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 | Online-Kurs: Grundlagen des 3D-Druck-Designs für Industrieingenieure , ein Kurs
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Autor
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Thema: Unfallschaden verschwiegen (1140 mal gelesen)
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smb Plauderprofi V.I.P. h.c.

 Beiträge: 2976 Registriert: 02.08.2001 zu viele
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erstellt am: 24. Aug. 2007 09:41 <-- editieren / zitieren -->
Folgender Fall: A kauft ein Auto von B. B sagt, dass ist der Wagen eines Freundes und der Kotflügel wäre gespachtelt und lackiert, was auch so im Kaufvertrag festgehalten wurde. Nun stellt A fest, dass es auf der Fahrerseite reinregnet, die Tür verzogen ist bzw. auch der Rahmen, wo die Tür bzw. das Scharnier aufgesetzt ist. A telefoniert dann mit der eingetragenen Vorbesitzerin C, diese sagt, die habe den Wagen mit einem Schaden Kotflügel und Tür beim Autohaus D abgeben. Die Tür wurde D rausgezogen, damit C den Wagen bis zum Erhalt des Neuen nutzen kann. Der Wert des Wagen lt. Gutachten X¤ und A zahlte 6xX¤. Unfallschaden wurde von B wissentlich verschwiegen und hat den Wagen von D gekauft und auch nicht im Vertrag festgehalten. Was soll A jetzt tun! B meinte er bessert nach, er ist zwar Privatmann und Karassoriebauer in Rente........... Eigentlich will A den Wagen nicht mehr......... ------------------ m.f.G. Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
herei Plauderprofi V.I.P. h.c. Ingeneuse

 Beiträge: 3377 Registriert: 14.06.2003
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erstellt am: 24. Aug. 2007 09:52 <-- editieren / zitieren -->
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ralficad Plauderprofi V.I.P. h.c. Konstrukteur

 Beiträge: 9772 Registriert: 25.11.2005 AMD Athlon XP 2800; 2,08 GHz 1,0 GB RAM WIN XP Prof., SP2 ACAD 2005 - nackig, EPT
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erstellt am: 24. Aug. 2007 09:59 <-- editieren / zitieren -->
wenn B den Wagen i.A. von C verkauft hat, dann muss auch C im Vertrag stehen. Somit ist B sowieso raus aus der Nummer, da ihm das Auto ja wohl nie gehörte. Der kaufvertrag sollte anuliert werden, das A ja was anderes gekauft hat als im Vertrag steht. ------------------ ralfi Freunde sind gut, vorausgesetzt, daß man sie nicht nötig hat. Roda-Roda bekennender Fan von bluedress & Co. Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
SmilingDevil Mitglied Dipl. Ing.
   
 Beiträge: 1329 Registriert: 02.09.2005
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erstellt am: 24. Aug. 2007 10:49 <-- editieren / zitieren -->
Stell ihm die Karre auf den Hof und forder dein geld zurück. Ich hatte genau so ein Problem am "Anfang" meiner Autofahrerkarriere, und hab es nicht gemacht, war der teuerste Fehler was Autofahren angeht seither. Gruß, Axel ------------------ . o 0( Bis zum heutigen Tag hatte SmilingDevil IMMERNOCH keinen Single Malt vom Dezember 2006]) Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
smb Plauderprofi V.I.P. h.c.

 Beiträge: 2976 Registriert: 02.08.2001 zu viele
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erstellt am: 24. Aug. 2007 11:02 <-- editieren / zitieren -->
C hat den Wagen beim Autohaus D abgegeben und B's Freund hat den Wagen angeblich dort gekauft und B hat diesen für B's Freund hergerichtet, der angeblich den Wagen dann doch nicht mehr wollte. Im nächsten Satz hat dann B den Wagen gekauft, also sehr verworren. C hat einfah nur den Unfallwagen bei D abgegeben. Code: Die Version beim Kauf war, dass A einen Wagen kauft mit einem gespachtelten und lackierten Kotflügel. Der Wagen war vorher dem Freund von B. Nicht mehr und nicht weniger. Alles andere weiß A erst seit gestern.
Es war nie die Rede von einem Unfall bei C und auch nicht der Kauf des Wagens bei Händler D. ------------------ m.f.G.
[Diese Nachricht wurde von smb am 24. Aug. 2007 editiert.] Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Cooba Plauderprofi V.I.P. h.c.

 Beiträge: 7866 Registriert: 21.10.2003
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erstellt am: 24. Aug. 2007 11:07 <-- editieren / zitieren -->
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Dig15 Plauderprofi V.I.P. h.c. Dipl.-Ing. für Markscheidewesen und Geodäsie

 Beiträge: 6253 Registriert: 27.02.2003 DWG TrueView 2014
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erstellt am: 24. Aug. 2007 11:17 <-- editieren / zitieren -->
Zitat: Original erstellt von Cooba: [i]...(Gilt alles nur, wenn B [nachweislich] von dem Unfall wusste.)...[i]
Er hat den Wagen doch hergerichtet. Den Schaden zu leugnen dürfte daher schwer fallen. ------------------ Viele Grüße Lutz Glück Auf! RASER! Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
daniu Mitglied Mechanik-Entwickler
   
 Beiträge: 1471 Registriert: 03.11.2004 Intel Xeon W3550 12GB RAM; NVidia Quadro 4000 Win 7 Enterprise 64bit; NX7.5 TeamCenter 8
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erstellt am: 24. Aug. 2007 11:18 <-- editieren / zitieren -->
Hi! Also A, B, C und D - I am lost - sorry ... Warum schreibst Du nicht einfach ich und Händler und Vorbesitzer ... oder wäre das zu einfach. Wenn ich es richtig verstehe hast Du das Auto bei "B" gekauft, aber der Vorbesitzer war "B" nicht sondern Du warst davon ausgegangen, dass er der Freund von Vorbesitzer "C" ist. Jetzt stellt sich raus, dass der eigentliche Vorbesitzer den Wagen für den Betrag X an ein Autohaus (welches Du jetzt D nennst) verkauft hat. In wirklichkeit muss wohl der Verkäufer (B) ein Freund des Autohauses gewesen sein, weil er das Auto verkaufen konnte, ohne es zu besitzen. Eigentlich tritt der Verkäufer somit für das Autohaus auf, weil er selbst das Auto ja nie besessen hat. Muss ein Autohaus als Zwischenbesitzer eingetragen sein, oder geht das auch so? So ganz unschuldig kann das Autohaus da ja auch nicht sein, oder? Meiner Ansicht nach ist offensichtlich, dass der Verkäufer sehr viel Mist gebaut hat und eine Sache verkauft hat, die nicht dem entsprach, was er vorgab. Ich würde mit dem Verkäufer und/oder dem Autohaus sprechen und ihnen klarmachen, dass es die beiden Möglichkeiten Gericht oder Rückgabe bei voller Geldzurückzahlung gibt. Was ich mich gerade noch frage ist: in so Kaufverträgen steht doch meist sowas wie: "gekauft wie gesehen", bei Dir nicht? Gruß Daniel Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
tvd Mitglied Konstrukteur
 
 Beiträge: 358 Registriert: 15.09.2005 Betriebssystem: Windows XP CAD System: Wildfire 4.0
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erstellt am: 24. Aug. 2007 11:19 <-- editieren / zitieren -->
Ganz einfach: Da nur der Schaden am Kotflügel im Vertrag steht kann er den Wagen wegen arglistiger Täuschung zurückgeben. Das kann ja ein harmloser Parkrempler gewesen sein mit nem Baum, Poller o.Ä. Wenn die ganze Karre verzogen ist, dann war das bissl mehr. (Ok. kann auch nur ein Baum gewesen sein; Aber bei 70km/H ist das schon als Unfall zu deklarieren) Wer hier wann wem und was verschwiegen hat ist dem jetzigen Besitzer erstmal egal. Er hat nur mit dem Vorbesitzer einen Vertrag und nicht mir irgendwelchen Autohäusern, Werkstätten und Kumpels die im Auftrag von irgendwem den Wagen verkaufen. Dem Verkäufer das Ganze ruhig und sachlich erklären und ihn auffordern den Wagen zurück zu nehmen für den Kaufpreis abzüglich einer entsprechenden Kilometerpauschale für die bisher gefahrenen Kilometer. Sollte er darauf nicht oder nur unangemessen eingehen, dann ohne zweite Chance für den Verkäufer und ohne wenn und aber zum Verbraucherschutz, Anwalt o.Ä. (Vorausgesetzt es geht hier nicht um ein 120¤-Fahrzeug ) Es gibt ja vielleicht ne Rechtschutzversicherung bei der man auch mal fragen kann... ------------------ Auch der richtige Weg kann in die falsche Richtung führen... Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
smb Plauderprofi V.I.P. h.c.

 Beiträge: 2976 Registriert: 02.08.2001 zu viele
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erstellt am: 24. Aug. 2007 11:20 <-- editieren / zitieren -->
Zitat: (Gilt alles nur, wenn B [nachweislich] von dem Unfall wusste.)
Also, wenn B zu A sagt, er habe den Wagen zusammen mit B und Unfall von D gekauft, ist dann der Nachweis erbracht? A hat eine RS, A ist sehr wenig gefahren und was ist mit den Kosten von A (Zulassung, Kennzeichen etc.). Darauf bleibt A sicherlich sitzen. ------------------ m.f.G. [Diese Nachricht wurde von smb am 24. Aug. 2007 editiert.] Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
daniu Mitglied Mechanik-Entwickler
   
 Beiträge: 1471 Registriert: 03.11.2004 Intel Xeon W3550 12GB RAM; NVidia Quadro 4000 Win 7 Enterprise 64bit; NX7.5 TeamCenter 8
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erstellt am: 24. Aug. 2007 11:41 <-- editieren / zitieren -->
Zitat: Original erstellt von smb: Also, wenn B zu A sagt, er habe den Wagen zusammen mit B und Unfall von D gekauft, ist dann der Nachweis erbracht?
Hi! Nach wie vor bin ich zu blöd für A, B, C - ich glaub ich geh nochmal in die erste Klasse. Aber der Satz ist auch komisch: B sagt er habe mit B und Unfall ... da frag ich mich: ist B schizophren? Was immer noch fraglich bleibt: was gehen Dich irgendwelche Autohäuser, Freunde, Kumpels oder sonstwas an? Dein Verkäufer hat Dir ein Auto verkauft, was nicht dem entsprach, was er versprach. Der letzte Vorbesitzer wusste von dem Unfall ... Frage mich nach wie vor, wie jemand ein Auto verkaufen kann, für das er nicht als Besitzer eingetragen ist ... Gruß Daniel Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Dig15 Plauderprofi V.I.P. h.c. Dipl.-Ing. für Markscheidewesen und Geodäsie

 Beiträge: 6253 Registriert: 27.02.2003 DWG TrueView 2014
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erstellt am: 24. Aug. 2007 11:47 <-- editieren / zitieren -->
Zitat: Original erstellt von daniu: ...Frage mich nach wie vor, wie jemand ein Auto verkaufen kann, für das er nicht als Besitzer eingetragen ist ...
Wenn Du im Besitz des Fahrzebriefes bist, kannst Du mit dem Fhz. machen was Du willst. Der Inhaber des Fhz.-Briefes gilt in Dt. als Besitzer. Er muss dazu nicht drin stehen.
------------------ Viele Grüße Lutz Glück Auf! RASER! Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Matjes Mitglied Fischkopp, Zweitaccount
  
 Beiträge: 559 Registriert: 02.02.2007 H²O
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erstellt am: 24. Aug. 2007 11:50 <-- editieren / zitieren -->
Korekt, Lutz ! Daher immer gut wegheften den Brief. Zitat: Original erstellt von smb: ..A hat eine RS...
Ab zum Anwalt ! (Ausdruck vom Heisse Eisen Thread mitnehmen, dann braucht A nicht nochmal alles erklären  ) Zitat: Original erstellt von smb: ...Kosten von A (Zulassung, Kennzeichen etc...
Das wird der Anwalt dem Verkäufer dann schon um die Ohren hauen... ------------------ Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
smb Plauderprofi V.I.P. h.c.

 Beiträge: 2976 Registriert: 02.08.2001 zu viele
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erstellt am: 24. Aug. 2007 11:52 <-- editieren / zitieren -->
Wie gesagt, die Sache ist so wahnsinnig, dass ich selbst fast durchdrehe. Fakt ist, er hat mir ein Wagen verkauft, der nur "angeblich" einen Schaden am Kotflügel hatte. Fakt ist, dass die Karre bzw. der Fahrersitz nass ist und ich die Karre nicht mehr will............., er von dem Unfall durch den Kauf beim Autohaus wusste. ------------------ m.f.G. Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
THSEFA Plauderprofi Konstrukteur/CAD-Admin
    
 Beiträge: 1745 Registriert: 27.11.2002
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erstellt am: 24. Aug. 2007 11:57 <-- editieren / zitieren -->
Riecht nach mafiösen Strukturen das Ganze... Daher mein Tip: -> Ab zum Anwalt. Der sollte dir (ähm meinte A ) bei der vorhandenen RSV ganz schnell auch zu deinem (A´s) Recht verhelfen können. Denn nach wie vor hast A einen Vertrag geschlossen mit B, entweder der nimmt den Wagen wegen der Mängel, welche er selbst angeblich behoben hat und die nicht im Kaufvertrag standen, zurück oder du bestehst eben auf die Rücknahme wegen der falschen Aussage, das Auto sei unfallfrei (nennt man Betrug oder so). So oder so, vor Gericht hat er (B als Verkäufer) keine Chance... ------------------ Viele Grüße, THSEFA Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Matjes Mitglied Fischkopp, Zweitaccount
  
 Beiträge: 559 Registriert: 02.02.2007 H²O
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erstellt am: 24. Aug. 2007 12:01 <-- editieren / zitieren -->
Da wirst du ohne fremde Hilfe nicht mehr sauber herauskommen. Ich nehme an, daß schon mehrere Gespräche gelaufen sind ? Als nächstes kommen dann Gutachten, Ausbesserungsversuche, etc. Oder der nimmt den Wagen wieder zurück, aber mit viel Verlust für dich. Such dir einen Anwalt (möglichst mit KFZ-Referenz) und laß dich zuerst mal beraten. Selbst ohne RSV macht diese Ausgabe Sinn. ------------------ Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Christian01 Mitglied Technischer Zeichner

 Beiträge: 26 Registriert: 17.04.2007
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erstellt am: 24. Aug. 2007 12:04 <-- editieren / zitieren -->
Wenn A ein Auto gekauft hat und im Vertrag steht geschrieben, das es nur zwei Ausbesserungsarbeiten gegeben hat und das Fahrzeug kein Unfallfahrzeug ist. B aber trotzdem weiß und verheimlicht, das das Fahrzeug trotzdem ein Unfallfahrzeug ist. Dann ist es eine arglistische Täuschung und A kann das Fahrzeug wieder zurückgeben. Weigert sich B aber, das Fahrzeug zurückzugeben, dann sollte A zum Anwalt gehen und eine Klage einreichten. Also währe besser wenn B den Wagen zurücknimmt. ------------------ Grüße Christian Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
salsero Mitglied Maschinenbauingenieur
   
 Beiträge: 1124 Registriert: 19.11.2003
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erstellt am: 24. Aug. 2007 12:07 <-- editieren / zitieren -->
Ganz so schlimm ist es nicht. Die rechtliche Seite ist eindeutig, da der Unfallschaden nicht angegeben wurde. B wußte von dem Schaden und damit kannst du den Wagen üblicherweise zurückgeben. Ich laß das Ganze aber heute abend noch von meiner Freundin prüfen (sie ist Juristin) und schreib dir morgen ne PM. Gruß Jürgen ------------------ Und der Duden irrt sich doch - leitende Tätigkeit schreibt man mit zwei "d" Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
thika Mitglied
  
 Beiträge: 522 Registriert: 09.07.2004
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erstellt am: 24. Aug. 2007 12:09 <-- editieren / zitieren -->
Zitat: Original erstellt von smb: Wie gesagt, die Sache ist so wahnsinnig, dass ich selbst fast durchdrehe. Fakt ist, er hat mir ein Wagen verkauft, der nur "angeblich" einen Schaden am Kotflügel hatte. Fakt ist, dass die Karre bzw. der Fahrersitz nass ist und ich die Karre nicht mehr will............., er von dem Unfall durch den Kauf beim Autohaus wusste.
Ah jetzt ja, jetzt verstehe ich es auch  Kann mich Daniel nur anschließen, A B C D ist mir am Freitag echt zu hoch ------------------ ... bin ich nicht gewesen ... Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
smb Plauderprofi V.I.P. h.c.

 Beiträge: 2976 Registriert: 02.08.2001 zu viele
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erstellt am: 24. Aug. 2007 12:42 <-- editieren / zitieren -->
Zitat: Ich laß das Ganze aber heute abend noch von meiner Freundin prüfen (sie ist Juristin) und schreib dir morgen ne PM.
Super! Danke! Wie gesagt, wenn Sie der Meinung ist, dass ich zum RA gehen sollte, dann mach ich das.
------------------ m.f.G. Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
A_Balou Plauderprofi V.I.P. h.c.

 Beiträge: 5231 Registriert: 26.04.2005 Hier wird ab sofort ohne System und Zusatz gearbeitet ;-)
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erstellt am: 24. Aug. 2007 12:50 <-- editieren / zitieren -->
Zitat: Original erstellt von Matjes: (Ausdruck vom Heisse Eisen Thread mitnehmen, dann braucht A nicht nochmal alles erklären
------------------ Die Zigarette danach war's, die machte mich zum Kettenraucher  Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
ralficad Plauderprofi V.I.P. h.c. Konstrukteur

 Beiträge: 9772 Registriert: 25.11.2005 AMD Athlon XP 2800; 2,08 GHz 1,0 GB RAM WIN XP Prof., SP2 ACAD 2005 - nackig, EPT
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erstellt am: 24. Aug. 2007 12:50 <-- editieren / zitieren -->
Zitat: Original erstellt von smb: Super! Danke! Wie gesagt, wenn Sie der Meinung ist, dass ich zum RA gehen sollte, dann mach ich das.
Kannst schon loslaufen, oder denkst du, eine Juristin empfielt dir, das wie "echte Männer" auszutragen. ------------------ ralfi Freunde sind gut, vorausgesetzt, daß man sie nicht nötig hat. Roda-Roda bekennender Fan von bluedress & Co. Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Tigrar Plauderprofi V.I.P. h.c. Dipl.-Ing.

 Beiträge: 3394 Registriert: 01.03.2005 Cray XT3™ System :P Hehehe Leider gelogen :(
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erstellt am: 24. Aug. 2007 13:18 <-- editieren / zitieren -->
Gib den Wagen zurück und lass Dir Dein Geld wiedergeben. Nur wenn er es drauf abgesehen hat zu Betrügen wird er nicht (sofort) darauf eingehen. RA bleibt Dir immernoch als Option. Nachbessern bedeutet nicht dass der Unfall ungeschehen ist. Und auch wenn der Schaden proffessionell (und mit professionellem Werkzeug dass er bestimmt nicht hat) ausgeführt wird, hat der Waren nicht den Wert eines Unfallfreien Fahrzeugs. Also wenn alles Perfekt repariert ist würde ich mir trotzdem ein Teil des Geldes wiedergeben lassen. Ich würde aber davon absehen und den Kaufvertrag annulieren. Gruß Tim ------------------ ich habe ein Gewehr, eine Schaufel und einen großen Garten... ALSO TREIB KEINE SPIELCHEN MIT MIR und klick HIER: http://www.knightfight.de/?ac=vid&vid=61008514 Danke!  Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |
Erwin Mitglied CAD-PDM-Admin
 
 Beiträge: 214 Registriert: 03.11.2000
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erstellt am: 28. Aug. 2007 10:49 <-- editieren / zitieren -->
Zitat: Original erstellt von Dig15: Wenn Du im Besitz des Fahrzebriefes bist, kannst Du mit dem Fhz. machen was Du willst. Der Inhaber des Fhz.-Briefes gilt in Dt. als Besitzer. Er muss dazu nicht drin stehen.
Öhm, so nebenbei: Eigentum != Besitz http://de.wikipedia.org/wiki/Eigentum Ist das Auto etwa gerade verliehen, ist der Ausleiher der Besitzer, der Inhaber des Fahrzeugsbriefes bleibt aber weiter der Eigentümer. (Ich hoffe in diesem Sinne, daß meine Frau gerade sorgfältig mit meinem Eigentum und ihrem Besitz umgeht.) Lt. Wikipedia läßt sich das Eigentum am Fahrzeug übrigens auch ohne Fhz.-Brief übertragen: http://de.wikipedia.org/wiki/Fahrzeugbrief Hoffe, möglichst viel Verwirrung gestiftet zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen ;-) Eine Antwort auf diesen Beitrag verfassen (mit Zitat/Zitat des Beitrags) IP |