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 | Online-Kurs: Grundlagen des 3D-Druck-Designs für Industrieingenieure , ein Kurs
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Autor
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Thema: geblitzt in Spanien (1431 mal gelesen)
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Bombi Plauderprofi V.I.P. h.c. Umknacker

 Beiträge: 9728 Registriert: 23.12.2002 God I must confess... ...I do envy the sinners. <-NW->
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erstellt am: 23. Nov. 2007 11:43 <-- editieren / zitieren -->
 Mahlzeit, die spinnen die Spanier. Die meinen doch ich sei 30 km/h zu schnell gefahren...da wäre eine Zone 20 gewesen wegen Baustelle. Und ich wäre 50 gefahren....soll jetzt 125¤ bezahlen. Kennt sich jemand damit aus??? Muss man das?? Kam nicht mal per Einschreiben der Wisch... Wie stehts mit dem Vollstreckungshilfeabkommen ....
Gern wird hier jetzt auch jeglicher Hohn und Spott genommen, aber auch der ein oder andere enrste Beitrag. Natürlich ist hier eine Rechtsberatung nicht gestattet....[hust]PM[/hust] ------------------ aka the Ritter des Umbruchs zur Kaffeebohne (geadelt von Wingmengvoniftigay) [Diese Nachricht wurde von Bombi am 23. Nov. 2007 editiert.] Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Tigrar Plauderprofi V.I.P. h.c. Dipl.-Ing.

 Beiträge: 3394 Registriert: 01.03.2005 Cray XT3™ System :P Hehehe Leider gelogen :(
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erstellt am: 23. Nov. 2007 11:47 <-- editieren / zitieren -->
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Jörg H. Mitglied Ingenieur Sondermaschinenbau
  
 Beiträge: 858 Registriert: 11.03.2005 Core2Duo, SXW09, Ansys12
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erstellt am: 23. Nov. 2007 12:15 <-- editieren / zitieren -->
Hi, Kein Einschreiben? Dann wirf das Ding einfach in den Müll! Bei den 8 Stück die ich bisher aus dem Ausland ( A, CH, CZ, FR, NL) bekommen hab, hab ich das auch so gemacht. 2 Mal kam eine 1. Mahnung. Eine 2. erst einmal aus A. Die hab ich dann bezahlt. Den Rest nicht. Gut das das Auto nicht auf mich zugelassen ist. *lach* Gruß Jörg ------------------ Gruß Jörg PS: Ich freu mich immer über Gästebucheinträge  Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Ex-Mitglied
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erstellt am: 23. Nov. 2007 13:15 <-- editieren / zitieren -->
Ja, ja, die lieben Leut der blitzenden Zunft. Die sind doch überall gleich. Beispiel: Nach mehrstündiger Fahrt (letzten Teil im Dunkel) sehe ich (im Ort) ein Schild 30 mit Zeitangabe 20Uhr. Blick auf den Tacho, 50km/h, Blick zur Uhr, 19.45Uhr, nächster Gedanke ist: Klar, nachts wollen die Ruhe - passt - blitz .... Leider sollte man an dieser Stelle nachts 50 und tagsüber 30 fahren. Die Erkenntnis war teuer und unnötig. Diesen Job können meiner Ansicht auch nur Leute machen, die schon im Kindergarten den anderen das Frühstück geklaut haben ... ... und ansonsten, wenn es hier passiert wäre ... Sie sind innerhalb geschlossener Ortschaften 30 km/h zu schnell gefahren. Das wird Sie voraussichtlich 60 Euro kosten. Hinzu kommen Gebühren von voraussichtlich 25,60 Euro. Außerdem 3 Punkte in Flensburg. Haben Sie bereits einen Eintrag in Flensburg, der noch nicht verjährt ist, kann das zu einer höheren Geldstrafe führen ! Die Punkte werden nach 2 Jahren gelöscht, falls in der Zeit kein neuer Punkt hinzu kommt. Ansonsten verjähren die Punkte nach spätestens 5 Jahren. ----------- Alle Angaben ohne Gewähr. Diese Seite ist Teil von www.bussgeldkataloge.de.
------------------ Menschen mit T21 sind von Natur aus freundlich. Wir sollten von ihnen lernen ... |
Marita Plauderprofi
    
 Beiträge: 1545 Registriert: 29.12.2005 Hans Dampf in allen Gassen
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erstellt am: 23. Nov. 2007 13:43 <-- editieren / zitieren -->
Natürlich musst Du das zahlen, Du Verkehrssünder Du!  Und lass Dir gesagt sein dass das noch "billig" ist. Also - aus eigener Erfahrung würde ich das machen wie der Jörg vorschlägt. Warte einfach ab was passiert. Mich wundert ehrlich gesagt dass Du überhaupt was gekriegt hast - die scheinen das wohl doch ernst gemeint zu haben mit der neuen Regelung Bisher war es - und ist es zum Teil noch so dass Du sofort zur Kasse gebeten wurdest oder die konnten die Kohle eigentlich vergessen. Trotzdem schreiben die immer noch genug in den Wind - wenn Das kein Einschreiben war, betrachte es als "netten Versuch" und zahl nur wenn da wirklich noch ein besserer kommt. So würde ichs jedenfalls machen - und habe es auch schon so gemacht. Nicht als Rechtsberatung zu betrachten Alles liebe - und in Zukunft nicht so heizen auf der Baustelle Marita Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Guru_Meditation Mitglied Ingenieur
  
 Beiträge: 667 Registriert: 01.07.2003
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erstellt am: 23. Nov. 2007 15:13 <-- editieren / zitieren -->
Ommm! wenn Dir so etwas in NL passiert, Du nicht zahlst, kommst Du auf die Fahndungsliste. Wenn Du wieder mal in NL bist, kannst Du durchaus mit einer Parkkralle rechnen, was dann kommt ist heftig. Ich habe dort vor Jahren ein schlichtes Parkknöllchen bekommen. Die Auslösung der Parkkralle hat mich damals über 200 Gulden gekostet. Wie es in Spanien aussieht weiß ich nicht. ------------------ Ommm! euer Guru_Meditation Gönnt eurem Compi auch mal etwas Ruhe. Wenn er seit Stunden nicht mehr reagiert, macht er euch den Guru. Ist das nicht eine tolle Meditation, rasante Endlosschleifen mit 3 GHz auszuführen? Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
nightsta1k3r Quasselprofi V.I.P. h.c. retired ...

 Beiträge: 20968 Registriert: 25.02.2004 Hier könnte ihre Werbung stehen!
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erstellt am: 23. Nov. 2007 15:24 <-- editieren / zitieren -->
Zitat: Original erstellt von Guru_Meditation: Wenn Du wieder mal in NL bist, kannst Du durchaus mit einer Parkkralle rechnen, ...
Was lernen wir daraus? Nach NL nie zweimal mit dem selben Auto fahren  ... @Bombi: Wenn ich mich recht erinnere stand neulich in meiner Tageszeitung, daß innerhalb der EU jetzt alles über 70¤ grenzüberschreitend eingefordert werden kann. Daher wurde auch der Bußgeldkatalog hier in A angepaßt , d.h. so einiges über diese Grenze gehoben .
Allerdings können lt. Tageszeitung weiterhin hierzulande von D-Lenkern begangene Geschwindigkeitsübertretungen nur bei beigelegtem Foto mit erkennbarem Lenker erfolgreich eingetrieben werden. Wenn das die Spanier nicht haben, werden sie sich an der dt. Bürokratie die Zähne ausbeissen . Ich würde dann allerdings beim nächsten Spanienbesuch ein anderes Auto verwenden ...
------------------ Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
h.zoellner Mitglied CAD Systemadministrator
   
 Beiträge: 1122 Registriert: 20.07.2006
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erstellt am: 23. Nov. 2007 15:26 <-- editieren / zitieren -->
Zitat: Original erstellt von Guru_Meditation: wenn Dir so etwas in NL passiert, Du nicht zahlst, kommst Du auf die Fahndungsliste.
Hi, m.E. wird in Italien auch ne Liste geführt und bei höheren Strafen das Auto gepfändet, wenn die Wiedereinreise bemerkt wird. Gruß und schönes Wochenende Helmut Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
smb Plauderprofi V.I.P. h.c.

 Beiträge: 2976 Registriert: 02.08.2001 zu viele
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erstellt am: 02. Dez. 2007 14:51 <-- editieren / zitieren -->
Hi, mich hat's so eben in Frankreich erwischt und zwar auf einer mir sehr bekannten Strecke. Mit unseren vorherigen Fahrzeug bin ich immer mit 120 lt. Tacho am Kasten vorbei gefahren. Heute, mit dem Neuen, Tempomat auf 120 und da bergauf 118 lt. Tacho. 110 ist dort Richtgeschwingigkeit. Mal sehen ob und was kommt. ------------------ m.f.G. Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Charly Setter Moderator

 Beiträge: 438 Registriert: 28.05.2002 Sometimes You get the service You paid for....
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erstellt am: 02. Dez. 2007 15:41 <-- editieren / zitieren -->
AFAIK  sieht die Regelung so aus, das die ausländischen Bußgelder von deutschen Behörden eingetrieben werden und bei Diesen verbleiben. (Ein Schelm, wer Böses dabei denkt...) Insofern werdet Ihr um eine Zahlung wohl nicht herumkommen.  CU ------------------ Der vernünftige Mensch paßt sich der Welt an; der unvernünftige besteht auf dem Versuch, die Welt sich anzupassen. Deshalb hängt aller Fortschritt vom unvernünftigen Menschen ab. (George Bernard Shaw) Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
ThoMay Moderator Konstrukteur
  
 Beiträge: 948 Registriert: 15.04.2007 SWX 2019 Windows 10 x64
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erstellt am: 02. Dez. 2007 19:50 <-- editieren / zitieren -->
Hallo und einen schönen guten Tag Bombi. Tja, wer sich nicht an Recht und Ordnung hält... Anbei einen Auszug aus der Seite des ADAC. Gruß ThoMAy ------------------ Es gibt keine dummen Fragen, nur unzweckmäßige. Hierauf bekommt man dann machesmal eine unzweckmäßige, freundliche Antwort. Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Ex-Mitglied
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erstellt am: 02. Dez. 2007 20:09 <-- editieren / zitieren -->
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Bombi Plauderprofi V.I.P. h.c. Umknacker

 Beiträge: 9728 Registriert: 23.12.2002 God I must confess... ...I do envy the sinners. <-NW->
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erstellt am: 02. Dez. 2007 23:03 <-- editieren / zitieren -->
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daniu Mitglied Mechanik-Entwickler
   
 Beiträge: 1471 Registriert: 03.11.2004 Intel Xeon W3550 12GB RAM; NVidia Quadro 4000 Win 7 Enterprise 64bit; NX7.5 TeamCenter 8
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erstellt am: 03. Dez. 2007 08:32 <-- editieren / zitieren -->
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smb Plauderprofi V.I.P. h.c.

 Beiträge: 2976 Registriert: 02.08.2001 zu viele
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erstellt am: 03. Dez. 2007 22:46 <-- editieren / zitieren -->
http://www.spiegel.de/auto/aktuell/0,1518,520914,00.html Deutsche Autofahrer bleiben vor ausländischen Bußgeldern sicher Aufatmen für Urlaubsverkehrssünder: Laut Justizministerin Zypries wird es auch im Jahr 2008 in Deutschland keine Vollstreckung von im Ausland verhängten Bußgeldern geben. Eine Lizenz zum Rasen und Falschparken bedeutet dies jedoch nicht. München - Autofahrer können auch im kommenden Jahr in Deutschland nicht für im Ausland verhängte Bußgelder belangt werden. Die Umsetzung des EU-Rahmenbeschlusses zur grenzüberschreitenden Vollstreckung von Bußgeld-Bescheiden in deutsches Recht sei für 2008 nicht mehr zu erwarten, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) der "ADAC Motorwelt", wie die Zeitschrift heute vorab berichtete. AFP Justizministerin Zypries (Archivbild): Keine grenzüberschreitende Vollstreckung im Jahr 2008 Reisende, die in der nächsten Urlaubssaison im Ausland Verkehrssünden begehen und nicht direkt am Tatort zur Kasse gebeten werden, können damit ein weiteres Jahr lang nicht belangt werden. Auch die ursprünglich angedachte rückwirkende Vollstreckung sei inzwischen vom Tisch.
Die Ausnahme bleibt Österreich. Mit dem Land gibt es laut ADAC seit Jahren ein funktionierendes Vollstreckungshilfe-Abkommen. Laut Zypries müssen vor Einführung der europaweiten Vollstreckung praktische Probleme gelöst werden: So müsse jeder Autofahrer über den Inhalt des Bußgeld-Bescheids im Ausland in seiner Heimatsprache aufgeklärt werden. Zudem müsse jeder wissen, wie er sich im jeweiligen Land gegen ein Bußgeld wehrt. Seien die Bedingungen nicht erfüllt, könnten deutsche Gerichte die Vollstreckung verweigern. Zugleich rief Zypries deutsche Autofahrer auf, sich im Ausland verantwortungsvoll zu verhalten und bei einem Verkehrsverstoß das Knöllchen auch zu bezahlen. Wer das nicht tut, kann laut ADAC bei der nächsten Einreise in das Land zur Zahlung herangezogen werden. sto/AFP ------------------ m.f.G. Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |