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Online-Kurs: Grundlagen des 3D-Druck-Designs für Industrieingenieure , ein Kurs
Autor Thema:  Privatkauf bei ebay (1040 mal gelesen)
ramzy
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erstellt am: 12. Nov. 2007 13:58    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Moinsen,

ich habe folgendes Problem:

ich habe bei ebay von einer Privatperson eine Telefonanlage gekauft, die, wie er mir schriftlich bestätigt hat, voll funktionstüchtig sein soll. Ich also das Teil gekauft und versucht zu installieren. Da stellt sich heraus, das der Serielle Port defekt ist und ich die Anlage nicht programmieren kann.

Laut EU-Recht habe ich jetzt also das Problem. Wie sieh es aber aus, wenn er auf meine Nachfrage bestätigt, das die Anlage ok ist?

Weitere Frage: Welche TK-Anlage könnt ihr für einen Analog/ISDN Einsatz empfehlen?

------------------
Gruß Tarek

Gib jedem Tag die Chance, der schönste Deines Lebens zu werden

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E-Boy
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FCB

erstellt am: 12. Nov. 2007 14:01    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von ramzy:

Weitere Frage: Welche TK-Anlage könnt ihr für einen Analog/ISDN Einsatz empfehlen?


Wenn Telefonanlage dann Auerswald!

------------------
Gruß Stefan

  Nur Feiglinge speichern zwischen.

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Dig15
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erstellt am: 12. Nov. 2007 14:15    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hallo,
das ist natürlich nicht schön.
1. Ein EU-Recht gibt es nicht! EU legt nur Richtlinien fest, die in nationales Recht umgesetzt werden. Sollte sich der verkäufer also nicht auf nationales Recht zum Garantieausschluss berufen, hast Du theoretisch sogar Garantie drauf.
2. Ich würde versuchen mit dem Verkäufer in Kontakt zu treten und den Kauf rückgängig zu machen.
3. Du kannst ebay einschalten. Mach dir aber keine Hoffnungen.
4. Bei mehr als 25¤ kannst Du den Käuferschutz in Anspruch nehmen.
5. Bleibt Dir immer noch der Weg einer Strafanzeige wegen Vortäuschung falscher Tatsachen.

------------------
Viele Grüße Lutz

Glück Auf! Erwischt!

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brainseks
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Konstrukteur / Entwicklung


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Intel Core i5-3570K, Asus P8Z77-V Pro, Intel 320 SSD 128GB System, WD-5000AAKS Daten, Geforce GTX460 1GB, Windoof 7 home Premium 64bit (privat)<P>Samsung R540 i3-380M JA05 /Intel Core i3-380M 2x 2,53GHz / Intel X25-M G2 80GB System, 4096MB DDR3 Ram / Intel® HD Graphics / Webcam u. int. Mikro, DVD Brenner / Windows 7 Home Premium 64 Bit (Notebook privat)

erstellt am: 12. Nov. 2007 14:15    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Wenn in der Artikelbeschreibung steht, dass die Anlage voll funktionstüchtig ist, aber tatsächlich doch nicht ist, dann wär das für mich ein Grund dem Kollegen der sie verkauft hat, das Teil zurückzugeben nachdem er den Kaufbetrag erstattet hat. Ansonsten wenn er sich weigert, mach vom Käuferschutz gebrauch.

Ebay Käuferschutz

------------------
Chaos ist eine Ordnung, die wir lediglich nicht durchschauen können

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Gerhard Deeg
Moderator
Konstrukteur aus Leidenschaft


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Beiträge: 1091
Registriert: 17.12.2000

CREO - OSD - OSM
HP XW4400 - XW4600
Dell Inspiron 17E
NVIDIA QUADRO FX1500
NVIDIA Quadro FX1800
HP Mini 210 2002sg
WIN 7 Ultimate 32/64

erstellt am: 12. Nov. 2007 14:21    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hallo Tarek,

ich habe eine Eumex 504 PC und die läuft jetzt schon bestimmt 10 Jahre. Hab zwar ein Ersatzteil da wenn die erste kaputt geht was bis heute noch nicht der Fall war.

Schau mal hier:
http://cgi.ebay.de/ISDN-Anlage-Eumex-504-SE-Anlage-mit-Rechnung_W0QQitemZ180176013956QQihZ008QQcategoryZ20033QQssPageNameZWDVWQQrdZ1QQcmdZViewItem

Gruß Gerhard

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Jeder erfüllte Wunsch ist ein Traum weniger
Träume sind die Sonnenstunden der Hoffnung

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Entsorger01
Moderator
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Registriert: 07.07.2006

Wie wissen wie das Spiel ausgeht, bevor es angepfiffen wurde ;-)

erstellt am: 12. Nov. 2007 15:41    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von Dig15:

5. Bleibt Dir immer noch der Weg einer Strafanzeige wegen Vortäuschung falscher Tatsachen.

Die aber zu nichts führen wird, da Aussage gegen Aussage. Ein Freund von mir hatte einen ähnlichen Fall mit einem PC, der nicht hochgefahren ist. Laut Aussage des Verkäufers aber vor dem Versand völlig OK war (offiziell nur einmal von ihm ausgepackt zum testen - deshalb nicht mehr Originalverpackt) und der auch noch behauptete, dass alle notwendigen Garantieunterlage beigelegt wurden. Was natürlich nicht der Fall war! Mein Freund blieb auf sämtlichen Kosten sitzen, da selbst durch ein Gutachten nicht nachgewiesen werden konnte, dass der Defekt nicht während des Versands auftrat.

------------------
Gruß

Michi

"Personalführung ist die Kunst, die Mitarbeiter so schnell über den Tisch zu ziehen,
dass sie die Reibungshitze als Nestwärme empfinden."

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daniu
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erstellt am: 12. Nov. 2007 15:52    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hi!

Wobei man einen PC mit Sicherheit nicht unversichert verschickt und somit die Versicherung der Post bezahlen muss.

Gruß
Daniel

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Leo Laimer
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IV bis 2019

erstellt am: 12. Nov. 2007 16:31    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von ramzy:
... Welche TK-Anlage könnt ihr für einen Analog/ISDN Einsatz empfehlen?

Habe zwei Auerswald, das sind so ziemlich die problemlosesten Dinge die ich besitze.

Übrigens kann man viele Anlagen auch über ein angeschlossenes Telefon programmieren, wenn auch sehr viel mühsamer. Manche kann man auch fernprogrammieren über die Amtsleitung, aber das muss zusätzlich in der Anlage freigegeben werden.

------------------
mfg - Leo

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ramzy
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erstellt am: 13. Nov. 2007 07:33    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

vielen Dank für die Antworten. Ich werde noch einen letzten Versuch starten.  Da ich mir jetzt nicht ganz sicher bin, ob ich wirklich ein serielles Kabel benutzt habe oder doch ein Nullmodemkabel, werde ich mir in der IT ein serielles Kabel ausleihen. Zudem werde ich ein Uraltlaptop einsetzen, auf dem noch Win95 läuft. Habe mir sagen lassen, das die Telekomgeräte nicht unbedingt XP-tauglich sind, auch wenn es die entsprechende Software dafür gibt.

------------------
Gruß Tarek

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Entsorger01
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Wie wissen wie das Spiel ausgeht, bevor es angepfiffen wurde ;-)

erstellt am: 13. Nov. 2007 07:35    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von daniu:

Wobei man einen PC mit Sicherheit nicht unversichert verschickt und somit die Versicherung der Post bezahlen muss.

@Daniel: Super Idee. Schlage vor Du schickst mir Deinen Schrott per Post und ich Dir meinen. Natürlich versichert. Und dann kassieren wir ab 

Aber im Ernst: Die Sendung war natürlich versichert. Die greift aber leider nur, wenn die Sendung verloren geht oder nachweislich während des Versands beschädigt wurde. Letzteres weise mal nach. Die Beweispflicht liegt nämlich bei Dir 

------------------
Gruß

Michi

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Tigrar
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Leider gelogen :(

erstellt am: 13. Nov. 2007 08:27    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von Dig15:
Hallo,

1. Ein EU-Recht gibt es nicht! EU legt nur Richtlinien fest, die in nationales Recht umgesetzt werden. Sollte sich der verkäufer also nicht auf nationales Recht zum Garantieausschluss berufen, hast Du theoretisch sogar Garantie drauf.
2. Ich würde versuchen mit dem Verkäufer in Kontakt zu treten und den Kauf rückgängig zu machen.


Zu 1) Sry aber das ist blödsinn! Garantie ist und bleibt freiwillig. Gewärleistung muss aber gegeben sein und davor schützt auch kein notorischer "Ebay Satz". Andernfalls kann ich goldene Rolex versteigern und Steine liefern.

Zu 2) richtig! Hier kann es passieren dass Du auf den Versandkosten + Ebaygebühren sitzenbleibst.

Wurde das mit Versicherung geschickt? Wenn ja kann man auf diese zurückgreifen.
Einfach die Angabe des Verkäufers das alles OK ist nehmen und bei der Versicherung Schadensersatz verlangen.
Ggf. macht sich der Verkäufer dann wg. Versicherungsbetrug strafbar. Aber das soll nicht Dein Problem sein.
Einer hat sich sogar ein Puzzel schicken lassen und hat kassiert weil es beim Versand auseinander gefallen ist 

Ebay einschalten kannst Du Dir im Regelfall sparen. Die machen auf gesichert dabei sind die Möglichkeiten immer schwachsinniger geworden, bis auf die 25Eur von denen ich nicht weiß wie diese finanziert werden.

Gruß
Tim

------------------

ich habe ein Gewehr, eine Schaufel und einen großen Garten... ALSO TREIB KEINE SPIELCHEN MIT MIR und klick HIER: http://www.knightfight.de/?ac=vid&vid=61008514  Danke! 

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daniu
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erstellt am: 13. Nov. 2007 09:11    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von Entsorger01:
@Daniel: Super Idee. Schlage vor Du schickst mir Deinen Schrott per Post und ich Dir meinen. Natürlich versichert. Und dann kassieren wir ab  

glaub ja nicht, dass die Idee neu ist ...

Zitat:
Original erstellt von Entsorger01:
Aber im Ernst: Die Sendung war natürlich versichert. Die greift aber leider nur, wenn die Sendung verloren geht oder nachweislich während des Versands beschädigt wurde. Letzteres weise mal nach. Die Beweispflicht liegt nämlich bei Dir    

[/i]


und weil ich schon o. g. Erfahrung gemacht habe - Schrott geschickt bekommen (und ich glaub nicht, dass die Ware funktionierend verschickt wurde), gehe ich davon aus, dass die Post da eher kulant ist ... Wobei es in meinem Fall auch so war, dass die Post 3-4 Wochen die Strasse nicht gefunden hat, weil letztere (feierlich und für alle bekanntgegeben) umbenannt worden war und ausserdem die Verkäufer die Ware anstandslos zurück genommen hatten. Ich hab also keine Ahnung, ob die überhaupt Geld gesehen haben, gehe aber fest davon aus, weil der ganze Vorgang so nach Vorsatz aussah dass ich davon ausgehen muss, dass das funktioniert ... Oder denkt jemand, dass ein Onkyo-Tapedeck plötzlich lose Teile im inneren hat, ohne dass es äussere Fallspuren gibt?

Gruß
Daniel

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Tigrar
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erstellt am: 13. Nov. 2007 09:21    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von daniu:
Oder denkt jemand, dass ein Onkyo-Tapedeck plötzlich lose Teile im inneren hat, ohne dass es äussere Fallspuren gibt?

Gruß
Daniel



Hallo Daniel,

ich versichere Dir das dies möglich ist. man muss nur lange genug auf einer Schottersteinstrasse fahren dann lösen sich bestimmt einige schrauben oder denkst Du die geräte sind auf Vibration geprüft? Auf der anderen Seite heißt eine Lose Schraube im inneren nicht dass das Gerät nicht mehr funktioniert.

Beweispflicht liegt bei Dir? Nene das ist falsch! Wenn der Verkäufer sagt das Gerät war IO und Du sagst es ist KO angekoimmen dann muss die Versicherung beweisen dass dies nicht durch den Versand verursacht sein kann.

Frohes Versenden :P

Gruß
Tim

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Entsorger01
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erstellt am: 13. Nov. 2007 09:33    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von Tigrar:

Beweispflicht liegt bei Dir?

Die einzige Chance auf Schadensersatz von der Post sehe ich, wenn dass Paket bei Auslieferung sichtlich beschädigt war und man dem Postboten sofort darauf aufmerksam macht. Wenn das Paket allerdings keine Schäden aufweist, wird sich die Post, bzw. ihre Versicherung immer darauf rausreden, dass der Inhalt nicht oder nur unzureichend gesichert verpackt war.

------------------
Gruß

Michi

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smb
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Registriert: 02.08.2001

zu viele

erstellt am: 13. Nov. 2007 11:19    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Bombi
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Umknacker



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Beiträge: 9728
Registriert: 23.12.2002

God I must confess...
...I do envy the sinners.
<-NW->

erstellt am: 13. Nov. 2007 11:41    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Falls man alles selbst in der Hand halte möchte und unabhängig sein will....
http://de.wikipedia.org/wiki/Asterisk_(Telefonanlage)

Testsystem lief sehr gut....

------------------
aka the
Ritter des Umbruchs zur Kaffeebohne
(geadelt von Wingmengvoniftigay)

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Tigrar
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Registriert: 01.03.2005

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Leider gelogen :(

erstellt am: 13. Nov. 2007 11:44    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Das würde bedeuten dass ich den Zusatand des Paketes beim Versandbeginn kenne. Vor allem da viele alte Kartons nutzen um die Ware zu versenden ist das unhaltbar. Der Postangestellte bei dem man das Nachträglich meldet kann das niemals nachvollziehen. Auch kursierte die Anweisung alles nur unter Vorbehalt anzunehmen. Am besten ist es wenn man im Beisein des Lieferanten das Gerät testet... Da wird sich der aber freuen wenn er überall 1/2-1 Std warten muss anstatt schnell abzugeben und weiter zu fahren. Noch besser wird es wenn der Nachbar der freundlicherweise das Gerät annimmt die Tests durchführen muss.

Man merkt sehr schnell dass dies unhaltbare Wunschträume sind.

Gruß
Tim

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