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Online-Kurs: Grundlagen des 3D-Druck-Designs für Industrieingenieure , ein Kurs
Autor Thema:  Ebay: Sofortkauf abgeschlossen, VK verkauft nicht! (3703 mal gelesen)
3D-Papst
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Herr, stärke mich in Geduld,
aber ZACK ZACK!!

erstellt am: 26. Nov. 2007 13:04    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Mahlzeit,

ich versuch mich kurz zu halten:
Vor 1 Woche hab ich über Ebay per Sofortkauf eine Märklin Lok für 28 Euro ersteigert. Ich überweise und schreib den VK an dass ich mich auf die Lok freue. Er schreibt zurück dass er sich auf § 119 beruft (Irrtum) und den Kaufvertrag anfechtet, mir mein Geld zurücküberweist und somit aus der Sache raus wäre. Heute kommt unser kompletter Email-Verkehr per Einschreiben zu mir und das Geld hat er zurück überwiesen.
Was soll ich nun tun? Irgendwelche Tipps?

Ich bin versucht rechtlich gegen ihn vorzugehen.
Erst nen Artikel per Sofortkauf anbieten und dann so nen Rückzieher machen 

Gruß
Papst

------------------
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Oberli Mike
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Beiträge: 6194
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Wie Heiss ist das Eisen wirklich?

erstellt am: 26. Nov. 2007 13:12    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

[Edit]

[Diese Nachricht wurde von Oberli Mike am 02. Apr. 2011 editiert.]

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ralficad
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Registriert: 25.11.2005

AMD Athlon XP 2800;
2,08 GHz 1,0 GB RAM
WIN XP Prof., SP2
ACAD 2005 - nackig, EPT

erstellt am: 26. Nov. 2007 13:16    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

... und wenn's wirklich ein Irrtum war?? Ich meine, man erkennt bei ebay schon, ob es sich um einen unbedarften Privatmann oder einer (Profi-)firma handelt, oder sogar um Halunken. Letztere würde ich schon weiter bearbeiten, dem armen Privaten würd ich es durchgehen lassen.

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ralfi 

   

Überlegen macht überlegen

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3D-Papst
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Herr, stärke mich in Geduld,
aber ZACK ZACK!!

erstellt am: 26. Nov. 2007 13:18    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Es war eine Märklin 3469 die neu für ca. 200.- zu haben ist. Seine war gebraucht.
In wie weit kommen sich die beiden BGB-Paragraphen § 119 und § 433 eigentlich in die Quere?
Es gibt wohl Fälle wo der VK mit dem 119-er Recht bekam, aber auch viele Fälle wo er nicht Recht bekam. Wie sollte ich mich denn nun verhalten? Es geht hier ja nicht um einen Sofortkauf von 1 Euro mit einem hochpreisigen Artikel sondern IMHO um eine Summe die der Ware entspricht.

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3D-Papst
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Herr, stärke mich in Geduld,
aber ZACK ZACK!!

erstellt am: 26. Nov. 2007 13:20    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von ralficad:
... und wenn's wirklich ein Irrtum war?? Ich meine, man erkennt bei ebay schon, ob es sich um einen unbedarften Privatmann oder einer (Profi-)firma handelt, oder sogar um Halunken. Letztere würde ich schon weiter bearbeiten, dem armen Privaten würd ich es durchgehen lassen. 


Er ist Mitglied seit 1999 und lt. Profil ein Privatverkäufer. Er hat aber ständig mind. 80 Auktionen am Laufen wo er Modellautos verkauft. IMHO eigentlich sogar faaaaast gewerblich. Auf jeden Fall ein langjähriges, erfahrenes Mitglied.

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daniu
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Mechanik-Entwickler


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erstellt am: 26. Nov. 2007 13:21    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

sorry, aber - ich würde sagen: sei froh, dass Du Dein Geld wieder hast - spar Dir das Adrenalin und beruhige Dich ...

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brainseks
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Konstrukteur / Entwicklung


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Intel Core i5-3570K, Asus P8Z77-V Pro, Intel 320 SSD 128GB System, WD-5000AAKS Daten, Geforce GTX460 1GB, Windoof 7 home Premium 64bit (privat)<P>Samsung R540 i3-380M JA05 /Intel Core i3-380M 2x 2,53GHz / Intel X25-M G2 80GB System, 4096MB DDR3 Ram / Intel® HD Graphics / Webcam u. int. Mikro, DVD Brenner / Windows 7 Home Premium 64 Bit (Notebook privat)

erstellt am: 26. Nov. 2007 13:24    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Warte ab bis er Dir seine Bewertung gegeben hat und drück ihm dann eine saftige Negativbewertung rein, mindestens aber eine Neutrale mit entsprechendem Text.

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Chaos ist eine Ordnung, die wir lediglich nicht durchschauen können

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Peterpaul
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Nüscht

erstellt am: 26. Nov. 2007 13:29    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Über sowas würde ich mich nicht mehr aufregen- Sorry. Dau hast Dein Geld wieder also ist für Dich kein "wesentlicher" Schaden entstanden. Gibt ganz andere Sachen worüber es sich auch lohnt sich aufzuregen.

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3D-Papst
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Herr, stärke mich in Geduld,
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erstellt am: 26. Nov. 2007 13:30    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Ne miese Bewertung wird mein letzter Gang sein und beruhigen will ich mich auch nicht. Er und ich haben einen rechtsgültigen Vertrag und ich will die Lokomotive. Wo kämen wir hin wenn jeder sich plötzlich auf nen Irrtum beruft und sein Angebot somit zurückruft??
IMHO hat er es sich anders überlegt oder die Lok privat vercheckt.

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daniu
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Mechanik-Entwickler


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erstellt am: 26. Nov. 2007 13:34    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Na dann geh zum Rechtsanwalt, bemüh Deine Versicherung, Deine Zeit und ärger Dich weiter ...

Viel Spass dabei!

Jetzt muss ich aufpassen, dass ich mich nicht aufreg :-)

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3D-Papst
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erstellt am: 26. Nov. 2007 13:39    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von daniu:
Jetzt muss ich aufpassen, dass ich mich nicht aufreg :-)

Kannst mich ja anzeigen wegen deinem zu hohen Blutdruck     

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oberkaffeetante
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erstellt am: 26. Nov. 2007 13:43    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Ein bischen kann ich den 3D-Papst schon verstehen.

Wenn die Lok relativ selten ist und er sie für 28Euro kaufen könnte und der Verkäufer dann sagt: "Nöö is nicht" würde ich mich auch ziemlich aufregen. Ist die Lok aber weit verbreitet und bei anderen vielleicht 5-10 Euro teurer würde ich mir den Ärger mit Rechtsanwalt etc. sparen.

Hast du mal versucht von dem Verkäufer die genauen Gründe für seinen Irtum zu erfahren? Meiner Meinung nach sollte zumindest eine detalierte "Irtumsbeschreibung" abgegeben werden, also z.B. die Lok hat eckige Räder (anstatt runde), die Farbe ist doch Hellrosa (anstatt DB-Orange) etc. Vielleicht hat er sich wirklich geirrt, oder er ihm waren die 28 Euro zu wenig, wenn es auch asl normale Auktion lief.

Gruß Uwe

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Aka
* Bahnhofsvorsteher
* Überflieger
------------------
Ich bin die rechte Hand des Teufels habe aber zwei linke Hände.
Sir Oberkaffeetante

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3D-Papst
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Beiträge: 5248
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Herr, stärke mich in Geduld,
aber ZACK ZACK!!

erstellt am: 26. Nov. 2007 13:50    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hallo Uwe,
der VK meinte, dass er nicht wisse wie die 28 Euro in den Sofortkauf gekommen waren und dass er es nicht nachvollziehen kann. Auf diesen "Irrtum" beruft er sich. IMHo hat er es sich im nachhinein einfach nur anders überlegt oder weil ihm wohl irgendjemand gesagt hat dass 28 zu wenig wären.
Die Lok ist relativ selten bei Ebay. Sonst hätte ich mir evtl. ne andere gekauft. Ich würd ja fast ne Wette machen dass die Lok die nächsten Wochen wieder von ihm eingestellt wird.
Bin echt sauer was solche Praktiken betrifft. 

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Clayton
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Registriert: 07.02.2004

AMD Athlon 64X2 5600+, 1GB, Nvidia Quadro Pro FX 1100
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Mathcad 13

erstellt am: 26. Nov. 2007 13:51    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hi,
In so einem Fall mal schnell an Heinrich von Kleist "Michael Kohlhaas" denken, dann gibt sich das schnell.
Gruss

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smb
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Beiträge: 2976
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zu viele

erstellt am: 26. Nov. 2007 14:08    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hi,

ich weiß nicht wie ich reagieren würde, aber ich vermute, dass es wirklich ein
versehen war, sonst hätte er wahrscheinlich nicht den Briefwechsel geschickt usw.
aber auf der anderen Seite könnte es auch so gewesen sein, dass es zuerst nicht
wusste was er da verkauft......

Naja, wenn's Dich so ärgert, dann check ob Deine Versicherung eine Erst-Beratung
abdeckt und wenn ja, dann geh zu einem Rechtsanwalt und sieh dann weiter....
Vielleicht schreibste parallel eine Mail, dass Du alles, zwecks Überprüfung der
Sachlage u.a. seine privaten Verkäufe, von einem RA überprüfen lässt.

------------------
m.f.G.

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Jörg H.
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Ingenieur Sondermaschinenbau


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Beiträge: 858
Registriert: 11.03.2005

Core2Duo, SXW09, Ansys12

erstellt am: 26. Nov. 2007 14:12    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Guten Tag,

Hab jetzt leider kein BGB vorliegen, allerdings ist der §119 BGB recht leicht auf für leihen abzuprüfen und trifft nach dem bisher geschilderten hier nicht zu.

Falls du keine Lust hast deswegen eine Rechtsberatung zu konsultieren, würde ansonsten an einer anderen Stelle ansetzen:

Er darf privat nur normalen Sammlaerhandel/-tausch oder eine einmalige Auflösung einer Sammlung durchführen!

Mit er über einen längeren Zeitrum permanent 80 laufendende Auktionen abschließt, ist es bedenklich ob er noch als Privatverkäufer gilt und das BGB überhaupt anzusetzen ist.

Einfach mal lapidar mit einer Anzeige beim Finanzamt drohen. Die Freuen sich über solche Fälle 

Alles andere wäre mir persönlich zu viel Aufwand und Ärger.

Gruß

Jörg

------------------
Gruß

Jörg 

PS: Ich freu mich immer über Gästebucheinträge 

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3D-Papst
Moderator
Teamleiter




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Beiträge: 5248
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Herr, stärke mich in Geduld,
aber ZACK ZACK!!

erstellt am: 26. Nov. 2007 14:26    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hallo Jörg,

in hinterrücks niederzuringen mit ner Drohung bzgl. Finanzamt ist nicht mein Ding. Ich will einfach nur das was mir zusteht.

@SMB
den Tipp mit der Prüfung der rechtlichen Lage finde ich gut. Werd ihm sowas in der Richtung auf sein Einschreiben antworten.
Als nächstes folgt ein Anruf bei der Rechtsschutz, was die mir vorschlagen.

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CADdog
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Beiträge: 401
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erstellt am: 26. Nov. 2007 14:46    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hallo,
du überlegst ernsthaft wegen 28 Euro einen Rechtsstreit anzufangen?
sorry, aber da fehlen mir die Worte.
Aber sicher geht es dir ums "Prinzip"   

------------------
    

Gruß Thomas
CADdog, the dog formerly known as TR

AutoCAD spricht mit einem, aber viele hören nicht zu.

[Diese Nachricht wurde von CADdog am 26. Nov. 2007 editiert.]

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brainseks
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Konstrukteur / Entwicklung


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erstellt am: 26. Nov. 2007 14:47    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Immerhin hast ja noch 4 Chancen. Ich hatte mal ein Mainboard gekauft, für echt wenig Geld ein richtiges Schnäppchen, hab das Geld überwiesen und gewartet, bis dann ne mail von den Verkäuferin kam, dass es Ihr leid tut, ihr Kind hat das board die Treppe runtergeworfen und sie weiss nun nicht ob es noch geht, sie könne es nicht testen und der Vorsicht halber gibt sie mir mein Geld zurück und behält das board da ich ja bestimmt kein defektes Teil haben möchte. Da dacht ich mir doch ich wills trotzdem, weil ich ihr nicht glaubte und hab geschrieben sie solls mir schicken, ich prüfe obs noch geht, falls ja behalt ichs, ansonsten Geld zurück. Darauf meinte sie, geht auch nicht, sie hät es schon weggeschmissen.....
Ich würd Dir raten, lass es und steiger bei einer der vier anderen mit und gut ist. Wegen dem geringen Wert lohnt sich kein Rechtsstreit und da kein Schaden entstanden ist, wird sich auch kein Gericht drum scheren. Bewertung reinklopfen und dem nächsten Käufer einen Hinweis auf dessen Geschäftspraktiken geben, wenn er das mehrmals macht, kann er seine Tätigkeiten im ebay bald einstellen, weil keiner mehr was bei dem kauft.

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Chaos ist eine Ordnung, die wir lediglich nicht durchschauen können

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Tigrar
Plauderprofi V.I.P. h.c.
Dipl.-Ing.



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Beiträge: 3394
Registriert: 01.03.2005

Cray XT3™ System :P
Hehehe
Leider gelogen :(

erstellt am: 26. Nov. 2007 15:01    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Also mal davon abgesehen das der Wert gering ist und eigentlich kein Schaden entstanden ist kann ich es verstehen. Eigentlich heißt es in so einem Fall immer: Sry ist mir runtergefallen und ist KO.
Der Preis scheint mir nicht so weit hergeholt. Auch fällt mir der Fall ein bei dem eine Frau das Auto eines Mannes einfach in Ebay (so gut wie) verschenkt hat weil er ihr fremd gegangen ist.

Mit dem Rechtstreit ist so eine Sache. Wenn Du eine RS ohne selbstbeteiligung hast ist es denkbar.
Mit Selbstbeteiligung ist es schon plöd... Aber eine Beratung kannste nutzen.
Ich denke aber dass wenn er ein Brief von Deinem Anwalt bekommt er die lok, insofern noch vorhanden rausrückt (weil er auch kein Bock auf sowas hat fürn paar piepen).

Gruß
Tim

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ich habe ein Gewehr, eine Schaufel und einen großen Garten... ALSO TREIB KEINE SPIELCHEN MIT MIR und klick HIER: http://www.knightfight.de/?ac=vid&vid=61008514  Danke! 

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Bombi
Plauderprofi V.I.P. h.c.
Umknacker



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Beiträge: 9728
Registriert: 23.12.2002

God I must confess...
...I do envy the sinners.
<-NW->

erstellt am: 26. Nov. 2007 16:09    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Mahlzeit Päpstchen,

Du hast auch immer Sachen 

Ich denke, einfach den Ärger runterschlucken und eine "neue" Auktion abwarten, von ´nem anderen eBayer...
[böserBombian]
..und als Krönchen, seinen eBayNamen und Kontaktdaten den zuständigen Steuerbehörden zugänglich machen.
Die freuen sich immer diebisch über einen "netten" Hinweis....
Da kannst man sich fast sicher sein dass er nicht mehr soviel verkaufen wird.....

[/böserBombiaus]

------------------
aka the
Ritter des Umbruchs zur Kaffeebohne
(geadelt von Wingmengvoniftigay)

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Tom2005
Plauderprofi V.I.P. h.c.
Elektrotechniker



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Beiträge: 6066
Registriert: 12.05.2005

EPLAN 5.70 prof.
EPLAN Electric P8

erstellt am: 26. Nov. 2007 19:17    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Also Spass beiseite, ich würde sofort wieder überweisen und ihn zur Herausgabe der Lok verklagen. §§§
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          Es sind die kleinen Dinge    im Leben, die einen glücklich machen.

[Diese Nachricht wurde von Tom2005 am 26. Nov. 2007 editiert.]

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ThoMay
Moderator
Konstrukteur


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Beiträge: 948
Registriert: 15.04.2007

SWX 2019
Windows 10 x64

erstellt am: 26. Nov. 2007 19:56    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hallo und einen schönen neuen Tag Papst.

Aus Erfahrung weis ich, das du die schlechteren Karten gezogen hast.
Da du die Rücküberweisung nach Ankündigung akzepiert hast, muß du dich nun "ärgern" dein Geld wieder bekommen zu haben.

Ein Rechtsstreit unter einem Wert von 50¤ kommt extrem teuer. Nach dem zusammenrechnen aller Kosten wirst du feststellen, das dich das Ganze in etwa mit 150¤ belastet. Die RS trägt auch nur im Falle der Gewinnaussicht. Die Beratung mag ja noch kostenlos sein. U. s. w. ......

Es mag ja möglich sein, das du dem VK eine negative Bewertung erteilst, allerdings steht dann zu befürchten, das er mit der Thematik "Rachebewertung" anfängt. Also der nächste Ärger.
Soweit ich mich erinnere gibt es bei der Auktionsplattfoerm ein Brett, an dem man sich in solchen Fällen auslassen kann. Hier ist vielleicht eine Möglichkeit, deinen Fall nochmals einzustellen. http://community.ebay.de/forum/ebay/thread.jspa?search=search&threadID=159010&messageID=4841490#4841490

Wenn du Ihm richtig an den Kragen willst (Warum eigentlich?), dann ist von dir zu prüfen, ob das mit den 80 Auktionen stimmt. Anschließend einen Hinweis, mit Hilfe eines Rechtsanwaltes bzw. einer Person die sich in den Formulierungen auskennt, an das Finazamt. Allerdings wirst du KEINE Benachrichtigung bekommen, ob und was läuft. Du kannst nur annehmen, das das FA sich eingeschaltet hat, wenn der VK von der Bildfläche der Auktion verschwindet.
Bedenke, der VK sieht sich ebenso im Recht wie du.

Sicherlich hat sich schon mach einer über so etwas bis zur Weißglut geärgert, aber im nachhinein betrachtet hat es nur dem eigen Kreislauf geschadet.

Also, Verzeihen ist eine der alten Tugenden, welche heute allerdings aus der Mode gekommen sind.

Gruß
ThoMay

------------------
Es gibt keine dummen Fragen, nur unzweckmäßige.
Hierauf bekommt man dann machesmal eine unzweckmäßige, freundliche Antwort.

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Ex-Mitglied

erstellt am: 26. Nov. 2007 20:04    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hallo 3D-Hai, oder Radler-Papst? 

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Viele Grüße
Uli

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bgischel
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Wir l(i)eben Fußball! :)
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erstellt am: 26. Nov. 2007 20:48    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
...Wenn du Ihm richtig an den Kragen willst (Warum eigentlich?), dann ist von dir zu prüfen, ob das mit den 80 Auktionen stimmt...

Völlig wertfrei meine persönliche Meinung... da hat Heiko wohl recht. Ein privater Verkäufer hat nicht so viele Auktionen am laufen... von den beendeten mal ganz abgesehen... 

Ich sehe es aber wie ThoMay. Den Irrtum abhaken (wir machen doch alle mal Fehler und der hier ist in meinen Augen offensichtlich) und nun solltest Du auf das nächste Schnäppchen warten... 

------------------
 
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La Forge
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Ingenieur


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erstellt am: 27. Nov. 2007 04:51    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Ich weiß gar nicht was ihr habt - der Papst ist doch unfehlbar 


...und seine Vergebung ist grenzenlos 


La Forge - Ende.

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smb
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zu viele

erstellt am: 27. Nov. 2007 08:11    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Und? Aktueller Stand? Was willste machen, was haste gemacht?

------------------
m.f.G.

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daniu
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erstellt am: 27. Nov. 2007 08:29    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von ThoMay:
Wenn du Ihm richtig an den Kragen willst (Warum eigentlich?), dann ist von dir zu prüfen, ob das mit den 80 Auktionen stimmt. Anschließend einen Hinweis, mit Hilfe eines Rechtsanwaltes bzw. einer Person die sich in den Formulierungen auskennt, an das Finazamt. Allerdings wirst du KEINE Benachrichtigung bekommen, ob und was läuft. Du kannst nur annehmen, das das FA sich eingeschaltet hat, wenn der VK von der Bildfläche der Auktion verschwindet.
Bedenke, der VK sieht sich ebenso im Recht wie du.

Hi!

Also ... ich glaube, dass es dem FA ziemlich egal ist, in welcher Form solche Hinweise kommen ...

Was ich meist versucht habe: Bewertung im letzten möglichen Moment abgeben. Weiss einer, ob das wirklich klappt? Weiss es nicht mehr genau, aber ich meine, der andere hat es doch noch irgendwie geschafft, mir eine rein zu drücken.

Hab kein Ebay mehr. Meinen Selbstwert kann ich auch ohne Schnäppchen aufrecht erhalten. Zeitweise war es bei mir schon so: "ich kaufe, also bin ich" - das gilt aber vermutlich nur für mich!
Gar nichts kaufen ist letztendlich noch billiger als billig kaufen.

Gruß
Daniel

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ford.prefect
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Less is Mies, more van der Rohe!

erstellt am: 27. Nov. 2007 08:41    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von 3D-Papst:
...und ich will die Lokomotive.

Wende Dich doch an die GDL, dann kann seine Lok monatelang nicht fahren.

------------------
Gruß F.

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Gerhard Deeg
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erstellt am: 27. Nov. 2007 09:48    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

.
.
.
.



Auch ein Papst muß mal überlegen und denken.



Lasst ihm etwas Zeit zum Nachdenken.

Gruß Gerhard     

------------------
Jeder erfüllte Wunsch ist ein Traum weniger
Träume sind die Sonnenstunden der Hoffnung

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Entsorger01
Moderator
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Wie wissen wie das Spiel ausgeht, bevor es angepfiffen wurde ;-)

erstellt am: 27. Nov. 2007 10:18    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von bgischel:
..., ob das mit den 80 Auktionen stimmt...
Ein privater Verkäufer hat nicht so viele Auktionen am laufen...

Ich denk auch, dass sich der Ärger nicht rentiert. Und ich denke hier handelt es sich tatsächlich um einen Irrtum, wie auch immer geartet. Seine bisherigen Bewertungen (550    in den letzten 12 Monaten) sind durch die Bank alle positiv. Und da es sich ja offenbar um keinen Privathändler handelt, würd ich einfach mal mit im telefonieren - vielleicht hat er ja noch irgendwas im Angebot, was er Dir kulanterweise (wegen dem schlechten Gewissen) zu einem Sonderpreis abgibt.

------------------
Gruß

Michi

"Personalführung ist die Kunst, die Mitarbeiter so schnell über den Tisch zu ziehen,
dass sie die Reibungshitze als Nestwärme empfinden."

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Tigrar
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erstellt am: 27. Nov. 2007 10:23    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von daniu:

Hab kein Ebay mehr. Meinen Selbstwert kann ich auch ohne Schnäppchen aufrecht erhalten. Zeitweise war es bei mir schon so: "ich kaufe, also bin ich" - das gilt aber vermutlich nur für mich!
Gar nichts kaufen ist letztendlich noch billiger als billig kaufen.

Gruß
Daniel


Stimmt irgendwie schon. Besonders Ärgerlich finde ich es wenn eine Sache versteigert wird auf die ich mich freue und die Gebote einfach über den Preis im Laden steigen weil sich manche nicht informiert haben. Im Grunde sollte es mir egal sein aber eine Sache die ich will mit guten % zu erhalten ist doch immer sehr reitzvoll. Zudem sind meine "Opfer" meißt Sachen die (schon lange) nicht mehr produziert und vertrieben werden. Und wie ich mich manchmal aufrege weil jemand anderes ein Gleichteil später günstiger ersteigert... Nachträglich betrachtet ein Witz! Vor allem setzte ich Depp spätere Auktionen immernoch auf Beobachten um zu schauen wo die denn enden...

Der Mensch ist schon ein merkwürdiges Tier...


Cheers
Tim

------------------

ich habe ein Gewehr, eine Schaufel und einen großen Garten... ALSO TREIB KEINE SPIELCHEN MIT MIR und klick HIER: http://www.knightfight.de/?ac=vid&vid=61008514  Danke! 

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frank08
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Beiträge: 301
Registriert: 22.01.2004

ehrlicher Steuerzahler

erstellt am: 27. Nov. 2007 12:08    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von Tigrar:
... Vor allem setzte ich Depp spätere Auktionen immer noch auf Beobachten um zu schauen wo die denn enden...


Masochist? 

------------------
Gruß Frank

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Chris C.
Mitglied
3D-CAD Freelancer


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Beiträge: 210
Registriert: 14.12.2004

CAD: Inventor 2010, ACAD 2010
OS: Windows 7 Pro
HW: I7, 8GB RAM, 3.42GHz, 1TB HD
Bes: x-plant 2 als Anlagenplanungstool

erstellt am: 27. Nov. 2007 12:48    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hallo Papst

Du hast den Eintrag sicherlich noch in "Mein Ebay". Wenn du dort mal in der Auktion den Button auklappst dann hast du dort den untersten Eintrag" Nicht erhaltene Ware melden".
Ab hier schaltet sich dann Ebay.de ein und dann gibt es mal ein bisschen Action.

Das wäre eigentlich der normale Weg.

------------------
mit freundlichen Schweizergrüssen

Chris Carlyle

albeite flöllich, ohne mullen und knullen.

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3D-Papst
Moderator
Teamleiter




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Beiträge: 5248
Registriert: 11.06.2001

Herr, stärke mich in Geduld,
aber ZACK ZACK!!

erstellt am: 27. Nov. 2007 12:59    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hallo,

ich hab mich dazu entschlossen nichts zu unternehmen.
Ich werde die Sache maximal an Ebay melden und ihn entsprechend bewerten....Rachebewertung hin oder her. Der Anwalt von meiner Rechtsschutz ist schon ganz heiss auf den Fall und hat mich auch schon entsprechend spitz gemacht (klar, er würde an mir verdienen). Ihm hab ich bereits dankend abgesagt, natürlich nicht ohne einen entsprechenden "Kommentar" von ihm zu kassieren.
Auch egal....ich steh drüber.
Ich denke ich hab meine Lehren draus gezogen und weiß nun auch was ich vom BGB, von Kaufverträgen, von AGBs und Regeln im allgemeinen zu halten habe.

Danke für eure Hinweise und sorry für den Edit (@caddog)

Papst

------------------
Der Papst empfiehlt:  Hilfeseite und FAQ zum OSM

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salsero
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Maschinenbauingenieur


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Beiträge: 1124
Registriert: 19.11.2003

erstellt am: 27. Nov. 2007 13:06    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hätte der Verkäufer vorher gewußt, daß sein Gegenüber der Papst ist, dann hätte er ganz anders gehandelt.
Motor der Lok manipulieren, daß er nicht geht. Zusenden. Den entrüsteten Kommentar des Papstes abwarten. Geld zurücküberweisen. Lok wieder zurücknehmen. Reparieren. Fertig ;-)

Mal ganz im Ernst, 28 Euro ist eine Bagatelle. Ärgerlich, klar. Aber deshalb Rechtsschutz???? Das Geld ist ja wieder da...

Gruß

Jürgen

------------------
Und der Duden irrt sich doch - leitende Tätigkeit schreibt man mit zwei "d"  

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muellc
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erstellt am: 27. Nov. 2007 15:22    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Ich würde einfach erst mal abwarten.
Du hast ja dein Geld wiederbekommen, also kein Grund sich aufzuregen.
Kannst ja den Verkäufer in nächster Zeit beobachten, ob er sie noch mal reinstellt und zuu welchem Preis.
Wenn er wieder 28 Euro SK hat, dann kauf sie wieder. Hast ja den kompletten Schriftverkehr vom letzten mal, falls er nen Rückzieher macht.

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Gruß, Gandhi
Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.
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Tigrar
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erstellt am: 28. Nov. 2007 13:05    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Und dann? Wieder so wie gehabt?

Zitat:
Original erstellt von frank08:
Masochist?  


Woher weißt Du? Bin auch Verheiratet und habe ein Kind... 

Gruß
Tim

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ich habe ein Gewehr, eine Schaufel und einen großen Garten... ALSO TREIB KEINE SPIELCHEN MIT MIR und klick HIER: http://www.knightfight.de/?ac=vid&vid=61008514  Danke! 

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frank08
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erstellt am: 28. Nov. 2007 13:12    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von Tigrar:

...Masochist...

Woher weißt Du? Bin auch Verheiratet und habe ein Kind...   


Das läuft bei mir unter Optimist

------------------
Gruß Frank

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herei
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erstellt am: 29. Nov. 2007 18:42    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

jetzt bietet der verkäufer gar nichts mehr an  ja warum denn nur?

------------------
liebe grüße helene

"ja wenn sich's schon nicht reimt, so soll's doch zumindest dichten!"

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Ex-Mitglied

erstellt am: 29. Nov. 2007 18:50    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von herei:
ja warum denn nur?

Alle seine Versteigerungen endeten genau zum gleich Zeitpunkt. Sie wurden
regulär abgeschlossen. 

------------------
Viele Grüße
Uli

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smb
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Beiträge: 2976
Registriert: 02.08.2001

zu viele

erstellt am: 06. Dez. 2007 23:46    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hi,

habe soeben meine erste negative Bewertung erhalten.

Habe vor 3 Monaten einen nagelneuen 0,13 Tuschegriffel incl.
nagelneuem, nie ausgepackten oder benutzten Kegel für leider
wenige Euro verkauft. Direkt nach dem der Käufer den Kegel
erhalten hatte, schrieb er mich an, dass der Kegel defekt
sei. Ich erwiderte nur, dass ich mir dies nicht vorstellen
könne und wartete auf Antwort oder sonstiges. Danach kam
aber nix und heute kam dann die Bewertung. Habe die Bewertung
dann kommentiert und er steht schlechter als ich da! Ich beurteile
immer direkt, nach dem ich die Ware versendet habe, denn ab
diesem Zeitpunkt ist die eigentliche Transaktion für mich
positiv verlaufen. Ich frage mich nur, warum er dann so lange
gewartet hat, da eine Rachebewertung ja ausgeschlossen war.
Tja, der Typ hat 3 Bewertungen und muss scheinbar noch etwas
üben und lernen.

------------------
m.f.G.

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