| |
 | Online-Kurs: Grundlagen des 3D-Druck-Designs für Industrieingenieure , ein Kurs
|
Autor
|
Thema: Privatkauf bei ebay (1040 mal gelesen)
|
ramzy Mitglied Freiberufler

 Beiträge: 99 Registriert: 26.08.2004 WinXP auf Pentium IV M90 Precision 2GB RAM 17" TFT WideScreen<P><P>ACAD 2008 ACAD 2011<P> Inventor 11 Inventor 12 Tribon M3 Unigraphics NX4
|
erstellt am: 12. Nov. 2007 13:58 <-- editieren / zitieren -->
Moinsen, ich habe folgendes Problem: ich habe bei ebay von einer Privatperson eine Telefonanlage gekauft, die, wie er mir schriftlich bestätigt hat, voll funktionstüchtig sein soll. Ich also das Teil gekauft und versucht zu installieren. Da stellt sich heraus, das der Serielle Port defekt ist und ich die Anlage nicht programmieren kann. Laut EU-Recht habe ich jetzt also das Problem. Wie sieh es aber aus, wenn er auf meine Nachfrage bestätigt, das die Anlage ok ist? Weitere Frage: Welche TK-Anlage könnt ihr für einen Analog/ISDN Einsatz empfehlen? ------------------ Gruß Tarek Gib jedem Tag die Chance, der schönste Deines Lebens zu werden Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
E-Boy Plauderprofi V.I.P. h.c. Elektroinstallateurmeister

 Beiträge: 9405 Registriert: 23.06.2005 FCB
|
erstellt am: 12. Nov. 2007 14:01 <-- editieren / zitieren -->
Zitat: Original erstellt von ramzy:
Weitere Frage: Welche TK-Anlage könnt ihr für einen Analog/ISDN Einsatz empfehlen?
Wenn Telefonanlage dann Auerswald! ------------------ Gruß Stefan Nur Feiglinge speichern zwischen. Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Dig15 Plauderprofi V.I.P. h.c. Dipl.-Ing. für Markscheidewesen und Geodäsie

 Beiträge: 6253 Registriert: 27.02.2003 DWG TrueView 2014
|
erstellt am: 12. Nov. 2007 14:15 <-- editieren / zitieren -->
Hallo, das ist natürlich nicht schön. 1. Ein EU-Recht gibt es nicht! EU legt nur Richtlinien fest, die in nationales Recht umgesetzt werden. Sollte sich der verkäufer also nicht auf nationales Recht zum Garantieausschluss berufen, hast Du theoretisch sogar Garantie drauf. 2. Ich würde versuchen mit dem Verkäufer in Kontakt zu treten und den Kauf rückgängig zu machen. 3. Du kannst ebay einschalten. Mach dir aber keine Hoffnungen. 4. Bei mehr als 25¤ kannst Du den Käuferschutz in Anspruch nehmen. 5. Bleibt Dir immer noch der Weg einer Strafanzeige wegen Vortäuschung falscher Tatsachen. ------------------ Viele Grüße Lutz Glück Auf! Erwischt! Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
brainseks Mitglied Konstrukteur / Entwicklung
   
 Beiträge: 1110 Registriert: 26.07.2002 Intel Core i5-3570K, Asus P8Z77-V Pro, Intel 320 SSD 128GB System, WD-5000AAKS Daten, Geforce GTX460 1GB, Windoof 7 home Premium 64bit (privat)<P>Samsung R540 i3-380M JA05 /Intel Core i3-380M 2x 2,53GHz / Intel X25-M G2 80GB System, 4096MB DDR3 Ram / Intel® HD Graphics / Webcam u. int. Mikro, DVD Brenner / Windows 7 Home Premium 64 Bit (Notebook privat)
|
erstellt am: 12. Nov. 2007 14:15 <-- editieren / zitieren -->
Wenn in der Artikelbeschreibung steht, dass die Anlage voll funktionstüchtig ist, aber tatsächlich doch nicht ist, dann wär das für mich ein Grund dem Kollegen der sie verkauft hat, das Teil zurückzugeben nachdem er den Kaufbetrag erstattet hat. Ansonsten wenn er sich weigert, mach vom Käuferschutz gebrauch. Ebay Käuferschutz ------------------ Chaos ist eine Ordnung, die wir lediglich nicht durchschauen können Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Gerhard Deeg Moderator Konstrukteur aus Leidenschaft
   
 Beiträge: 1091 Registriert: 17.12.2000 CREO - OSD - OSM HP XW4400 - XW4600 Dell Inspiron 17E NVIDIA QUADRO FX1500 NVIDIA Quadro FX1800 HP Mini 210 2002sg WIN 7 Ultimate 32/64
|
erstellt am: 12. Nov. 2007 14:21 <-- editieren / zitieren -->
|
Entsorger01 Moderator Techniker
     

 Beiträge: 2208 Registriert: 07.07.2006 Wie wissen wie das Spiel ausgeht, bevor es angepfiffen wurde ;-)
|
erstellt am: 12. Nov. 2007 15:41 <-- editieren / zitieren -->
Zitat: Original erstellt von Dig15:
5. Bleibt Dir immer noch der Weg einer Strafanzeige wegen Vortäuschung falscher Tatsachen.
Die aber zu nichts führen wird, da Aussage gegen Aussage. Ein Freund von mir hatte einen ähnlichen Fall mit einem PC, der nicht hochgefahren ist. Laut Aussage des Verkäufers aber vor dem Versand völlig OK war (offiziell nur einmal von ihm ausgepackt zum testen - deshalb nicht mehr Originalverpackt) und der auch noch behauptete, dass alle notwendigen Garantieunterlage beigelegt wurden. Was natürlich nicht der Fall war! Mein Freund blieb auf sämtlichen Kosten sitzen, da selbst durch ein Gutachten nicht nachgewiesen werden konnte, dass der Defekt nicht während des Versands auftrat. ------------------ Gruß Michi "Personalführung ist die Kunst, die Mitarbeiter so schnell über den Tisch zu ziehen, dass sie die Reibungshitze als Nestwärme empfinden." Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
daniu Mitglied Mechanik-Entwickler
   
 Beiträge: 1471 Registriert: 03.11.2004 Intel Xeon W3550 12GB RAM; NVidia Quadro 4000 Win 7 Enterprise 64bit; NX7.5 TeamCenter 8
|
erstellt am: 12. Nov. 2007 15:52 <-- editieren / zitieren -->
|
Leo Laimer Ehrenmitglied V.I.P. h.c. CAD-Dienstleister

 Beiträge: 4321 Registriert: 24.11.2002 IV bis 2019
|
erstellt am: 12. Nov. 2007 16:31 <-- editieren / zitieren -->
Zitat: Original erstellt von ramzy: ... Welche TK-Anlage könnt ihr für einen Analog/ISDN Einsatz empfehlen?
Habe zwei Auerswald, das sind so ziemlich die problemlosesten Dinge die ich besitze. Übrigens kann man viele Anlagen auch über ein angeschlossenes Telefon programmieren, wenn auch sehr viel mühsamer. Manche kann man auch fernprogrammieren über die Amtsleitung, aber das muss zusätzlich in der Anlage freigegeben werden. ------------------ mfg - Leo Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
ramzy Mitglied Freiberufler

 Beiträge: 99 Registriert: 26.08.2004 WinXP auf Pentium IV M90 Precision 2GB RAM 17" TFT WideScreen<P><P>ACAD 2008 ACAD 2011<P> Inventor 11 Inventor 12 Tribon M3 Unigraphics NX4
|
erstellt am: 13. Nov. 2007 07:33 <-- editieren / zitieren -->
vielen Dank für die Antworten. Ich werde noch einen letzten Versuch starten. Da ich mir jetzt nicht ganz sicher bin, ob ich wirklich ein serielles Kabel benutzt habe oder doch ein Nullmodemkabel, werde ich mir in der IT ein serielles Kabel ausleihen. Zudem werde ich ein Uraltlaptop einsetzen, auf dem noch Win95 läuft. Habe mir sagen lassen, das die Telekomgeräte nicht unbedingt XP-tauglich sind, auch wenn es die entsprechende Software dafür gibt. ------------------ Gruß Tarek Gib jedem Tag die Chance, der schönste Deines Lebens zu werden Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Entsorger01 Moderator Techniker
     

 Beiträge: 2208 Registriert: 07.07.2006 Wie wissen wie das Spiel ausgeht, bevor es angepfiffen wurde ;-)
|
erstellt am: 13. Nov. 2007 07:35 <-- editieren / zitieren -->
Zitat: Original erstellt von daniu:
Wobei man einen PC mit Sicherheit nicht unversichert verschickt und somit die Versicherung der Post bezahlen muss.
@Daniel: Super Idee. Schlage vor Du schickst mir Deinen Schrott per Post und ich Dir meinen. Natürlich versichert. Und dann kassieren wir ab Aber im Ernst: Die Sendung war natürlich versichert. Die greift aber leider nur, wenn die Sendung verloren geht oder nachweislich während des Versands beschädigt wurde. Letzteres weise mal nach. Die Beweispflicht liegt nämlich bei Dir ------------------ Gruß Michi "Personalführung ist die Kunst, die Mitarbeiter so schnell über den Tisch zu ziehen, dass sie die Reibungshitze als Nestwärme empfinden." Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Tigrar Plauderprofi V.I.P. h.c. Dipl.-Ing.

 Beiträge: 3394 Registriert: 01.03.2005 Cray XT3™ System :P Hehehe Leider gelogen :(
|
erstellt am: 13. Nov. 2007 08:27 <-- editieren / zitieren -->
Zitat: Original erstellt von Dig15: Hallo,1. Ein EU-Recht gibt es nicht! EU legt nur Richtlinien fest, die in nationales Recht umgesetzt werden. Sollte sich der verkäufer also nicht auf nationales Recht zum Garantieausschluss berufen, hast Du theoretisch sogar Garantie drauf. 2. Ich würde versuchen mit dem Verkäufer in Kontakt zu treten und den Kauf rückgängig zu machen.
Zu 1) Sry aber das ist blödsinn! Garantie ist und bleibt freiwillig. Gewärleistung muss aber gegeben sein und davor schützt auch kein notorischer "Ebay Satz". Andernfalls kann ich goldene Rolex versteigern und Steine liefern. Zu 2) richtig! Hier kann es passieren dass Du auf den Versandkosten + Ebaygebühren sitzenbleibst. Wurde das mit Versicherung geschickt? Wenn ja kann man auf diese zurückgreifen. Einfach die Angabe des Verkäufers das alles OK ist nehmen und bei der Versicherung Schadensersatz verlangen. Ggf. macht sich der Verkäufer dann wg. Versicherungsbetrug strafbar. Aber das soll nicht Dein Problem sein. Einer hat sich sogar ein Puzzel schicken lassen und hat kassiert weil es beim Versand auseinander gefallen ist  Ebay einschalten kannst Du Dir im Regelfall sparen. Die machen auf gesichert dabei sind die Möglichkeiten immer schwachsinniger geworden, bis auf die 25Eur von denen ich nicht weiß wie diese finanziert werden. Gruß Tim ------------------ ich habe ein Gewehr, eine Schaufel und einen großen Garten... ALSO TREIB KEINE SPIELCHEN MIT MIR und klick HIER: http://www.knightfight.de/?ac=vid&vid=61008514 Danke!  Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
daniu Mitglied Mechanik-Entwickler
   
 Beiträge: 1471 Registriert: 03.11.2004 Intel Xeon W3550 12GB RAM; NVidia Quadro 4000 Win 7 Enterprise 64bit; NX7.5 TeamCenter 8
|
erstellt am: 13. Nov. 2007 09:11 <-- editieren / zitieren -->
Zitat: Original erstellt von Entsorger01: @Daniel: Super Idee. Schlage vor Du schickst mir Deinen Schrott per Post und ich Dir meinen. Natürlich versichert. Und dann kassieren wir ab
glaub ja nicht, dass die Idee neu ist ... Zitat: Original erstellt von Entsorger01: Aber im Ernst: Die Sendung war natürlich versichert. Die greift aber leider nur, wenn die Sendung verloren geht oder nachweislich während des Versands beschädigt wurde. Letzteres weise mal nach. Die Beweispflicht liegt nämlich bei Dir [/i]
und weil ich schon o. g. Erfahrung gemacht habe - Schrott geschickt bekommen (und ich glaub nicht, dass die Ware funktionierend verschickt wurde), gehe ich davon aus, dass die Post da eher kulant ist ... Wobei es in meinem Fall auch so war, dass die Post 3-4 Wochen die Strasse nicht gefunden hat, weil letztere (feierlich und für alle bekanntgegeben) umbenannt worden war und ausserdem die Verkäufer die Ware anstandslos zurück genommen hatten. Ich hab also keine Ahnung, ob die überhaupt Geld gesehen haben, gehe aber fest davon aus, weil der ganze Vorgang so nach Vorsatz aussah dass ich davon ausgehen muss, dass das funktioniert ... Oder denkt jemand, dass ein Onkyo-Tapedeck plötzlich lose Teile im inneren hat, ohne dass es äussere Fallspuren gibt? Gruß Daniel Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Tigrar Plauderprofi V.I.P. h.c. Dipl.-Ing.

 Beiträge: 3394 Registriert: 01.03.2005 Cray XT3™ System :P Hehehe Leider gelogen :(
|
erstellt am: 13. Nov. 2007 09:21 <-- editieren / zitieren -->
Zitat: Original erstellt von daniu: Oder denkt jemand, dass ein Onkyo-Tapedeck plötzlich lose Teile im inneren hat, ohne dass es äussere Fallspuren gibt?Gruß Daniel
Hallo Daniel,
ich versichere Dir das dies möglich ist. man muss nur lange genug auf einer Schottersteinstrasse fahren dann lösen sich bestimmt einige schrauben oder denkst Du die geräte sind auf Vibration geprüft? Auf der anderen Seite heißt eine Lose Schraube im inneren nicht dass das Gerät nicht mehr funktioniert. Beweispflicht liegt bei Dir? Nene das ist falsch! Wenn der Verkäufer sagt das Gerät war IO und Du sagst es ist KO angekoimmen dann muss die Versicherung beweisen dass dies nicht durch den Versand verursacht sein kann. Frohes Versenden :P Gruß Tim
------------------ ich habe ein Gewehr, eine Schaufel und einen großen Garten... ALSO TREIB KEINE SPIELCHEN MIT MIR und klick HIER: http://www.knightfight.de/?ac=vid&vid=61008514 Danke!  Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Entsorger01 Moderator Techniker
     

 Beiträge: 2208 Registriert: 07.07.2006 Wie wissen wie das Spiel ausgeht, bevor es angepfiffen wurde ;-)
|
erstellt am: 13. Nov. 2007 09:33 <-- editieren / zitieren -->
Zitat: Original erstellt von Tigrar: Beweispflicht liegt bei Dir?
Die einzige Chance auf Schadensersatz von der Post sehe ich, wenn dass Paket bei Auslieferung sichtlich beschädigt war und man dem Postboten sofort darauf aufmerksam macht. Wenn das Paket allerdings keine Schäden aufweist, wird sich die Post, bzw. ihre Versicherung immer darauf rausreden, dass der Inhalt nicht oder nur unzureichend gesichert verpackt war. ------------------ Gruß Michi "Personalführung ist die Kunst, die Mitarbeiter so schnell über den Tisch zu ziehen, dass sie die Reibungshitze als Nestwärme empfinden." Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
smb Plauderprofi V.I.P. h.c.

 Beiträge: 2976 Registriert: 02.08.2001 zu viele
|
erstellt am: 13. Nov. 2007 11:19 <-- editieren / zitieren -->
|
Bombi Plauderprofi V.I.P. h.c. Umknacker

 Beiträge: 9728 Registriert: 23.12.2002 God I must confess... ...I do envy the sinners. <-NW->
|
erstellt am: 13. Nov. 2007 11:41 <-- editieren / zitieren -->
|
Tigrar Plauderprofi V.I.P. h.c. Dipl.-Ing.

 Beiträge: 3394 Registriert: 01.03.2005 Cray XT3™ System :P Hehehe Leider gelogen :(
|
erstellt am: 13. Nov. 2007 11:44 <-- editieren / zitieren -->
Das würde bedeuten dass ich den Zusatand des Paketes beim Versandbeginn kenne. Vor allem da viele alte Kartons nutzen um die Ware zu versenden ist das unhaltbar. Der Postangestellte bei dem man das Nachträglich meldet kann das niemals nachvollziehen. Auch kursierte die Anweisung alles nur unter Vorbehalt anzunehmen. Am besten ist es wenn man im Beisein des Lieferanten das Gerät testet... Da wird sich der aber freuen wenn er überall 1/2-1 Std warten muss anstatt schnell abzugeben und weiter zu fahren. Noch besser wird es wenn der Nachbar der freundlicherweise das Gerät annimmt die Tests durchführen muss. Man merkt sehr schnell dass dies unhaltbare Wunschträume sind. Gruß Tim ------------------ ich habe ein Gewehr, eine Schaufel und einen großen Garten... ALSO TREIB KEINE SPIELCHEN MIT MIR und klick HIER: http://www.knightfight.de/?ac=vid&vid=61008514 Danke!  Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |