscheiden.
[7.] ... Selbständigkeit ist meine Sache nicht ...
[8.] ... Im akademischen Bereich ist es doch auch üblich, verschiedene Nebentätigkeiten zu haben, oder?  ;)


Ich habe mir erlaubt Ihre Zitate mit einer Nummerierung zu versehen und durch erläuternde Einwürfe in [] zu ergänzen.

Wirkliche Empfehlungen kann ich nicht geben, aber vielleicht ein paar Denkastöße:

  • [1] und [3] kenne ich aus eigener leidvoller Erfahrung, [2] war mit Anfang 40 und schlechter Wirtschaftslage auch schon spürbar.
  • Auch wenn es hart klingt, [4] ist völlig bedeutungslos. Die "lieben Kollegen", die Sie durch Ihr Bleiben unterstützen, werden Ihnen nicht Ihr Einkommen zahlen, wenn das Schiff gesunken ist. Sie müssen sich allein auf der Basis Ihrer Situation (beruflich, Alter, räumlich, familiär,...) entscheiden.
  • [5] ist das Risiko eines jeden Stellenwechsels, hat aber im Regelfall nichts mit dem alten Unternehmen zu tun. Ein Stellenwechsel in höherem Alter mit dem Verzicht auf Sozialpunkte verlangt immer eine sorgfältige Recherche über die Aufstellung des Unternehmens im Markt, und vieles mehr.
  • Zu [6] habe ich bereits in der vorangegangenen Antwort die Riskien benannt. Provokant formuliert laufen sie Gefahr als "Weichei, das nicht einmal fähig ist, die für seinen eigenen Lebensweg notwendigen Entscheidungen zu treffen" angesehen zu werden, eine im Ingenieurumfeld nicht wirklich gesuchte Spezies.
  • [7] kann ich nachvollziehen, ist im fortgeschrittenen Alter auch allein von der Kreditgeberseite her schwieriger.
  • [8] ist zum Glück eine andere Welt und in nichts mit Ihrer Situaton vergleichbar

Ich habe ca. ein halbes Jahr im alten Unternehmen herumgehangen und mich gequält, dann, fast zu spät und dadurch notwendigerweise überhastet, die Entscheidung für einen vollständigen Wechsel getroffen. Die fehlende sorgfältige Recherche über die Unternehmensperspektiven des angedachten neuen Arbeitgebers werfe ich mir heute noch vor, auch wenn ich in der Zwischenzeit eine für mich optimale Lösung erzielt habe.

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"Ich stimme mit der Mathematik nicht überein. Ich meine, daß die Summe von Nullen eine gefährliche Zahl ist."  (Stanislaw Jerzy Lec)

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Hohenöcker
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erstellt am: 18. Apr. 2008 10:51    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Danke für die Warnungen. Aber meine ursprüngliche Frage ist noch nicht beantwortet.

Zitat:
Original erstellt von Hohenöcker:
Also, ich denke, ích werde das machen. Sogar vom Steuerabzug bleibt sich´s in etwa gleich. Meinem bisherigen Chef ist das nicht ganz recht, aber er braucht mich. Wie komme ich da sauber raus? Änderungskündigung? "Hiermit kündige ich zum . . . und biete Ihnen gleichzeitig an, zu den und den Bedingungen weiterzuarbeiten", oder?

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Gert Dieter 

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Mrs.Chichi
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Gewerkschaftssekretärin


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erstellt am: 18. Apr. 2008 12:06    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hallo Hohenöcker,

tu auf keinen Fall eine Änderungskündigung schreiben! Weil wenn er nicht zustimmt bist du weg!

Es gibt seit Dezember 2000 das Teilzeit und Befristungsgesetz.
und dort währe für dich der §8 der richtige:

§ 8 Verringerung der Arbeitszeit

1) Ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestanden hat, kann verlangen, dass seine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit verringert wird.
(2) Der Arbeitnehmer muss die Verringerung seiner Arbeitszeit und den Umfang der Verringerung spätestens drei Monate vor deren Beginn geltend machen. Er soll dabei die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit angeben.
(3) Der Arbeitgeber hat mit dem Arbeitnehmer die gewünschte Verringerung der Arbeitszeit mit dem Ziel zu erörtern, zu einer Vereinbarung zu gelangen. Er hat mit dem Arbeitnehmer Einvernehmen über die von ihm festzulegende Verteilung der Arbeitszeit zu erzielen.
(4) Der Arbeitgeber hat der Verringerung der Arbeitszeit zuzustimmen und ihre Verteilung entsprechend den Wünschen des Arbeitnehmers festzulegen, soweit betriebliche Gründe nicht entgegenstehen. Ein betrieblicher Grund liegt insbesondere vor, wenn die Verringerung der Arbeitszeit die Organisation, den Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigt oder unverhältnismäßige Kosten verursacht. Die Ablehnungsgründe können durch Tarifvertrag festgelegt werden. Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrages können nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Anwendung der tariflichen Regelungen über die Ablehnungsgründe vereinbaren.
(5) Die Entscheidung über die Verringerung der Arbeitszeit und ihre Verteilung hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer spätestens einen Monat vor dem gewünschten Beginn der Verringerung schriftlich mitzuteilen. Haben sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht nach Absatz 3 Satz 1 über die Verringerung der Arbeitszeit geeinigt[b] und hat der Arbeitgeber die Arbeitszeitverringerung [b]nicht spätestens einen Monat vor deren gewünschtem Beginn schriftlich abgelehnt, verringert sich die Arbeitszeit in dem vom Arbeitnehmer gewünschten Umfang. Haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die Verteilung der Arbeitszeit kein Einvernehmen nach Absatz 3 Satz 2 erzielt und hat der Arbeitgeber nicht spätestens einen Monat vor dem gewünschten Beginn der Arbeitszeitverringerung die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit schriftlich abgelehnt, gilt die Verteilung der Arbeitszeit entsprechend den Wünschen des Arbeitnehmers als festgelegt. Der Arbeitgeber kann die nach Satz 3 oder Absatz 3 Satz 2 festgelegte Verteilung der Arbeitszeit wieder ändern, wenn das betriebliche Interesse daran das Interesse des Arbeitnehmers an der Beibehaltung erheblich überwiegt und der Arbeitgeber die Änderung spätestens einen Monat vorher angekündigt hat.
(6) Der Arbeitnehmer kann eine erneute Verringerung der Arbeitszeit frühestens nach Ablauf von zwei Jahren verlangen, nachdem der Arbeitgeber einer Verringerung zugestimmt oder sie berechtigt abgelehnt hat.
(7) Für den Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit gilt die Voraussetzung, dass der Arbeitgeber, unabhängig von der Anzahl der Personen in Berufsbildung, in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt.

TzBfG

Sollte dein Arbeitgeber laut Absatz 4 widersprechen, kannst du die Gründe bei deiner zuständigen Gewerkschaft (sofern Mitglied) überprüfen lassen uns ggf vorm Arbeitsgericht klären lassen.

Ich hoff dass hat dir weiter geholfen...

Mfg
Chichi

[Diese Nachricht wurde von Mrs.Chichi am 18. Apr. 2008 editiert.]

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Hohenöcker
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erstellt am: 18. Apr. 2008 12:22    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Ja, danke, das war´s! Nur mit den drei Monaten . . . ich wollte da eigentlich früher raus. Aber so werde ich´s machen Mündlich gesagt habe ich es ihm jedenfalls.

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Gert Dieter 

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Mrs.Chichi
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erstellt am: 18. Apr. 2008 12:27    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Wunderbar!
Ein paar Fristen muss man leider einhalten, wenn man das ganze sauber über die Bühne bringen will.
Wenn de noch Fragen hast, kannst mir gern ne PM schicken... Kenn mich mit so was a bissel aus 

Grüßle Chichi

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erstellt am: 21. Jul. 2008 13:26    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hallo zusammen, ich wollte Euch ja auf dem laufenden halten.

Dank Chichi´s Tip habe ich dem Chef meinen Wunsch mitgeteilt, unter Hinweis auf den § (ohne die Frist zu erwähnen), und mit der Begründung, dass ich wenigstens einen Teil meines Gehalts pünktlich brauche - und seit Anfang Juni arbeite ich an beiden Stellen. Aber, wie der Herr Professor richtig sagte - an meiner alten Stelle geht es den Bach runter, und ich hätte genau so gut gleich ganz kündigen können. Nur habe ich mir jetzt noch etwas Urlaub gerettet und die Gewissheit, dass ich dort reinpasse. Ab September bin ich ganz dort.

Viele Grüße und alles Gute! 

------------------
Gert Dieter 

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