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Autor
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Thema: Namensänderungsgesetz (NamÄndG) (481 mal gelesen)
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smb Plauderprofi V.I.P. h.c.

 Beiträge: 2976 Registriert: 02.08.2001 zu viele
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erstellt am: 25. Dez. 2007 23:06 <-- editieren / zitieren -->
Hallo, wir haben gerade eine Diskussion am Start und vielleicht könntet Ihr mal wieder etwas mehr Licht ins Dunkel bringen. Zitat: § 3 NamÄndG (1) Ein Familienname darf nur geändert werden, wenn ein wichtiger Grund die Änderung rechtfertigt
Welche Gründe können oder müssen vorliegen? ------------------ m.f.G. Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
jpsonics Quasselprofi V.I.P. h.c. Auftragsabwicklung und Konstruktion

 Beiträge: 11684 Registriert: 04.01.2006 Master of the Unicorns
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erstellt am: 26. Dez. 2007 00:37 <-- editieren / zitieren -->
Naja, bekanntester Grund überhaupt: Hochzeit -> gleicher Ehename. Ansonsten wenn der Nachname evtl. Nachteile mit sich bringt, diskrimminierend oder beleidigend ist. Kenne einen Fall, wo eine FRAU erfolgreich geklagt hat, dass sie mit Nachname nicht mehr "von Freiherr" lauten soll, sondern "von Freifrau" Aber ich denke auch, dass niemand unbedingt freiwillig "Fick" oder so heisen möchte. Bei sowas dürften die Erfolgschancen auf Namensänderung recht hoch sein. Da fälltmir gerade ein, eine Ansprechpartnerin einer unserer Lieferanten hies "Frau Grausam"... Das hat viele telefonate gebraucht, bis ein telefonat ohne Lachanfall durchgeführt werden konnte... Aber die war es scheinbar schon gewohnt... ------------------ Grüße aus dem Allgäu und besucht mich mal Christian -jpsonics- J. Allgäutreffen? ---- Wenn einem die Sch**** bis zum Hals steht, sollte man den Kopf nicht hängen lassen. Das Leben ist eine Krankheit, welche durch Sex übertragen wird und immer tödlich endet! Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
medea Plauderprofi Inselbewohner
    
 Beiträge: 1501 Registriert: 16.09.2003
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erstellt am: 26. Dez. 2007 01:55 <-- editieren / zitieren -->
Zitat: Original erstellt von smb:
Welche Gründe können oder müssen vorliegen?
Ich weiss, das hilft Dir nicht, aber in AU (Vic) brauchts (noch) keine Gruende. AU$70 und Du kannst dich 'umtaufen' zu was immer Dir gefaellt. Frohe Weihnachten Birgit Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Oberli Mike Plauderprofi V.I.P. h.c. Dipl. Maschinen Ing. / Supporter

 Beiträge: 6194 Registriert: 29.09.2004 Wie Heiss ist das Eisen wirklich?
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erstellt am: 26. Dez. 2007 10:50 <-- editieren / zitieren -->
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A_Balou Plauderprofi V.I.P. h.c.

 Beiträge: 5231 Registriert: 26.04.2005 Hier wird ab sofort ohne System und Zusatz gearbeitet ;-)
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erstellt am: 26. Dez. 2007 11:07 <-- editieren / zitieren -->
Zitat: Original erstellt von Oberli Mike: --> Einbürgern in Australien, Name wechseln, zu Hause wieder einbürgern und der Name ist gewächselt. Hmm, wenn ich mal Ferien in Australien mache, dann könnte ich mir sowas überlegen
Ich könnte mir vorstellen, das Du in Australien wegen der geographischen Lage automatisch in Unterli Mike umbenannt wirst ------------------ Die Zigarette danach war's, die machte mich zum Kettenraucher  Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
smb Plauderprofi V.I.P. h.c.

 Beiträge: 2976 Registriert: 02.08.2001 zu viele
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erstellt am: 26. Dez. 2007 15:29 <-- editieren / zitieren -->
Hi, es sieht wie folgt aus: Ich habe einen sehr seltenen Doppelnamen schon aus X-ter Genration vererbt bekommen und nun will ich den "zweiten" Teil loswerden. Meine Gründe sind, dass ich mit dem Rest der Familie nix mehr zu tun haben möchte. Kurz: SMB will nur noch SM (blöde Initialen) heißen! ------------------ m.f.G. [Diese Nachricht wurde von smb am 26. Dez. 2007 editiert.] Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Ex-Mitglied
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erstellt am: 26. Dez. 2007 16:00 <-- editieren / zitieren -->
Hier steht es gut ganz be- und umschrieben: http://www.palm-bonn.de/name.htm Ein Vor- oder Familienname darf nur dann geändert werden, wenn ein "wichtiger Grund" gemäß § 3 NamÄndG vorliegt. Ein wichtiger Grund setzt nach der Rechtsprechung voraus, dass das schutzwürdige Interesse des Antragstellers so wesentlich ist, dass die Belange der Allgemeinheit, die vor allem in der sozialen Ordnungsfunktion des Namens und in dem sicherheitspolizeilichen Interesse an der Beibehaltung seines bisherigen Namens zum Ausdruck kommen, zurücktreten müssen. Das subjektive Interesse, einen anderen Familiennamen oder Vornamen führen zu wollen, reicht nicht aus. Es gilt das Prinzip der Namenskontinuität, d.h. grundsätzlich soll der Name beibehalten werden, weil eine Änderung auch zu diversen Komplikationen führen kann. EDIT: Link kaputt ------------------ Viele Grüße Uli Wer nicht genießt, wird ungenießbar... [CAD.de-smileys] [Elcad-Tauschbörse] [Diese Nachricht wurde von UKanz am 26. Dez. 2007 editiert.] |
medea Plauderprofi Inselbewohner
    
 Beiträge: 1501 Registriert: 16.09.2003 Some HP Z Laptop 32GB RAM IV2020, Vault 2020
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erstellt am: 26. Dez. 2007 23:58 <-- editieren / zitieren -->
Zitat: Original erstellt von A_Balou: Ich könnte mir vorstellen, das Du in Australien wegen der geographischen Lage automatisch in Unterli Mike umbenannt wirst
@ Mike: Urlaub reicht nicht, Du musst schon 'permanent resident' sein. Aber wenn die mining corporations hier rausfinden, dass Du ein engineering degree hast, lassen die die Dich eh nicht mehr heim. Und wenn Du es richtig machst, zahlen die sogar fuer Deinen Urlaub (huestel - job interview...) Kannst Dir also schon mal Gedanken machen, wie Du denn gerne heissen wuerdest. Birgit Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |