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Online-Kurs: Grundlagen des 3D-Druck-Designs für Industrieingenieure , ein Kurs
Autor Thema:  Unfallschaden verschwiegen (1140 mal gelesen)
smb
Plauderprofi V.I.P. h.c.




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zu viele

erstellt am: 24. Aug. 2007 09:41    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Folgender Fall:

A kauft ein Auto von B. B sagt, dass ist der Wagen eines Freundes und der Kotflügel
wäre gespachtelt und lackiert, was auch so im Kaufvertrag festgehalten wurde. Nun stellt
A fest, dass es auf der Fahrerseite reinregnet, die Tür verzogen ist bzw. auch der Rahmen, wo
die Tür bzw. das Scharnier aufgesetzt ist. A telefoniert dann mit der eingetragenen Vorbesitzerin
C, diese sagt, die habe den Wagen mit einem Schaden Kotflügel und Tür beim Autohaus D abgeben.
Die Tür wurde D rausgezogen, damit C den Wagen bis zum Erhalt des Neuen nutzen kann. Der
Wert des Wagen lt. Gutachten X¤ und A zahlte 6xX¤. Unfallschaden wurde von B wissentlich
verschwiegen und hat den Wagen von D gekauft und auch nicht im Vertrag festgehalten.

Was soll A jetzt tun! B meinte er bessert nach, er ist zwar Privatmann und Karassoriebauer
in Rente...........

Eigentlich will A den Wagen nicht mehr.........

------------------
m.f.G.

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herei
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erstellt am: 24. Aug. 2007 09:52    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

ich würde mich beim konsumentenschutz erkundigen

------------------
liebe grüße helene

"ja wenn sich's schon nicht reimt, so soll's doch zumindest dichten!"

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ralficad
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erstellt am: 24. Aug. 2007 09:59    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

wenn B den Wagen i.A. von C verkauft hat, dann muss auch C im Vertrag stehen. Somit ist B sowieso raus aus der Nummer, da ihm das Auto ja wohl nie gehörte.
Der kaufvertrag sollte anuliert werden, das A ja was anderes gekauft hat als im Vertrag steht.

------------------
ralfi 

Freunde sind gut, vorausgesetzt, daß man sie nicht nötig hat.      Roda-Roda

bekennender Fan von bluedress & Co.

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SmilingDevil
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erstellt am: 24. Aug. 2007 10:49    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Stell ihm die Karre auf den Hof und forder dein geld zurück. Ich hatte genau so ein Problem am "Anfang" meiner Autofahrerkarriere, und hab es nicht gemacht, war der teuerste Fehler was Autofahren angeht seither.

Gruß, Axel

------------------
. o 0( Bis zum heutigen Tag hatte SmilingDevil IMMERNOCH keinen Single Malt vom Dezember 2006])
   

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smb
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Beiträge: 2976
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zu viele

erstellt am: 24. Aug. 2007 11:02    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

C hat den Wagen  beim Autohaus D abgegeben und B's Freund hat
den Wagen angeblich dort gekauft und B hat diesen für
B's Freund hergerichtet, der angeblich den Wagen dann doch nicht
mehr wollte. Im nächsten Satz hat dann B den Wagen gekauft, also
sehr verworren. C hat einfah nur den Unfallwagen bei D abgegeben.

Code:
Die Version beim Kauf war, dass A einen Wagen kauft mit einem
gespachtelten und lackierten Kotflügel. Der Wagen war vorher
dem Freund von B. Nicht mehr und nicht weniger. Alles andere
weiß A erst seit gestern.

Es war nie die Rede von einem Unfall bei C und auch nicht der Kauf
des Wagens bei Händler D.


------------------
m.f.G.

   

[Diese Nachricht wurde von smb am 24. Aug. 2007 editiert.]

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Cooba
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Beiträge: 7866
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erstellt am: 24. Aug. 2007 11:07    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

BGH stärkt Käuferrechte
Gericht: Unfallschaden nicht verschweigen
Verschweigen von Unfallschäden beim Verkauf eines Gebrauchtwagens
Gebrauchtwagen : Täuschung

(Gilt alles nur, wenn B [nachweislich] von dem Unfall wusste.)

[Diese Nachricht wurde von Cooba am 24. Aug. 2007 editiert.]

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Dig15
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erstellt am: 24. Aug. 2007 11:17    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von Cooba:
[i]...(Gilt alles nur, wenn B [nachweislich] von dem Unfall wusste.)...[i]

Er hat den Wagen doch hergerichtet. Den Schaden zu leugnen dürfte daher schwer fallen.

------------------
Viele Grüße Lutz

Glück Auf! RASER!

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daniu
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erstellt am: 24. Aug. 2007 11:18    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Hi!

Also A, B, C und D - I am lost - sorry ...

Warum schreibst Du nicht einfach ich und Händler und Vorbesitzer ... oder wäre das zu einfach.

Wenn ich es richtig verstehe hast Du das Auto bei "B" gekauft, aber der Vorbesitzer war "B" nicht sondern Du warst davon ausgegangen, dass er der Freund von Vorbesitzer "C" ist. Jetzt stellt sich raus, dass der eigentliche Vorbesitzer den Wagen für den Betrag X an ein Autohaus (welches Du jetzt D nennst) verkauft hat.
In wirklichkeit muss wohl der Verkäufer (B) ein Freund des Autohauses gewesen sein, weil er das Auto verkaufen konnte, ohne es zu besitzen. Eigentlich tritt der Verkäufer somit für das Autohaus auf, weil er selbst das Auto ja nie besessen hat. Muss ein Autohaus als Zwischenbesitzer eingetragen sein, oder geht das auch so? So ganz unschuldig kann das Autohaus da ja auch nicht sein, oder?

Meiner Ansicht nach ist offensichtlich, dass der Verkäufer sehr viel Mist gebaut hat und eine Sache verkauft hat, die nicht dem entsprach, was er vorgab. Ich würde mit dem Verkäufer und/oder dem Autohaus sprechen und ihnen klarmachen, dass es die beiden Möglichkeiten Gericht oder Rückgabe bei voller Geldzurückzahlung gibt.

Was ich mich gerade noch frage ist: in so Kaufverträgen steht doch meist sowas wie: "gekauft wie gesehen", bei Dir nicht?

Gruß
Daniel

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tvd
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erstellt am: 24. Aug. 2007 11:19    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Ganz einfach: Da nur der Schaden am Kotflügel im Vertrag steht kann er den Wagen wegen arglistiger Täuschung zurückgeben. Das kann ja ein harmloser Parkrempler gewesen sein mit nem Baum, Poller o.Ä. Wenn die ganze Karre verzogen ist, dann war das bissl mehr. (Ok. kann auch nur ein Baum gewesen sein; Aber bei 70km/H ist das schon als Unfall zu deklarieren)
Wer hier wann wem und was verschwiegen hat ist dem jetzigen Besitzer erstmal egal. Er hat nur mit dem Vorbesitzer einen Vertrag und nicht mir irgendwelchen Autohäusern, Werkstätten und Kumpels die im Auftrag von irgendwem den Wagen verkaufen.

Dem Verkäufer das Ganze ruhig und sachlich erklären und ihn auffordern den Wagen zurück zu nehmen für den Kaufpreis abzüglich einer entsprechenden Kilometerpauschale für die bisher gefahrenen Kilometer. Sollte er darauf nicht oder nur unangemessen eingehen, dann ohne zweite Chance für den Verkäufer und ohne wenn und aber zum Verbraucherschutz, Anwalt o.Ä. (Vorausgesetzt es geht hier nicht um ein 120¤-Fahrzeug ) Es gibt ja vielleicht ne Rechtschutzversicherung bei der man auch mal fragen kann...

------------------
Auch der richtige Weg kann in die falsche Richtung führen...

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smb
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zu viele

erstellt am: 24. Aug. 2007 11:20    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

 
Zitat:
(Gilt alles nur, wenn B [nachweislich] von dem Unfall wusste.)

Also, wenn B zu A sagt, er habe den Wagen zusammen mit B und Unfall
von D gekauft, ist dann der Nachweis erbracht?

A hat eine RS, A ist sehr wenig gefahren und was ist mit den Kosten
von A (Zulassung, Kennzeichen etc.). Darauf bleibt A sicherlich sitzen.

------------------
m.f.G.

   

[Diese Nachricht wurde von smb am 24. Aug. 2007 editiert.]

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daniu
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Mechanik-Entwickler


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erstellt am: 24. Aug. 2007 11:41    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von smb:
  Also, wenn B zu A sagt, er habe den Wagen zusammen mit B und Unfall
von D gekauft, ist dann der Nachweis erbracht?

Hi!

Nach wie vor bin ich zu blöd für A, B, C - ich glaub ich geh nochmal in die erste Klasse.

Aber der Satz ist auch komisch: B sagt er habe mit B und Unfall ... da frag ich mich: ist B schizophren?

Was immer noch fraglich bleibt: was gehen Dich irgendwelche Autohäuser, Freunde, Kumpels oder sonstwas an? Dein Verkäufer hat Dir ein Auto verkauft, was nicht dem entsprach, was er versprach. Der letzte Vorbesitzer wusste von dem Unfall ...
Frage mich nach wie vor, wie jemand ein Auto verkaufen kann, für das er nicht als Besitzer eingetragen ist ...

Gruß
Daniel

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Dig15
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erstellt am: 24. Aug. 2007 11:47    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von daniu:
...Frage mich nach wie vor, wie jemand ein Auto verkaufen kann, für das er nicht als Besitzer eingetragen ist ...

Wenn Du im Besitz des Fahrzebriefes bist, kannst Du mit dem Fhz. machen was Du willst. Der Inhaber des Fhz.-Briefes gilt in Dt. als Besitzer. Er muss dazu nicht drin stehen.

------------------
Viele Grüße Lutz

Glück Auf! RASER!

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Matjes
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H²O

erstellt am: 24. Aug. 2007 11:50    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Korekt, Lutz ! Daher immer gut wegheften den Brief.
Zitat:
Original erstellt von smb:
..A hat eine RS...
Ab zum Anwalt ! (Ausdruck vom Heisse Eisen Thread mitnehmen, dann braucht A nicht nochmal alles erklären  )
Zitat:
Original erstellt von smb:
...Kosten von A (Zulassung, Kennzeichen etc...
Das wird der Anwalt dem Verkäufer dann schon um die Ohren hauen...

------------------
    

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smb
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zu viele

erstellt am: 24. Aug. 2007 11:52    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Wie gesagt, die Sache ist so wahnsinnig, dass ich selbst fast
durchdrehe. Fakt ist, er hat mir ein Wagen verkauft, der nur
"angeblich" einen Schaden am Kotflügel hatte. Fakt ist, dass die
Karre bzw. der Fahrersitz nass ist und ich die Karre nicht mehr
will............., er von dem Unfall durch den Kauf beim Autohaus
wusste.

------------------
m.f.G.

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THSEFA
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Konstrukteur/CAD-Admin


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erstellt am: 24. Aug. 2007 11:57    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Riecht nach mafiösen Strukturen das Ganze... 

Daher mein Tip: -> Ab zum Anwalt. Der sollte dir (ähm meinte A ) bei der vorhandenen RSV ganz schnell auch zu deinem (A´s) Recht verhelfen können. Denn nach wie vor hast A einen Vertrag geschlossen mit B, entweder der nimmt den Wagen wegen der Mängel, welche er selbst angeblich behoben hat und die nicht im Kaufvertrag standen, zurück oder du bestehst eben auf die Rücknahme wegen der falschen Aussage, das Auto sei unfallfrei (nennt man Betrug oder so). So oder so, vor Gericht hat er (B als Verkäufer) keine Chance...

------------------
Viele Grüße, THSEFA 

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Matjes
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Fischkopp, Zweitaccount


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Beiträge: 559
Registriert: 02.02.2007

H²O

erstellt am: 24. Aug. 2007 12:01    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Da wirst du ohne fremde Hilfe nicht mehr sauber herauskommen.
Ich nehme an, daß schon mehrere Gespräche gelaufen sind ?
Als nächstes kommen dann Gutachten, Ausbesserungsversuche, etc.
Oder der nimmt den Wagen wieder zurück, aber mit viel Verlust für dich.

Such dir einen Anwalt (möglichst mit KFZ-Referenz) und laß dich zuerst mal beraten.
Selbst ohne RSV macht diese Ausgabe Sinn.

------------------
    

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Christian01
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Technischer Zeichner


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Beiträge: 26
Registriert: 17.04.2007

erstellt am: 24. Aug. 2007 12:04    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Wenn A ein Auto gekauft hat und im Vertrag steht geschrieben, das es nur zwei Ausbesserungsarbeiten gegeben hat und das Fahrzeug kein Unfallfahrzeug ist.
B aber trotzdem weiß und verheimlicht, das das Fahrzeug trotzdem ein Unfallfahrzeug ist.
Dann ist es eine arglistische Täuschung und A kann das Fahrzeug wieder zurückgeben.
Weigert sich B aber, das Fahrzeug zurückzugeben, dann sollte A zum Anwalt gehen und eine Klage einreichten. Also währe besser wenn B den Wagen zurücknimmt.

------------------
Grüße

Christian

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salsero
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Maschinenbauingenieur


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Registriert: 19.11.2003

erstellt am: 24. Aug. 2007 12:07    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Ganz so schlimm ist es nicht. Die rechtliche Seite ist eindeutig, da der Unfallschaden nicht angegeben wurde. B wußte von dem Schaden und damit kannst du den Wagen üblicherweise zurückgeben.
Ich laß das Ganze aber heute abend noch von meiner Freundin prüfen (sie ist Juristin) und schreib dir morgen ne PM.

Gruß

Jürgen

------------------
Und der Duden irrt sich doch - leitende Tätigkeit schreibt man mit zwei "d"  

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thika
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erstellt am: 24. Aug. 2007 12:09    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von smb:
Wie gesagt, die Sache ist so wahnsinnig, dass ich selbst fast
durchdrehe. Fakt ist, er hat mir ein Wagen verkauft, der nur
"angeblich" einen Schaden am Kotflügel hatte. Fakt ist, dass die
Karre bzw. der Fahrersitz nass ist und ich die Karre nicht mehr
will............., er von dem Unfall durch den Kauf beim Autohaus
wusste.


Ah jetzt ja, jetzt verstehe ich es auch 
Kann mich Daniel nur anschließen, A B C D ist mir am Freitag echt zu hoch   

------------------
... bin ich nicht gewesen ... 

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smb
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zu viele

erstellt am: 24. Aug. 2007 12:42    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Ich laß das Ganze aber heute abend noch von meiner Freundin prüfen (sie ist Juristin) und schreib dir morgen ne PM.

Super! Danke! Wie gesagt, wenn Sie der Meinung ist, dass ich zum
RA gehen sollte, dann mach ich das.

------------------
m.f.G.

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A_Balou
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Registriert: 26.04.2005

Hier wird ab sofort ohne System und Zusatz gearbeitet ;-)

erstellt am: 24. Aug. 2007 12:50    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von Matjes:
(Ausdruck vom Heisse Eisen Thread mitnehmen, dann braucht A nicht nochmal alles erklären 


   

------------------
Die Zigarette danach war's, die machte mich zum Kettenraucher 

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ralficad
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erstellt am: 24. Aug. 2007 12:50    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von smb:
Super! Danke! Wie gesagt, wenn Sie der Meinung ist, dass ich zum
RA gehen sollte, dann mach ich das.



Kannst schon loslaufen, oder denkst du, eine Juristin empfielt dir, das wie "echte Männer" auszutragen.

------------------
ralfi 

Freunde sind gut, vorausgesetzt, daß man sie nicht nötig hat.      Roda-Roda

bekennender Fan von bluedress & Co.

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Tigrar
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Cray XT3™ System :P
Hehehe
Leider gelogen :(

erstellt am: 24. Aug. 2007 13:18    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Gib den Wagen zurück und lass Dir Dein Geld wiedergeben.
Nur wenn er es drauf abgesehen hat zu Betrügen wird er nicht (sofort) darauf eingehen.
RA bleibt Dir immernoch als Option.
Nachbessern bedeutet nicht dass der Unfall ungeschehen ist.
Und auch wenn der Schaden proffessionell (und mit professionellem Werkzeug dass er bestimmt nicht hat)
ausgeführt wird, hat der Waren nicht den Wert eines Unfallfreien Fahrzeugs.
Also wenn alles Perfekt repariert ist würde ich mir trotzdem ein Teil des Geldes wiedergeben lassen.

Ich würde aber davon absehen und den Kaufvertrag annulieren.

Gruß
Tim

------------------

ich habe ein Gewehr, eine Schaufel und einen großen Garten... ALSO TREIB KEINE SPIELCHEN MIT MIR und klick HIER: http://www.knightfight.de/?ac=vid&vid=61008514  Danke! 

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Erwin
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CAD-PDM-Admin


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Beiträge: 214
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erstellt am: 28. Aug. 2007 10:49    Editieren oder löschen Sie diesen Beitrag!  <-- editieren / zitieren -->   Antwort mit Zitat in Fett Antwort mit kursivem Zitat

Zitat:
Original erstellt von Dig15:
Wenn Du im Besitz des Fahrzebriefes bist, kannst Du mit dem Fhz. machen was Du willst. Der Inhaber des Fhz.-Briefes gilt in Dt. als Besitzer. Er muss dazu nicht drin stehen.

Öhm, so nebenbei: Eigentum != Besitz http://de.wikipedia.org/wiki/Eigentum

Ist das Auto etwa gerade verliehen, ist der Ausleiher der Besitzer, der Inhaber des Fahrzeugsbriefes bleibt aber weiter der Eigentümer. (Ich hoffe in diesem Sinne, daß meine Frau gerade sorgfältig mit meinem Eigentum und ihrem Besitz umgeht.)

Lt. Wikipedia läßt sich das Eigentum am Fahrzeug übrigens auch ohne Fhz.-Brief übertragen: http://de.wikipedia.org/wiki/Fahrzeugbrief

Hoffe, möglichst viel Verwirrung gestiftet zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen  ;-)

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